allgemeine Repetition

Fachmann Finanz- und Rechnungswesen 2010-2013

Fachmann Finanz- und Rechnungswesen 2010-2013

David Galliker

David Galliker

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Flashcards 194
Students 90
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 28.12.2012 / 15.05.2025
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was sind geringfügige Löhne, wann kommen sie zur Anwendung und wo nicht?

geringfügige Löhne: Lohn bis 2'300 Fr. pro Arbeitgeber, Ausnahme: Tätigkeit im Privathaushalt.

geringfügige Löhne unterliegen nicht der AHV-Pflicht, sie sind jedoch UV-pflichtig

wie hoch ist bei Rentnern der Freibetrag? ist der monatliche/jährliche Freibetrag wählbar?

Höhe: Fr. 16'800 p.a. und pro Arbeitgeber

wählbar ist die Art des Freibetrages nur, wenn man ganzjährig angestellt ist, ansonsten gilt der monatliche Freibetrag für jeden vollen oder angebrochenen Monat.

in welchem Zeitraum (Alter) ist man AHV-pflichtig?

vom 18. Altersjahr bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit

wann gilt man steuer-/ und sozialversicherungstechnisch als SE?

Sozialversicherungen:
Arbeiten unter eigenem Namen/auf eigene Rechnung
in unabhängiger Stellung
wirtschaftliches Risiko selber tragen

Steuern:
Einsatz von Kapital und Arbeit
eigenes Risiko
Gewinnstrebigkeit
nach Aussen in Erscheinung treten

in welchem Zeitraum (Alter) ist man ALV-pflichtig?

vom 18. Altersjahr bis zum erreichen der AHV-Altersgrenze (64/65 --> monatsgenau)

was gilt in der ALV bei Ein- und Austritten unter dem Jahr (volle/angebrochene Monate)?

volle Monate: 10'500 Fr. bzw. 26'250 Fr.

angebrochene Monate: mit der 30-Tage-Methode

wichtig: Taggelder: ML / 21.7!

in welchem Zeitraum (Alter) bzw. ab wann ist man in UV-pflichtig? was gilt bezüglich dem Arbeitsweg?

keine Alterslimiten, pflichtig sind alle AN

NBU: ab 8 Wochenstunden (pro Arbeitgeber, einzelne Arbeitgeber werden nicht zusammengezählt)

AN, die nicht gegen NBU versichert sind: Arbeitsweg = Berufsunfall

was gilt in der UV bei Ein- und Austritten unter dem Jahr (volle/angebrochene Monate)?

analog ALV:

volle Monate: 10'500 (=Maximalbeitrag)

angebrochene Monate: Taggenau (365 Tage)

Berechnung BVG bei Ein- und Austritt unter dem Jahr, Beispiel mit 5'000 Fr. ML und angestellt während 6 Monaten. Zudem: ist BVG pensenabhängig?

Jahreslohn= der Lohn, den er bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde. Es wird also immer über den Jahreslohn gerechnet

Bsp: 5'000 x 6 Mt = 30'000, umgerechnet auf ein Jahr: 5'000 x 12 Mt = 60'000, Koordinationsabzug: 24'570, versicherter Lohn=35'430

wichtig: meist sind die Monatsprämien /-Beiträge fix 1/12  der Jahresprämie. Bei unterjährigem Austritt wie in obgenannten Bsp. müsste man einfach 6/12 der Jahresprämie bezahlen

BVG ist pensenunabhängig, man rechnet vom effektiv erzielten Lohn

wo liegt der Unterschied bei der Berechnung von FAK-/Verwaltungskosten-Beiträge

FAK: Beitrag in Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme p.a.

Verwaltungskosten: in Prozent der AHV/IV/EO-Beiträge (AN+AG, also 10.3%)

was ist AHV-pflichtig, aber nicht UV-pflichtig und umgekehrt?

AHV, aber nicht UV
VR-Honorar
EO-Entschädigung
IV-Taggelder
MV-Taggelder

UV, aber nicht AHV
AHV-Freibetrag
 

Haben Stundenlöhner Anspruch auf Feiertagszuschlag

Nein, es besteht kein rechtlicher Anspruch, ausser für den 1. August, allerdings auch da nur, wenn er auf einen Tag fällt, an dem auch tatsächlich gearbeitet worden wäre

Berechnung Krankentaggeld pro Kalendertag, Besonderheiten

wichtig: ist nicht vorgeschrieben, läuft über BV.

