Arbeitsrecht

NBW Personalassistent

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Ralf Knörndel

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 07.05.2013 / 30.01.2025
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Was gilt, wenn der AN einen Naturallohn bezieht und in den Ferien ist (also gar nicht den Naturallohn beziehen kann/wird)?

Der AG muss dem AN für den ausfallenden Naturallohn eine angemessene Entschädigung ausrichten

Gelten vergünstigungen beim Erwerb von betriebseinen Produkte als Naturallohn?

Nein, dies hat kein unmittelbaren Gegenwert für die geleistete Arbeit vom AN

Was ist bei der Vertragsvereinbarung im Bezug auf Akkordarbeit zu beachten?

Der massgebliche Lohnansatz vertraglich zu vereinbaren. Wird dies versäumt, muss der AG den Ansatz für gleichartige oder ähnliche Arbeiten zahlen.

Was geschieht, wenn der AG unverschuldet Mangel an zuweisbarer Akkordarbeit hat?

Er kann ausnahmsweise dem AN statt der ursprünglicher Akkordarbeit eine reine Zeitlohnarbeit zuweisen. Fehlt ein Zeitlohnansatz schuldet der AG dem AN den vorher durchschnittlich verdienten Akkordlohn. Hat er gar keine Arbeit, so ist er weiterhin Lohnzahlungspflichtig

Welche erfolgsbezogenen Vergütungen kennt das Arbeitsvertragsrecht?

-Anteil am Geschäftsergebnis

  • Gewinnbeteiligung
  • Umsatzbeteiligung
  • Prämien für Arbeitsleistungen

-Provision

  • %tuale Vergütung für ein Geschäftsabschluss

-Gratifikation (freiwillig)

  • Weihnachtsgeld
  • Bonus

Was ist im Bezug auf die Lohnzahlung zu beachten?

-Lohnzahlung auf Ende des Monats (fällt der Zahlungstag auf ein Sam o. So dann nächster Werktag)

-Wird er in Bar ausbezahlt dann innerhalb der Arbeitszeit

-In gesetzlicher Währung

-AN hat Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung

Wie müssen Provisionen ausbezahlt werden?

Wie der Lohn auf Ende des Monats. Nur wenn die Abwicklung des provisionspflichten Geschäfts mehr als ein halbes Jahr dauert kann die Fälligkeit der Provision durch Abrede im Arbeitsvertrag auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden

Wann müssen Beteiligungen ausbezahlt werden?

Nach dessen erfolgter Feststellung jedoch spätestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres

Was kann der AN machen wenn die Lohnzahlung ungerechtfertigterweise ausbleibt?

Er verfügt über das Arbeitsverweigerungsrecht

Kann der AG einen Lohnrückbehalt machen?

Ja aber nur 1/10 des Monatslohn und max 1 Wochenlohn rückbehalten ausser der GAV oder NAV kann umfangreicheren Lohnrückbehalt zulässig erklären. Nach Beendigung des Arbeitsvertrages muss dies dem AN zurück bezahlt werden.

Was ist bei Annahmeverzug seitens des AG zu beachten?

-Der AG ist weiterhin zur Lohnzahlung verpflichtet

-gilt wenn der AN seine Arbeitskraft anbietet aber der AG ohne Grund dessen nicht annimmt

-AN trägt Beweislast aber einen eingeschriebenen Brief reicht aus um die Lohnfortzahlung nicht zu verlieren

-Der AN ist verpflichtet auch anderweitigen Erwerb anzunehmen wenn die Arbeit zumutbar ist sonst schränkt es die Lohnfortzahlung ein

Definiere die ursprüngliche Unmöglichkeit der Erfüllung der Arbeitspflicht

Ursprüngliche Unmöglichkeit:

war bereits bei Vertragsabschluss unmöglich objektive Tatsache (z.B. Überflutung) wird der Vertrag nichtig.

Subjektive bedingt z.B. fachliches Unvermögen. Keine Arbeitsleistung = kein Lohnanspruch und haftet für entstandenen Schaden.

 

 

 

 

Definiere die nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung der Arbeitspflicht

z.B. versäumt der AG die Betriebsbewilligung bleibt Lohnanspruch ohne Arbeitsleistung

AN grobfahrlässiges Verhaltung und dadurch bleibende erwerbsunfähig, hat er keinen Lohnanspruch und muss für den Schaden haften

Hat AN und AG zu gleichen Teilen die nachträgliche Unmöglichkeit zu verantworten so wird der Lohnanspruch wie Schadenersatzanspruch reduziert

Trift beide keine Schuld dann entfällt die Arbeitleistungs- wie auch Lohnzahlungspflich ausser bei Krankheit des AN oder Arbeitsausfällen die zum Betriebsrisiko zählen

Ab wann hat der AN eine Lohnfortzahlung zu gute bei unverschuldeter Verhinderung der Arbeitsleistung?

