FernUni Hagen


Fichier Détails

Cartes-fiches 35
Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 30.07.2014 / 21.08.2015
Lien de web
https://card2brain.ch/box/41520_finanzintermediation_und_bankmanagement_ke6
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/41520_finanzintermediation_und_bankmanagement_ke6/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

1.2 Merkmale von Finanzdienstleistungen und ihres Marktes

  • monetär orientierte Dienstleistungen
  • abstrakter, nicht gegenständlicher Natur
  • erklärungsbedürftige/vertrauensempfindliche Leistungen (Verträge)
  • homogene Struktur
  • nicht lagerfähig
  • können Wertleistung und/oder Stückleistung beinhalten
  • nachfragebestimmte Leistungskopplung - Cross Selling
  • Nachfrage unterliegt zeitlichen Einflüssen (saisonal, konjunkturell)
  • internationaler, nicht ortsgebundener Markt
  • hohes Maß an Fremdbestimmtheit (Staat/Gesetze, Zentralbank, Bankenaufsicht)

1.3 Begriff: Retail Banking

Mengengeschäft der Banken

1.3 Begriff: Individualgeschäft

Gechäft mit vermögenden Privatkunden

1.3 Elementarleistungen der Banken (KRÜMMEL)

  • befristete Annahme und Überlassung von Zahlungsmittelbeständen
  • reine Risikoübernahmeleistungen (Aval- und Akzeptkredite)
  • reine Vermögensverwahrleistungen
  • reine Verkehrsleistungen (Zahlungsverkehr, Wertpapieremissionsgeschäft)
  • reine Handelsgeschäfte (Wertpapiere, Gold, Devisen)

2.1 Begriff: Zahlungsmittel

alle Geldzeichen (Bargeld) und geldgleichen Forderungsrechte (Buch-, Giral-, Karten-, Netzgeld), die im Zahlungsverkehr allgemein und regelmäßig verwendet werden.

2.1 Begriff: Scheidemünzen

Münzen deren Metallwert geringer als ihr Nominalwert ist.

2.1 Begriff: Kurantmünzen

Münzen, deren Metallwert höher als der Nominalwert ist.

2.1 Prägerecht

  • Prägerecht der Münzen (Münzregal) liegt beim Bund.
  • Volumen muss von der EZB genehmigt werden
  • Ausgabe der Münzen durch die Bundesbank
    Muss die Münzen zum Nennwert vom Bund kaufen
  • Banknoten nur von EZB ausgegeben

2.1 Begriff: Buchgeld / Giralgeld

täglich fällige Guthaben (Sichtguthaben) bei der Zentralbank und den Geschäftsbanken

2.1 Begriff: elektronisches Geld (E-Geld)

Vorausbezahlte und/oder aufladbare Zahlungseinheiten

  • Kartengeld
    Bargeld durch Geldkarten oder Kundenkarten ersetzt
  • Netzgeld
    • PC-Festplatte des Kunden mit vorausbezahlten Zahlungseinheiten aufgeladen
    • wird eher Buchgeld ersetzt
    • häufig für Fernzahlungen größerer Beträge verwendet

 

2.1 Geldsurrogate

Gutscheine, Wertmarken, Briefmarken

im engeren Sinn:

  • kaufmännische Anweisungen
  • Wechsel
  • nicht: Scheck

2.2 Begriff: Barzahlungsverkehr

Zahlungstransaktionen mit Münzen und Banknoten

2.2 Begriff: bargeldersparender Zahlungsverkehr

Alle Transaktionen, die zu Bewegungen von Bargeld und Buchgeld führen.

Sind notwendige Bestandteile des mit der Kontoführung verbundenen Leistungsangebots aller Banken.

2.2 Postanweisung

Zahlungsverkehrsleistung, bei der weder der Zahlende noch der Empfänger ein Konto besitzen brauchen.

  • Einzahlung bei der Post
  • Auszahlung durch den Briefträger

2.2 Postbarscheck

Bargeldabhebung vom eigenen Postgirokonto bei einem vorher bestimmten Postamt

2.3 Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

  • Überweisung
  • Scheck
    • Kundenkarte
    • Kreditkarte
  • Lastschrift
     

2.3 Überweisung

Auftrag eines Kunden an eine Bank, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Betrag auf ein anderes Konto zu übertragen.

Varianten

  • Dauerauftrag
  • Sammelüberweisung
  • Terminüberweisung
  • Auslandsüberweisung

Umfangreiche Hafrungsregelungen für die Bank im Überweisungsgesetz

  • vorgegebene Überweisungsfrist
  • Informationspflicht dem Kunden gegenüber
  • Schlichtungsstelle

2.3 Scheck

Schriftliche, unbedingte Anweisung des Ausstellers an das bezogene Kreditinstitut, zuLasten seines Kontos die im Scheck genannte Summe zu zahlen.

Rechtliche Grundlagen: Bedingungen für den Scheckverkehr und Scheckgesetz

Vorlegungsfrist

  • Inlandsschecks: 8 Tage
  • europ. Ausland: 20 Tage
  • sonstige Läder: 70 Tage

Widerruf vor und nach Ablauf der Vorlegungsfrist möglich

2.3 notwendige Scheckbestandteile

  • Bezeichnung "Scheck"
  • unbedingte Anweisung eine bestimmte Geldsumme zu zahlen
  • Name des Bezogenen (der bezahlen Soll = Bank)
  • Zahlungsort
  • Tag/Ort der Ausstellung
  • Unterschrift des Ausstellers

2.3 Scheck: Möglichkeiten der Weitergabe durch den Empfänger

  • Inhaber- oder Überbringerscheck
    Einfache Übertragung möglich - Bank nicht zur Prüfung der Legitimation des Einreichers verpflichtet (Einlösungsprinzip)
  • Orderscheck
    auf bestimmten Zahlungsempfänger ausgestellt
    Weitergabe durch Einigung, Indossierung und Übergabe des indossierten Schecks
  • Rektascheck
    Ausschließlich auf Name einer Person
    Mittels Abtretung übertragbar

2.3 Scheck: Möglichkeiten der Einlösung

  • Barcheck
    Betrag bar ausgezahlt
  • Verrechnungsscheck
    Durch Vermerk "nur zur Verrechnung"
    nur als Gutschrift auf Konto des Einreichers einlösbar
     

2.3 Scheck: Sonderformen

  • Bestätigter Bundesbank-Scheck
    Einzige Form eines bestätigten Schecks
  • Bankorderscheck
    Auslandszahlungsverkehr - bei ausländischer Bank verrechnet
  • Inhaber-Verrechnungsscheck
    Auslandszahlungsverkehr - über ausländischer Bank bei inländischer Bank verrechnet
  • Reisescheck
    Orderscheck. Vor Reiseantritt bei einer Bank gekauft
     

2.3 Scheck: Annahmeverweigerung

  • E.v. - Eingang Vorbehalten
    Eingelöster Betrag kann vom Begünstigten innerhalb 3 Tage zurückgefordert werden
  • n.E. - nach Eingang
    Betrag wird ers nach Eingang gutgeschrieben
     

2.3 EC - Electronic Cash

Geldkarte / Kundenkarte

Chip/Magnetstreifen an Terminal aufladbar

2.3 Kreditkarte

Durch Vorlage und Gegenzeichnung wird bezahlt.

2.3 Lastschrift

Einzugspapier, mit dem der Zahlungsempfänger eine fällige Forderung bei dem Zahlungspflichtigen aufgrund dessen vorher erteilter Zustimmung einziehen lassen kann.

  • Einzugsermächtigung
    Ermächtigung, Forderungen des Zahlungsempfängers gegen ihn bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos einzuziehen
  • Abbuchungsverfahren
    Auftrag, die von einem bestimmten Zahlungsempfänger eingereichten Lastschriften zu Lasten seines Kontos einzuläsen.
    Gleichzeitig wird der Zahlugnsempfänger benachrichtigt.

2.4 Devisen

Zahlungsansprüche in fremder Währung.

Devisen sind Buchgeld

Im Ausland zahlbare Schecks, Wechsel, ähnliche Zahlungsansprüche

2.4 Sorten

Barzahlungsmittel in ausländischer Währung in Form von Banknoten und Münzen.

Sortengeschäft: Bereitstellung ausländischer Banknoten/Münzen

2.4 Devisenkassageschäft

Der Kunde benötigt sofort Devisen bzw. möchte sofort Devisen sofort verkaufen.

"zweitägig Valuta kompensiert" .. abwicklungstechnisch begründete Zeitspanne von zwei Tagen

2.4 Mengennotierung / Preisnotierung

Mengennotierung: 1€ = 1,30 $

Preisnotierung: 1$ = 0,77 €

2.4 EuroFX

Devisenkurs für die acht wichtigsten internationalen Währungen durch ein Referenzpreissystem arbeitstäglich ermittelt.

2.4 Devistentermingeschäft

Kauf bzw. Verkauf eines bestimmten Devisenbetrags zu einem festgelegten Termin und zu einem fest vereinbarten Kurs (Terminkurs).

2.4 Swapsatz

Abweichung zwischen Terminkurs und Kassakurs bei Abschluss eines Devistentermingeschäfts.
Ist der Preis für die Kurssicherung.

Terminkurs > Kassakurs: Report / Aufgeld

Terminkurs < Kassakurs: Deport / Abschlag

2.4 Swapgeschäft

Kude kauft z.B. zur Absicherung eines Währungskredits zum selben Zeitpunkt ein Kassa- und ein Termingeschäft über den gleichen Betrag in gleicher Währung und auf auch mit ein- und demselben Kontrahenten abgeschlossen.

2.5 Cash-Management-Systeme

  • Steuerung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
  • weitgehende Optimierung von kurzfristigen Geldanlagen und Gelaufnahme für das Unternehme

 

  • Informationsleistungen (Kontoauszüge, Kontosalden, Umsätze, ...)
  • Transaktionsleistungen (Zahlungsaufträge, Daueraufträge, ...)
  • Zusatzleistungen
    • Übertragung der Salden auf Zahlungsverkehrskonten (Pooling)
    • Verrechnung unternehmensinterner Forderungen (Netting)