AHV-Lohnsumme pro Jahr x 80% / 365

Besonderheiten: Meist ist ein Maximallohn vereinbart (bspw. 200'000), teilweise ist auch 100% des Lohnes versichert

Berechnung Unfalltaggeld pro Kalendertag, Besonderheiten, Beginn Auszahlung

AHV-Lohnsumme pro Jahr plus FAZU x 80% / 365

Besonderheiten: Maximallohn: 126'000 Fr. p.a.
Maximales Taggeld: 126'000 Fr. x 80% / 365 = ca. 276 Fr.

Beginn Auszahlung: ab drittem Tag nach Unfalltag
 

Berechnung ALV-Taggeld pro Kalendertag? Bsp. mit Fr 6'000 versicherter Verdienst pro Monat

Wichtig: die ALV rechnet mit 21.7 Arbeitstagen pro Monat.

Bsp: versicherter Verdienst pro Monat: 6'000 Fr.
versicherter Tagesverdienst: 276.50 Fr.

volles Taggeld (80%): 221.20 Fr.
reduziertes Taggeld (70%): 193.55 Fr.

Berechnung EO-Taggelder pro Kalendertag (beinhaltet Mutterschaftsentschädigung und Entschädigung Militärdienst)

für die verschiedenen Personengruppen sind unterschiedliche Ansätze festgelegt. Wichtig: die EO rechnet mit 360 Kalendertagen p.a.

Berechnung Mutterschaftsentschädigung pro Kalendertag? Dauer/Beginn? Arbeitsverbot/Mindestbeitragsdauer/obligatorische Versicherung?

Dauer: 14 Wochen bzw. 98 Tage. Wenn die Mutter die Erwerbstätigkeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wieder aufnimmt oder stirbt, endet der Anspruch vorzeitig.

Beginn: Tag der Niederkunft

Berechnung: Jahreseinkommen x 80% / 360, jedoch max. 196 Fr. pro Tag

Während 9 Monaten vor Geburt obligatorisch versichert, innerhalb dieser Zeit während mind. 5 Monaten erwerbstätig  und die ersten 8 Wochen nach Geburt Arbeitsverbot

Berechnung Entschädigung Militärdienst pro Kalendertag

es wird mit 360 Kalendertagen pro Jahr gerechnet.  Während dem Militärdienst werden 80% des vordienstlichen Einkommens ausbezahlt, minimal Fr. 62 und maximal 196 (analog MSE) pro Tag.

Der Betrag ist abhängig von der Art des Militärdienstes, der vorberuflichen Erwerbstätigkeit sowie Kinder- und Betreuungskosten. Bei Kindern bspw. erhält man zusätzlich eine Kinderzulage. Die EO-Entschädigung (max 196) und die Kinderzulage dürfen zusammen Fr. 245 nicht übersteigen.

Berechnung Jahreslohngrenze UVG/ALV bei unterjährigen Austritten?

bei Ein- und Austritten unter dem Jahr muss die Höchstgrenze des beitragspflichtigen Lohnes anteilmässig berechnet werden. Dabei werden volle Monate mit 10'500 Fr. gerechnet und angebrochene Monate beim UVG taggenau bzw. bei der ALV mit der 30-Tage-Methode.

welche Informationspflichten hat der AG bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses von AN?

UVG: Info, dass UVG-Versicherungsschutz nach 30 Tagen endet, sowie Möglichkeit der Abredeversicherung beim gleichen Versicherer erwähnen (max. 180 Tage)

KVG: Info, dass UVG-Versicherungsschutz nach 30 Tagen endet, sowie dass "Berufsunfall" nachher bei Krankenkasse wieder versichert werden muss.

KKV (Kollektivkrankenversicherung --> Taggeld): Info betreffend "Übernahme" der Taggeldversicherung ins "Private" beim gleichen Versicherer, bei der Firma jetzt angeschlossen ist.

Wann endet bei einem Austritt der Versicherungsschutz beim BVG und beim UVG?

