allgemeine Repetition
Fachmann Finanz- und Rechnungswesen 2010-2013
Fachmann Finanz- und Rechnungswesen 2010-2013
Set of flashcards Details
Flashcards | 194 |
---|---|
Students | 90 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 28.12.2012 / 15.05.2025 |
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Berechnung Liquidationserfolg
EK der Liquidationsschlussbilanz - EK der Liquidationseröffnungsbilanz
(Erfolg=Gewinn/Verlust)
wichtig: Liquidationserfolg ist nicht dasselbe wie Liq.gewinn!
Berechnung Liquidationserlös
Liquidationserlös= die nach dem Verkauf aller Aktiven und Bezahlung aller Schulden, Kosten und Steuern übrigbleibenden flüssigen Mittel
auch definiert als "Liquidationseigenkapital" (Eigenkapital nach Verkauf aller Aktiven und Bezahlung aller Schulden, Kosten und Steuern)
(Erlös=Umsatz)
Berechnung Liquidationsüberschuss /-gewinn
Liquidationserlös bzw. Liquidations-EK ./. AK
Berechnung Liquidationsquote
Liquidationserlös (fl. Mittel nach Verkauf aller Aktiven und Abzug aller Schulden, Kosten und Steuern) in % des Nominalkapitals
"Aktiven / Aktienkapital"
Berechnung Liquidationsanteil je Aktie
Liquidationsquote [Liquidationserlös (fl. Mittel nach Verkauf aller Aktiven und Abzug aller Schulden, Kosten und Steuern) in % des Nominalkapitals] x Nominalwert Aktie
oder
Aktiven (Liq.erlös) / Anz. Aktien
Berechnung Fusionsagio
EK der untergehenden bzw. übernommenen Firma (Achtung: bei Kombination sind das zwei Firmen!) zu Buchwerten - AK-Erhöhung der neuen/übernehmenden Firma
Berechnung Wertzuwachs bei GGST
Differenz Verkehrswert/Anschaffungswert
Berechnung wiedereingebrachte Abschreibungen bei GGST
Differenz Anschaffungswert/steuerlich massgebender Buchwert
Berechnung Wert einer Immobilie (VP) bei Veräusserung einer Immobiliengesellschaft
VP Aktien - nicht liegenschaftliche Aktiven (i.d.R. UV) + FK = Veräusserungserlös - Anschaffungspreis=steuerbarer Grundstückgewinn
Zuweisung Wertzuwachs / wiedereingebrachte Abschreibungen bei monistischem / dualistischem System
monistisch:
Wertzuwachs PV: GGST
Wertzuwachs GV: GGST
wiedereingebrachte Abschr. PV: GGST
wiedereingebrachte Abschr. GV: EK-Steuer
dualistisch (inkl. Bund):
Wertzuwachs PV: GGST
Wertzuwachs GV: EK-Steuer
wiedereingebrachte Abschr. PV: GGST
wiedereingebrachte Abschr. GV: EK-Steuer
Wichtig: Überführung Liegenschaft PV --> GV ist nur bei dualistischem System eine Veräusserung, bei monistischem System nicht (Eselsbrücke: Bund=dualistisches System, deshalb gilt StHG Art. 12)
wie verändern sich die Abschreibungen, wenn man die Nutzungsdauer falsch geschätzt hat? (BEBU)
1. Möglichkeit: Anpassung der Nutzungsdauer nicht vornehmen
2. Möglichkeit: Anpassung der Nutzungsdauer vornehmen. wichtig: immer true-and-fair-view! Wert/geschätzte Nutzungsdauer im hier und jetzt ist relevant!
Bsp: AW: 240'000
bisherige Nutzungsdauer: 6 Jahre
neue Nutzungsdauer ab 4. Jahr: 10 Jahre
Abschreibung 1.-4. Jahr: 40 p.a. (240 / 6)
Abschreibung 5.-10. Jahr: 24 p.a. (240 / 10)
der Buchwert am Ende der Nutzungsdauer wäre dann -64, das ist aber unwesentlich, da die Bianz nicht in die BEBU übernommen wird.
Berechnung fixe Kosten? (IR)
Betriebskosten + Abschreibungen + Zinsen
wie verändern sich die Abschreibungen, wenn man die Nutzungsdauer falsch geschätzt hat? (Swiss GAAP FER)
Bsp: AW=80
Nutzungsdauer alt: 5 Jahre
Nutzungsdauer neu ab Anfang 5. Jahr: 8 Jahre
AW: 80
bisherige, kumulierte Abschreibungen per 1.1.n+5: 64
Buchwert per 1.1.n+5: 16 / 4 weitere Jahre (Jahr 5 bis 8)=4 Abschreibung p.a.