Bei unbefristetem Arbeitsverhältnis das schon länger als drei Monate dauert (ab dem 3. Monat)

Bei befristetem Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten (sofort)

Was sind die unverschuldeten Gründe für eine Lohnfortzahlungspflich?

-Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Niederkunft

-Erfüllung von gesetzlichen Pflichten (z.B. Militär- und Zivilschutzdienst)

-Ausübung von öffenltichen Ämter (z.B. Zeuge vor Gericht)

Muss der AG z.B. bei eigener Heirat, Wohnungswechsel, Arztbesuche oder Prüfungen den Lohn für die Zeit bezahlen?

Es ist abhängig davon, ob der jeweilige Termin im konkreten Fall auch in der Freizeit verlegt werden kann oder nicht.

In welchen Fällen verliert der AN den Lohnanspruch?

Z.B. bei Erdbeben oder Epidemien

  • Der Grundsatz ist der, wenn es sogenanntes Betriebsrisiko ist, dann muss der AG den Lohn zahlen ansonsten nicht. Der AN hat die Beweispflicht

Wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde

Was beinhaltet der Fortzahlungsanspruch des AN (Lohnbestandteile)?

Der Lohn den er bei erfüllter Arbeitspflicht erhalten hätte

Zulagen und Provisionen

Wie lange muss der AG die Lohnfortzahlung leisten?

Sie ist beschränkt und richtet sich in erster Linie nach den Einzelarbeits-, Gesamtarbeits- oder Normalarbeitsverträgen. Laut OR für das erste Dienstjahr mind. 3 Woche danach für eine angemessene längere Zeit wo folgende Kriterien eine Rolle spielen:

  • Dauer des Arbeitsverhältnis
  • Frühere Leistungen des AG im Krankheitsfall
  • Finanzielle Situation beider Vertragsparteien

Welche Skalen gibt es für die Bemessung der Lohnfortzahlung?

Basel-, Berner- und Zürcher-Skala

Was kann der AG machen, wenn ein AN mehrere male im laufenden Jahr krank wird im Bezug auf die Lohnfortzahlungspflicht?

Er kann die Krankentage kumulieren und an die Lohnfortzahlungspflicht anrechnen

Wenn der AN vor Ende des laufenden Dienstjahr die Firma verlässt, kann er den Lohnfortzahlungsanspruch im vollen Umfang geltend machen?

Ja und nicht nur pro Rata

Besteht für den AG eine Lohnfortzahlungspflicht wenn der AN gegen finanzielle Folgen der unverschuldeten Arbeitsverhinderung obligatorisch versichert ist und die mind 80% des Lohnes abdeckt?

Nein, dann kommt die Versicherung zum Zuge

Beispiel:

  • Unfallversicherung
  • Militärversicherung
  • Erwerbsersatzordnung
  • Invalidenversicherung

Wird weniger als 80% gedeckt muss der AG die Differenz ausgleichen. Auch hat der AN eine Karenzfrist die der AG zu überbrücken hat mit der Lohnfortzahlung

Was geschieht mit dem Lohnfortzahlungsanspruch wenn der Arbeitsausfall durch übliche Betriebsrisiken erfolgt?

Welche Erscheinungsformen gibt es davon?

Der AN behält seinen Lohnanspruch, trotz fehlender Arbeitsleistung wie z.B. bei Betriebsstörungen

Man unterscheidet:

  • Betriebliche Gründe
  • Wirtschaftliche Gründe
  • Behördliche Gründe

Wie kann sich der AG von der Lohnfortzahlungspflicht teilweise befreien?

Durch die Einführung von Kurzarbeit

Das Nachholen der künftigen ausfallenden Arbeitszeiten zu einem späteren Zeitpunkt vereinbaren

Hat der AN bei Lohnzahlungsverzug seitens AG das Recht nach Mahnung und niederlegung seiner Arbeitsleistung in der laufenden Lohnperiode Anspruch auf den Lohn?

Bis wie weit darf der Lohn des AN gepfändet werden?

Grundsätzlich nur bis zum Existenzminimum ausser wenn die Betreibung wegen Unterhaltsforderungen ist. Die Pfändung kann nur für ein Jahr im Voraus erfolgen

Bis wie weit darf der AG Gegenforderung mit dem Lohn verrechnen?

