Arbeitsrecht

- Zustandekommen des Arbeitsvertrages - Pflichten des Arbeitnehmers - Pflichten des Arbeitsgeber - Befristete und unbefristete Arbeitsverträge - Kündigung und Kündigungsschutz - Gesamtarbeitsvertrag und Arbeitskampf

- Zustandekommen des Arbeitsvertrages - Pflichten des Arbeitnehmers - Pflichten des Arbeitsgeber - Befristete und unbefristete Arbeitsverträge - Kündigung und Kündigungsschutz - Gesamtarbeitsvertrag und Arbeitskampf


Set of flashcards Details

Flashcards 420
Students 64
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 28.12.2015 / 27.05.2025
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2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Stehen dem Bewerber Ansprüche für den Fall gescheiterter Vertragsverhandlungen zu?

Dem Bewerber stehen nach Abbruch der Vertragsverhandlungen Herausgabeansprüche im Bezug auf von Ihm gegebenen Unterlagen, sowie die Vernichtung von persönlichkeits- oder datenschutzrechtlich geschützter Daten zu.

Dagegen hat der Bewerber keinen Anspruch auf Herausgabe von, durch den Arbeitgeber selbst eingeholte bzw. angefertigte, graphologische Gutachten und psychologischer Eignungstest. Auch einen eigentlichen Anspruch auf Einstellung ist dem Arbeitsrecht fremd.

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Was gilt bezüglich der Form von Arbeitsverträgen?

Grundsäztlich sind Arbeitsvertrgäe formlos gültig (OR 320 Abs. 1) und können sowohl ausdrücklich als auch konkludent geschlossen werden. Gemäss des Formvorbehalts gemäss OR 12 gibt es im Arbeitsrecht Verträge, welche sich eine bestimmte Form vorbehalten. Diese sind: Lehrvertrag (OR 344a), der Handelsreisendenvertrag (OR 347a) und der Heuervertrag (SSchG 69).

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Ist die Verlängerung der Probezeit auf 3-Monate formlos gütlig?

Nein. Zu seiner Gültigkeit bedarf die Verlängerung der Probezeit der Schriftlichkeit (OR 335b). Die übrigen Inhalte des Arbeitsvertrages sind (soweit das Gesetz nicht anderes bestimmt) formlos gültig (OR 320 Abs. 1).

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Was stimmt über die Formerfordernisse von Lohnabsprache und Konkurrenzverbot? (mehrere Antworten möglich)

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Kann ein Arbeitsvertrag auch ohne übereinstimmende Willensäusserungen der Parteien begründet werden?

Ja. Gemäss OR 320 Abs. 2 wird ein arbeitsvertragliches Verhältnis auch ohne übereinstimmte Willensäusserungen begründet, wenn im Dienste des Arbeitsgebers Arbeit verrichtet wird, die nach den Umständen nur gegen Lohn geleistet wird. Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn ihn die Parteien garnicht gewollt haben (faktischer Arbeitsvertrag).

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Was gilt für das Schrifterfordernis im Bezug auf OR 16 Abs. 1?

Haben sich die Parteien für die Gültigkeit des Arbeitsvertrags die Schriftform vorbehalten, ist der Vertrag grundsätzlich erst dadurch gültig. Wurde das Schrifterfordernis von den Parteien aber lediglich zu Beweiszwecken (z.B. vor Gericht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten) vereinbart, kann von dessen Einhaltung abgesehen und der Vertrag auch durch formlose Abrede für gültig erklärt werden.

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Können minderjährige Kinder die ihren Eltern, mitdenen sie im gemeinsamen Haushalt leben, Arbeit zuwenden einen Lohnanspruch nach OR 320 Abs. 2 geltend machen, auch wenn es an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt?

