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Partizipation Soziale Ausgrenzung KESB

Partizipation Soziale Ausgrenzung KESB


Kartei Details

Karten 31
Lernende 34
Sprache Deutsch
Kategorie Pädagogik
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 30.11.2015 / 23.09.2023
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Partizipation bei Alltagsaktivitäten

Teilhaben, mitmachen, mithelfen lassen. Etws dazu beitragen und mitbestimmen. Gemeinsames Verhandeln

Auswirkungen von Partizipation:
Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen wird gestärkt, Lernfähigkeit wird unterstützt, üben sich darin Verantwortung zu tragen. Fühlen sich nicht ausgeschlossen, lernen ihr Tiel zum gemeinschaftlichen Leben beizutragen. Erfahren Akzeptanz.

Beispiele von Partizipation bei Alltagsaktivitäten

Regeln werden gemeinsam erarbeitet.
Kleiderwahl den Betreuenden überlassen.
Bei Umgestalltung eines Raumes Betreuende miteinbeziehn.

Folgen fehlender Partizipation

Resignation: Kein Interesse für Aktivitäten, lustlosigkeit und desinteresse.
Mangelndes Selbstwertgefühl: Fühlen sich nutzlos da sie nicht mitentscheiden dürfen.
Beeinträchtigung der Indentität: Bei fremdbestimmt und abhängigen Betreuenden. Sie wissen dann selbst nicht mehr wass sie wollen und wer sie wirklich sind.
Stagnation der Lernfähigkeit: Partizipation heisst lernen und sich mit der Welt/anderen Menschen auseinander zu setzen. Ist Wachstum nicht möglich, verkümmert und vereinsamt der Mensch.

Voraussetzungen für Partizipation

  • Muss erlernt werden (Z.B. Modelllernen)
  • Muss aktiv unterstützt werden
  • Setzt Fähigkeiten und Fertigkeiten voraus
  • P heisst nicht bestimmen sondern Verhandeln
  • Erfordert Information über Entscheidungsmöglichkeiten
  • Muss Konzequenzen haben (Umsetzung, Folgen)
  • Erfordert gleichberechtigten Umgang (Respekt, Toleranz, Ernst nehmen...)

Orte der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Freizeit: können Betr. über Freizeit verfügen?
Wohnen: mitbestimmung über Wohnbereich möglich?
Mobilität: über Fortbewegung bestimmen?
Gemeinwesen
Bildung: Wo und was
Arbeit: Wo, was, mit wem?
Kommunikation
Kultur
Politik

Beteuung/Pflege

Ermöglichen der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Folger eingeschränkter Teilnahme am gesellsch. Leben

Mensch steht im Mittelpunkt!
Von seinen Möglichkeiten ausgehen.
Eigenart von ihnen verstehen.
in allen Lebenslagen begleiten.

Problem der Vereinsamung: Kein Kontakt mit anderen
Problem des Nicht-Integriert-Seins: Durch einschränkungen in verschiedenen Bereichen (Sprache, Behinderung, andere Kultur...)

Verscheidene Ausgrenzungsmöglichkeiten

Kulturelle A
Gesetzliche A
Soziale A
Gesundheitliche A

Norm

Massstab an dem der Einzelne gemessen wird. Gesellschaftlich nicht erwünschtes wird ausgegrenzt.
Helfen den Menschen sich in sozialen Sitzuationen zurechtzufinden und sich entsprechend zu benehmen. (Verhalten der Mitmenschen wird vorhersehbar)

Beispiele Normen

Respekt, Anstand, Höflichkeit, Dankbarkeit, Wertschätzung, Rücksicht, Unvereingenommenheit (keine Vorurteile)

Kann - Norm

Wenig verpflichtet
Z.B. Bräuche und Gewohnheiten

Soll - Norm

Verpflichtende Erwartungen an andere Menschen.
z.B Sitte (Begrüssung auf der Starsse), Anstand

