3.1 IFRS Immaterielle Vermögensgegenstände

Spezielle Ansatz- und Bewertungsvorschriften / Immaterielle Vermögenswerte

Spezielle Ansatz- und Bewertungsvorschriften / Immaterielle Vermögenswerte

Jens Lehmann

Jens Lehmann

Kartei Details

Karten 17
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.04.2014 / 20.11.2024
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Ein immaterieller Vermögenswert ist...

....ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz

Hauptunterschied zum Sachanlagevermögen?

Fehlende Körperlichkeit

Welche beiden Typen von immateriellen Vermögenswerten gibt es?

Derivativ (entgeltlich erworben) -> Aktivierungspflicht und Originär (selbst geschaffen) -> Vorraussetzungen für Ansatz Prüfen

Welche allgemeinen und postenspezifischen Ansatzkriterien müssen immaterielle Vermögenswerte erfüllen

1. Stufe Definition
- Verfügungsmacht
- Vergangener Geschäftsvorfall
- Künftiger Ökonomischer Nutzen

2. Stufe allg. Ansatzkriterien
- Wahrscheinlich von künftigen Nutzenzufluss >50%
- Zuverlässige Bewertbarkeit

3. Postenspezifische Ansatzkriterien
- Identifizierbarkeit und Abgrenzbarkeit

4. Stufe - Ansatzkriterien der Entwicklungskosten müssen erfüllt sein!



 

Beispiele für Bilanzierungsverbote selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte.

- Originärer Goodwill
- Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliches (Marken werden nur aktiviert wenn sie entgeldlich erworben wurden)
- Forschungsaufwand
- Aus- und Weiterbildungsaktivitäten
- Werbekampagnen
- Verkaufsförderung
- Anlaufkosten des Geschäftsbetriebes
- Gründungaufwand

 

Aktivierender immaterieller Vermögenswert?

Was passiert wenn Forschungs- und Entwicklingsphase nicht abgegrenzt werden können?

Gesamte Ausgaben sind sofort Aufwand

Was passiert wenn Forschungs- und Entwicklungsphase abgegrenzt werden können?

Forschung?

Eigenständige und planmäßige Suche nach neuen technischen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen (neues Wissen ohne direkten Bezug zu einen Produkt)

Entwicklung?

Anwendung der Forschungsergebnisse oder anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf einer Entwicklung oder  Produktion vor der kommerziellen Nutzung oder Produktion

Ansatzkriterien für Entwicklungskosten nach IAS 38.57?

Welche Konsequenz ergibt sich wenn alle Kriterien erfüllt sind?

1. Technische Realisierbarkeit 

2. Absicht der Fertigstellung  

3. Fähigkeit zur Nutzung

4. Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen

5. Verfügbarkeit von Ressourcen

6. Bewertbarkeit

 

Wenn alle erfüllt -> Aktivierungspflicht!!!!

Definition Geschäfts- , Firmenwert (Goodwill) nach IFRS 3 Anhang A?

"Ein Vermögenswert, der künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerten darstellt, die nicht einzeln identifiziert und separat angesetzt werden können"

Originärer Goodwill?

Derivativer Goodwill?

Originär 

-Selbst geschaffen und Teil des Unternehmens

- Wert schwer zu bestimmen und ändert sich permanent

- Wird nicht Angesetzt

Derivativ

- Endgeltlich erworbener Goodwill

- Enstand durch Unternehmenstransaktion mit Übernahmevertrag

- Keine AFA nur jährlicher Wertminderungstest

Erst-/ zugangsbewertung immaterieller Vermögenswerte?

- Zu AK resp. HK (measurment at cost)

- Ausgaben die bei Erwerb, Entwicklung, erhaltung oder Verbesserung immat. Vermögenswerte anfallen

- Keine Abgrenzung der Phasen -> Aktivierungsverbot!

- Abgrenzung möglich
-> Aktivierungsverbot Forschungsaufwand
-> Entwicklungskosten unter Berücksichtung der Vorraussetzungen -> Aktivierungsgebot! 
     sonst -> Aktivierungsverbot

Keine Nachaktivierung möglich!!!!

Folgebewertung Immaterieller Vermögenswerte

  • Bestimmbare oder Unbestimmbare Nutzungsdauer (IAS 38.88)?

Bestimmbar
- Planmäßige AFA über ND
- Beginn ab Fertigstellung/Betriebsbereitschaft
- Entsprechend dem Nutzungsverlauf, meist linear

Unbestimmbar (nicht Unendlich!)
- Keine planmäßige AFA, sondern jährlicher Wertminderungstest (IAS 36)
- Jährlich prüfen ob Vermögenswerte in bestimmbare ND umqualifiziert werden können

  • Wertminderungstest IAS 36 (Pflicht bei außerplanmäßiger AFA)
    Wertaufholung IAS 36 (zuschreibungspflicht

 

  • Bei aktivem Market Wahl zwischen Anschaffungskosten- und Neubewertungsmodell möglich

 

Wie sieht der Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände im HGB aus?

Definition und Bilanzierung?

Definition - Alle unkörperlichen Werte, nicht Sach- oder Finanzanlagen

Bilanzierung

- Aktivierungsverbot für Forschungskosten und Entwicklungskosten wenn sie nicht trennbar sind

- Aktivierungspflicht wenn immat. VG eigenständig verkehrfähig ist und entgeltlich erworben wurde oder selbst hergestellt resp. unentgeltlich erworben wurde, aber zum UV gehört

- Aktivierungswahlrecht für selbst hergestellte oder unentgeltlicherworbene VG des AVmit Ausschüttungssperre (Ausnahme für Marken etc.)

Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände HGB?

Erstbewertung wie IAS 38

Folgebewertung

Anlagevermögen
- nur planmäßige AFA. keine unbestimmte ND
- keine Neubewertungsmethode
- Abschreibungspflicht bei dauernder Wertminderung, Abschreibungsverbot bei vorrübergehender Wertminderung
- Wertaufholungspflicht bis zu den fortgeführten AK/HK

Umlaufvermögen
- außerplanmäßige AFA bei niedrigerem Stichtagswert
- Wertaufholungspflicht bis zu den AK/HK