AHV

Sozialvers.fachfrau

Sozialvers.fachfrau


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Flashcards 87
Students 89
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 17.09.2012 / 04.06.2025
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Was ist die Basis für die Abrechnungserstellung der Ausgleichskassen?

- die jährlich vom AG erstellten Lohnbescheinigungen

Ablauf der Abrechnung / Bezahlung der Beitragsrechnung?

Pauschale Akontobeiträge zahlbar monatlich wenn Lohnsumme >200', quartal wenn Lohnsumme <200', jährlich wenn Lohnsumme <3'.

Differenzbeiträge (effekt. Beiträge ./. Akonto) zahlbar inner 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

AHVG Art. 14. Abs. 1,3,4

Unse-Erwerbende: Verbuchung auf IK?

- Gemäss den Angaben des AG auf Lohnbescheinigung

- werden immer verbucht, auch wenn von AG nicht einbezahlt worden. (Beweispflicht mittels Lohnausweis, Lohnabrechnung usw.)

AHVG 30ther Abs.2

AHVG Art. 51 Abs. 3

Unse-Erwerbender:

%-Beiträge bis 31.12.10?

%-Beiträge ab 1.1.11?

bis 31.12.10: AHV 8,4 / IV 1,4 / EO 0,3 = Total 10,1% zusätzl. max. 5% VK

(ALV 2,0%)

ab 1.1.11: AHV 8,4 / IV 1,4 / EO 0,5 = Total 10,3% zusätzl. max. 5% VK

(ALV 2,2% max. 10500.-/mt. // 126'000.- /Jahr)

(ab 126'001.- bis 315'000.- 1% Solidaritäts-

beitrag)

SE-Erwerb: Ermittlung massgebendes Einkommen?

- Ermittlung des Gewinnes mittels ER inkl. Verlustverrechnung

- Zins auf EK abziehen (=> Gleichstellung mit AN), Zinssatz wird von BR fest-

gesetzt.

bei unterjähriger Tätigkeit: Zins auf entsprechende Anz. Monate umrechnen.

SE-Erwerb: Ermittlung massgebendes Einkommen durch Steuerbehörde?

Einkommen: Rechtskräftige Veranlagung der dir. Bundessteuer

Eigenkapital: Rechtskräftige Veranlagung der kant. Steuern (nach Vorschriften der dir. BdSte)

SE-Erwerb: Berechnung massgebendes Einkommen?

- Aufrechnung der steuerlich zulässigen persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge

- Steuerverwaltung meldet der Ausgleichskasse das Nettoeinkommen

- Ausgleichskasse rechnet nach schematischer Formel die pers. Beiträge

SE-Erwerb: Formel der Ausgleichskassen zur Berechnung massgebendes Einkommen (Aufrechnung der Abzüge)?

von der Steuerverw. gem. Einkommen x 100

geteilt durch

(100 - Beitragssatz nach Massgabe des gemeldeten Einkommens)

SE-Erwerb: Wie wird das massgeb. Einkommen festgelegt wenn STE-Erklärung vorliegt?

Einschätzung durch Ausgleichskasse in Zusammenarbeit mit dem Pflichtigen aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten (Businessplan, ER/Bilanz usw.) insbes. bei Aufnahme der SE-Tätigkeit.

SE-Erwerb: Vorgehen beim Berechnen der pers. Beiträge?

1. Einkommen gem. Steuermeldung

2. Umrechnen (Aufrechnen) mit Formel

3. Eigenkapital auf 1000er aufrunden, Zins berechnen (proratisiert wenn

unterjährig)

4. Zins für EK abziehen

= massgebendes Erwerbseinkommen (auf nächsten 100er abrunden)

5. Beitrag gem Tabelle ermitteln

6. davon VK-% berechnen

7. VK zu Beitrag addieren

= Gesamtbetrag der persönlichen Beiträge

SE-Erwerb: Beitragsätze bis 31.12.10? ab 1.1.11?

bis 31.12.10

unter 9200.- Minimalbeitrag

9200.- bis 54700.- sinkende Beitragsskala

über 54800.- max. Satz 9,5%

ab 1.1.11

unter 9300.- Minimalbeitrag

9300.- bis 55600.- sinkende Beitragsskala

über 55700.- max. Satz 9,7%

SE im Nebenerwerb: Beitragsatz?

