Allgemeines Verwaltungsrecht nach Detterbeck

Fragen und Antworten zu seinem Werk

Fragen und Antworten zu seinem Werk


Kartei Details

Karten 70
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.03.2016 / 02.12.2024
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Was besagt der Grundsatz des Vertrauensschutzes?

Schutzwürdiges Vertrauen der Bürger in die Verwaltung darf durch verwaltendes Handeln nicht enttäuscht werden, wenn das Interesse der Behörde nicht höher zu bewerten ist. Wenn die Verwaltung zum Beispiel einem Bürger eine falsche Angabe zu seinem Vorteil macht, dann darf sie hinterher ihr Recht nicht geltend machen.

Anwendung: Ungeschriebene Rückwirkungsverbote und Aufhebung von Verwaltungsakten.

Was besagt das Koppelungsverbot?

Die Verwaltung darf die Vornahme eigener Handlungen nicht von solchen Gegenleistungen der Bürger abhängig machen, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Verwaltungshandeln stehen.

Was besagt das Gebot des Gemeinwohlbezuges?

Aus dem Art. 20 (1) GG, dem Demokratieprinzip folgt, dass alles staatliche Handeln für dem Gemeinwohl dienen muss. Dies kommt vor allem bei Andwendung des einfachen Rechts, unterhalb des Verfassungsrechts zum Tragen.

Man muss allerdings beachten, dass staatliche Leistungsgewährung an einzelne Personen in aller Regel vom Gemeinwohlgedanken motiviert ist. Beispiele: Sozialhilfe oder Subventionen. Dem Einschätzungsspielraum genügt es, wenn es für das Handeln vernünftige und nachvollziehbare Erwägungen gibt.

Was besagt das Effizienzgebot?

Die Verwaltung muss ihre Aufgaben möglichst effizient wahrnehmen.

Effizient ist aber ein sehr vager Begriff. Die Rechtswidrigkeit des Grundsatzes lässt sich eigentlich nur im Rahmen einer Güterabwägung, etwa bei der Überprüfung der Verhältnismäßigkeitsprüfung feststellen.

Was meint der Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes?

Er besagt, dass die Verwaltung so handeln muss, wie es ihr die formellen Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen vorschreiben.

Wenn das Handeln der Verwaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, darf sie auch nicht gegen Gesetze verstoßen.

Was meint der Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes?

Die Verwaltung darf nur in die Rechte der Bürger eingreifen, wenn sie dazu in einem formellen Gesetz ermächtigt ist.

Rechtsverordnungen und Satzungen können auch zur Ermächtigung ausreichen, müssen dann aber auf formellen Gesetzen beruhen.

Welche besonderen Gesetzesvorbehalte gibt es?

- Grundrechtliche Gesetztesvorbehalte: Eingriffe sind nur durch oder aufgrund eines Gesetzes zulässig

- Organisationsrechtliche Gesetzesvorbehalte: Grundgesetzbestimmungen, die auf das Staatsorganisationsrecht zielen, benötigen formelle Gesetze

- Parlamentsvorbehalt: Entscheidungen, die von substanziellem Gewicht für das Gemeinwesen sind, dürfen nicht ohne parlamentarische Zustimmung (Entscheidung, nicht unbedingt Gesetz) getroffen werden. Achtung: Welche Mitwirkungsbefugnisse (Grundgesetz) hat die Legislative im Verhältnis zu Judikative und Exekutive?

Was besagt die Wesentlichkeitstheorie?

Je stärker die Grundrechte von Bürgern betroffen sind und je gewichtiger die Angelegenheit für die Allgemeinheit ist, desto detaillierter und genauer muss die gesetzliche Regelung dafür sein. (Es geht immer um das Staat-Bürger-Verhältnis)

Sie trifft also Aussagen darüber, welche Angelegenheiten in einem formellen Gesetz geregelt werden müssen, ist aber zugleich sehr vage und ohne Kriterien bestimmt.

