Arbeitsrecht 3 - Pflichten des Arbeitnehmers
Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Arbeitspflicht, Arbeitszeit, Treuepflicht
Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Arbeitspflicht, Arbeitszeit, Treuepflicht
Set of flashcards Details
Flashcards | 57 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 13.04.2016 / 19.06.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht_3_pflichten_des_arbeitnehmers
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41. Für welche Zeit gilt die Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers?
- während des Arbeitsverhältnisses
- nach dessen Beendigung, solange der Arbeitgeber ein Interesse an der Geheimhaltung hat
42. Wofür besteht keine Geheimhaltungspflicht des Arbeitsnehmers?
- für öffentlich/allgemein bekannte Tatsachen
- Erfahrung und Wissen (i.S.v. Fähigkeiten), die sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erworben hat
Der Arbeitnehmer hat aber jedenfalls die Interessen des arbeitgebers zu berücksichtigen.
43. Unter welchen Voraussetzungen sind (bezahlte) Nebentätigkeiten in einem Arbeitsverhältnis zulässig?
Wenn
- der Arbeitgeber sie nicht verbietet (z.B. durch Einzelarbeitsvertrag)
- der Arbeitnehmer die Treuepflicht nicht verletzt (Schwarzarbeit, OR 321a III; z.B. durch konkurrenzierung oder Verminderung der Arbeitskraft)
- die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird
44. In welchen Fällen liegt Schwarzarbeit vor?
Wenn der Arbeitnehmer bei einem Dritten entgeltlich Arbeit leistet und damit entweder den Arbeitgeber kokurrenziert oder sonst seine Treuepflicht verletzt (OR 321a III).
45. Was ist der Inhalt der Herausgabepflicht?
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber alle Ergebnisse seiner Arbeitstätigkeit und alles, was er von dritten für den Arbeitgeber erhalten hat, herauszugeben (OR 321b II).
46. Unter welchen Umständen muss ein Arbeitnehmer erhaltene Sachen nicht an den Arbeitgeber herausgeben?
Die Herausgabepflicht entfällt, falls die Summe Geld oder die Sache vom Geber für den Arbeitnehmer persönlich (z.B. Trinkgeld) bestimmt war und kein Verstoss gegen die Treuepflicht vorliegt.
47. Zu welchem Zweck erteilt der Arbeitgeber Weisungen und Anordnungen?
Um die erwartete Tätigkeit des Arbeitgebers im Einzelfall zu konkretisieren.
48. Welches sind die Grenzen für des Weisungsrechts des Arbeitgebers?
- Persönlichkeit des Arbeitnehmers (z.B. entwürdigende/schikanöse Arbeit)
- Bezug zur vereinbarten Tätigkeit des Arbeitnehmers
49. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig wird?
Der arbeitnehmer wird schadenersatzpflichtig wenn er unsorgfältig arbeitet und dem Arbeitgeber dadurch Schaden entsteht (OR 321e).
- Schaden
- Unsorgfalt des Arbeitnehmers
- Kausalität
- Verschulden (wird im Vertragsrecht vermutet)
50. Was beinhaltet die Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers?
OR 321a: Der Arbeitnehmer ist im Rahmen seiner Arbeit verpflichtet
- alle seine Kräfte einzusetzen
- alle Schädigungen zu vermeiden
- die Weisungen des Arbeitgebers zu beachten
51. Wie wird das Mass der Sorgfalt bei der Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers bestimmt?
Massgebend sind
- die Art des Arbeitsverhälttnisses
- die persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers
52. Welche Gründe können die Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers mindern?
Wenn der Arbeitnehmer die Sorgfalt nicht vollständig wahrnehmen konnte und der Arbeitnehmer dies wusste.
Zudem hat der Arbeitgeber das Betriebsrisiko zu tragen.
53. Darf der Arbeitgeber für eventuell entstehenden Schaden einen pauschalen Lohnabzug vornehmen?
Nein. Nur für bereits eingetretenen Schaden kann der Arbeitgeber einen Lohnabzug vornehmen.
Möglich wäre auch ein Lohnrückbehalt, sofern die Voraussetzungen von OR 323a I erfüllt sind:
- verabredet oder üblich, durch Normal-/Gesamtarbeitsvertrag erlaubt
- max 10 % des Lohns, max. 1 Wochenlohn
- für Forderungen des Arbeitgebers (Sicherheit)
- i.d.R. keine als Konventionalstrafe (ausser durch verabredet/üblich/durch Normal-/Gesamtarbeitsvertrag so bestimmt)
54. In welchen Fällen spricht man im Arbeitsrecht von Nichterfüllung durch den Arbeitnehmer?
Wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint oder nicht genügend lange arbeitet.
55. Welche Ansprüche hat der Arbeitgeber im Falle einer verschuldeten Nichterfüllung der Pflichten durch den Arbeitnehmer?
- Anspruch auf richtige Erfüllung in Zukunft
- Wegfall der Lohnzahlungspflicht für die Zeit der Nichterfüllung
- Schadenersatzforderung
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
56. In welchen Fällen spricht man im Arbeitsrecht von Schlechterfüllung durch den Arbeitnehmer?
Wenn der Arbeitnehmer zar arbeitet, aber mangelhaft.
57. Welche Ansprüche hat der Arbeitgeber im Falle einer Schlechterfüllung durch den Arbeitnehmer?
- Anspruch auf richtige Erfüllung in Zukunft
- Schadenersatzforderung
- ordentliche Kündigung