allgemeine Repetition
Fachmann Finanz- und Rechnungswesen 2010-2013
Fachmann Finanz- und Rechnungswesen 2010-2013
Kartei Details
Karten | 194 |
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Lernende | 90 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 28.12.2012 / 15.05.2025 |
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welche Informationspflichten hat der AG bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses von AN?
UVG: Info, dass UVG-Versicherungsschutz nach 30 Tagen endet, sowie Möglichkeit der Abredeversicherung beim gleichen Versicherer erwähnen (max. 180 Tage)
KVG: Info, dass UVG-Versicherungsschutz nach 30 Tagen endet, sowie dass "Berufsunfall" nachher bei Krankenkasse wieder versichert werden muss.
KKV (Kollektivkrankenversicherung --> Taggeld): Info betreffend "Übernahme" der Taggeldversicherung ins "Private" beim gleichen Versicherer, bei der Firma jetzt angeschlossen ist.
Wann endet bei einem Austritt der Versicherungsschutz beim BVG und beim UVG?
BVG: Versicherungsschutz für die Risiken Tod/Invalidität endet beim BVG einen Monat nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
UVG: Versicherungsschutz endet 30 Tage nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Definition "Unfall"?
eine plötzliche, nicht beabsichtigte, schödigende Einwirkung eines ungewöhnlichen (nicht-alltäglichen), äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, der eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
welche Kennzahlen verfügen über "allgemeine Richtwerte"?
Verschuldungsfaktor: nicht höher als 3-4
GK-Rendite: höher als FK-Zinssatz
Liquiditätsgrad 1: 20 bis 30 %
Liquiditätsgrad 2: 100%
Liquiditätsgrad 3: 150 bis 200% (bzw. einfach mehr als 100%)
Anlagedeckungsgrad 2: analog Liq.grad 3
Rückkauf eigener Aktien - direkte Teilliquidation, ab wann VST-pflichtig?
mit Kapitalherabsetzung
Besteuerung bei Erwerb
ohne Kapitalherabsetzung, vinkulierte Namenaktien
erste 10%: 6 Jahre nach Erwerb
zweite 10%: 2 Jahre nach Erwerb
über 20%: bei Erwerb
ohne Kapitalherabsetzung, keine vinkulierte Namenaktien
erste 10%: 6 Jahre nach Erwerb
über 10%: bei Erwerb
wie berechnet sich das Nettoeinkommen, das Reineinkommen und das steuerbare Einkommen?
Bruttoeinkommen
- Gewinnungskosten gem. DBG 26-32
= Nettoeinkommen
- allgemeine Abzüge gem. DBG 33/33a
=Reineinkommen
- Sozialabzüge gem. DBG 213
= steuerbares Einkommen
Vorgehen interkantonale Steuerausscheidung beim Vermögen
Grundsatz: das Vermögen immer vor dem Einkommen berechnen.
1. falls Liegenschaften vorhanden: zuerst ausweisen
2. falls notwendig: Repartitionswert der Liegenschaft berechnen
3. restliches Vermögen ausweisen
4. Anhand Total der Aktiven die "prozentuale Lage der Aktiven" berechnen
5. Repartitionswert der Liegenschaft wieder korrigieren (falls dieser ausgerechnet wurde)
6. Schulden nach Lage der Aktiven verteilen
7. ergibt das Reinvermögen
8. Quote für Freibetrag anhand Reinvermögen berechnen
9. prozentual errechneter Freibetrag gem. 8 beim "Hauptsteuerdomizil" (zu errechnendes Domizil) abziehen
10. ergibt steuerbares Vermögen
Vorgehen interkantonale Steuerausscheidung beim Einkommen
1. immer zuerst den Nettovermögensertrag ausweisen (Bsp.:Eigenmietwert abzgl. Unterhaltskosten --> Gewinnungskosten können immer direkt objektmässig zugewiesen werden). Wenn Gewinnungskosten-Überschuss: müsste direkt (ohne Verlegung auf weitere Kantone wie bei Schuldzinsen) auf das Hauptsteuerdomizil verlegt werden.
