AHV

allgemeines

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Set of flashcards Details

Flashcards 11
Students 12
Language Deutsch
Category General Education
Level Other
Created / Updated 05.09.2016 / 28.05.2019
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Welches Finanzierungssystem wird in der AHV angewendet?

Ausgabenumlageverfahren

Welche Finanzierungsquellen gibt es in der AHV?

Beiträge der Versicherten und Arbeitgebenden

Beiträge des Bundes

Anteil MwSt

Ertrag der Spielbankenabgabe

Zinsertrag auf dem Ausgleichsfonds

Regress auf haftpflichtige Dritte

Welche Solidaritäten werden in der AHV angewendet?

Generationenvertrag (ALT - JUNG)

ARM - REICH (Lastenausgleich zwischen wirt. Schwachen und wirt. Starken)

Ehepaare (Splitting) - Rente wird auf jeden Ehepartner gleichmässig aufgeteilt

Eltern - und Kinderlose (Erziehungsgutschriften)

Pflegende - Gesellschaft (Betreuungsgutschrift)

Wie sind die Beträge für den Globallohn?

für alleinstehende Fam.-Mitglieder                           CHF 2070.00

für verheiratete Fam.-Mitglieder                               CHF 3060.00

für verheiratete Fam.-Mitglieder, wenn beide           CHF 2070.00 pro Ehepartner

Ehegatten im Betrieb voll mitarbeiten

für minderjährige Kinder des mitarbeitenden Fam.Mit. CHF 690.00

-> AUSNAHME: keine Beitragspflicht auf Naturallöhne für mitarbeitende Fam.-Mitglieder:

- bis zum 31.12 nach Vollendung des 20. Altersjahrs

- nach Erreichen der Altersgrenze

- für im Betrieb mitarbeitende Ehepartner, ungeachtet ihres Alters

Wie sind die Beträge beim Naturallohn?

Morgenessen                      CHF 3.50 p/T      CHF 105.00 p/Mt.

Mittagessen                        CHF 10.00 p/T     CHF 300.00 p/Mt.

Abendessen                       CHF 8.00 p/T        CHF 240.00 p/Mt.

Total Verpflegung               CHF 21.50 p/T      CHF 645.00 p/Mt.

Unterkunft:                          CHF 11.50 p/T      CHF 345.00 p/Mt.

Volle Verpflegung und         CHF 33.00 p/T      CHF 990.00 p/Mt.

Unterkunf (Kost und Logis)

Zuschläge für freie Verpflegung und Unterkunft an Angehörige des AN:

Erwachsene     gleiche Ansätze wie oben

Minderjährige:   die Hälfte der Ansätze

- > Es wird immer mit 30 Tagen gerechnet, egal wieviele Tage der Monat hat.

Welche Unkosten?

Reisespesen (Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten)

Repräsentationskosten und Auslagen für die Kundenbewirtung

Auslagen für Arbeitsmaterial und Berufskleider

Berufliche Aus- und Weiterbildungskosten

-> Nicht dazu gehören die üblichen Lebenshaltungskosten, die auch ohne Erwerbstätigkeit anfallen würden

Wie sind die AHV / IV / EO und ALV Beiträge (in %) Stand 2016

AHV: 4.2%

IV:     0.7%

EO:   0.225%

Total: 5.125% pro AN und AG / Somit beide zusammen: 10.25

ALV: 1.1% bis 12'350.00 p/Mt. - CHF 148'200.00 p/KJ

ALV: 0.5% von 12'351 p/Mt. - 148'201 p/KJ

AN und AG zusammen 2,2 %  und oder 1%

Wie setzt sich der VR des Ausgleichsfonds zusammen?

11 Mitglieder:

Präsident

Vizepräsident

AG (3)

AN (3)

VN (4)

Bund (1)

Wie setzt sich die Eidg. AHV/IV-Kommission zusammen?

19 Mitglieder

Präsident

Kantone (2)

AG (5)

AN (5)

Invalidenhilfe und Behinderte (3)

VN (2)

Versicherungseinrichtungen (1)

Welche Bestandteile des massgebenden Lohnes sind Beitragspflichtig?

Aufzählung nicht abschliessend)(

Barlohn / Naturallohn

Dienstaltersgeschenke sind Beitragspflichtig

Forderungsverzichte des AG

Trinkgelder, soweit sie min. 10% des Lohnes betragen

Zulagen aller Art

Prämien und Kommissionen

Leistungen des AG während Unfall und Krankheit

Ferien- und Feiertagsentschädigungen

Leistungen des AG bei Beendigung des Arbeitsverhältnises (Freibeträge beachten)

Welche Bestandteile des massgebenden Lohnes sind von der Beitragspflicht ausgenommen?

(Aufzählung abschliessend)

Familienzulagen

Sozialleistungen

Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität (AUSNAHME: TG IV / TG EO / TG Mutterschaftsentschädigung, TG MV / Leistungen der ALV)

Zuwendungen bei Firmenjubiläum (frühestens 25 J nach Gründung, danach in Abständen von min. 25 J - Dienstaltersgeschenke sind dagen Beitragspflichtig), Verlobung und Hochzeit

Vergünstigungen von Reka-Checks bis CHF 600.00 p/J (darüber liegende Vergünstigung ist Beitragspflichtig - Vergünstigung ist massgebend nicht der Wert)

Gratis abgegebene Reka-Checks bis CHF 500.00 p/J (wird der Wert überstiegen (mehr als CHF 500.00), dann ist der ganze Betrag Beitragspflichtig)

Prüfungs- und Naturalgeschenke bis CHF 500.00

Härtefallleistungen

Einkommen von max. CHF 2300.00 p/J und Arbeitsverhältnis (gilt nicht für Privathaushalten und im Kunst- und Kulturbereich

Einkommen von max. CHF 750.00 p/J und Arbeitsverhältnis für junge Beschäfigte in Privathaushalten bis zum 31.12. in dem Jahr wo der AN das 25. Altersjahr vollendet hat.

Unkosten

Beiträge an ÖV, bei 40 Dienstfahrten p/J

Lunchchecks bis CHF 180.00 p/Mt.