VDV
Fragen zum VDV- Verkehrsmeister
Fragen zum VDV- Verkehrsmeister
Set of flashcards Details
| Flashcards | 231 |
|---|---|
| Language | Deutsch |
| Category | Traffic |
| Level | Other |
| Created / Updated | 05.12.2025 / 05.12.2025 |
| Weblink |
https://card2brain.ch/cards/20251205_vdv
|
| Embed |
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Behandlung ist möglich,
Entgiftung ( 1-3 Wochen )
Entwöhnungsbehandlung ( 8-16 Wochen)
Nachsorge ( 1Jahr- für immer )
Alkohol im Betrieb führt zu?
Kostenbelastung = Minderleistung, Fehlzeiten, Unfälle, Negatives Betriebsklima
Entwicklung von Sucht(verhalten)
Gebrauch, Genuss, Gewohnheit, Missbrauch, Dauerstrategie, Kontrollverlust, Abhängigkeit
DIN EN ISO 9001ff
Managementsystems
acht Qualitätskriterien der Norm EN 13816, sind?
1. Verfügbarkeit
2. Zugänglichkeit = Haltestellen
3. Information = Fahrplan, Info
4. Zeit = Taktung
5. Kundenbetreuung = Full-Service, von Zuhause bis zum Endpunkt
6. Komfort = Fahrzeuge, Busspur
7. Sicherheit = Ausleuchtung von Haltestellen
8. Umwelteinflüsse
Der Qualitätskreis nach DIN EN 13816
Sicht des Kunden = Wahrgenommene und Erwartete Dienstleistungsqualität = Meeung der Zufriedenheit
Sicht des Untenehmens = Geplante und Gelieferte Dienstleistungsqualität = Messung der Leistung
Sicht des Bestellers = beides Zusammen
EN 13816 beinhaltet was?
Sie lenkt das Augenmerk von Leistungs-Besteller ( Die Stadt ) und Leistungs-Ersteller ( Das Unternehmen ) auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden
exakten Beurteilung von Servicequalität
beschreibt "Messverfahren" um qualitative und quantitative Erfüllung der festgeschrieben Qualitätsstandards zu überprüfen
bietet den Kunden undanderen die Möglichkeit, dieQualitätsversprechen der Dienstleister zu beurteilen und zu vergleichen
kontinuierlichen " Qualitätsverbesserung " bei
Normen ÖPNV in Deutschland und Europa, sind ?
DIN EN ISO 9001= Qualitätsmanagementsystem/ Forderungen
DIN EN 13816 = Transport Logistik und Dienstleistungen/ Öffentlicher Personenverkehr. Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität
Die Normen in Deutschland und Europa sind?
DIN ISO = ( Übernahme einer ISO-Norm nach Deutschland)
DIN = ( Deutsches Institut für Normen- DIN-Normen haben ausschließlich oder überwiegend nationale Bedeutung)
DIN EN = (Deutsche Übernahme einer europäischen Norm)
DIN EN ISO = ( unter Federführung der ISO entstandene europäische Norm)
Der Kunde
Der Kunde erhält
mehr als erwartet= voll zufrieden oder sehr zufrieden= überzeugter Kunde= aktive Weiterempfehlung
in etwa was er erwartet hat=zufrieden= zufrieden gestellter Kunde=passiv bzgl. Weiterempfehlung
weniger als er erwartet hat= weniger zufrieden oder unzufrieden= entäuschter Kunde= negative Weiterempfehlung
Dienstleistungen weisen einige typische Eigenschaften auf
Immaterielle, nicht lagerbare Produkte
der Wertschöpfungsprozess kann nur unter Einbeziehung des Kunden ablaufen. Es gibt keine Möglichkeit der Nachbesserung
Produktion und Konsum sind zeitlich deckungsgleich
Umtausch und Rückgabe der Leistung snd ausgeschlossen
Was also ist Qualität?
Nach VDV (1996)
Der Grad der Übereinstimmung zwischen Leistungsmerkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung und den diesbezüglichen Leistungserwartungen der Kunden
drückt den Erfüllungsgrad von Erwartung an eine Leistung aus
wenn Soll und Ist übereinstimmt
wenn Kunden wiederkommen
Was ist Qualität?