2. Schuldzinsen nach Lage der Aktiven abziehen
3. ergibt evtl. Fehlbetrag bei einem/mehreren Steuerdomizilen
4. zweite Verlegung der Schuldzinsen anhand der "noch übrigen" Lage der Aktiven vornehmen.
5. falls noch Schuldzinsen übrig: Hauptsteuerdomizil zuweisen)
6. restl. Einkommen (bspw. Lohn) ausweisen
7. ergibt Reineinkommen
8. Quote für "Freibetrag" (übrige Abzüge) anhand Reineinkommen berechnen
9. prozentual errechneter Freibeitrag gem. 8. bei "Hauptsteuerdomizil" (zu errechnendes Domizil) abziehen
10. ergibt steuerbares Einkommen
was bedeutet "Sondervermögen" bei der interkantonalen Steuerausscheidung? wie wird es behandelt? wo kommt es zur Anwendung?
was muss allgemein beachtet werden bei SE?
Besitzt man eine Kollektivgesellschaft, so ist deren Wert "Sondervermögen", wobei nur die Nettogrösse relevant ist (es wird also nur das EK miteinbezogen).
Wichtig ist, dass die Nettogrösse bei der Berechnung der "Lage der Aktiven" nicht miteinbezogen wird.
Es kommt nur bei der Kollektivgesellschaft zur Anwendung, eine Einzel-UG ist kein Sondervermögen, es wird "normal" gerechnet und miteinbezogen (FK analgo Schuldzinsen)
allgemeines bei SE: immer zuerst das PV ausweisen (Vermögen und Einkommen)
interkant. Steuerausscheidung: wie erfolgt bei JP/GV die Zuweisung von Erträgen (bspw. Mieten) und Aufwänden (bspw. Abschr./Unterhalt) bei Liegenschaften?
wie erfolgt die Zuweisung von Veräusserungsgewinnen?
KAL ausserhalb Sitzkanton:
Erträge/Aufwände objektmässig
Schuldzinsen nach Lage der Aktiven
BL / KAL im Sitzkanton
Erträge/Aufwände/Schuldzinsen quotal nach Hilfsfaktoren
Veräusserung
KAL ausserhalb Sitzkanton:
Wertzuwachs/wiedereingebrachte Abschr: objektmässig
BL/KAL im Sitzkanton:
Wertzuwachs: objektmässig
wiedereingebrachte Abschr: quotal nach Hilfsfaktoren
wichtig: Veräusserung aus PV immer objektmässig
wie unterscheidet sich die direkte Methode von der indirekten Methode bei der Gewinnausscheidung nach interkantonalem Steuerrecht?
direkte Methode: Gesamtgewinn wird prozentual auf jene "Domizile" verteilt, die mit Gewinn abgeschlossen haben.
indirekte Methode: beim Handel Gewinnausscheidung nach Umsatz und evtl. Vorausanteilszuweisung (Präzipuum) vom Gewinn an den Hauptsitz, bei der Produktion anhand von Erwerbsfaktoren (Löhne/Miete/Kapital), i.d.R. ohne Präzipuum.
wie erfolgt die Zuweisung von Aktiven im "GV" bei der interkant. Steuerausscheidung?
Grundsatz: lokalisierbare Aktiven werden entsprechend zugewiesen, Beteiligungen und Vorschüsse werden dem Sitzkanton zugewiesen, mobile Konti werden bei Handelsunternehmen dem Sitzkanton zugewiesen, bei Fabrikationsunternehmen jedoch nach Lage der (übrigen) lokalisierbaren Aktiven
Kurzarbeitsentschädigung:
wann Anspruch?
Höhe / Dauer der Kurzarbeitsentschädigung?
Wartezeiten?
Besonderes?