Zusätzlich geht es um Angelegenheiten, die der Verwirklichung von Grundrechten dienen.

Problem: In irgendeiner Art und Weise ist nahezu jedes staatliche Verhalten grundrechtsrelevant. Aber was ist jetzt wesentlich? Auch Fragen ohne unmittelbare Grundrechtsrelevanz können dazugehören, z.B. Gentechnik

Welches Verwaltungshandeln unterliegt nicht dem Gesetzesvorbehalt?

Siehe Art. 30, 70 GG:

Angelegenheiten, die keinen Bürgerbezug aufweisen.

Angelegenheiten, die einen Bürgerbezug aufweisen, aber nicht zur Eingriffsverwaltung gehören oder die "wesentliche" Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten.

Beispiele: Behördliche Auskünfte, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge zwischen Staat und Bürger, Einführung neuer Rechtschreibregeln...

Welche Sachgebiete gibt es, in denen der Gesetzesvorbehalt umstritten ist?

- Subventionsvergabe in der Leistungsverwaltung

- Grundrechte in verwaltungsrechtlichen Sonderbeziehungen

- Behördliche ausgesprochene Warnungen

- Verwaltungsorganisation und Verwaltungsverfahren.

Was ist gemeint, wenn von gebundener, nichtgebundener und gesetztesfreier Verwaltung die Rede ist?

Die Verwaltung führt die Gesetze aus.

Dabei gibt es Gesetze, die bei bestimmten Voraussetzungen ein bestimmtes Handeln vorschreiben, ohne Entscheidungsspielraum für die Verwaltung. (gebundene Verwaltung)

Und es gibt Gesetze, die der Behörde die Befugnis einräumen, selbst zu entscheiden, ob oder wie sie handelt. (nichtgebundene Verwaltung)

Gesetztesfreie Verwaltung gibt es da, wo keine Gesetz das Handeln der Verwaltung leiten oder begrenzen. Z.B. die Leistungsverwaltung. Die Verwaltung muss sich aber immer noch an Verwaltungsvorschriften und verfassungsrechtlichen Direktiven halten (Gleichheitssätze Art. 3 GG)

Was sind die Vor- und Nachteile nichtgebundener Verwaltung?

Vorteile:

+ Der Gesetzgeber muss nicht bis in alle Einzelheiten Regelungen treffen (Eindämmung der Gesetzesflut). 

+ Die Verwaltung kann je nach Einzelfall oder Besonderheit flexibler handeln (Praktikabilität und Effektivität).

Nachteile:

- Die Bürger können dem Gesetz nicht mehr mit Sicherheit entnehmen, wie die Behörden handeln werden (Verzicht auf Rechtssicherheit)

Jedoch müssen auch und gerade Gesetze mit behördlichem Entscheidungsspielraum dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen!

Was bedeutet Ermessen?

Von Ermessen spricht man, wenn die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, der Behörde aber die Wahl zwischen verschiedenen Verhaltensmöglichkeiten (Rechtsfolge) bleibt. Die Behörde KANN so oder so handeln.

Ermessen wird, wenn überhaupt, auf der Rechtsfolgenseite eingeräumt nicht beim Tatbestand.

Was ist der Unterschied zwischen Entschließungsermessen und Auswahlermessen?

Beim Entschließungsermessen hat die Behörde die Wahl tätig zu werden oder nicht.

Beim Auswahlermessen hat die Behörde die Wahl zwischen verschiedenen Maßnahmen.

Wie kann Ermessen eingeräumt werden?

- Durch Gesetz expressis verbis (also durch den Wortlaut)

- Aus dem gesetzlichen Zusammenhang (logische Folge des Wortlauts)

- Durch gesetzliche Umschreibung (Ausdrücke wie "kann" oder "darf" oder "ist berechtigt" oder "ist befugt")

- Durch Soll-Vorschriften (In Ausnahmefällen darf die Behörde von der vorgeschriebenen Rechtsfolge abweichen)

Was ist intendiertes Ermessen?