Nach Europanorm ISO 8402 ist Qualität "die Gesmtheit von Merkmalen"
Nach der Norm EN ISO 9001:2008 ist Qulität " der Grad der Anforderungs Erfüllung "
Nach der IEC 2371 ist Qualität " die Übereinstimmung Eigenschaften und Forderungen einer Betrachtungseinheit"
BO Kraft
seit 21.06.1975
Das Unternehmen wird im § 3 verpflichtet, die Vorschriften der BO Kraft einzuhalten
Ein Betriebsleiter kann eingesetzt werden aber ab 10 Fahrzeugen ist es ein muss
Bo Strab
Verordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahn
das Unternehmen muss einen Betriebsleiter haben
1906 in Preußen entstanden, für die gesmte damalige "Reichsbahn"
Eine einheitlichgegliederte Verordnung, für die Sicherheit und Ordnung der Straßenbahn
Wichtig § 8 bis 01.01.2022
Der Nahverkehrsplan hat die Belange der Mobilitätseingeschrängten Personen mit dem Ziel zu berücksichtigen, bis 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Begründete Ausnahmen sind zu benennen, im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.
§ 57 Rechtsverordnungen ( PBefG )
Im wesendlichen sind ( neben anderen) dies:
-die BO Kraft
- die BO Strab
- die Allgemeinen Beförderungsbedingungen
§ 46 Formen des Gelegenheitsverkehr
Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die nicht Linienverkehr nach § 42,42a und 43 ist.
Als Formen des Gelegenheitsverkehrs sind zulässig: 1. Verkehr mit Taxi ( § 47 ) 2. Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen ( § 48 ) 3. Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen ( § 49 )
§ 48 Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
§ 49 Mietomnibusverkehr
§ 48 muss zum Ausgangsort zurück führen, Grundsätzlich ist unterwegs kein ZU-oder Ausstieg möglich.( Ausnahmen können beantragt werden).
§ 49 Anmietung des Busses im Ganzen " Besteller bestimmt Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt.
Zusammengehöriger Personenkreis
§ 62 SchwbG Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr
Mobilitätseingeschränkten Personen
- Die Fahrgeldausfälle im Nahverkehr werden nach einem Vomhundertsatz der von den Unternehmen nachgewiesenen fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr erstattet.
"Pflichten" gemäß PBefG bei Linienverkehr im Nahverkehr?
- § 21 Betriebspflicht
- § 22 Beförderungspflicht
- § 39 Tarifpflicht
- § 40 Fahrplanpflicht
§ 43 Sonderformen des Linienverkehrs
Der Verkehr, der unter Ausschluß anderer Fahrgäste regelmäßige Beförderung von:
Berufstätigen ( Berufsverkehr )
Schüler ( Schülerverkehr )
Personen zum Besuch von Märkten ( Marktfahrten )
Theater besuche ( Theaterfahrten )
§ 42 Linienverkehr
Linienverkehr ist ein zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, aus der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können
§ 13 Genehmigungsdauer ( Linienkonzessionen)
Seit dem 01.01.2013
gilt für Straßenbahn maximal 15 Jahre
für Busse maximal 10 Jahre
§ 13 Vorraussetzung der Genehmigung?
- die Sicherheit und die Leistung des Betriebs gewährleistet sind, ( kein Insolvenz)
-keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmen dastellt. ( Kirche DU DU)
-der Antragsteller als Unternehmer eine fachliche Eignung hat, Ablegung einer Prüfung nachweisen.
§ 9 Genehmigungspflicht
Für Straßenbahn und Obusse sind zu genehmigen: der Bau, der Betrieb und die Linienführung
Bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sind zu genehmigen:
die Einrichtung und der Betrieb der Linie, die Zahl, die Art unddas Fassungsvermögen deer Fahrzeuge
§ 8 Förderung, Ausgleich im ÖPNV
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistung im ÖPNV sind von " den Ländern benannten Behörden ( Aufgabenträger) zuständig.
Der Aufgabenträger definiert dazu "die Anfordeung an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität" ( Daseinsvorsorge!!!)
§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr?
ÖPNV im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.
Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Befördreungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit eine Std nicht übersteigt.
Genehmigungspflicht:
Wer im Sinne der §1 Abs.1
mit?
