Schimmelritter

Rico Marti

Rico Marti

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Flashcards 67
Language Français
Category Finance
Level University
Created / Updated 23.11.2012 / 11.08.2023
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Müssen alle Schlüsselkontrollen jährlich geprüft werden?

• Kontrollen auf Unternehmensebene sind jährlich zu prüfen. ELC

• Kontrollen auf Prozessebene sind regelmässig zu prüfen (rotierend).

• Prüfung der Schlüsselkontrollen in der Regel alle 3 Jahre.

Beurteilung, ob die generellen IT-Kontrollen

➢ einen verlässlichen und reibungslosen Betrieb der Datenaufbereitung erlauben und

➢ die Integrität der verarbeiteten Daten sowie die Sicherheit des Datenverarbeitungsprozesses gewährleistet sind

Ebenen

Unternehmens

Prozessebene

GITC

Kontrollziele IKS

▪ Geschäftstätigkeit − Effektivität und Effizienz der Unternehmenstätigkeiten − Performance- und Profitabilitäts-Ziele und Absicherung der Ressourcen gegenüber Verlusten

▪ Finanzielle Berichterstattung = Verlässlichkeit der Rechnungslegung − Erstellung von zuverlässigen Jahresrechnungen unter Berücksichtigung der externen Anforderungen (Ordnungsmässige Buchführung und Rechnungslegung)

▪ Compliance − Einhaltung von Gesetzen, Regulatorien, Verträgen und Best Practices, welche für das Unternehmen relevant sind (abhängig von externen Faktoren bspw. Aufsichtsbehörde) 

Aufgaben und Verantwortung der Geschäftsleitung

– Gestaltung und Umsetzung des IKS

– Dokumentation und Überprüfbarkeit des IKS 

Aufgaben und Verantwortung des Verwaltungsrates (oder Audit Committee)

– Regelmässiges Besprechen der Effektivität des IKS mit der Geschäftsleitung

– Beurteilen der Bewertung des IKS durch interne und externe Revision

– Anordnung von Korrekturmassnahmen und Überwachung der Befolgung

Prüfungsverfahren in Bezug auf die Kontrollkomponenten Generell

Sind in der Regel Kontrollen auf Unternehmensebene

In der Regel Prüfung mit Durchsicht, Befragung, Überprüfung

Kontrollumfeld: Teilweise uch Prüfung auf Prozesseebene

Risikobeurteilung. In einfachen Verhältnissen auch nur Diskussion mit GL möglich

IT: In einfachen Verhältnissen hauptsächlich Befragung und Beobachtung. 

Prüfungsverfahren in Bezug auf die Kontrollkomponenten Generell

Abstüzen auf durch GL durchgeführte / angeordnete Einhalteprüfung möglich sofern dokumentiert. 

Verfahren: Durchsicht, Befragung, Beobachtung, Überprüfung, Walkthrough (Dursicht und Befragung alleine reichen nicht)

Einbezug interne Revision möglich nach PS 610

Das IKS ist derart zu dokumentiren, dass wesentliche Vorgänge nachvollzogen werden können. Auf Unternehmensebene muss die Dokumentation darlgen:

Was der Verwaltungsrat mit dem IKS erreichen will

Wie die Unternehmensleitung das IKS umsetzt. 

wie die Risiken einer wesentlichen falschen Angabe in der Buchführung und Rechnungslegung eingeschätzt werden

wie das IKS solche Risiken verhindern oder vermindern soll 

GITC was beinhalten diese?

Programmentwicklungen

Programm- und Datenbankanpassungen

Zugriffe

Betrieb der Informatik

Bestandteile des IKS

- Kontrollumfeld

Übewachung und Leitung der Unternehmensführung inkl. deren Einstellung. Prägt Kontrollbewusstsein der Mitarbeiter. Element: Kommunikation / Durchsetzung, Integrität, Kompetenz MA, Führungsstil etc. 

- Risikobeurteilungsprozess

Identifikation wesentlicher Geschäftsrisiken, Einschätzung Bedeutung /  Eintrittswahrscheinlichkeit und Definition Massnahmen zur Begegnung der Risiken

- Informationssysteme, Geschäftsprozesse & Kommunikation

- Kontrollaktivitäten:

Sicherstellung Befolgung Anweisung der GL und VR. Aspekte: Authorisierung, Leistungskontrolle, Funktionstrennung, Physische Kontrolle, IT Kontrollen

- Überwachung

Erfolgt stufengerecht, Koordination durch VR / GL. Wird IKS eingehalten? 