Dabei handelt es sich um eine Wortschöpfung des BVerwG. Dem Gesetz ist dabei zu entnehmen, wie das Ermessen auszuüben sei, wenn keine besonderen Umstände ersichtlich sind.

Dann brauchen auch keine Ermessenserwägungen stattfinden oder Begründungen mitgeteilt werden. Eine grundsätzliche Freistellung von der Pflicht Ermessenserwägungen anzustellen bedeutet das aber nicht. Die Entscheidungen müssen immer noch begründet werden und sei es damit, dass kein besonderer Umstand vorliegt.

Problem: Was ist der gesetzliche Normalfall?

Welche Grenzen von Ermessen gilt es zu beachten?

§40 VwVFG: Die muss ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung ausüben und hat dabei die gesetzlichen Grenzen einzuhalten.

Daraus folgt, dass es kein freies oder beliebiges Ermessen, sondern nur ein pflichtgemäßes Ermessen gibt.

Grundsätzlich darf die Behörde erst handeln, wenn die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ein Grundsatz lautet, dass die Behörde entscheidet, welches Verhalten zweckmäßig ist.

Bei Soll-Vorschriften kann die Behörde einen Ausnahmefall nur annehmen und nicht entscheiden, ob er besteht. Die Frage im Prozess ist dann: Hat die Behörde zu Recht den Ausnahmefall angenommen, aus dem der Ermessensspielraum folgt.

Welche möglichen Ermessensfehler gibt es?

- Nichtgebrauch des Ermessens: Die Behörde stellt keine Ermessenserwägungen an, obwohl das Gesetz ihr diesen einräumt. (rechtswidrige Entscheidung)

- Ermessensüberschreitung: Die Behörde trifft eine Entscheidung außerhalb des gesetzlich abgesteckten Rechtsfolgerahmens.

- Ermessensfehlgebrauch: Zweckverfehlung der Ermessenseinräumung (nicht hinreichend beachtet), Abwägungsdefizit (nicht alle Umstände des Falles einbezogen), Ermessensmissbrauch (Sachfremde Erwägungen angestellt)

- Verstoß gegen Grundrechte und allgemeine Rechtsgrundsätze (vor allem Gleichheitssätze Art. 3 GG und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)

- Missachtung einer Ermessensreduzierung auf Null, z.B. durch Grundrechte

Welche Folgen können Ermessungsfehler haben?

Gegen Verwaltungsakte kann Anfechtungsklage erhoben werden. Bei einem Ermessensfehler ist der Verwaltungsakt grundsätzlich rechtswidrig. Greift er auch in die Rechte des Klägers ein, muss er aufgehoben werden. Schon im Zuge der Anfechtungsklage muss der Verwaltungsakt aufgehoben werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Behörde bei ordnungsgemäßer Abwägung anders entschieden hätte.

Rechtswidrige Verwaltungsakte, die den Kläger in seinen Rechten nicht verletzen, sind nicht aufhebbar. Genauso verhält es sich, wenn der Verwaltungsakt im Ergebnis nach der Abwägung im Ermessensspielraum liegt oder die Behörde ohne jeden Zweifel auch ohne Ermessensfehler genauso entschieden hätte. (Die Behörde muss dies nachweisen)

Mehrere Erwägungen, von denen eine ermessensfehlerhaft ist, die anderen aber rechtmäßig, lässt eindeutig darauf schließen, dass die Behörde auch ohne den Fehler so entschieden hätte.

Verlangt der Kläger einen Verwaltungsakt, dann führt er eine Verpflichtungsklage. Das Gericht verpflichtet die Behörde aber maximal dazu, noch einmal ermessensfehlerfrei zu entscheiden, aber auch nur dann wenn die Entscheidung im Interesse des Klägers ist.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Ermessensspielraum auf Null reduziert wurde, dann verurteilt das Gericht die Behörde zum Erlass des Verwaltungsaktes.

