Arbeitsrecht 5 - Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Beendigung befristetes Arbeitsverhältnis, Beendigung unbefristetes Arbeitsverhältnis, zeitlicher Kündigungsschutz, Fristlose Kündigung, Folgen der Beendigung

Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Beendigung befristetes Arbeitsverhältnis, Beendigung unbefristetes Arbeitsverhältnis, zeitlicher Kündigungsschutz, Fristlose Kündigung, Folgen der Beendigung


Kartei Details

Karten 84
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.04.2016 / 09.06.2024
Weblink
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80. Welches sind die Folgen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses?

  • alle Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis werden fällig (OR 339 I)
  • Jede Partei hat herauszugeben, was sie für die Dauer des Arbeitsverhältnisses von der anderen oder von Dritten für deren Rechnung erhalten hat (OR 339a I)
  • ev. Abgangsentschädigung (OR 339b)
  • nachwirkende Treue-, insb. Schweigepflicht (OR 321a IV)

81. Werden alle Forderungen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig?

Grundsatz: ja (OR 339 I)

Ausnahme: Forderungen auf Anteil am Geschäftsergebnis (OR 339 III, OR 323 III [spätestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres])

82. Wann ist dem Arbeitnehmer nach einer Kündigung ein vertraglich vereinbarter Anteil am Geschäftsergebnis auszurichten?

Sobald dieser festgestellt ist, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (OR 323 III)

83. Kann die Fälligkeit von Forderungen vertraglich hinausgeschoben werden?

Grundsatz: abweichende Vereinbarungen sind ungültig (OR 361)

Ausnahme: Provisionsforderungen auf Geschäften, die ganz oder teilweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt werden (OR 339 II, i.d.R. max. 6 Monate, z.T. 1-2 Jahre)