- wenn der Minimalbeitrag bereits durch die Unse-Tätigkeit bezahlt wurde kommt bei Einkommen < 9300.-/J. der SE-Tätigkeit nicht nocheinmal der Minimalbeitrag zum Zug sondern, der tiefste Ansatz der sinkenden Beitragsskala.

- Geringfügiges Einkommen wird nur auf Verlangen des Versicherten abgerechnet.

SE-Erwerb: Sätze für Altersrentner?

- Freibetrag von 1400.-/mt. bzw. 16800.-/J. berücksichtigen

- Gleiche Beitragssätze wie bei Tätigkeit im Haupterwerb

- wenn der Minimalbeitrag bereits durch die Unse-Tätigkeit bezahlt wurde kommt bei Einkommen < 9300.-/J. der SE-Tätigkeit nicht nocheinmal der Minimalbeitrag zum Zug sondern, der tiefste Ansatz der sinkenden Beitragsskala.

SE-Erwerb: Was kann man bei Zahlungsproblemen tun?

Herabsetzung

- bei Unzumutbarkeit der Zahlung (objektive Notlage)

- nicht unter den Minimalbeitrag (ansonsten Beitragslücken)

Erlass des Minimalbeitrages

- An Elend grendzende Notlage

- Übernahme des Beitrages durch Wohnsitz-Kanton oder -Gemeinde

AHVG Art. 11

AHVV Art. 31 + 32

SE-Erwerb: Verbuchung der Beiträge auf IK?

- Gutschrift des für die Beiträge massgebende Erwerbeseinkommens

- Ohne Zahlung keine Gutschrift!

Definiere den Kreis der "Nichterwerbstätigen"?

Beitragsmässige Abgrenzung:

- Keine Beiträge aus Erwerbstätigkeit (18-20J)

- weniger als der Mindesbeitrag aus Erwerbstätigkeit

Arbeitszeitliche Abgrenzung.

- nicht voll (weniger als die Hälfte der normalen Arbeitszeit)

- nicht dauernd (weniger als 9 Mt. im Kalenderjahr)

AHVG Art. 10 + Art. 10 Abs. 1

AHVV Art. 28bis

Wann wechselt ein NE-Tätiger zum Kreis der Ewerberstätigen

Wenn die Beiträge durch die Erwerbstätigkeit mindestens die Hälfte der Beiträge als NE-Tätiger erreichen.

Auf welchem Grundsatz wird bei NE die Beiträge errechnet? Elemente, Ausnahmen?

Nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten aufgrund des Vermögens (In- + Ausländisches Vermögen gem. Steuererklärung) und der Renteneinkommen (Renten, Pensionen aller Art, Witwer-, Witwenrenten, vorbe-

zogene Altersrenten, Versicherungstaggeldern (KV/UV), Alimente, Leibrenten, ausl. Versicherungsträger)

Ausnahmen: Leistungen der eidg. IV, Fürsorgeleistungen und Ertrag aus Vermögen (Kapitalertrag)

AHVG Art. 10, Abs. 1

AHVV Art. 28, Abs 1+2

AHVV Art. 29, Abs. 3

Durch wenn wird bei NE's das Einkommen ermittelt?

Durch die Steuerverwaltung

- aufgrund der rechtskräftigen Kt. Steuerveranlagung

- unter Berücksichtigung des Repartitionswertes bei Liegenschaften

Durch die Ausgleichskasse

- wenn keine Steuermeldung vorliegt, insbes. bei Beginn der Beitragspflicht mit Zusammenarbeit des Pflichtigen

Was geschieht bei einem als NE geltenden mit Beiträgen aus einer Tätigkeit?

Diese werden an die im gleichen Jahr entrichteten Beiträge als NE angerechnet.