Grundsätzlich sieht das Gesetz keinen Lohnanspruch für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende, Kinder vor. Lediglich für mündige Kinder sieht OR 334 f. einen Entschädigungsanspruch für geleistete Arbeit vor (sog. Lidlohn). Man geht diesbezüglich von einer Lücke aus und wendet die entsprechenden Artikel analog auch für minderjährige Kinder an, sofern diese die Voraussetzungen (Arbeitsleistung die für gewöhnlich nur gegen Entgeld erbracht wird) erfüllen.

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Woraus leitet sich der Anspruch (un-) mündiger Kinder, die im selben Haushalt wie ihre Eltern leben und diesen Arbeit zuwenden ab?

Kinder welche ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt Arbeit zuwenden, leiten ihren Anspruch auf Lohn nicht aus OR 320 Abs. 2 (faktischer Arbeitsvertrag), sondern aus den spezielen Regelungen von OR 334 f. ab. Eine Ableitung des Entschädigungsanspruchs kann nur aus OR 320 Abs. 2 hergeleitet werden, wenn die Parteien keinen gemeinsamen Haushalt (mehr) führen.

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Wie ist der Fall zuregeln, in welchem ein Ehegatte dem anderen in dessen Betrieb Arbeit zuwendet?

Grundsätzlich ist die Arbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen Ehegatten auf Grund der Beistandspflicht gemäss ZGB 165 Abs. 1 und 2 als unentgeldlich zu betrachten. In Ausnahmefällen kann, wenn die zugewendete Arbeit die der Beistandspflicht übersteigt, dem Ehegatten eine eherechtliche Vergütung für die geleistete Mehrarbeit zugestanden werden (ZGB 165 Abs. 1).

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Kann sich derjenige Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt auf OR 320 Abs. 2 berufen?

Nein. Derjenige Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt, tut dies im Rahmen seiner ehelichen Beistandspflicht (ZGB 165) und ist dem erwerbstätigen Ehegatten gleichgestellt. Aufgrund des Fehlens eines Subordinationsverhältnisses ist die Berufung auf OR 320 Abs. 2 durch den haushaltführenden Ehegatten somit ausgeschlossen.

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Wie ist die Abgeltung eines Konkubinatspartners, welcher im Einsatz für den Anderen innerhalb des Konkubinatsverhältnisses  Arbeit verrichtet, zu beurteilen.

Grundsätzlich ist auf Konkubinatsverhältnisse OR 320 Abs. 2 anwendbar. Erreicht das Konkubinatsverhältnis allerdings mit zunehmender Dauer und Intensität die Gestalt einer einfachen Gesellschaft (OR 530 ff.) und sind die Partner dadurch gleichgestellt (fehlen des Subordinationsverhältnisses), finden in diesem Falle die Entschädigungsregelungen nach OR 548 ff. Anwendung.

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Was hat der Verstoss gegen ein öffentlich-rechtliches Abschlussverbot für Rechtsfolgen?

Der Verstoss gegen ein öffentlich-rechtliches Abschlussverbot hat grundsätzlich Nichtigkeit nach OR 20 zurfolge, sofern es sich nicht aus Gründen der Verhältnismässigkeit rechtfertigt den Arbeitsvertrag für gültig zu erklären (z.B. Arbeit eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Arbeitsbewilligung).

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Weshalb handelt es sich bei OR 320 Abs. 3 um eine Sonderforschrift?

Im Vergleich zu den allgemeinen Regelungen des OR, welche für Arbeitsverträge im Falle von Nichtigkeit/Ungültigkeit deren Unverbindlichkeit ex tunc vorsehen, bestehen diese nach OR 320 Abs. 3 unter der suspensiv Bedingung der Anfechtung (Anfechtungstheorie) weiter (faktisches Arbeitsverhältnis), sofern der Arbeitnehmer gutgläubig war (nach h.L. auch bei Bösgläubigkeit des Arbeitnehmers). Der Arbeitsvertrag wird in diesem Fall ex nunc aufgelöst und dem Arbeitnehmer stehen bis zu diesem Zeitpunkt Lohnansprüche zu. Im Gegensatz zu OR 320 Abs. 2 finden die Kündigungsbestimmungen und weitere Kündigungsvorschriften keine Anwendung.

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Welche 2 Erscheinungsformen von faktischen Arbeitsverträgen gibt es?

Das OR kennt sowohl das faktische Arbeitsverhältnis nach OR 320 Abs. 2 (unwiderlegbare Vermutung eines Arbeitsvertrags) und jene nach OR 320 Abs. 3 (Sonderforschrift; suspensiv Bedingte Gültigkeit des Arbeitsvertrags bei Gutgläubigkeit des Arbeitnehmers trotz Nichtigkeit/Ungültigkeit des Arbeitsvertrags).

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Ist OR 320 Abs. 3 auch anwendbar, wenn beide Parteien von der Nichtigkeit bzw. Ungültigkeit des Arbeitsvertrags wissen?

Der Fall, in welchem beide Parteien um die Unverbindlichkeit des Arbeitsvertrags wissen, ist vom Gesetz nicht erfasst. Grundsätzlich lässt die überwiegende Lehre die Anwendbarkeit von OR 320 Abs. 3 trozt Bösgläubigkeit des Arbeitnehmers zu, da der Arbeitgeber diese bei eigener Bösgläubigkeit nicht als Einwand gegen den Arbeitnehmer nutzen können soll.

2. Teil - Entstehung des Arbeitsvertrags

Wodurch unterscheidet sich das faktische Arbeitsverhältnis nach OR 320 Abs. 2 von jenem nach OR 320 Abs. 3?

29. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Man teilt die Pflichten des Arbeitnehmers in 2 Gruppen ein. Wie heissen diese 2 Gruppen?

1. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Nennen Sie 3 Pflichten des Arbeitsgebers.

2. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Was versteht man unter allgemeinen Treuepflicht?

3. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Was bedeutet es, wenn das Gesetz von persönlicher Arbeitspflicht spricht und weshalb besteht diese gesetzliche Regelungen?

4. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

In welchen Fällen kann von dem Grundsatz der persönlichen Arbeitspflicht abgewichen werden?

5. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Hat der Arbeitnehmer die Pflicht, einen Erfolg im rechtlichen Sinne seiner Arbeit zu garantieren?

6. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer Arbeit zuzuweisen?

7. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Welche Arbeiten muss der Arbeitnehmer verrichten?

8. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Wie kann der Inhalt der Arbeitspflicht konkretisiert werden, falls das nicht bereits im Arbeitsvertrag gemacht wurde?

9. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Wo wird normalerweise festgelegt, wie lang der Arbeitnehmer pro Woche zu arbeiten hat?

10. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Kann die wöchentliche Arbeitszeit beliebig festgelegt werden?

11. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Versetzung des Arbeitnehmers im Betrieb zulässig?

12. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Was versteht man unter "Arbeit auf Abruf?

13. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Wo ist "Arbeit auf Abruf" gesetzlich geregelt?

14. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Wie ist die Lohnzahlungspflicht bei Arbeit auf Abruf geregelt?

15. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Was versteht man unter Pikettdienst?

16. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Wo ist der Pikettdienst gesetzlich geregelt?

17. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Wie ist die Lohnzahlungspflicht beim Pikettdienst geregelt?

18. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Stellt der Arbeitsweg grundsätzlich Arbeitszeit dar und gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz?

19. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Welche Zeitspanne umfasst die Tagesarbeit im Sinne des Arbeitsgesetzes?

20. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Welche Zeitspanne umfasst die Abendarbeit im Sinne des Arbeitsgesetzes?

21. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Welche Zeitspanne umfasst die Nachtarbeit im Sinne des Arbeitsgesetzes?

22. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Erklären Sie die Zulässigkeit der Nachtarbeit im Sinne des Arbeitsgesetzes.

23. Frage

3. Teil - Die Pflichten des Arbeitnehmers

Kann der Arbeitsgeber vom Arbeitnehmer die Leistung von Abend- und Nachtarbeit verlangen?

24. Frage