Kontrollschwäche

Schlimmer als Defizit: Kann nicht verhinderen bzw. führt zur Aufdeckung von wesentlichen falschen Darstellungen. 

Kontrolldefizit

Weniger Schlimm als Kontrollschwäche

Kontrolle fehlt, Design nicht i.O., nicht umgesetzt 

Bedingungen an die Überprüfbarkeit des IKS

Schriftlich dokumentiert

Den Geschäftsrisiken und Tätigkeiten angepasst

Den zuständigen MA bekannt ist

und ein Kontrollbewusstsein im Unternehmen existiert

IKS Prüfungspflicht Revisionsstelle wo im OR?

Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3

IKS Pflicht zur Erstellung im OR wo geregelt?

Art. 716a Abs. 1 Ziff. 3 OR sowie Art. 957 ff. OR

PS 550 Ziele:

Prüfer muss ausreichendes Verständnis von Beziehungen und Transaktionen mit Nahestehnden erlangen 

Beurteilung ob ein oder mehrere Risikofaktoren für dolose Handlungen vorliegen aufgrund von Beziehungen oder Transaktionen mit Nahestehenden. 

Aufgrund der erlangten Prüfungsnachweise den Schluss ziehen, ob der Abschluss, soweit er von diesen Beziehungen + Transaktionen beeinflusst wird, eine sachgerechte Gesamtdarstellung vermittelt (Regelwerk zur Fair Presentation) bzw. nicht irreeführend ist (Regelwerk zur Normentsprechung)

Wenn das massgebende Regelwerk Anforderungen festlegt: Ausserdam Erlangung ausreichender geeignter Prüfungsnachweise darüber, ob Beziehungen zu Transaktionen mit Nahestenden gemäss Regelwerk zutreffend identifiziert woei im Abschluss ausgewiesen + angegeben sind. 

PS 540 Schlussfolgerung und Prüfungsbeendigung

Für jede Schätzung ist auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen zu beurteilen, ob diese vertretbar oder eine falsche Darstellung ist. 

Prüfung ob die Anhangsangaben mit dem RL Recht übereinstimmen.

Bei bedeutsamen Schätzungen ist zudem zu beurteilen, ob bei sehr viel Schätzunsicherheit diese Unsicherheit auch angemessen dargestellt wird (zusätzlich zu den regulären Anhangsangaben). 

PS 540 Geschätzte Werte Reaktion auf Risiken im Rahmen von PS 330

Der Abschlussprüfer muss beurteilen:
- Ob den Anforderungen des angewandten Rechnungslegungsrecht entsprochen wurde
- Ob die Methoden angemessen sind und stettig angewandt wurden. 

Folgende Prüfungshandlungen sind durchzuführen (eine oder mehrere):
- Hinweise aufgrund von Subsequent Events beurteilen
- Prüfung der Schätzungsberechnung und der zugrunde liegenden Informationen sowie Vertretbarkeit der Annahmen
Funktionisprüfungen verbunden mit aussagebezogenen PH
- Bildung einer Schätzung (Punktschätzung oder Bandbreite) und Vergleich der verwendeten Parameter und Ergebnisse mit der vom Management

 

PS 540 Geschätze Werte Risikobeurteilung

Gewinnung eines Verständnis von:
- Anforderungen des angewandten Rechnungslegungs Recht zu geschätzten Werten
- Wie das Management die geschätzten Werte identifiziert (Befragung Management, weshalb neue zu schätzende Werte dazugekommen sind oder bestehende sich geändert haben)
- Wie die Werte ermittelt werden (angewandte Methoden / Modelle; Kontrollen; Einbezug Sachverständiger; Zugrundeliegende Annahmen; Änderungen in den Methodem zum Vorjahr; Höhe der Schätzunsicherheit)

Einnsicht in Realisierung von geschätzten Werten im Vorjahr (Backtesting)

Auf Basis obiger Feststellung ist für jede Schätzung der Grad der Schätzunsicherheit zu beurteilen. Bei hoher Schätzunsicherheit ist abzuschätzen, ob es gar ein bedeutsames Risiko ist. 

Ziel PS 540 Geschätzte Werte

Ausreichend geeignete Prüfungsnachweise darüber erlangen, ob geschätzte Werte, einschliesslich Fair Values, sei es als Posten oder als Angabe, und damit zusammenhängende Angaben im Rahmen des massgebenden Regelwerks vetretbar sind. 

