AHV
allgemeines
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 11 |
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Utilisateurs | 12 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 05.09.2016 / 28.05.2019 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/ahv_finanzierungssystem
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Intégrer |
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Welches Finanzierungssystem wird in der AHV angewendet?
Ausgabenumlageverfahren
Welche Finanzierungsquellen gibt es in der AHV?
Beiträge der Versicherten und Arbeitgebenden
Beiträge des Bundes
Anteil MwSt
Ertrag der Spielbankenabgabe
Zinsertrag auf dem Ausgleichsfonds
Regress auf haftpflichtige Dritte
Welche Solidaritäten werden in der AHV angewendet?
Generationenvertrag (ALT - JUNG)
ARM - REICH (Lastenausgleich zwischen wirt. Schwachen und wirt. Starken)
Ehepaare (Splitting) - Rente wird auf jeden Ehepartner gleichmässig aufgeteilt
Eltern - und Kinderlose (Erziehungsgutschriften)
Pflegende - Gesellschaft (Betreuungsgutschrift)
Wie sind die Beträge für den Globallohn?
für alleinstehende Fam.-Mitglieder CHF 2070.00
für verheiratete Fam.-Mitglieder CHF 3060.00
für verheiratete Fam.-Mitglieder, wenn beide CHF 2070.00 pro Ehepartner
Ehegatten im Betrieb voll mitarbeiten
für minderjährige Kinder des mitarbeitenden Fam.Mit. CHF 690.00
-> AUSNAHME: keine Beitragspflicht auf Naturallöhne für mitarbeitende Fam.-Mitglieder:
- bis zum 31.12 nach Vollendung des 20. Altersjahrs
- nach Erreichen der Altersgrenze
- für im Betrieb mitarbeitende Ehepartner, ungeachtet ihres Alters
Wie sind die Beträge beim Naturallohn?
Morgenessen CHF 3.50 p/T CHF 105.00 p/Mt.
Mittagessen CHF 10.00 p/T CHF 300.00 p/Mt.
Abendessen CHF 8.00 p/T CHF 240.00 p/Mt.
Total Verpflegung CHF 21.50 p/T CHF 645.00 p/Mt.
Unterkunft: CHF 11.50 p/T CHF 345.00 p/Mt.
Volle Verpflegung und CHF 33.00 p/T CHF 990.00 p/Mt.
Unterkunf (Kost und Logis)
Zuschläge für freie Verpflegung und Unterkunft an Angehörige des AN:
Erwachsene gleiche Ansätze wie oben
Minderjährige: die Hälfte der Ansätze
- > Es wird immer mit 30 Tagen gerechnet, egal wieviele Tage der Monat hat.
Welche Unkosten?
Reisespesen (Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten)
Repräsentationskosten und Auslagen für die Kundenbewirtung
Auslagen für Arbeitsmaterial und Berufskleider
Berufliche Aus- und Weiterbildungskosten
-> Nicht dazu gehören die üblichen Lebenshaltungskosten, die auch ohne Erwerbstätigkeit anfallen würden
Wie sind die AHV / IV / EO und ALV Beiträge (in %) Stand 2016
AHV: 4.2%
IV: 0.7%
EO: 0.225%
Total: 5.125% pro AN und AG / Somit beide zusammen: 10.25
ALV: 1.1% bis 12'350.00 p/Mt. - CHF 148'200.00 p/KJ
ALV: 0.5% von 12'351 p/Mt. - 148'201 p/KJ
AN und AG zusammen 2,2 % und oder 1%
Wie setzt sich der VR des Ausgleichsfonds zusammen?
11 Mitglieder:
Präsident
Vizepräsident
AG (3)
AN (3)
VN (4)
Bund (1)
Wie setzt sich die Eidg. AHV/IV-Kommission zusammen?
19 Mitglieder
Präsident
Kantone (2)
AG (5)
AN (5)
Invalidenhilfe und Behinderte (3)
VN (2)
Versicherungseinrichtungen (1)
Welche Bestandteile des massgebenden Lohnes sind Beitragspflichtig?
Aufzählung nicht abschliessend)(
Barlohn / Naturallohn
Dienstaltersgeschenke sind Beitragspflichtig
Forderungsverzichte des AG
Trinkgelder, soweit sie min. 10% des Lohnes betragen
Zulagen aller Art
Prämien und Kommissionen
Leistungen des AG während Unfall und Krankheit
Ferien- und Feiertagsentschädigungen
Leistungen des AG bei Beendigung des Arbeitsverhältnises (Freibeträge beachten)
Welche Bestandteile des massgebenden Lohnes sind von der Beitragspflicht ausgenommen?
(Aufzählung abschliessend)
Familienzulagen
Sozialleistungen
Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität (AUSNAHME: TG IV / TG EO / TG Mutterschaftsentschädigung, TG MV / Leistungen der ALV)
Zuwendungen bei Firmenjubiläum (frühestens 25 J nach Gründung, danach in Abständen von min. 25 J - Dienstaltersgeschenke sind dagen Beitragspflichtig), Verlobung und Hochzeit
Vergünstigungen von Reka-Checks bis CHF 600.00 p/J (darüber liegende Vergünstigung ist Beitragspflichtig - Vergünstigung ist massgebend nicht der Wert)
Gratis abgegebene Reka-Checks bis CHF 500.00 p/J (wird der Wert überstiegen (mehr als CHF 500.00), dann ist der ganze Betrag Beitragspflichtig)
Prüfungs- und Naturalgeschenke bis CHF 500.00
Härtefallleistungen
Einkommen von max. CHF 2300.00 p/J und Arbeitsverhältnis (gilt nicht für Privathaushalten und im Kunst- und Kulturbereich
Einkommen von max. CHF 750.00 p/J und Arbeitsverhältnis für junge Beschäfigte in Privathaushalten bis zum 31.12. in dem Jahr wo der AN das 25. Altersjahr vollendet hat.
Unkosten
Beiträge an ÖV, bei 40 Dienstfahrten p/J
Lunchchecks bis CHF 180.00 p/Mt.