Beschreibung/Unterschied degressiv-geometrischer Abschreibung und degressiv-arithmetischer Abschreibung (Degressionswert)
degressiv-geometrische Abschreibung: Abschreibung vom Buchwert
degressiv-arithmetische Abschreibung: beinhaltet einen Degressionswert. Dieser berechnet sich wie folgt:
Bsp: AW=160'000
Nutzungsdauer=10 J.
160'000/(1+2+3+4+5+6+7+8+9+10)=2'909 Fr.
Abschreibung im dritten Jahr: 8x2'909=23'272
Unterschied: geometrisch=degressive Abschreibung in % (Abschreibungsbetrag sinkt abnehmend)
arithmetisch=degressive Abschreibung in Franken (Degressionsbetrag) --> Abschreibungsbetrag sinkt gleichmässig
Mittelflussrechnung NUV
CF
WarenE (ohne Änderung Deb., also nicht wie bei GFR)
- WarenA (analog WarenE)
- sonstige ausgabenwirksame Aufwendungen
Investitionen
analog GFR
Finanzierung
analog GFR
= Veränderung NUV
Nachweis: SB NUV abzüglich AB NUV = Veränderung NUV
Berechnung Vermögensstandsgewinn
Veränderung Eigenkapital (SB EK ./. AB EK)
- Kapitaleinlage (Bsp Einlage Fahrzeug)
+ Kapitalentnahme (bsp. Privatbezüge oder sonstige private Kosten, die durch Geschäft bezahlt wurden)
=Reineinkommen aus SE
Berechnung Grenzpreis anhand Grenz-/ und Opportunitätskosten sowie Definition aller Begriffe
Definition:
Grenzkosten=variable Kosten pro Stück/Einheit
Opportunitätskosten=verdrängte Deckungsbeiträge des Alternativartikels
Grenzpreis=egal was ich produziere, ich erhalte/verdiene gleich viel bzw. erziele denselben DB
Berechnung Grenzpreis:
Grenzkosten + Opportunitätskosten = Grenzpreis
Berechnung Opportunitätskosten:
Deckungsbeitrag des Alternativproduktes / Zeitaufwand des Alternativproduktes x Zeitaufwand „meines“ Produktes (damit will man den gleichen DB wie denjenigen des Alternativproduktes erreichen)
Unterschied versteuerte/unversteuerte stille Reserven?
versteuerte stille Reserven: von der Steuerverwaltung nicht anerkannt (müssen in der Steuerbilanz "dazugerechnet" werden)
unversteuerte stille Reserven: von der Steuerverwaltung anerkannt (müssen nicht in der Steuerbilanz aufgerechnet werden sondern können separat ausgewiesen bleiben)
Welche Arten von Unternehmereinkommen gibt es und wo sind diese zu versteuern?
eine selbständige Erwerbstätigkeit setzt den Einsatz von Kapital und Arbeit voraus, zudem trägt der selbständig erwerbende gewisse Risiken. Dafür wird er wie folgt entschädigt:
Arbeit=Lohn
Kapital=Zins bzw. Dividende
Risiko=Reingewinn
Diese sind wie folgt steuerbar
Einzel-UG
alles am Ort des Geschäftssitzes
Kollektivgesellschaft
Lohn am Wohnsitz / Zins & RG am Geschäftssitz
Wichtig: Lohn = 10‘000, Zins & RG Total = 15‘000 --> 10‘000 Fr. steuerbar am Wohnsitz zum Satz von 25‘000 Fr., 15‘000 Fr. steuerbar am Geschäftssitz zum Satz von 25‘000 Fr.
Aktiengesellschaft
Lohn & Zins am Wohnsitz / RG am Geschäftssitz
in welchem Zeitpunkt werden MA-Aktien bzw. -Obligationen besteuert? Wie hoch ist der Einschlag bei gesperrten MA-Aktien
Zeitpunkt
Mitarbeiteraktien / freie und börsenkotierte MA-Optionen: Zeitpunkt der Zuteilung
gesperrte oder nicht börsenkotierte MA-Optionen: Zeitpunkt der Ausübung
Einschlag: 5.66% (Berechnung wie Rbf)
Berechnung verdecktes EK (steuerlich anerkannter Zinssatz: 4%)
Grundlagen:
mögliche Belehnung: 6'300
ausgewiesene Fremdfinanzierung: 8'000
davon Darlehen Aktionär: 4'000
1. man kennt das Total der bezahlten Schuldzinsen (an alle FK-Geber). Bsp: 400
2. man kennt die an den Aktionär bezahlten Schuldzinsen
Verdecktes EK ist Thema, sobald der Inhaber/nahestehende Personen FK gewähren (bspw. Darlehen).