PS 240 Schriftliche Erklärungen und Kommunikation mit GL / VR:

Pflicht, schrifltiche Erklärungen einzuholen bezüglich Verantwortung zu dolosen Handlungen sowie, dass der Risikobeurteilungsprozess und alle Fälle, Vermutungen und Vorwürfe zu Fraud an Prüfer kommuniziert wurden.

Hinweis auf dolose Hanldlungen sind auf angemessener Managementstufe zu kommunizieren.

Sofern Fraud durch MA mit Möglichkeit, RL wesentlichen zu beeinflussen erfolgte, ist auch VR zu informieren. Gilt jeweils nicht nur bei effektivem Fraud, sondern auch bei Hinweisen. 

PS 240 Beurteilung der Prüfungsnachweise: 

Bei Final Analytical ist zu beurteilen ob ein bisher nicht identifiziertes Fraud Risk besteht.

Bei Findings ist zu beurteilen, ob diese auf Fraud hindeuten. Falls ja, ist Impact auf gesamte Prüfungen zu beurteilen (insb. Verlässlichkeit Aussagen des Management)

Wird Fraud mit Involvierung Management identifiziert, ist Verlässlichkeit der Prüfungsnachweise anderer Bereiche zu beurteilen und zu berücksichtigen, dass es zu Zusammenwirken mehrerer Personen gekommen sein kann. Die Prüfungshandlungen sind aufgrund der neu evaluierten Risiken zu überarbeiten, Dies muss mit VR besprochen und erarbeitet werden. 

Wenn aufgrund von Fraud Prüfungsfortführung in Frage gestellt wird, ist Mandatsniederledung abzuwägen. In dem Fall ist mit GL/VR Grund zu besprechen (und Kommunikatione an Aufsichtsbehörde falls Pflicht)

PS 240 Reaktion auf beurteilte Risiken: 

Allgemeine Reaktionen auf Abschlussebene (Pflicht):
- Angemessene Zuordnung und Überwachung der Mitarbeiter des Prüfteams gemäss ihren Kenntnissen und Fähigkeiten
- Beurteilen, ob angewandte RL-Methoden auf Manipulation hinweisen
- Einbau eines Überraschungsmoments (Änderung zeitplan, unterschiedliche STP, unangemeldete Inventur)

Zudem spezfische Prüfungshandlungen als Reaktion auf Risiken auf Aussageebene durchführen

Pflichtreaktionen auf Risiken zu Management Override of Controls (immer bedeuts. Risiko)
- JET Testing (Befragung FIBU MA bezgl. ungewöhnlichen Aktivitäten, Risikoorienterte JE zu after closing Buchungen, Abdeckung der ganzen Periode)
- Durchsicht Schätzungen auf Einseitigkeit des Managements (Beurteilung Vertretbarkeit, Backtesting=
- Beurteilen Transaktionen ausserhalb des gewöhnlichen Gecshäftsverlauf auf deren wirtschaftlichen Beweggrund

PS 240 Risikobeurteilung

Besprechung im Prüfungsteam, wo es in der Jahresrechnung zu Fraud kommen könnte

Pflichtprüfungshandlungen zur Identifikation Fraudrisiken
Befragung Management:
- Beurteilung des Fraudrisikos durch die GL unserseits
- Prozess der GL zur Identifikation von Fraudrisiken inkl. Reaktionen darauf (Ausgestaltung IKS)
- falls vorhanden: Berichterstattung der GL an den VR über Fraudrisiken
- falls vorhanden: Kommunikation der GL über seine Ansichten zu Geschäftsgebahren und ethischen Werten ggü. MA Schaffung Kultur der Ehrlichkeit

Befragung VRP:
- Verständis bilden über Überwachung des VR übern den Identifikationsprozess des Management für Fraudrisiken

Befragung VRP, GL, IR:
Befragung und andere relevante Personen, ob es zu vermutetem Fraud gekommen ist

Beurteilung unerwarteter Umstände aus analytischen PH sowie sonstiger erlangter Informationen in Bezug auf allfällige Fraud Risiken. 

Aus obengenannten PH sind als Ergebnis Risikofaktoren für dolose Handlungen zu identifizieren (Druck, Gelegenheit, innere Rechtfertigung)

Daraus sind Risiken wesentlicher falscher Darstellungen gemäss PS 315 zu identifizieren und beurteilen (auf Abschluss und Aussageebene). Solche Risken sind immer bedeutsam

Widerlegbare Annahme, dass es auf Erlöserfassung ein Fraud Risk besteht, bei Widerlegung ist die Begründung zu dokumentieren. 