Sind die Beiträge aus der Erwerbstätigkeit mindestens so hoch wie die Hälfte der NE-Beiträge so wechselt der NE zum Kreis der Erwerbstätigen und es sind nur noch diese Beiträge geschuldet. Der Restbetrag aus NE entfällt.

Was ist bei unterjährigen Beitragsdauer zu beachten?

- Das erhaltene Renteneinkommen muss auf 12 Monate aufgerechnet werden

- der errechnete Jahresbeitrag muss auf die eff. Anzahl Monate proratisiert werden.

Bsp. Unterjährige Beitragspflicht NE:

ordentliche Pensionierung per 31.07. (erreichen des AHV-Alters):

-Renteneinkommen gem. dir. BdSt. v. 1.1. bis 31.7. = 7Mt. auf 12 Mt. hochrechn.

-Stichtag für Vermögen ist der 31.12.

Berechneter Jahresbeitrag auf 7 Mt. brechen (proratisieren)

Bsp. Unterjährige Beitragspflicht NE:

Tod oder Wegzug ins Ausland per 15.10.

- Renteneinkommen gem. dir. BdSt. v. 1.1. - 31.10. = 10 Mt. auf 12 Mt. hochrech

- Stichtag Vermögen: Todestag oder Wegzugsdatum 15.10.

- Berechneter Jahresbeitrag auf 10 Mt. brechen

Bsp. Unterjährige Beitragspflicht NE:

Zuzug aus Ausland per 10.04.

Renteneinkommen gem. dir. BdSt. v. 1.4. - 31.12. = 8 Mt. auf 12 Mt. hochrechn

- Stichtag Vermögen: 31.12.

- Berechneter Jahresbeitrag auf 8 Mt. brechen

Bei Ehepaaren wird wem welches Vermögen zugeordnet?

Wie werden die Beiträge berechnet bei NE's (Einzelpersonen)?

massgebendes Renteneinkommen x 20 (=kapitalisertes Renteneinkommen)

+ Vermögen gemäss Steuermeldung

= massgebendes Vermögen => abrunden auf nächsten 50'000.-

=> Beitrag gemäss Tabelle (falls unterjährig proratisieren)

+ VK (max. 5%)

= Gesamtbeitrag

Wie werden die Beiträge berechnet bei NE's (Verheiratete / Partnerschaften)?

eheliches Renteneinkommen x 20 (=kapitalisertes Renteneinkommen)

+ eheliches Vermögen gemäss Steuermeldung

= massgebendes Vermögen

: durch 2 = Vermögen und Renteneinkommen pro Partner

=> abrunden auf nächsten 50'000.-

=> Beitrag gemäss Tabelle pro Partner (falls unterjährig proratisieren)

+ VK (max. 5%)

= Gesamtbeitrag pro Partner

Minimum/Maximum-Beiträge bei NE's?

Mindestbeitrag z.Z. Fr. 475.00 inkl. IV/EO

abgestufte Beiträge bis

Max. Fr. 10300.- (bis 31.12.11)

Max. Fr. 23750.- (ab 1.1.12 = 50 x Mindestbeitrag)

Wer bezahlt generell nur den Mindestbeitrag bei NE's?

- Studierende bis zum 31.12. nach Vollendung des 25. Altersjahr, danach werden sie "normal" als NE-Beitrag berechnet.

- Bezüger von Ergänzungsleistungen

- Personen die öffentliche Mittel (Sozialamt) beziehen oder von Drittpersonen unterstützt werden.

Was kann ein NE bei Zahlungsschwierigkeiten tun?

Wie ein SE

- Herabsetzung der Beiträge bis mind. auf Mindestbeitrag (sonst Beitragslücke)

objektive Notlage erforderlich

- Erlass des Mindestbeitrages und Übernahme durch Wohnsitz-kanton oder

Gemeinde bei an Elend grenzende Notlage

Verbuchung auf IK bei NE.

Nur wenn die Beiträge bezahlt worden sind. ansonsten keine Gutschrift.

Wie berechnet sich ein IK-Betrag bei NE's?

geleistete Beiträge x 100

geteilt durch

10,3 (gleicher Satz wie AN+AG zusammen)

Bsp.