Zuerst berechnet man die mögliche Belehnung. Dazu rechnet man die Aktiven (Verkehrswert!) in Prozenten (Prozentsätze sind von der ESTV vorgegeben). Bsp: Verkehrswert Debitoren: 500, erlaubte Belehnung in %: 85%, ergibt eine mögliche Belehnung von 425.
Von der ausgewiesenen Fremdfinanzierung (gem. Bilanz, bspw. 8'000) zieht man das Total der „möglichen Belehnung“ ab (bspw. 6'300), was das verdeckte EK ergibt (bspw. 1‘700). Das verdeckte EK wird zum steuerbaren EK gerechnet.
bis hierhin alles gleich. Nun unterscheidet man zwischen erstens und zweitens (gem. Fragestellung).
1. man weiss, wie viel FK-Zinsen total bezahlt wurden (bspw. 400). Total dürfte man aber nur 252 bezahlen (4% v. 6'300). Der Rest (148) unterliegt als geldwerte Leistung zu 35% der VST.
2. man weiss, wie viel Darlehenszinsen dem Aktionär bezahlt wurden (bspw. 200). Total dürfte man aber nur 92 bezahlen (4% von 2'300 [4'000-1'700]). Die Differenz unterliegt als geldwerte Leistung zu 35% der VST.
Definition ausserordentliche/betriebsfremde Erfolge
betriebsfremd: gehört nicht zur Haupttätigkeit der Unternehmung (Bsp: Ertrag aus der Vermietung von Liegenschaften bei einem Produktionsunternehmen)
ausserordentlich: sind aussergewöhnlich (Naturkatastrophen, Jubiläum) oder periodenfremd (Auflösung von Rückstellungen früherer Jahre). Zum a.o. Erfolg gehören auch noch Erlöse aus Veräusserung/Liquidation AV (ausser, sie kommen regelmässig vor, dann gehören sie zum ordentlichen Betriebserfolg)
Darstellung Liquiditätsstaffel
liq. Mittel
- kfr. FK
= Unter-/Überdeckung 1. Stufe
+ Forderungen
= Unter-/Überdeckung 2. Stufe
+ Vorräte
= Unter-/Überdeckung 3. Stufe (NUV)
Steuern, Darstellung "Hinzurechnung" bei Abschreibungen
man führt separat eine Handels- und eine Steuerbilanz. In der Handelsbilanz zeigt man alle Abschreibungen, in der Steuerbilanz geht man indes vom *erlaubten" Buchwert aus.
Steuern, Darstellung "Einmalerledigung" bei Abschreibungen
Eselsbrücke: alles wird in einem Jahr "erledigt". Im zweiten Jahr geht man vom Buchwert Ende Vorjahr aus.
welcher Wert ist bei der indirekten Teilliquidation steuerlich massgebend?
der kleinste der folgenden Werte:
- Verkaufspreis
- verfügbare Reserven (Total der Reserven abzgl. 50% v. AK [=allg. ges. Res.])
- nicht betriebsnotwendiges Vermögen zum Verkehrswert, also inkl. st. Res. (abzgl. auf st. Res. entfallende lat. Steuern)
- Substanzdividende (Ausschüttung)
Definition Holdingprivileg / wann kann es angewendet werden?
Auswirkung: keine RG-Steuer auf Ebene Kanton/Gde, davon ausgenommen sind Erträge von Immobilien.
Voraussetzung: statuarischer Holdingzweck (halten und verwalten von Beteiligungen) / und keine Geschäftstätigkeit in CH / und Aktiventest (Beteiligungen mind. 2/3 aller Aktiven) oder Ertragstest (Beteiligungserträge mind. 2/3 aller Erträge)
Berechnung Nettobeteiligungsertrag / Beteiligungsabzug / daraus resultierende direkte Bundessteuer
Nettobeteiligungsertrag
Bruttoertrag - Abschr. auf Bet., welche Substanzdiv. ausschütten - Verw.kosten (5% v. Bruttoertrag-Abschr.) - Finanzierungskosten (ZinsA im Verhältnis der Bet. zu Aktiven)
Beteiligungsabzug (=Prozentwert)
NettobeteiligungsE / steuerbarer RG (RG-VV)
direkte Bundessteuer
RG-Steuer (100%) - Beteiligungsabzug in % = geschuldete Steuer
Gesetzesgrundlage Beteiligungserträge? Berechnung Kapitalgewinn (für Beteiligungsabzug)
- DBG 69/70
- Kapitalgewinn: VP - Gestehungskosten (=Anschaffungswert + wertvermehrende Investitionen - Desinvestitionen [Substanzdiv.])