Soweit bis das Existenzminimum erreicht ist (zwingendes Gesetz) ausser im Falle einer absichtlicher Schädigung des AG, dann kann das Existenzminimum unterschritten werden.

Welche Fürsorgepflichten hat der AG gegenüber dem AN

Allgemeine Fürsorgepflicht:

  • Der AG muss Interesse des AN wahren solange kein berechtigtes Interesse des AG dagegen sprechen

 

Besondere Einzelpflichten:

  • Schutz der Persönlichkeit des AN
  • Schutz des Arbeitnehmervermögens
  • Positive Beeinflussung des wirtschaftlichen Fortkommens des AN

Beschreibe den Persönlichkeitsschutz des AN der vom AG gewahrt werden muss

Der AG muss alle nötigen und zumutbaren Vorkehrungen während dem Arbeitsverhältnisses treffen damit die Persönlichkeit des AN gewahrt wird.

  • Leben und Gesundheit
  • Körperliche und geistige Integrität
  • Persönliche und berufliche Ehre
  • Position und Ansehen im Betrieb des AG
  • Intimsphäre
  • Freiheit der persönlichen Meinungsäusserung
  • Freiheit der gewerkschaftlichen Organisation

Dürfen einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer begründet bessergestellt werden als andere?

Ja die Fixierung unterschiedlichen Vertragsbedingungen stehen im Einklang mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit

Achtung aber auf:

  • Lohngleichheit zweischen M & W
  • Diskriminierungsverbot

Beschreibe die Pflicht des AG im Bezug auf "Schutz von Leben und Gesundheit"

Der AG muss alle technischen sowie finanziellen Massnahmen treffen damit das Leben und Gesundheit der AN keinen Schaden nehmen

  • Gefahrenfreie Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume
  • Sicherheitsvorkehrungen und Gefahrenhinweise
  • Überwachung der Einhaltung der getroffenen Massnahmen

Hat der AN Anspruch auf kurzfristige Arbeitsbefreiung bei besonderen Anlässen?

Ja und man unterscheidet drei Gruppen von berechtigten Absenzen

Erledigung persönlicher Angelegenheiten:

  • Behördengänge
  • Wohnungswechsel
  • Arztbesuche
  • Beratung durch einen Rechtsanwalt
  • (Termine wenn möglich jedoch in Freizeit legen)

Besondere Familienereignisse:

  • Todesfall
  • Ernsthafte Erkrankungen
  • Hochzeit von nächsten Angehörigen

Stellensuche:

  • Unbefristete AV nach Kündigung
  • Befristete AV ab dem Zeitpunkt wo bei einem befristeten AV die Kündigung erfolgt wäre
  • (AN muss nicht Info geben wo er sich vorstellt)

Wie viele Tage muss der AG dem AN pro Woche gewähren für besondere Anlässe wie z.B. Wohnungswechsel oder Behördengänge?

Grundsätzlich einen Tag pro Woche.

Wie viele Ferientage muss der AN mind bekommen und wer bestimmt der Zeitpunkt?

Mindestens 4 Wochen jedoch bis zum vollendeten 20. Alterjahr mind. 5 Wochen

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im laufenden Dienstjahr werden die Ferientage pro Rata ausgerechnet

Bei Krankheit während den Ferien besteht der Erholungszweck nicht und können nachgeholt werden

Zeitpunkt des Ferienbezug wird vom AG bestimmt (mind. 3 Monate vorraus) unter berücksichtigung der Interessen des AN.

Nach wie vielen Jahren verjährt der Ferienanspruch?

Kann der AG den AN aus den Ferien wegen besonderen Umständen aus den Ferien zurück rufen?

Ja, aber die allfälligen Kosten im Zusammenhang mit der verfrühten Rückreise sind dem Arbeitnehmer vollumfänglich zu ersetzen

Kann der AG vom AN verlangen das er mind. zwei Wochen Ferien am Stück bezieht?

Ja unter der Berufung auf den Erholungszweck

Das der AG weil der AN in den Ferien ist weniger Lohn bezahlen?

Nein, der behält den üblichen Lohn inkl einer angemessenen Entschädigung für ausfallenden Naturallohn.

Das man dem AN der Vollzeit arbeitet die Ferien ausbezahlen?

Nein dies ist unzulässig und der AG riskiert nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die nicht in natura gewährten Ferientage erneut aufkommen zu müssen.

Nach erfolgter Kündigung die jedoch die Auszahlung der Ferientage möglich wenn der Bezug nicht mehr in Frage kommt wie z.B

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