2. Semester


Set of flashcards Details

Flashcards 240
Students 115
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 10.04.2014 / 07.01.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/2_weltkrieg_
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/2_weltkrieg_/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Ist die folgende Aussage zum Zitieren juristischer Literatur wahr oder falsch?

Hat ein Werk mindestens zwei Autoren, kann nur der erste mit dem Zusatz "u.a." (und andere) oder "et al." (et alii) angeführt werden.

Falsch

Ist die folgende Aussage zum Zitieren juristischer Literatur wahr oder falsch?

Akademische Titel werden nicht genannt.

Wahr

Ist die folgende Aussage zum Zitieren juristischer Literatur wahr oder falsch?

Der Verlagsname wird nur angeführt, wenn mehrere Erscheinungsorte angegeben sind.

Falsch

Ist die folgende Aussage zum Zitieren juristischer Literatur wahr oder falsch?

Diplom- und Bachelorarbeiten sind nie zitierfähig.

Falsch

Ist die folgende Aussage zum Zitieren juristischer Literatur wahr oder falsch?

Eine Dissertation ist ein selbständiges Werk.

Wahr

Welche dieser Abkürzungen gehört nicht in eine juristische Arbeit?

Was bedeutet die folgende Abkürzung?

ZK

Zürcher Kommentar

Was bedeutet die folgende Abkürzung?

BSK

Basler Kommentar

Was bedeutet die folgende Abkürzung?

Diss.

Dissertation

Was bedeutet die folgende Abkürzung?

Hrsg.

Herausgeber

Was bedeutet die folgende Abkürzung?

BK

Berner Kommentar

Ist die folgende Aussage zum Zitieren juristischer Literatur wahr oder falsch?

Dissertationen sind zitierwürdig, das heisst sie dürfen in wissenschaftlichen Arbeiten verwendet und zitiert werden.

Wahr

Welches Werk oder welche Werke sind unter dem Begriff "Monografie" zu verstehen?

Ist die folgende Aussage zum Zitieren juristischer Literatur wahr oder falsch?

Monografien sind zitierwürdig, das heisst sie dürfen in wissenschaftlichen Arbeiten verwendet und zitiert werden.

Wahr

In juristischen Arbeiten wird oft die Abkürzung „h.L.“ verwendet. Was ist damit gemeint?

herrschende Lehre

In juristischen Arbeiten wird oft die Abkürzung „a.M.“ verwendet. Was ist damit gemeint?

andere Meinung

n juristischen Arbeiten wird oft die Abkürzung „gl.M.“ verwendet. Was ist damit gemeint?

gleiche Meinung

Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?

Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?

Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?

Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?

Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?

Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

GÜNTER PIERRE-YVES, La responsabilité du médecin en Suisse, Schweizerische Juristen-Zeitung 89 (1993) 93 ff.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

KOLLER ALFRED, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, Grundriss des allgemeinen Schuldrechts ohne Deliktsrecht, Bd. 1, 3. Aufl., Bern 2009.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

FORSTMOSER PETER/MEIER-HAYOZ ARTHUR/NOBEL PETER, Schweizerisches Aktienrecht, Bern 1996.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

RAISER THOMAS, Kenntnis und Kennenmüssen von Unternehmen, in: Westermann Harm Peter/Mock Klaus (Hrsg.), Festschrift für Gerold Bezzenberger, Berlin/New York 2000, S. 561 ff.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

HAUSHEER HEINZ, Haftung für Dienstleistungen nach schweizerischem Recht, in: Deutsch Erwin/Taupitz Jochen (Hrsg.), Haftung der Dienstleistungsberufe, Heidelberg 1993, S. 203 ff.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

HANGARTNER IVO, Kommentar zu Art. 5 BV, in: Ehrenzeller Bernhard/Mastronardi Philippe/Schweizer Rainer J./Vallender Klaus A. (Hrsg.), St. Galler Kommentar zur Schweizerischen Bundesverfassung, 2. Aufl., Zürich/St. Gallen 2008.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

MARTI ARNOLD, Zusammenlegung von privatrechtlichem und öffentlichrechtlichem Rechtsschutz bei Verwaltungsjustizbehörden und Spezialgerichten. Bedürfnis, Probleme, Möglichkeiten, ZBl 101 (2000) 169 ff.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

RIEMER-KAFKA GABRIELA/UEBERSCHLAG JAKOB, Kommentar zu Art. 10 GlG, in: Kaufmann Claudia/Steiger-Sackmann Sabine (Hrsg.), Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, 2. Aufl., Basel 2009.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

HAUSHEER HEINZ, Neuerungen bei den Haftungsgründen, in: Schweizerische Versicherungs-Zeitschrift 65 (1997) 22 ff.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

SCHLÜCHTER FABIO, Haftung für gefährliche Tätigkeit und Haftung ohne Verschulden: das italienische Recht als Vorbild für das schweizerische?, Diss. St. Gallen, Bern 1990.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

MÜLLER JÖRG PAUL, Die demokratische Verfassung: von der Selbstbestimmung des Menschen in den notwendigen Ordnungen des Zusammenlebens, 2. Aufl., Zürich 2009.

Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.

BRAUN NADJA, Zitieren von Quellen im Internet, in: Jusletter 15. Januar 2001, www.weblaw.ch (Jusletter/Archiv Suche/Chronologie/2001/Jusletter 15. Januar 2001), besucht am: 20.11.2009.

Es gibt aber verschiedene Arten juristischer Literatur, die sich in ihrer Charakte- ristik deutlich unterscheiden. Welche der folgenden Aussage ist am ehesten falsch?

Welche der folgenden Aussage ist am ehesten richtig? Im Basler Kommentar zum Obligationenrecht finden Sie ...

Welche der folgenden Aussage ist am ehesten richtig? Eine Festschrift ...

Welche der folgenden Aussage ist am ehesten richtig? Eine Dissertation ...

Wenn man juristische Literatur zitieren muss, sind unterschiedliche Kriterien zu beachten. Welche Aussage ist am ehesten richtig?