2c. Unternehmen- ZB - SVV Musterbedingungen
Motorfahrzeug- Pauschalversicherung für die Unternehmenssachversicherung
Motorfahrzeug- Pauschalversicherung für die Unternehmenssachversicherung
Kartei Details
Karten | 13 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 08.02.2014 / 23.03.2022 |
Weblink |
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A Versicherter Gegenstand
A1 Sachen
Versichert sind, sofern in der Police erwähnt:
- Motorfahrzeuge als Handelsware (inkl. Kommission und Konsignation).
- Eigene Betriebsmotorfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger, welche nicht bereits über eine separate Kaskoveresicherung gedeckt sind.
- Fremde Motorfahrzeuge, die sich in Gewahrsam des VN befinden oder die bei ihm Tanken und die durch den Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind.
A Versicherter Gegenstand
A1 Sachen
Wie verhält es sich bei dem Zubehör und dem Zollbetrag?
Versichert sind, sofern in der Police erwähnt:
Einzelne Bestandteile und angeschraubtes oder unter Verschluss befindliches Zubehör werden auch dann vergütet, wenn sie ohne das Fahrzeug gestohlen werden
Versichert ist auch der Zollbetrag, für den der VN oder Anspruchsberechtigte im Schadenfall belangt wird.
B Versicherte Gefahren und Schäden
Allgemeines
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
- Feuer / Elementar
- Diebstahl
- Glas
B Versicherte Gefahren und Schäden
B1 Feuer / Elementarereignisse
Was gilt als Feuer und Elementar Schaden?
- Kurzschluss
- Herabfallen von Schnee oder Eis auf die versicherten Fahrzeuge
- Elementarereignisse an Fahrzeugen die sich auf Baustellen befinden
- Schäden infolge einer Kollision mit Tieren. Bei einem Tierschaden ist dafür zu sorgen, dass die zuständigen Organe (z.B. Polizei, Wildhüter) über das Ereignis ein Protokoll aufnehmen oder der Tierhalter das Ereignis bestätigt.
B Versicherte Gefahren und Schäden
B1 Feuer / Elementarereignisse
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert:
- Elementarschäden an Motorfahrzeugen als Handelsware im Freien oder unter Schirmdach
- Elementarschäden an Wohnwagen, Mobilheimen, Booten und Luftfahrzeugen samt Zubehör.
B Versicherte Gefahren und Schäden
B1 Feuer / Elementarereignisse
Nicht versichert sind?
- Kurzschlussschäden an der Batterie, an eingebauten Radio-, TV-, CD-, Tonband-, Fernsprech-, Ruf- und Telefonanlagen, Navigationsanlagen und dergleichen.
- Schäden durch Platzen von Pneus
- Schäden durch Ausweichen vor Tieren
- Strum- und Wasserschäden an Booten auf dem Wasser
B Versicherte Gefahren und Schäden
B2 Diebstahl
Was ist zusätzlich zu den AVB mitversichert?
- Schäden infolge von Diebstahl,
- Gebrauhsidebstahl und
- Beraubung
B Versicherte Gefahren und Schäden
B2 Diebstahl
Was ist nicht versichert?
Betrügerische Aneignung oder Veruntreuung
B Versicherte Gefahren und Schäden
B3 Glas
Was ist zusätzlich zu den AVB mitversichert?
Bruchschäden an den Fahrzeug-Verglasung
- Frontscheibe
- Seitenscheibe
- Heckscheibe
- Dachscheiben
- Plexiglas
- ähnliche Kunststoffe als Glasersatz
C Generelle Ausschlüsse
Nicht versichert sind:
Schäden bei Teilnahme an
- Rennen,
- Rallyes und
- ähnliche Wettfahrten,
bei Trainingsfahrten auf der Rennstrecke,
bei Orientierungs-, Gelände- und Geschicklichkeitsfahrten sowie bei Kursen zu Verbesserung der Fahrtechnik
D Örtlicher Geltungsbereich
Standortversicherung
Wo gilt die Versicherung?
- Die Versicherung gilt an den in der Police bezeichneten Standorten und auf dem dazugehörenden Areal
- Bei gewerbsmässigen Garagen und Reparaturwerkstätten erstreckt sich die Versicherung für fremde Motorfahrzeuge auch auf Probefahrten (sofern das Fahrzeug vom VN, dessen Personal oder in deren Begleitung geführt wird) sowie auf Schäden bei Dritten zur Bearbeitung.
D Örtlicher Geltungsbereich
Zirkulationsversicherung
Wo gilt die Versicherung?
- Motorfahrzeuge als Handelsware sowie eigene Motorfahrzeuge sind zirkulierend innerhalb Europa, den Mittelmeer-Randstaaten und dem mitteelmeer-Inseln versichert.
- Die Versicherung erstreckt sich auch auf Fahrzeuge in Ausstellungen
E Entschädigung
Ersatzwert ist:
- Bei Motrofahrzeugen als Handelswaren inkl. zubehör ....
- Bei Betriebsmotorfahrzeugen, fremdem Motorfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Anhängern inkl. Zubehör ....
- Marktpreis
- Zeitwert