Was ist ein unbestimmter Rechtsbegriff? Wie muss man ihn differenzieren?

Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist ein Begriff zur Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes, der die Voraussetzungen für eine Rechtsfolge ist. (Ermessen ist dagegen auf der Seite der Rechtsfolge)

Es ist zu unterscheiden zwischen Rechtsbegriffen mit Beurteilungsspielraum (für die Behörden) und unbestimmten Rechtsbegriffen ohne Beurteilungsspielraum.

Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist dann ohne Beurteilungsspielraum, wenn trotz aller Unbestimmtheit immer nur eine Entscheidung richtig sein kann, z.B. zuverlässig oder unzuverlässig.

Ein anderer Fall: "besondere wissenschaftliche Eignung"

Hat der Bürger einen Anspruch auf eie ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung der Verwaltung?

Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Bürgers auf eine bestimmte Entscheidung, die im Ermessensspielraum liegt.

Im Falle der Reduzierung auf Null verhält es sich anders.

Man kann sagen, dass der Bürger einen Anspruch darauf hat, dass die Behörde überhaupt entscheidet und dabei die Grenzen von Ermessen und Beurteilung beachtet. (Staatsaufsich ist z.B. grundsätzlich öffentliches Interesse und nicht Bürgerinteresse)

Die gesetzliche Norm mit Ermessens-, Beurteilungsspielraum allein begründet noch keinen Anspruch gegenüber der Behörde, sondern, sie muss auch dem Interesse des Bürgers dienen.

Was ist der Unterschied zwischen objektivem und subjektivem Recht?

Das objektive Recht wird durch die Summe aller geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze gebildet.

Das subjektive Recht ist der Teil der davon, der nicht nur objektive Rechtspflichten statuiert, von denen jemand begünstigt werden kann, sondern dass er auch einen Anspruch darauf einräumt.

Welche zwei Voraussetzungen muss ein subjektiver Rechtsgrundsatz erfüllen?

1. Es muss eine Rechtsvorschrift bestehen, die die Verwaltung zu einem bestimmten Verhalten berechtigt oder verpflichtet.

2. Die Rechtsvorschrift muss zwar nicht nur, aber auch im Interesse des Bürgers sein.

Gewähren Grundrechte subjektives Recht?

Grundrechte sind meistens Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat und manchmal auch Leistungsansprüche auf staatliches Handeln oder die Gewährung staatlicher Leistungen. (Art. 6 (4), 19 (4), 101 (1), 103 (1) GG)

Als Schutzrechte vor dem Übergriff des Staates oder Dritter sind sie "nur" objektives Recht. Ein Anspruch des Bürgers auf staatliches Handeln besteht nur dann, wenn die öffentliche Gewalt überhaupt keine Schutzvorkehrungen getroffen hat oder ide Maßnahmen gänzlich ungeeignet bzw. völlig unzureichend sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen.

Vor allem in mehrpoligen Rechtsverhältnisse (mehrere beiteiligte Bürger) werden Grundrechte oft vernachlässigt. Beim Aufbau einer FAllösung ist darauf zu achten, dass zunächst die einschlägigen einfachgesetzlichen Vorschriften geprüft werden. Erst wenn diese keine subjektiven öffentlichen Rechte gewähren, darf auf Grundrechte zurückgegriffen werden.

Wie kann man den Verwaltungsakt definieren?

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

- Er regelt die Rechtsbeziehungen zu den Bürgern einseitig autoritativ und verbindlich im Einzelfall

- Sie sind bestandskräftig, auch wenn rechtswidrig, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen angefochten werden. Ausnahme §44 VwVfG

- Die Behörden vollstrecken ihre Verwaltungsakte selbst, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind, ohne Inanspruchnahme von Gerichten.

Was bedeutet hoheitliche Maßnahme?

Eine Maßnahme ist ein Handeln, ein Tun (z.B. Verwaltungsakt), nicht einfach nur Unterlassen.