Anspruch: Arbeitsausfall muss je Abrechnungsperiode (=1 Monat) mind. 10% der normalerweise geleisteten Sollstunden ausmachen.
Höhe/Dauer: 80%, während max. 18 Monaten
Wartezeit: 1 Tag (=Karenzfrist). Während dieser Zeit muss AG dem AN 80% des Lohnes aus eigener Tasche bezahlen.
Besonderes: AG-Anteil Soz.Vers. wird durch ALV zurückerstattet
Schlechtwetterentschädigung:
wann Anspruch?
Höhe / Dauer?
Wartezeiten?
Besonderes?
Anspruch: wetterbedingter Arbeitsausfall (Fortführung der Arbeit muss technisch unmöglich oder wirtschaftlich oder dem Arbeitnehmer gegenüber unvertretbar sein).
Höhe/Dauer: 80%, während höchstens 6 Abrechnungsperioden (=Monaten) innerhalb von zwei Jahren. Es werden nur ganze oder halbe Tage angerechnet.
Wartezeiten: 1. bis 6. Abrechnungsperiode je 2 Karenztage, 7. bis 12. Abrechnungsperiode je 3 Karenztage. Während dieser Zeit muss AG dem AN 80% des Lohnes aus eigener Tasche bezahlen.
Besonderes: AG-Anteil Soz.Vers. wird durch ALV zurückerstattet
Insolvenzentschädigung:
wann Anspruch?
Umfang?
Besonderes?
Anspruch: wenn Arbeitgeber Konkurs oder wenn AN dem AG ein Pfändungsbegehren für Lohnforderungen gestellt hat.
Umfang: deckt 100% der Lohnforderungen, aber höchstens für die letzten 4 Monate des Arbeitsverhältnisses
Besonderes: jeder AN muss den AG einzeln und für sich mahnen und betreiben. Die AG-Soz.vers.beiträge werden zurückerstattet.
anderes Wort für "überwiegende Einmalverzinsung"?
Definition "überwiegende Einmalverzinung"?
was passiert, wenn "überwiegende Einmalverzinsung" gegeben?
überwiegende Einmalverzinsung=IUP
Einmalabgeltung > 50% von Gesamtrendite (Zins+Einmalabgeltung)
wenn "ja", wird Diff. zwischen VP und KP steuerbarer Vermögensertrag
welche Kennzahl kann verwendet werden, wenn der CF nicht bekannt ist?
EBITDA
Immobilienrendite
Bruttorendite des GK?
Nettorendite des GK?
Nettorendite des EK?
ImmobilienE (MietE) / GK
(ImmobilienE-übriger ImmobilienA [ohne Hypozinsen]) / GK
oder
Immobiliengewinn vor Hypozinsen / GK
(ImmobilienE-ImmobilienA [mit Hypozinsen] / EK
oder
Immobiliengewinn / EK
Kennzahl Fremdfinanzierungsgrad /Fremdkapitalquote
FK / GK
Kennzahl Eigenfinanzierungsgrad / Eigenkapitalquote
EK / GK
Kennzahl Finanzierungsverhältnis
FK / EK
Kennzahl Selbstfinanzierungsgrad
Gewinnreserven / EK
oder
Zuwachskapital / EK
Zuwachskapital und Gewinnreserven ist dasselbe
Kennzahl Intensität des UV
UV / GV
Kennzahl Intensität des AV
AV / GV
Kennzahl Investitionsverhältnis
UV / AV
Kennzahl Liq.grad 1
fl. Mi. / kfr. FK
Kennzahl Liq.grad 2
(fl. Mi. + Ford.) / kfr. FK
Kennzahl Liq.grad 3
UV / kfr. FK
Kennzahl Anlagedeckungsgrad 1
EK / AV
Kennzahl Anlagedeckungsgrad 2
(EK + lfr. FK) / AV
sollte grösser sein als 100% --> = goldene Bilanzregel (AV soll durch lfr. Kap. gedeckt sein)
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