PS 240 Generell: 

Falsche Darstellung im Abschluss entweder Irrtum oder absichtlichen dolosen Handlungen

Zwei Arten von Dolosen Handlungen: Manipulation der Rechnungslegung / Vermögensschädigung

Hauptverantwortung zur Verhinderung / Aufdeckung liegt bei VR und GL

Pficht des Prüfers ist es, hinreichende Sicherrheit zu erlangen, dass der Abschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Grundsätzlich beachten:
- Während der gesamten Prüfung kritiche Grundhaltung beibehalten
- Möglichkeit von Management Override of Controls in betracht ziehen
- Bewusstsein, dass Prüfungshandlungen gegen Irrtümer nicht unbedingt auch gegen dolose Handlungen effektiv sind

Der Prüfer darf von der Echtheit von Dokumenten ausgehen, sofern es nicht gegenteilige Hinweise gibt.

Wenn Antworten des Management oder VRP unstimmig sind, hat der Prüfer die Unstimmigkeit zu untersuchen. 

Verdecktes Eigenkapital = FK Darlehen ggü. Beteiligten Person max. (100 % Flümi, Ford 85% usw.) Was passiert wenn höher?

Verdecktes EK, Wird wie EK behandelt steuerlich, Zinsen auf verdecktem EK steuerlich als Dividende

Steuerlich kein Abzug beim Unternehmen möglich

VST pflichtig

Einkommenssteuer Aktionäre: Umqualifikation von Zinsertrag zu Dividenden

Wo ist die Prüfungspflicht des VegüV geregelt. 

Art. 17 Prüfung durch die Revisionsstelle

Die Revisionsstelle prüft, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und dieser Verordnung
entspricht. Artikel 728b OR findet entsprechend Anwendung.

Welcher PS ist bei VegüV anzuwenden

PS 805 für quantitativer Inhalt

PS 720 für restlichen qualitativen Inhalt

Was ist Prüfungsgegenstand beim VegüV?

Art. 14 - 16 VegüV

Art. 14 VegüV Vergütungen an den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und den Beirat

Art. 15 VegüV Darlehen und Kredite an den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und den Beirat

Art. 16 VegüV Vergütungen, Darlehen und Kredite an nahestehende Personen

Was sind Vergütungen gemäss VegüV?

1. Honorare, Löhne, Bonifikationen und Gutschriften;
2. Tantiemen, Beteiligungen am Umsatz und andere Beteiligungen am
Geschäftsergebnis;
3. Dienst- und Sachleistungen;
4. die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten;
5. Antrittsprämien;
6. Bürgschaften, Garantieverpflichtungen, Pfandbestellungen zugunsten Dritter
und andere Sicherheiten;
7. der Verzicht auf Forderungen;
8. Aufwendungen, die Ansprüche auf Vorsorgeleistungen begründen oder
erhöhen;
9. sämtliche Leistungen für zusätzliche Arbeiten.

Was bezweckt eine Due Dilligence

- die Offenlegung von Infos

- Die Ermittlung und Analyse potenieller Chancen und Risken

- Die Bereitstellung von Grundlagen für die Wertbestimmung

- Die Beweissicherung

Comfort Letter, Inhalt und auf was achten?

135 Tage Regel, Kein Bericht sofern mehr als 135 Tage seit letztem Stichtag vegangen sind

Hauptsächlich Vergleichen und Nachrechnung

Die Anhangsangabe zum COVID-19-Kredit sollte insbesondere folgende Punkte adressieren:

• Betrag, Verzinsung und (beabsichtigte) Dauer der Inanspruchnahme
• Investitionsrestriktionen aus der Verordnung, gültig bis 19. Dezember 2020
• Unzulässige Ausschüttungen
• Restriktionen betreffend Gewährung und Ablösung von Finanzierungen gegenüber bzw. von Gruppengesellschaften und Eigentümern
• Ggf. Auswirkungen auf Situationen mit Kapitalverlust / Überschuldung nach Art. 725 OR
• Ggf. weitere relevante Punkte aus Kreditvereinbarungen

Gemäss COVID-19-Verordnung berufliche Vorsorge können Arbeitnehmerbeiträge an die be-rufliche Vorsorge temporär aus den ordentlichen Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) finan-ziert werden. Wie ist eine solche Verwendung der AGBR im Jahresabschluss darzustellen?

