ABU Grundwissen Thema 1

Thema 1 Persönlichkeit und Lehrbeginn

Thema 1 Persönlichkeit und Lehrbeginn


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Langue Deutsch
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Crée / Actualisé 10.05.2016 / 04.06.2025
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Sie können... 

den Begriff Moral definieren.

Alle Werte und Normen, die das zwischenmenschliche Verhalten in einer Gesellschaft bestimmen, bezeichnet man als Moral.

Sie können...

die Begriffe beschränkte Handlungsunfähigkeit und Handlungsfähigkeit erklären.

beschränkte Handlungsunfähigkeit (ZGB 19)

Personen, die urteilfähig, jedoch noch nicht mündig sind, sind beschränkt handlungsunfähig.

 

Handlungsunfähigkeit (ZGB12/13)

Fähigkeit, durch seine eigenen Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. Voraussetzung: Urteilsfähigkeit und Mündigkeit.

Sie können...

fünf wichtige Grundrechte aus der BV nennen, die ethische Werthaltungen wiedergeben.

– Menschenwürde (BV7)

– Rechtsgleichheit (BV8)

– Recht auf Leben und persönliche Freiheit (BV10)

– Glaubens- und Gewissensfreiheit

– Meinungs- und Informationsfreiheit

Sie kennen...

den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht.

Öffentliches Recht

regelt die Beziehung der Person zur Staatsgewalt. z.B Bundesverfassung (BV), Strafgesetzbuch (StGB), Strassenverkehrsgesetz (SVG), Steuerrecht.

 

Privates Recht

regelg die Beziehung zwischen gleich geordneten Personen. z.B Zivilgesetzbuch (ZGB), Obligationenrecht (OR), Konsumkreditgesetz (KKG), Partnerschaftsgesetz (PartG).

Sie kennen...

die Bedeutung des Begriffs Ethik.

Die Ethik ist die Lehre vom sittlichen Wollen und Handeln des Menschen in verschiedenen Lebenssituationen.

Sie können...

den Begriff Rechtsfähigkeit erklären.

Rechtsfähigkeit (ZGB11)

Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben; alle Menschen sind rechtsfähig.

Sie können...

den Begriff Urteilsfähigkeit erklären.

Urteilsfähigkeit (ZGB 16)

Fähigkeit, die Folgen der eigenen Handlungen abschätzen zu können.

Sie können...

den Begriff Mündigkeit erklären.

Mündigkeit (ZGB 14)

Mit vollendetem 18. Altersjahr wird man mündig.

Sie können..

die fünf Teile des ZGB aufzählen.

Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht.

Sie können...

die vollständigen Begriffe zu den Kürzeln der folgenden Rechtserlasse notieren: BV, OR, ZGB, StGB, SVG, BetmG, BBG, BBV, KKG.

  • BV = Bundesverfassung
  • OR = Obligationenrecht
  • ZGB = Zivilgesetzbuch
  • StGB = Strafgesetzbuch
  • ArG = Arbeitsgesetz
  • SVG = Strassenverkehrsgesetz
  • BetmG = Betäubungsmittelgesetz
  • BBG = Berufsbildungsgesetz
  • BBV = Berufsbildungsverordnung
  • KKG = Konsumkreditgesetz

Sie kennen..

die Beeutung des Begriffs Identität.

Identität kennzeichnet das Wesen eines Menschen, mit möglichen Fragestellungen wie:

  • Wer bin ich?
  • Wo gehöre ich dazu?
  • Wo grenze ich mich ab?
  • Wie sehen mich die anderen?

Sie können...

die gesetzlichen Grundlagen für die Berufsbildung aufzählen.

Berufsbildungsgesetz (BBG), Berufsbildungsverordnung (BBV), Obliigationenrecht (OR), Arbeitsgesetz (ArG).

Sie können..

vier Massnahmen des Jugendstrafrechts nennen.

  • Verweis
  • Persönliche Leistung
  • Busse
  • Freiheitsentzug

Sie können...

Rechte des Lernenden und des Berufsbildners nennen.

wichtige Pflichten des Lernenden (Lehrling)

  • alles tun, um das Lehrziel zu erreichen
  • Anordnungen des Berufsbildners befolgen
  • Unterricht in der Berufsfachschule regelmässig besuchen
  • an Berufsfachkursen und am Qualifikationsverfahren teilnehmen

 

wichtige Pflichten des Berufsbildners (Lehrmeister)

  • muss den Lernenden für einen bestimmen Beruf fachgemäss ausbilden
  • den vereinbarten Lohn bezahlen
  • am Ende der Lehre ein Lehrzeugnis ausstellen

Sie können...

drei wichtige Rechtgrundsätze nennen.

Treu und Glauben (ZGB 2)

Es wird erwartet, dass jeder nach bestem Wissen und Gewissen handelt.

 

Beweislast (ZGB 8)

Derjenige, der aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableiten möchte, muss diese beweisen.

 

Rechtgleichheit (BV 8)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Sie kennen...

die Bedeutung des Begriffs Sozialisation.

Die Sozalisation ist die Anpassung an gesellschaftliche Denk- und Gefühlsmuster durch Verinnerlichung von sozialen Normen.