AHV
Sozialversicherungen
Sozialversicherungen
Kartei Details
Karten | 19 |
---|---|
Lernende | 51 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.02.2016 / 06.12.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/ahv7
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/ahv7/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
#Verfügt über eigene Betriebsorganisation # handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung # hat Inkasso- und Delkredererisiko. # beschäftigt Personal # trägt Unternehmerrisiko.
1- durchschnittliches Jahreseinkommen 2- Anzahl der Beitragsjahre 3-Erziehungs und betreuungsgutschriften 4- auswertungsfaktoren
Am 1. Januar nach Vollendung des 17. altersjahres.
Ja. ein bis maximal fünf Jahre. Folge: höhere Rente (5.2%-31.5%)
Rentenvorbezug Ein oder zwei Jahre vor ordentliches Rentenalter.
Vorbezug für zur lebenslänglichen Kürzung der Altersrente. Rentenkürzung um 6,8% ( ein Jahre) 13,6% ( zwei Jahre) Der Rentner muss weiterhin bis zum ordentlichen AHV-Alter Beiträge bezahlen
Solidarität zwischen den Generationen,sowie zwischen Arm und Reich, kinderlosen Personen und Eltern.
Die größte Problem dass immer mehr Menschen Rente beziehen und im Verhältnis dazu eher wenige Menschen die erforderlichen Beiträge entrichten können. Die Ursachen 1. Menschen werden immer älter 2. die Geburtenrate eher niedrig
Für jedes Jahr, in dem der Versicherte Kinder unter 16 Jahre hat, wird eine erziehungsgutschrift angerechnet. Dreifachen der jährlichen Minimalrente 42'300 pro Jahr.
Jährlich für Betreuung der Pflegebedürftige Verwandte im Radius von 30 Kilometer oder 1 Stunde Fahrzeit 42300
Eintritt des 2. Rentenfalls Verwitwte Person hat Anspruch auf Altersrente, Scheidung
Geboren bekommen 150% der maximale AHV Rente
40% der entsprechende Altersrente. Für Kinder unter 18 Jahre oder 25 falls in Ausbildung
Plafonierung falls Kinderrente von Vater und Mutter 60% der maximale Altersrente übersteigt
80% der entsprechende Altersrente
Sofern beim Verwitwung Kinder haben. Oder mindestens der 45 altersjahres zurückgelegt und mindestens seit fünf Jahre verheiratet
Sofern beim Tod der Ehefrau Kinder vorhanden und solange diese unter 18 Jahre alt sind
In der Schweiz wohnhafte Personen mit Alters oder Invalidenrente und EL können, sofern ausgewiesen Hilflosenentschädigung geltend machen
Aufgrund des Vermögens.- und des 20-fachen jährlichen Renteneinkommen inkl. AHV/IV