Beitrag 2060.- x 100 / 10,3 = Fr. 20'000.- Gutschrift auf IK

Allgemeine Bestimmungen für Ausgleichszinsen

- sollen keine Strafe sondern ein Ausgleich des Zinsvorteils zwischen Schuldner / Gläubiger sein.

- Mahnung ist keine Voraussetzung

- Zinssatz 5%

- Berechnung immer mit 30 Tg./Mt. resp. 360 Tg/J.

- Basiskapital = Geschuldeter Betrag + VK

Ablauf für Verzugszinsen bei normalen Akonto-RG's?

Wenn die RG nicht innert 30-tägiger Frist nach Ablauf der Zahlperiode bezahlt ist, Zinsenlauf ab 1. Tag nach Zahlperiode.

Bsp. Zahlperiode 3.Q., Frist bis 30.10., wenn nicht bezahlt dann Verzugszinsen ab 1.10. an berechenet bis Zahldatum.

Verzugszinsen für aus früheren Jahren nachgeforderte Beiträge.

Wie heissen sie und wie werden sie berechnet?

Erhebungszins für die Zinsen bis Rechnungsstellung

Zahlungszins für die Zinsen bei Zahlungsverzug der RG

Berechnung Erhebungszins:

vom 1.1.des Folgejahres für das die Beiträge nachgefordert werden bis zum Tag der Rechnungsstellung

Berechnung Zahlungszins:

falls nicht innert Frist von 30 Tg. bezahlt; vom 1. Tag nach Rechnungsstellung bis zum Tag des Zahlungseingangs. Nur auf Betrag der Nachforderung ohne Erhebungszins.

Differenzabrechnungen der Lohnbeiträgen. Wann sind Verzugszinsen zu berechnen?

Wenn Lohnbescheinigung von AG rechtzeitig (bis 30.1.) eingereicht ist, nur dann V-Zins berechnen, wenn die Differenzabrechnung nicht innert Frist (30Tg) bezahlt wurde. Beginn: 1. Tag nach RG-stellung bis Zahlungseingang

Wenn Lohnbescheinigung zu spät (nach 30.1.) von AG eingereicht wurde;

Erhebungszins vom 1.1. bis Einreichetag

V-Zins: falls RG nicht innert Frist (30Tg.) bezahlt; 1. Tag nach RG-stellung bis Zahlungseingang

!! beim Zählen der Tage den 1. Tag mittzählen!! Bsp. 15.-30. = 16 Tg.

Differenzabrechnungen SE oder NE. Wann gibt es welche Zinsen zu berechnen?

Erreichen die pers. Akontobeiträge bis zum 31.12. des dem Beitragsjahr folgenden Jahres 75% der effektiv geschuldeten Pers. Beiträge so werden keine Erhebungszinsen berechnet.

Verzugszins: wenn Diff.Abr. nicht innert Frist (30Tg) bez., ab dem 1.Tag nach der RG-stellung bis zum Zahlungseingang

Erreichen die pers. Akontobeiträge bis zum 31.12. des dem Beitragsjahr folgenden Jahres nicht 75% der effektiv geschuldeten Pers. Beiträge; so werden Erhebungszinsen ab dem 1.1. nach Ablauf des dem Beitragsjahr folgenden Jahres bis zum Tag der RG-stellung berechnet.

Verzugszinsen wie oben.

Für was ist der Vergütungszins?

- zuviel entrichtete Pers. Beiträge

- zuviel entrichtete Lohnbeiträge nach AG-Kontrolle

Ab wann wird Vergütungszins berechnet

- Zinslauf ab 1.1. des der Zahlung folgenden Kalenderjahres bis Rückzahldatum

Ab wann wird Vergütungszins f. ausgleichende Beiträge (Differenzabrechnungen) berechnet?

Ab Eingang der Abrechnungm aber nur wenn Rückerstattung nicht innert 30 Tagen erfolgt ist.

Zinslauf ab dem 1. Tag nach Eingang der Lohnbescheinigung bis Rückzahldatum