Hoheitlich bedeutet öffentlich-rechtlicch. Der Begriff beschreibt ein einseitiges behördliches Handeln im Über-Unterordnungs-Verhältnis. (keine beidseitigen Einigungen zwischen Behörden und Betroffenen, wie bei öffentlich-rechtlichen Verträgen)

Was bedeutet der Begriff "Regelung"?

Eine Maßnahme ergeht "zur Regelung". Sie ist darauf gerichtet eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. Rechte der Betroffenen zu begründen, zu ändern, aufzuheben, mit bindender Wirkung festzustellen oder zu verneinen.

Schlagworte: Zweckrichtung und Rechtserfolg als Voraussetzung.

Abgrenzungen:

- Realakte (rein tatsächliche Verwaltungshandlungen, die nicht auf auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichtet sind, z.B. Auskünfte, Belehrungen, körperliche Tätigkeiten, Teilnahme am Straßenverkehr zu dienstlichen Zwecken. Die Entscheidung, einen Realakt vorzunehmen oder nicht, kann aber ein Verwaltungsakt sein)

- Vorbereitende Maßnahmen und Teilakte (bloße Vorbereitung von Verwaltungsakten oder Förderung von Verwaltungsverfahren, Teilakte treffen noch keine abschließende Regelung, z.B. Ladung zur mündlichen Prüfung, Anhörungsschreiben, Bewertung von Prüfungsaufgaben)

- Rechtserhebliche behördliche Willenserklärungen ohne Anordnungscharakter, z.B. Fristsetzung, Stundung von Forderungen, Ausübung des Zurückbehaltungsrechts

Was ist ein Einzelfall?

Um einen Einzelfall handelt es sich, wenn die Behörde einen einzigen Fall einer einzigen Person regelt (konkret-individuelle Regelung, z.B. Polizeilicher Platzverweis einer bestimmten Person). Es handelt sich ebenso um einen Einzelfall, wenn die Maßnahme sich an eine Vielzahl von Personen richtet, diese aber individuell bestimmbar sind, z.B. Auflösung einer Demonstration

Das Merkmal "Einzelfall" grenzt den Verwaltungsakt vom materiellen Gesetz ab, das als abstrakt-generelle Regelung eine unbestimmte Vielzahl von Fällen und Personen betrifft.

Aber auch Allgemeinverfügungen können Einzelfälle/Verwaltungsakte sein, in denen es sich um einen konkreten Fall handelt, der Personenkreis aber unbestimmt (generell) ist.

Es ist sehr wichtig, zu klären, ob ein Verwaltungsakt oder eine Rechtsverordnung/Satzung vorliegt. Wie kann man das entscheiden, wenn die Begriffe konkret, abstrakt, individuell und generell oftmals nicht eindeutig sind?

Maßgebend ist die äußere Form des behördlichen Handelns.

z.B. eine Veröffentlichung im Gesetz- oder Verordnungsblattes (Rechtsverordnung)

z.B. ausdrückliche Regelung als Verwaltungsakt, obwohl der Sache nach nur eine Rechtsnorm zulässig ist. (rechtswidrig!)

Auf den Inhalt der Regelung darf zur Bestimmung der Rechtsnatur der behördlichen Handlung nur abgestellt werden, wenn die äußere Form nicht ermittelt werden kann. Es sei denn, es geht um die Frage, ob die Behörde zur Handlungsform des Verwaltungsaktes oder der Rechtsnorm greifen durfte.

Was bedeutet der Begriff "Außenwirkung"?

Die Regelung der Behörde, muss den verwaltungsinternen Bereich, dem die erlassende Behörde angehört, tatsächlich überschreiten.

Rechte von Bürgern und sonstigen Rechtspersonen (auch andere selbständige Verwaltungsträger) müssen tatsächlich unmittelbar betroffen sein. (nicht nur bloß faktisch betroffen)

Außerdem muss eine intendierte Außenwirkung vorliegen, d.h. die Regelung muss die Außenwirkung auch bezwecken.