ABU
allerlei
allerlei
Kartei Details
Karten | 50 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 04.11.2013 / 22.01.2015 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/abu16
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/abu16/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Funktionen der Eltern im Lehrvertrag
- Unterzeichnung LV
- Unterstützung
Funktionen vom Amt für Berufsbildung im Lehrvertrag
- Bewilligung
- Kontrolle
- 1. Anlaufstelle
Funktionen des ÜKs im Lehrvertrag
- Grundtechniken/-Kentnisse
- Vertiefung
Funktionen der Berufsschule im Lehrvertrag
- überfachliche Kompetenzen
- fachspez. Wissen
- Allgemeinbildung
Funktionen des Lehrlings im Lehrvertrag
- Berufsschule besuchen
- ÜK besuchen
- Lernziele erreichen
Funktionen des Lehrbetriebs im Lehrvertrag
- Kosten BM
- fachgemässe Ausbildung
- Ausbildungsbericht
Pflichten Lehrmeister
- Lehrlinge fachgemäss ausbilden von einer qualifizierten Fachkraft
- Lohn bezahlen (kein Abzug für Schule + ÜK)
- mit Beruf zusammenhängende Arbeiten heranziehen
- BM-Besuch ermöglichen
- Überstunden durch Freizeit/Lohnzuschlag entschädigen
- bis 20. Lebensjahr 5 Wochen Ferien
- Lehrzeugnis erstellen
Pflichten Lehrling
- Arbeit im Dienste des Lehrmeisters leisten
- alles tun, um Lernziel zu erreichen
- Anordnungen des Lehrmeisters befolgen
- Besuch der Berufsschule und ÜK
- Sorgfalts- und Treuepflicht
Ordnung -> Regeln
nicht erzwingbare
von der Gesellschaft aufgestellt
Ordnung -> Regeln
erzwingbare
vom Staat erlassen
Ordnung -> Regeln
Sitte / Brauch
Äusseres Verhalten
Ordnung -> Regeln
Moral
Inneres Verhalten
Gewissen
Ordnung -> Regeln
geschriebenes Recht
Was darf ich tun? (Rechte)
Was muss ich tun? (Pflichten, Gebote)
Was darf ich nicht tun? (Verbote)
Ordnung -> Regeln
Gewohnheitsrecht
Gerichtsentscheid
Ortsgebrauch
Ordnung -> Regeln
Privates Recht
Zivilgesetzbuch:
Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht
Ordnung -> Regeln
Öffentliches Recht
Bundesverfassung
Strafgesetzbuch
Schuldbetreibung- und Konkursgesetz
Strassenverkehrsgesetz
Brauch
Gewohnheit, Tradition: allgemeine erkannte Regeln, nicht niedergeschrieben, nicht durchsetzbar.
Bundesverfassung
Grundgesetz unseres Staates. rechtliches Fundament
Einfache Schriftlichkeit
Einfacher Vertrag. Von beiden Seiten unterschrieben. Digital oder von Hand
Fakultatives Referendum
Eine Volksabstimmung über ein Gesetz kann verlangt werden.
Formloser Vertrag
Ein Vertrag kommt auch ohne Schriftstück zustande.
Gewohnheitsrecht
lange Gewohnheit erhält gesetzliche Bedeutung.
Handlungsfähigkeit
Kann alle Rechte beanspruchen, muss alle Pflichte übernehmen, muss mündig und urteilsfähig sein.
Lehrvertrag
Ausbildungsvereinbarung zwischen Ausbildner und Auszubildendem
Moral
orientiert sich an den Grundwerten in der Gesellschaft wie Gerechtigkeit, Fürsorge und Wahrheit.
Öffentliches Recht
Rechtsbeziehung zwischen dem Staat einerseits und Personen anderseits
Ortsgebrauch
an bestimmten Orten gebräuchliche Regeln
Privates Recht
regelt Beziehungen von Personen untereinander
Recht
durch den Staat geschaffene Regeln für das Zusammenleben der Menschen
Sitte
allgemein anerkannte Umgangsformen
Vertrag (Definition)
Gegenseitig übereinstimmende Willensäusserungen von Parteien.
Rechtsfähigkeit
- ab Geburt Anrecht auf grundlegende Regeln z.B auf einen Namen
- Vor Geburt (ab 13. Schwangerschaftswoche) – Recht auf Leben, Erbrecht
Urteilsfähig
- Fähigkeit, vernuftsgemäss zu denken (zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können)
- zwischen 12 und 14-jährig
Handlungsunfähig
- Kann keine Rechtsgeschäfte abschliessen.
- Es gibt wenig Ausnahmen z.B Sackgeld verfügen
Unmündig oder Entmündigt
- Vor dem 18. Alterjahr (Eltern)
- Nach 18. Altersjahr bei Geistesschwäche, Trunksucht, lasterhaftem Leben, Verschwendung, Gefängnis
Mündig
- wir man mit 18. Jahren
- Religöse Mündigkeit erreicht man mit 16 (Freiheit Glauben zu wechseln)
Beschränkt handlungsfähig
- Fähigkeit, beschränkt Geschäfte abzuschliessen z.B Kauf von Hobbyartikeln
- Bei unerlaubten Handlungen wird man trotz dem schadenersatzpflichtig
Handlungsfähig
- Fähigkeit alle Rechtsgeschäfte zu tätigen z.B Kaufvertrag für Roller, Handy Abo
- Nicht nur Rechte auch Pflichten (Steuern zahlen, Militärdienst)
Wie entsteht ein Vertrag?
wenn eine gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung von beiden Parteien zustande kommt.
Art des Vertrages: Formloser Vertrag
mündlich und stillschweigend
z.B bei einem Kauf im Coop