BVG: Versicherungsschutz für die Risiken Tod/Invalidität endet beim BVG einen Monat nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

UVG: Versicherungsschutz endet 30 Tage nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Definition "Unfall"?

eine plötzliche, nicht beabsichtigte, schödigende Einwirkung eines ungewöhnlichen (nicht-alltäglichen), äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, der eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

welche Kennzahlen verfügen über "allgemeine Richtwerte"?

Verschuldungsfaktor: nicht höher als 3-4

GK-Rendite: höher als FK-Zinssatz

Liquiditätsgrad 1: 20 bis 30 %
Liquiditätsgrad 2: 100%
Liquiditätsgrad 3: 150 bis 200% (bzw. einfach mehr als 100%)

Anlagedeckungsgrad 2: analog Liq.grad 3
 

Rückkauf eigener Aktien - direkte Teilliquidation, ab wann VST-pflichtig?

mit Kapitalherabsetzung
Besteuerung bei Erwerb

ohne Kapitalherabsetzung, vinkulierte Namenaktien
erste 10%: 6 Jahre nach Erwerb
zweite 10%: 2 Jahre nach Erwerb
über 20%: bei Erwerb

ohne Kapitalherabsetzung, keine vinkulierte Namenaktien
erste 10%: 6 Jahre nach Erwerb
über 10%: bei Erwerb

wie berechnet sich das Nettoeinkommen, das Reineinkommen und das steuerbare Einkommen?

Bruttoeinkommen
- Gewinnungskosten gem. DBG 26-32
= Nettoeinkommen
- allgemeine Abzüge gem. DBG 33/33a
=Reineinkommen
- Sozialabzüge gem. DBG 213
= steuerbares Einkommen
 

Vorgehen interkantonale Steuerausscheidung beim Vermögen

Grundsatz: das Vermögen immer vor dem Einkommen berechnen.

1. falls Liegenschaften vorhanden: zuerst ausweisen
2. falls notwendig: Repartitionswert der Liegenschaft berechnen
3. restliches Vermögen ausweisen
4. Anhand Total der Aktiven die "prozentuale Lage der Aktiven" berechnen
5. Repartitionswert der Liegenschaft wieder korrigieren (falls dieser ausgerechnet wurde)
6. Schulden nach Lage der Aktiven verteilen
7. ergibt das Reinvermögen
8. Quote für Freibetrag anhand Reinvermögen berechnen
9. prozentual errechneter Freibetrag gem. 8 beim "Hauptsteuerdomizil" (zu errechnendes Domizil) abziehen
10. ergibt steuerbares Vermögen
 

Vorgehen interkantonale Steuerausscheidung beim Einkommen

1. immer zuerst den Nettovermögensertrag ausweisen (Bsp.:Eigenmietwert abzgl. Unterhaltskosten --> Gewinnungskosten können immer direkt objektmässig zugewiesen werden). Wenn Gewinnungskosten-Überschuss: müsste direkt (ohne Verlegung auf weitere Kantone wie bei Schuldzinsen) auf das Hauptsteuerdomizil verlegt werden.
2. Schuldzinsen nach Lage der Aktiven abziehen
3. ergibt evtl. Fehlbetrag bei einem/mehreren Steuerdomizilen
4. zweite Verlegung der Schuldzinsen anhand der "noch übrigen" Lage der Aktiven vornehmen.
5. falls noch Schuldzinsen übrig: Hauptsteuerdomizil zuweisen)
6. restl. Einkommen (bspw. Lohn) ausweisen
7. ergibt Reineinkommen
8. Quote für "Freibetrag" (übrige Abzüge) anhand Reineinkommen berechnen
9. prozentual errechneter Freibeitrag gem. 8. bei "Hauptsteuerdomizil" (zu errechnendes Domizil) abziehen
10. ergibt steuerbares Einkommen

was bedeutet "Sondervermögen" bei der interkantonalen Steuerausscheidung? wie wird es behandelt? wo kommt es zur Anwendung?
was muss allgemein beachtet werden bei SE?

Besitzt man eine Kollektivgesellschaft, so ist deren Wert "Sondervermögen", wobei nur die Nettogrösse relevant ist (es wird also nur das EK miteinbezogen).

Wichtig ist, dass die Nettogrösse bei der Berechnung der "Lage der Aktiven" nicht miteinbezogen wird.