da die Abschreibungen auf Bet., welche Substanzdiv. ausschütten, hier berücksichtigt werden können, müssen sie bei der Berechnung der Nettobeteiligung abgezogen werden. Sonst profitiert man ja doppelt!
was "resultiert" aus der Fusion einer Mutter- /Tochtergesellschaft bzw. bei einer Fusion von Schwestergesellschaften?
Fusion Mutter/Tochter: Fusionsgewinn -/verlust
Fusion Schwestern: Fusionsagio -/disagio
Berechnung steuerlicher VeVo
echter Sanierungsgewinn
- "verfallener" VeVo (>7 J)
= Zwischenergebnis I
- "verrechenbarer" VeVo (>7 J)
= Zwischenergebnis II
- restliche Aufwände
=Verlust
+ Gewinn / - Verlust lfd. Jahr
= steuerlicher VeVo
welche Sanierungsmassnahmen bestehen steuerlich?
- Aufwertungen
erfolgswirksam, aber nur eingeschränkte Verlustverrechnung möglich
- unechter Sanierungsgewinn
erfolgsunwirksam, eingeschränkte Verlustverrechnung
- echter Sanierungsgewinn
erfolgswirksam, unlimitierte Verlustverrechnung
obere AHV-Grenze / maximal versicherter Lohn AHV
maximale, jährliche einfache AHV-Altersrente x 3 = maximal versicherter Lohn der AHV
wann unterliegt man der Qst bei persönlicher Zugehörigkeit?
was muss man beachten wenn das Einkommen einen gewisssen Betrag überschreitet?
was, wenn weitere Einkünfte anfallen, die nicht der Qst unterliegen?
Qst-pflichtig
Person ist KEIN Schweizer, hat keine C-Bewilligung und ist USE (SE unterliegen NIE der Qst)
falls Einkommen >120'000 --> nachträglich ordentliche Veranlagung
weitere, nicht der Qst unterliegende Einkünfte
ergänzende ordentliche Veranlagung (auch auf Einkünfte Ausland, da unbegrenzt steuerpflichtig)
DBG-Artikel Nachsteuer / kleine Steueramnesie
DBG 152 ff
wann unterliegt man der Qst bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit?
was muss man beachten wenn das Einkommen einen gewisssen Betrag überschreitet?
was, wenn weitere Einkünfte anfallen, die nicht der Qst unterliegen?
Qst-pflichtig
siehe DBG 5
falls Einkommen >120'000 --> keine nachträgliche ordentliche Veranlagung
weitere, nicht der Qst unterliegende Einkünfte
ergänzende ordentliche Veranlagung (aber nur auf Einkünfte CH, Ausland nicht, da beschränkt steuerpflichtig!)
was ist versuchte / vollendete Steuerhinterziehung? inkl. Artikel DGB
Steuerhinterziehung=Erfolgsdelikt
versuchte Steuerhinterziehung: nur "Tätigkeit" (DBG 176)
vollendete Steuerhinterziehung: sobald veranlagt (DBG 175)
was ist Steuerbetrug? DBG-Artikel?
Urkundendelikt (Fälschung) --> Bsp: Lohnausweis/Bilanz, DBG 186)
wichtig: Steuererklärung ist bspw. keine Urkunde
Auskunft (bspw. Umgehung Bankgeheimnis) erhält man in CH nur bei Betrug
StGB: wann ist eine Tat strafbar?
nur wenn menschliches, tatbestandsmässiges, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten gegeben
wer ist im BVG von der obligatorischen Versicherung ausgenommen?
- Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn unter 21'060 Fr.
- Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag von max. drei Monaten. Wird das Arbeitsverhältnis über diese Dauer verlängert, ist man von dem Zeitpunkt an versichert, in dem die Verlängerung vereinbart wurde.
- Arbeitnehmer, die nebenberuflich tätig sind und bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert sind oder im Hauptberuf SE sind.
- Personen, die gem. IV zu mind. 70% invalid sind.