Entsorgung und Recycling
Entsorgung Logistikfachmann für
Entsorgung Logistikfachmann für
Set of flashcards Details
| Flashcards | 14 |
|---|---|
| Language | Deutsch |
| Category | Technology |
| Level | Vocational School |
| Created / Updated | 09.12.2025 / 09.12.2025 |
| Weblink |
https://card2brain.ch/cards/20251209_entsorgung_und_recycling
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| Embed |
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Definition Entsorgunglogistik
Entsorgungslogistik ist die planvolle Sammlung, der Transport und die Behandlung von Abfällen und gebrauchten Produkten, um sie zu recyceln, wiederzuverwenden oder umweltgerecht zu entsorgen.
Bedeutet des Betrieblichen Umweltschutzes
Es dauert zehn jahre einem unternehmen ein Positive Image zu verleihen aber nur zehn Sekunden dieses zu verlieren.
Verursacherprinzip USG (Umweltschutzgesetz) festgehalten:
Wer durch Umweltbelastendes Verhalten Massnahmen gemäss USG verursacht, trägt die Kosten dafür.
Wichtige Umweltschutzbegriffe
- Emission
- Immission
- Abwasser
- Abluft
- Abfall
Einflussfaktoren auf die Entsorgunglogistik
Gesellschaftliche und Stadische einflussarten:
- Wertewandel im Umweltschutz: Ekologische Verantwortung, umweltzshutzinitiativen, umweltbewusstsein Personal
- Gesetze umweltschutz und Entsorgung: Umweltschutzgesetz, Stattliche abfallpolitik, abfallgesetz
Marktwirtschaftliche einflussarten:
- Kunden Anforderungen : Redistribution Produkte und Verpackunggen
- Umweltträgliche Entsorgung: Branche lösung in umweltschutz und entsorgung
Betriebliche einflussarten:
- Merkmale des Abfalls: Anfallorte, Abfall und abfallmenge, Zeitliche Abfallstruktur
- Ertrag und Kosten der Entsorgung: Wertigkeit des Abfalls, interne kosten der sammlunglogistik, Externe kosten der transporte
Die Rolle Ensorgunglogistik im Gesamtsystem der Ensorgunglogistik
- Strategische konzeptionelle Rolle: Hauptfunktion Entsorgunglogistik:
- Betriebsübergreifende, umweltschutzorientierte Hauptfunktion der entwicklung und betriebliche Entsorgungkonzepten zur Abfallvermeidung und Kreislaufführung und Produkten.
- Oparetive Rolle:Drei Funktionen Steff und Energierecycling sowie Abfallentsorgung
- Abfälle wiederverwendung und verwertungprozess (Verwertung oder Recycling genannt) oder Entsorgungsprozess (Abfallbeseitigung) unter Rückgewinnung der Energien (Energierecycling) zuzuführen.
Aufgabebereiche - Aufgaben
- Unternehmensleitung (Top Managament)
- Vorgabe der Entsorgungstrategie
- Vorgabe Entsorgungpolitik
- Vorgabe Entsorgunglogistikziele und Kennzahlen
- Sparte, Bereiche (Leitunsgcenter)
- Gestaltung der Entsorgungsysteme
- Gestaltung der Recyclingsysteme
- Auswahl von Entsorgunglogistikdiensleitern
- Abteilung (Subcenter)
- Entsorgungplanung
- Umweltzielvereinbarungen
- Einfühlung von Entsorgunglogistikauflagen
- Meister Gruppe (Team)
- Abfälle Sammeln, Trennen, bereitstellen, Lagern usw.
- Materialrecycling
- Durchführung von Entsorgung
- Deponieren der Abfälle
Betriebsentsorgung Verantwortlichkeitsebene und Stofffluss-Schnitstellen
Ekonomische Ziele Entsorgunglogistik
Ekonomische Ziele
- Termineinhaltung
- Hohe Termintreue
- Niedrige Abhollieferverzug
- Durchlaufzeit
- Niedrige Transportzeit
- Niedrige Lagerverweilzeit
- Leistung
- Hohe auslastung und hohe flexibiltät
- Systembestand
- Niedrigebestand an Lagermitteln
- Kosten
- Geringe Kosten je Sammelvorgang
- Geringe Lagerhaltungkosten
Ekologische Ziele Entsorgunglogistik
Einhaltung der Umweltschutz und Entsorgungsgesetze
Etablierung einer Stoffkreislaufwirtschaft
Weniger wasser nutzen, Abwasserbeser reinigen
Abfall im Land entsorgen (Keine Abfallturismus)
Gesetzen und Verordnung
- Umweltschutzgeset (USG)
- Gewässerschutzgesetz (GSchG)
- Chemikalienverordnung (ChemV)
- Luftreinhalteverordnung (LRV)
- Lärmschutzverordnung (LSV)
Vier Grundprinzipien Umweltschutzgesetzes
- Vordorgeprinzip
- Prinzip bekämkpfung an der Quelle
- Verursacheprinzip
- Kooperationsprinzip
Was ist Verursacheprinzip
Wer durch umweltbelastendes verhalten Massnahmen gemäss USG verursacht, trägt die Kosten dafür.
Drei Stufen Verursacherprinzip
- Fianzierung bestehend
- Kosten
- Finanzierung nach Verunsacherprinzip
Verordnung über den Vehrkehr mit Abfällen (VEVA)
Diese Verordnung soll sicherstellen dass Abfälle nur an geignete Entsorgungunternehmen übergeben werden.
Die Veva Regelt: