ALV
Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. FA 2011-2013
Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. FA 2011-2013
Set of flashcards Details
Flashcards | 62 |
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Students | 37 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 24.07.2013 / 28.06.2024 |
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Was wird nicht als Insolvententschädigung entschädigt?
Nicht entschädigt werden
- sämtliche Forderungen, die CHF 10'500.-- pro Monat übersteigen,
-
Zeiten, während welchen der/die Arbeitnehmende von der Arbeit freigestellt war,
-
Entschädigungsansprüche bei einer ungerechtfertigten fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses,
-
Forderungen, die nicht beim Konkursamt eingegeben wurden,
-
Kinder- und Ausbildungszulagen (diese sind bei der Familienausgleichskasse des ehemaligen Arbeitgebenden geltend zu machen),
-
andere nicht AHV-pflichtige Lohnbestandteile (z.B. Fahrzeugentschädigung, Spesenentschädigung).
Welchen Ausfall deckt die Kurzarbeitsentschädigung? Was gilt als Kurzarbeit?
Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Arbeitslosenversicherung deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebenden über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten, um Entlassungen vermeiden und Arbeitsplätze erhalten zu können. Als Kurzarbeit gilt die vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit oder
die vollständige Einstellung der Arbeit eines Betriebes oder einer selbständigen Betriebsabteilung. Die Reduktion muss wirtschaftlich bedingt und unvermeidbar sein.
Kann die Kurzarbeitsentschädigung auch aus anderen Gründen als aus wirtschaftlichen Gründen ausgerichtet werden?
Kurzarbeitsentschädigung wird auch ausgerichtet:
- wenn wegen behördlichen Massnahmen (z.B. Strassensperren bei Lawinengefahr) die Angestellten den Arbeitsplatz nicht erreichen können und deshalb nicht gearbeitet werden kann.
-
wenn wegen zuviel oder zuwenig Schnee oder Wasser die Kunden ausbleiben und deshalb nicht gearbeitet werden kann (wetterbedingter Kundenausfall).
Für welche Arbieitsausfälle wird die Kurzarbeitsentschädigung nicht ausgerichtet?
Nicht entschädigt werden Arbeitsausfälle,
-
die nicht vorübergehend sind,
-
die durch betriebsorganisatorische Massnahmen entstehen, wie z.B. Reinigungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten,
-
die branchen-, berufs- und betriebsüblich sind, wie z.B. saisonale Beschäftigungsschwankungen.
An wen wird die Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt? Welche Rechte hat der Arbeitnehmer?
Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung wird die Kurzarbeitsentschädigung an den Arbeitgebenden ausgerichtet. Jeder Arbeitnehmende hat jedoch das Recht, Kurzarbeit abzulehnen. Der Arbeitgebende muss diesen Arbeitnehmenden weiterhin den vollen Lohn auszahlen
Innert welcher Frist muss die Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht werden?
Die Kurzarbeitentschädigung muss innerhalb dreier Monate nach Ende des Monats, während welchem Kurzarbeit geleistet wurde, bei der gewählten Arbeitslosenkasse geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn noch keine Bewilligung der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira), Stab Recht, vorliegt oder Einsprache gegen den Entscheid der Dienststelle wira erhoben wurde. Verspätet geltend gemachte Ansprüche werden nicht mehr bezahlt.
Haben alle Arbeitnehmenden eines Betriebes Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung?
Folgende Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
Anspruch auf Kurzarbeitentschädigung haben nur beitragspflichtige Arbeitnehmende in einem unbefristeten, ungekündigten Anstellungsverhältnis, vorausgesetzt, sie haben
- die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und
-
das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht.
Wie hoch muss der Arbeitsausfall pro Monat sein, damit ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ensteht?
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen setzt voraus, dass der Arbeitsausfall pro Monat mindestens 10% der normalerweise vom ganzen Betrieb bzw. von der ganzen Betriebsabteilung geleisteten Arbeitsstunden beträgt.
Welche Arbeitnehmende haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung?
Keinen Anspruch auf Kurzarbeitentschädigung haben Arbeitnehmende:
- in einem gekündigten Arbeitsverhältnis während der gesamten Zeit der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist,
-
die in einem befristeten Anstellungsverhältnis stehen,
-
die auf Abruf angestellt sind,
-
die in einem Lehrverhältnis stehen,
-
die als Temporärangestellte im Betrieb tätig sind,
-
deren Arbeitszeit nicht kontrolliert werden kann (z.B. keine Stempelkarten, Stundenrapporte etc.),
-
die in ihrer Funktion als Gesellschafter, finanziell Beteiligte oder als Mitglied eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums (Verwaltungsrat einer AG, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, usw.) die Entscheidungen des Arbeitgebenden bestimmen oder massgeblich beeinflussen können. Keinen Anspruch haben auch die mitarbeitenden Ehegatten bzw. die mitarbeitenden eingetragenen Partner.
Wie hoch ist die Kurzarbeitsentschädigung und an wen wir Sie ausgerichtet?
Die Kurzarbeitentschädigung beträgt 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalles. CHF 10'500.– ist zurzeit der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (Stand 01.01.2008). Sie wird dem Arbeitgeber ausgerichtet.
Muss der Arbeitgeber bei der Kurzarbeitentschädigung auch einen Beitrag leisten?
Von jedem abgerechneten Monat muss die Firma zwei bis drei Tage der ausgefallenen Zeit selber übernehmen (Karenzzeit). Dieser „Selbstbehalt“ darf nicht den Mitarbeitenden verrechnet werden. Dies unabhängig davon, ob nur an einzelnen Tagen oder während des ganzen Monats nicht gearbeitet werden konnte.
Wie lange dauert die Rahmenfrist bei der Kurzarbeitsentschädigung? Wie viele Abrechnungsperioden werden maximal ausbezahlt?
Mit der Auszahlung des ersten Kurzarbeitmonats beginnt eine zweijährige Rahmenfrist zu laufen.
Innerhalb der Rahmenfrist werden höchstens 18 Abrechnungsperioden ausbezahlt. Eine Abrechnungsperiode umfasst einen Monat.
Welches sind die Anspruchsvoraussetzungen zur Auszahlung von Schlechtwetterentschädigung?
Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Wie bei der Kurzarbeit sollen mit der Ausrichtung von Schlechtwetterentschädigung Entlassungen vermieden und Arbeitsplätze erhalten werden können.
Die Schlechtwetterentschädigung wird in bestimmten Branchen für Arbeitsausfälle, die infolge schlechter Witterung entstanden sind und deshalb als Sonderrisiko gelten, den Arbeitgebenden ausbezahlt.
Kann von einem Skiliftbetreiber eine Schlechtwetterentschädigung bei Schneemangel geltend gemacht werden?
Nein.
Arbeitsausfälle wegen wetterbedingter Kundenausfälle (z.B. bei Überschwemmungen, Lawinenniedergängen oder Schneemangel) sind nicht über die Schlechtwetterentschädigung, sondern – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – über die Kurzarbeitentschädigung abgedeckt und anzumelden.
Welche Anspruchsvoraussetzungen gelten bei der Schlechtwetterentschädigung?
Der Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung setzt grundsätzlich voraus, dass die Fortführung der Arbeit, trotz genügender Schutzvorkehrungen:
- technisch unmöglich oder
-
wirtschaftlich unvertretbar oder
-
für die Arbeitnehmenden unzumutbar ist.
Wie lange muss der Arbeitsausfall bei Schlechtwetterentschädigung dauern?
Der Arbeitsausfall muss mindestens einen halben Tag dauern. Einzelne Ausfallstunden werden nicht entschädigt. Nicht entschädigt werden auch Kundenausfälle oder Terminverzögerungen, die nur indirekt auf das Wetter zurückzuführen sind
Welche Branchen können Schlechtwetterentschädigung beantragen?
Schlechtwetterentschädigung können nur folgende Erwerbszweige beantragen:
-
Hoch- und Tiefbau, Zimmerei-, Steinhauer-, Steinbruch-, Sand- und Kiesgewinnungsgewerbe, Betriebe zur Ausbeutung von Lehmgruben sowie Ziegeleien,
-
Geleise- und Freileitungsbau,
-
Landschaftsgartenbau; Waldwirtschaft, Baumschulen und Torfabbau, soweit sie nicht Nebenzweig eines landwirtschaftlichen Betriebes sind,
-
Berufsfischerei,
-
Transportgewerbe, soweit Fahrzeuge ausschliesslich für den Transport von Aushub und Baumaterial von und zu Baustellen oder für den Abtransport von Sand und Kies von der Abbaustelle eingesetzt werden,
-
Sägereien
-
Arbeitnehmende in reiner Reb-, Pflanzen-, Obst- und Gemüsebaubetriebe, wenn sie die normalerweise anfallenden Arbeiten wegen aussergewöhnlicher Trockenheit oder Nässe nicht verrichten können
Welche Arbeitnehmende haben Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung?
Anspruchsberechtigt sind beitragspflichtige Arbeitnehmende welche:
- die obligatorische Schulzeit abgeschlossen oder
-
das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Im Gegensatz zur Kurzarbeit haben auch Mitarbeitende Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung, die:
- in befristetem Arbeitsverhältnis stehen,
-
im Lehrverhältnis stehen,
-
in gekündigtem Arbeitsverhältnis stehen
Welche Arbeitnehmende haben keinen Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung?
Keinen Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung haben Arbeitnehmende:
- die auf Abruf angestellt sind,
-
die als Temporärangestellte im Betrieb tätig sind,
-
deren Arbeitszeit nicht kontrolliert werden kann (keine Stempelkarten, Stundenrapporte, usw.)
-
die in ihrer Funktion als Gesellschafter, finanziell Beteiligte oder als Mitglieder eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums (Verwaltungsrat einer AG, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, usw.) die Entscheidungen des Arbeitgebenden bestimmen oder massgeblich beeinflussen können. Keinen Anspruch haben auch die mitarbeitenden Ehegatten bzw. die mitarbeitenden eingetragenen Partner.
Wie hoch ist die Schlechtwetterentschädigung? Muss sich der Arbeitgeber beteiligen?
Die Schlechtwetterentschädigung beträgt 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalles. CHF 10'500.– ist zurzeit der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (Stand 01.01.2008).
Von jedem abgerechneten Monat muss die Firma zwei bis drei Tage der ausgefallenen Zeit selber übernehmen (Karenzzeit). Dieser „Selbstbehalt“ darf nicht den Mitarbeitenden verrechnet werden. Dies unabhängig davon, ob nur an einzelnen Tagen oder während des ganzen Monats nicht gearbeitet werden konnte. Entschädigt werden nur ganze oder halbe Ausfallstage. Ein stundenweiser wetterbedingter Ausfall wird nicht entschädigt.
Wie lange dauert die Rahmenfrist bei der Schlechtwetterentschädigung? Wie viele Abrechnungsperioden werden ausbezahlt?
Mit der Auszahlung des ersten Schlechtwettermonats beginnt eine zweijährige Rahmenfrist zu laufen.
Innerhalb der Rahmenfrist werden höchstens 6 Abrechnungsperioden ausbezahlt. Eine Abrechnungsperiode umfasst einen Monat.
Was gilt, wenn gleichzeitig Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung geltend gemacht wird?
-
Werden im gleichen Monat Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung ausbezahlt, so gilt dies als eine Abrechnungsperiode.
-
Im Normalfall werden Monate mit Kurzarbeitentschädigung und Monate mit Schlechtwetterentschädigung je einzeln zusammengerechnet, um den Höchstanspruch von 12 (Kurzarbeit) resp. 6 (Schlechtwetter) Abrechnungsperioden innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist je separat zu ermitteln.