Es kommt nur bei der Kollektivgesellschaft zur Anwendung, eine Einzel-UG ist kein Sondervermögen, es wird "normal" gerechnet und miteinbezogen (FK analgo Schuldzinsen)

allgemeines bei SE: immer zuerst das PV ausweisen (Vermögen und Einkommen)

interkant. Steuerausscheidung: wie erfolgt bei JP/GV die Zuweisung von Erträgen (bspw. Mieten) und Aufwänden (bspw.  Abschr./Unterhalt) bei Liegenschaften?

wie erfolgt die Zuweisung von Veräusserungsgewinnen?

KAL ausserhalb Sitzkanton:
Erträge/Aufwände objektmässig
Schuldzinsen nach Lage der Aktiven

BL / KAL im Sitzkanton
Erträge/Aufwände/Schuldzinsen quotal nach Hilfsfaktoren

Veräusserung
KAL ausserhalb Sitzkanton:
Wertzuwachs/wiedereingebrachte Abschr: objektmässig

BL/KAL im Sitzkanton:
Wertzuwachs: objektmässig
wiedereingebrachte Abschr: quotal nach Hilfsfaktoren

wichtig: Veräusserung aus PV immer objektmässig

wie unterscheidet sich die direkte Methode von der indirekten Methode bei der Gewinnausscheidung nach interkantonalem Steuerrecht?

direkte Methode: Gesamtgewinn wird prozentual auf jene "Domizile" verteilt, die mit Gewinn abgeschlossen haben.

indirekte Methode: beim Handel Gewinnausscheidung nach Umsatz und evtl. Vorausanteilszuweisung (Präzipuum) vom Gewinn an den Hauptsitz, bei der Produktion anhand von Erwerbsfaktoren (Löhne/Miete/Kapital), i.d.R. ohne Präzipuum.

wie erfolgt die Zuweisung von Aktiven im "GV" bei der interkant. Steuerausscheidung?

Grundsatz: lokalisierbare Aktiven werden entsprechend zugewiesen, Beteiligungen und Vorschüsse werden dem Sitzkanton zugewiesen, mobile Konti werden bei Handelsunternehmen dem Sitzkanton zugewiesen, bei Fabrikationsunternehmen jedoch nach Lage der (übrigen) lokalisierbaren Aktiven

Kurzarbeitsentschädigung:

wann Anspruch?

Höhe / Dauer der Kurzarbeitsentschädigung?

Wartezeiten?

Besonderes?

Anspruch: Arbeitsausfall muss je Abrechnungsperiode (=1 Monat) mind. 10% der normalerweise geleisteten Sollstunden ausmachen.

Höhe/Dauer: 80%, während max. 18 Monaten

Wartezeit: 1 Tag (=Karenzfrist). Während dieser Zeit muss AG dem AN 80% des Lohnes aus eigener Tasche bezahlen.

Besonderes: AG-Anteil Soz.Vers. wird durch ALV zurückerstattet

Schlechtwetterentschädigung:

wann Anspruch?

Höhe / Dauer?

Wartezeiten?

Besonderes?

Anspruch: wetterbedingter Arbeitsausfall (Fortführung der Arbeit muss technisch unmöglich oder wirtschaftlich oder dem Arbeitnehmer gegenüber unvertretbar sein).

Höhe/Dauer: 80%, während höchstens 6 Abrechnungsperioden (=Monaten) innerhalb von zwei Jahren. Es werden nur ganze oder halbe Tage angerechnet.

Wartezeiten: 1. bis 6. Abrechnungsperiode je 2 Karenztage, 7. bis 12. Abrechnungsperiode je 3 Karenztage. Während dieser Zeit muss AG dem AN 80% des Lohnes aus eigener Tasche bezahlen.

Besonderes: AG-Anteil Soz.Vers. wird durch ALV zurückerstattet

Insolvenzentschädigung:

wann Anspruch?

Umfang?

Besonderes?

Anspruch: wenn Arbeitgeber Konkurs oder wenn AN dem AG ein Pfändungsbegehren für Lohnforderungen gestellt hat.

Umfang: deckt 100% der Lohnforderungen, aber höchstens für die letzten 4 Monate des Arbeitsverhältnisses

Besonderes: jeder AN muss den AG einzeln und für sich mahnen und betreiben. Die AG-Soz.vers.beiträge werden zurückerstattet.