41520 Finanzintermediation und Bankmanagement KE6
FernUni Hagen
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 35 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 30.07.2014 / 21.08.2015 |
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1.2 Merkmale von Finanzdienstleistungen und ihres Marktes
- monetär orientierte Dienstleistungen
- abstrakter, nicht gegenständlicher Natur
- erklärungsbedürftige/vertrauensempfindliche Leistungen (Verträge)
- homogene Struktur
- nicht lagerfähig
- können Wertleistung und/oder Stückleistung beinhalten
- nachfragebestimmte Leistungskopplung - Cross Selling
- Nachfrage unterliegt zeitlichen Einflüssen (saisonal, konjunkturell)
- internationaler, nicht ortsgebundener Markt
- hohes Maß an Fremdbestimmtheit (Staat/Gesetze, Zentralbank, Bankenaufsicht)
1.3 Begriff: Retail Banking
Mengengeschäft der Banken
1.3 Begriff: Individualgeschäft
Gechäft mit vermögenden Privatkunden
1.3 Elementarleistungen der Banken (KRÜMMEL)
- befristete Annahme und Überlassung von Zahlungsmittelbeständen
- reine Risikoübernahmeleistungen (Aval- und Akzeptkredite)
- reine Vermögensverwahrleistungen
- reine Verkehrsleistungen (Zahlungsverkehr, Wertpapieremissionsgeschäft)
- reine Handelsgeschäfte (Wertpapiere, Gold, Devisen)
2.1 Begriff: Zahlungsmittel
alle Geldzeichen (Bargeld) und geldgleichen Forderungsrechte (Buch-, Giral-, Karten-, Netzgeld), die im Zahlungsverkehr allgemein und regelmäßig verwendet werden.
2.1 Begriff: Scheidemünzen
Münzen deren Metallwert geringer als ihr Nominalwert ist.
2.1 Begriff: Kurantmünzen
Münzen, deren Metallwert höher als der Nominalwert ist.
2.1 Prägerecht
- Prägerecht der Münzen (Münzregal) liegt beim Bund.
- Volumen muss von der EZB genehmigt werden
- Ausgabe der Münzen durch die Bundesbank
Muss die Münzen zum Nennwert vom Bund kaufen - Banknoten nur von EZB ausgegeben
2.1 Begriff: Buchgeld / Giralgeld
täglich fällige Guthaben (Sichtguthaben) bei der Zentralbank und den Geschäftsbanken
2.1 Begriff: elektronisches Geld (E-Geld)
Vorausbezahlte und/oder aufladbare Zahlungseinheiten
- Kartengeld
Bargeld durch Geldkarten oder Kundenkarten ersetzt - Netzgeld
- PC-Festplatte des Kunden mit vorausbezahlten Zahlungseinheiten aufgeladen
- wird eher Buchgeld ersetzt
- häufig für Fernzahlungen größerer Beträge verwendet
2.1 Geldsurrogate
Gutscheine, Wertmarken, Briefmarken
im engeren Sinn:
- kaufmännische Anweisungen
- Wechsel
- nicht: Scheck
2.2 Begriff: Barzahlungsverkehr
Zahlungstransaktionen mit Münzen und Banknoten
2.2 Begriff: bargeldersparender Zahlungsverkehr
Alle Transaktionen, die zu Bewegungen von Bargeld und Buchgeld führen.
Sind notwendige Bestandteile des mit der Kontoführung verbundenen Leistungsangebots aller Banken.
2.2 Postanweisung
Zahlungsverkehrsleistung, bei der weder der Zahlende noch der Empfänger ein Konto besitzen brauchen.
- Einzahlung bei der Post
- Auszahlung durch den Briefträger
2.2 Postbarscheck
Bargeldabhebung vom eigenen Postgirokonto bei einem vorher bestimmten Postamt
2.3 Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
- Überweisung
- Scheck
- Kundenkarte
- Kreditkarte
- Lastschrift
2.3 Überweisung
Auftrag eines Kunden an eine Bank, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Betrag auf ein anderes Konto zu übertragen.
Varianten
- Dauerauftrag
- Sammelüberweisung
- Terminüberweisung
- Auslandsüberweisung
Umfangreiche Hafrungsregelungen für die Bank im Überweisungsgesetz
- vorgegebene Überweisungsfrist
- Informationspflicht dem Kunden gegenüber
- Schlichtungsstelle
2.3 Scheck
Schriftliche, unbedingte Anweisung des Ausstellers an das bezogene Kreditinstitut, zuLasten seines Kontos die im Scheck genannte Summe zu zahlen.