Muss - Norm

Rechtlich und reglementarisch festgelegt und für alle verbindlich. Bei Nichterfüllung folgt eine Sanktion.
Z.B Gesetze und Regeln

Soziale Ausgrenzung

Andersartigkeit enstpricht nicht der soz. Norm

Reaktion der Gesellschaft: Mobbing, Diskriminierung

Soziale Ausgrenzung: Ausweisung, Heimeinweisung, Benachteiligung (Mobilität), Einspreeung

Folgen für Betroffene: Arbeitslosigkeit, Verlust der Wohnung, Isolation / Einsamkeit.

 

 

 

 

 

 

Institutionelle Ausgrenzung

Stationäre Einrichtung
Säuglingsheime, Erziehungsheime, Aussenwohngruppe, Behindertenwohnheime, Alters- und Pflegeheime.

Totale Ausgrenzung
Psychiatrische Kliniken
Geschlossene Abteilungen in Erziehungsanstallten
Gefängnisse
Verwahrungen

Verhinderung sozialer Ausgrenzung

Ambulante Einrichtungen
Beratungsstellen
Behandlungs und Therapiestellen
Hausbesuche
Sozialpädagogische Familienberatung
Schulsozialarbeit

Teilstationäre Einrichtungen
Tagesfamilien, Kinderkrippen, Tageshorte
Tagesschulen
Tageskliniken
Sonderschulen, Kleinklassen
Beobachtungsstationen
Übergangsheime
Ferienheime

 

Welche Menschen geniessen einen besonderen Schutz?

Kinder
Behinderte
Psychisch erkrankte
Urteilsunfähige
Schutzbedürftige

Welche Pflichten haben Eltern?

Sorgepflicht
Unterhaltspflicht
Erziehungspflicht
angemessene Schul und Berufsbildung
Fürsorgepflicht

Rechte der Eltern

Namensgebung
Wohnort
Verwaltung des Kindesvermögen
Religion
Erziehungsstiel

Können Eltern bestraft werden?

Ja, wenn sie die Pflichten nicht einhalten/wahrnehmen.

Unterliegen die Betreuenden der Kita auch der Fürsorgepflicht und können sie bei nichterhaltung bestraft werden?

Ja.

Was passiert bei Obhutsentziehung?

Eltern können den Aufenthaltsort des Kindes nicht bestimmen.
Unterbringung bei Pflegeeltern oder Heim.

Wann verfügt der Staat Kindesschutzmassnahmen?

Bei Verdacht, Gefärdung auf Kindeswohl.
Wenn die Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen.

Was bedeutet das Wort subsidiär?

Unterstützend, Hilfeleistend

- Massnahmen die dauerhaft Hilfe bieten. Staat greift ein wo Eltern nicht in der Lage sind.

Was bedeutet das Wort Integrität?

Würde
Vertrauensvolle Basis
 

Antragsdelikt

Geschädigte Persond muss einen Antrag stellen.

Leichte Straftat (Sachbeschädigung, Klauen, leichte Körperverletzung.

Welche Prinzipien gelten bei KESB?

Verhältnissmässig
Dort eingreifen wo Hilfe nötig ist.

Worin Besteht der Zweck des Schutzes Unmündiger?

Schutz des
... körperlichen Wohlbefindens
... geistigen Wohlbefindens
... Kindsvermögen

Welche 4 Kindesschtuzmassnahmen gibt es?

1) Mahnung, Weisung
2) Erziehungs Beistandschaft
3) Enzug der Obhut
4) Enzug des Sorgerechts

Sorgerechtentzug

Braucht kein Einverständnis der Eltern.
Eltern können innerhalb von 10 Tagen reagieren.

Zweck des Schutzalters

Kind kann sich ungestört entwickel, bis es die nötige Reife hat bewusst zu entscheiden.

Offizialdelikt

Staat greift von alleine ein

- schwere Straftat