Straßenbahn, Obussen, mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ( §§ 42und 43) oder mit Kraftfahezeugen im Gelegenheitsverkehr (§§ 46)
Personen befördert: " muss im Besitz einer Genehmigung sein" , Er ist Unternehmer im Sinne des Gesetzes.
Freistellungsverordnung zum PBefG
Ausübung heheitlicher Aufgaben, von Streitkräften
Umziehenten Personen in Möbeltransporten
Leichenbeförderung
Personalbeförderungsgesetz (PBefG)
Novellierung zum 01.01.2013
Der öffendliche und private Personennahverkehr mi Straßenbahn, Kraftomnibussen und Obussen, Taxi, der Verkehr von Mietomnibussen und Mietwagen ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt
die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung
Fahgastrecht:
-nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
-mobilitätseingeschränkten Pers.: ohne Aufpreis, Mitnahme ermöglichen,
-Reiseinformation/Rechte vor und während der Fahrt
-Einrichtung zur Bearbeitung von Beschwerden, das allen Fahrgästen zur Verfügung steht
- Einrichtung unabhängiger nationaler Stelle in allen Mitgliedesstaaten mit dem Auftrag, die Verordnug durchzusetzen und Verstöße zu ahnen. In Deutschland hat diese Aufgabe: "das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)"
Fahrgastrechte im Kraftbusverkehr
EU-Verordnung 181/2011 gültig seit 01.03.2013
Mindestrechte für FG festgelegt, die innerhalb der EU mit dem Bus reisen, nicht relevant für Bahn nach BO Strab
"Linienverkehrsdienste" : wo FG an vorher festgelegten Haltestellen ein- und aussteigen können, bei denen der Ankunfts- oder der Abfahrtsort in der EU liegt
"Gelegenheitsverkehrsdienste" Wo Fahrgastgruppen auf Initiative eines Auftragsgebers oder eines Verkehrsunternehmens selbst gebildet wird.
Definitionen nach VO 561/2006
Woche
Zeitraum Mo 00:00h und So 24:00h
Die "Wochenlenkzeit" darf höchstens 56std betragen.
Die zwei aueinander folgenden Wochenlenkzeit darf maximal 90 Std nicht überschreiten
Fahrtunterbrechungen im ÖPNV bei Linienlängen bis 50km?
eine Fahrtunterbrechung von 30 min
2 Teile von mindestens 20min
3 Teile von mindestens 15min
alternativ: Haltestellenabstände von nicht mehr als 3km, Sechstelregelung. ein Sechstel der Dienstzeit sind Lenkzeitunterbrechung
Fahrtunterbrechungen (Artikel 7)?
Lenkdauer ohne Fahrtunterbrechung 4,5Std, dann mindestens 45min Pause und dann wieder 4,5Std fahren zu können.
Oder Splitting der Fahrtunterbrechung 15min und 30 min, aber max Fahrzeit 4,5Std immer gleich.
Fahrpersonalverordnung/EU-Verordnung 561/2006
Tageslenkzeit
Die Tageslenkzeit darf 9Std nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche darf sie auf 10 Std ausgedehnt werden.
in der Fahrpersonalverordnung §1 und der EU-Verordnung 561/2006 sind geregelt?
Tageslenkzeit (Artikel6 Abs.1)
Fahrtunterbrechungen (Artikel7)
Wochenlenkzeit (Artikel6 Abs.2 und 3)
Ruhezeit
Wöchentliche Ruhezeit
Ziel der Weiterbildung?
-Fahrphysikalische Kenntnisse
-Wirtschaftliche Fahrweise
-Sozialvorschriften, Lenk-und Ruhezeiten, Arbeitszeiten
-Dienstleistung, Verhalten und Kommunikation
-Arbeits- und Gesundheitsschutz, Ladungssicherheit, Notfallmanagement
Nachweis der "Grundqualifikation" für alle BKF, die einen Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 erwerben, ist?
Option "Nur Prüfung": Führerschei D,Theoretische und praktische Prüfung 7,5Std bei der IHK
Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, oder zur Facgkraft im Fahrdienst, (FiF) ab 18, Bus in 50km Radius, Strab ab 21 BO Strab
Beschleunigte Grundqualifikation: ohne Führerschein 140 Std davon 10 "Fahrstunden" ( in der Sprache des Wohnsitzes)