Rechtliche Grundlagen: Bedingungen für den Scheckverkehr und Scheckgesetz
Vorlegungsfrist
- Inlandsschecks: 8 Tage
- europ. Ausland: 20 Tage
- sonstige Läder: 70 Tage
Widerruf vor und nach Ablauf der Vorlegungsfrist möglich
2.3 notwendige Scheckbestandteile
- Bezeichnung "Scheck"
- unbedingte Anweisung eine bestimmte Geldsumme zu zahlen
- Name des Bezogenen (der bezahlen Soll = Bank)
- Zahlungsort
- Tag/Ort der Ausstellung
- Unterschrift des Ausstellers
2.3 Scheck: Möglichkeiten der Weitergabe durch den Empfänger
- Inhaber- oder Überbringerscheck
Einfache Übertragung möglich - Bank nicht zur Prüfung der Legitimation des Einreichers verpflichtet (Einlösungsprinzip) - Orderscheck
auf bestimmten Zahlungsempfänger ausgestellt
Weitergabe durch Einigung, Indossierung und Übergabe des indossierten Schecks - Rektascheck
Ausschließlich auf Name einer Person
Mittels Abtretung übertragbar
2.3 Scheck: Möglichkeiten der Einlösung
- Barcheck
Betrag bar ausgezahlt - Verrechnungsscheck
Durch Vermerk "nur zur Verrechnung"
nur als Gutschrift auf Konto des Einreichers einlösbar
2.3 Scheck: Sonderformen
- Bestätigter Bundesbank-Scheck
Einzige Form eines bestätigten Schecks - Bankorderscheck
Auslandszahlungsverkehr - bei ausländischer Bank verrechnet - Inhaber-Verrechnungsscheck
Auslandszahlungsverkehr - über ausländischer Bank bei inländischer Bank verrechnet - Reisescheck
Orderscheck. Vor Reiseantritt bei einer Bank gekauft
2.3 Scheck: Annahmeverweigerung
- E.v. - Eingang Vorbehalten
Eingelöster Betrag kann vom Begünstigten innerhalb 3 Tage zurückgefordert werden - n.E. - nach Eingang
Betrag wird ers nach Eingang gutgeschrieben
2.3 EC - Electronic Cash
Geldkarte / Kundenkarte
Chip/Magnetstreifen an Terminal aufladbar
2.3 Kreditkarte
Durch Vorlage und Gegenzeichnung wird bezahlt.
2.3 Lastschrift
Einzugspapier, mit dem der Zahlungsempfänger eine fällige Forderung bei dem Zahlungspflichtigen aufgrund dessen vorher erteilter Zustimmung einziehen lassen kann.
- Einzugsermächtigung
Ermächtigung, Forderungen des Zahlungsempfängers gegen ihn bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos einzuziehen - Abbuchungsverfahren
Auftrag, die von einem bestimmten Zahlungsempfänger eingereichten Lastschriften zu Lasten seines Kontos einzuläsen.
Gleichzeitig wird der Zahlugnsempfänger benachrichtigt.
2.4 Devisen
Zahlungsansprüche in fremder Währung.
Devisen sind Buchgeld
Im Ausland zahlbare Schecks, Wechsel, ähnliche Zahlungsansprüche
2.4 Sorten
Barzahlungsmittel in ausländischer Währung in Form von Banknoten und Münzen.
Sortengeschäft: Bereitstellung ausländischer Banknoten/Münzen
2.4 Devisenkassageschäft
Der Kunde benötigt sofort Devisen bzw. möchte sofort Devisen sofort verkaufen.
"zweitägig Valuta kompensiert" .. abwicklungstechnisch begründete Zeitspanne von zwei Tagen
2.4 Mengennotierung / Preisnotierung
Mengennotierung: 1€ = 1,30 $
Preisnotierung: 1$ = 0,77 €
2.4 EuroFX
Devisenkurs für die acht wichtigsten internationalen Währungen durch ein Referenzpreissystem arbeitstäglich ermittelt.
2.4 Devistentermingeschäft
Kauf bzw. Verkauf eines bestimmten Devisenbetrags zu einem festgelegten Termin und zu einem fest vereinbarten Kurs (Terminkurs).
2.4 Swapsatz
Abweichung zwischen Terminkurs und Kassakurs bei Abschluss eines Devistentermingeschäfts.
Ist der Preis für die Kurssicherung.
Terminkurs > Kassakurs: Report / Aufgeld
Terminkurs < Kassakurs: Deport / Abschlag
2.4 Swapgeschäft
Kude kauft z.B. zur Absicherung eines Währungskredits zum selben Zeitpunkt ein Kassa- und ein Termingeschäft über den gleichen Betrag in gleicher Währung und auf auch mit ein- und demselben Kontrahenten abgeschlossen.
2.5 Cash-Management-Systeme
- Steuerung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
- weitgehende Optimierung von kurzfristigen Geldanlagen und Gelaufnahme für das Unternehme
- Informationsleistungen (Kontoauszüge, Kontosalden, Umsätze, ...)
- Transaktionsleistungen (Zahlungsaufträge, Daueraufträge, ...)
- Zusatzleistungen
- Übertragung der Salden auf Zahlungsverkehrskonten (Pooling)
- Verrechnung unternehmensinterner Forderungen (Netting)