AGBR im Sinne von vorausbezahlten Vorsorgeaufwendungen haben bei Nichtbilanzierung den Charakter von wertberichtigten Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bildung und Auflö-sung dieser Wertberichtigungen erfolgt sachlich über den Personalaufwand. Die Verwendung von (nicht bilanzierten) AGBR zur Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen reduziert entspre-chend den Bestand an stillen Reserven sowie den Personalaufwand im Umfang der erfolgten Inanspruchnahme. Wie ausgeführt kann alternativ auch der volle Personalaufwand verbucht und die Auflösung der AGBR als ausserordentlicher Ertrag ausgewiesen werden.
Sofern durch die Auflösung der stillen Reserven das erwirtschaftete Ergebnis wesentlich güns-tiger dargestellt wird, ist die Netto-Auflösung der stillen Reserven im Anhang offenzulegen (Art. 959c Abs. 1 Ziff. 3 OR).

Wie ist die erhaltene Kurzarbeitsentschädigung beim Arbeitgeber zu verbuchen?

Solche Ent-schädigungen, welche auch Kurzarbeitsentschädigungen umfasst, werden in der Buchfüh-rungspraxis vielfach als Minderung des Personalaufwandes dargestellt. Eine Erfassung auf einem separaten Konto im Hauptbuch, welches das Total des Personalaufwandes verringert, erscheint sachgerecht.

Unter welchen Voraussetzungen können Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit COVID-19 als ausserordentlich ausgewiesen werden?

1. Der Aufwand / Ertrag ist direkte, unmittelbare Folge von Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung, insbesondere wenn diese Massnahmen staatlich verordnet / empfohlen sind.
und
2. Es handelt sich um zusätzlichen Aufwand / Ertrag, der im normalen Geschäftsverlauf ohne Corona-Krise nicht angefallen wäre (inkl. COVID-19 bedingte zusätzliche Abschreibungen / Wertberichtigungen).

Wie wird eine Härtefallentschädigung verbucht?

Die Entschädigung ist als ausserordentlicher Ertrag oder als Teil des sonstigen betrieblichen Ertrages zu erfassen und im Anhang entsprechend zu erläutern (Sachverhalt, Höhe, allfällige Auflagen z.B. hinsichtlich zukünftiger Dividenden, solange die Auflagen bestehen – auch in zukünftigen Jahresrechnungen).

Die X-AG hat Bilanzstichtag 31.12. Auf Antrag des Verwaltungsrates beschliesst die Generalversammlung am 01.11.2019 die Liquidation der Gesellschaft und ernennt die Mitglieder des Verwaltungsrates zu Liquidatoren. Die Liquidatoren erstellen per 01.11.2019 eine Liquidations-Eröffnungsbilanz. Per 30.11.2020 wird die Liquidations-Schlussbilanz erstellt und von der Generalversammlung im Januar 2021 genehmigt.

 

• Für den Stichtag der Liquidations-Zwischenbilanzen kann entweder der Stichtag der Eröffnungsbilanz oder der Stichtag des bisherigen Geschäftsjahres gewählt werden (vgl. HWP 2014, Kapitel IV.9.3).62
• Nach Böckli (Schweizer Aktienrecht, 4.A., 2009, § 17 N 60) besteht bei Liquidation die Möglichkeit, ein erstes verlängertes Geschäftsjahr zu machen (max. 18 Monate umfassend).

 

Option 1: Rechnungslegung 01.01.2019 – 31.12.2019 (Vorjahr: Bilanz 31.12.2018 sowie Erfolgsrech-nung 01.01.2018 – 31.12.2018) -> Prüfung Zwischenabschluss 

Option 2: 

01.01.2020 – 30.11.2020 (Vorjahr: Bilanz 31.12.2019 sowie Erfolgsrech-nung 01.01.2019 – 31.12.2019) -> keine Prüfung

Eignen sich Bitcoin als Buchführungs- oder Rechnungslegungswährung?

Nein. Gemäss Art. 957a Abs. 4 OR und Art. 958d Abs. 3 OR erfolgen Buchführung und Rechnungslegung in Landeswährung oder einer für die geschäftliche Tätigkeit wesentlichen Währung. Da Bitcoin weder als Landes- noch als Fremdwährung betrachtet werden können (vgl. Ausführungen zu "Flüssige Mittel" in Frage 2 oben), sind auch die Voraussetzungen für eine Verwendung als Buchführungs- oder Rechnungslegungswährung nicht gegeben.