Ergänzungen mündliche Prüfungen Öff-Recht
Mündliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen
Kartei Details
| Karten | 7 |
|---|---|
| Sprache | Deutsch |
| Kategorie | Recht |
| Stufe | Universität |
| Erstellt / Aktualisiert | 29.10.2025 / 29.10.2025 |
| Weblink |
https://card2brain.ch/cards/20251029_ergaenzungen_muendliche_pruefungen_oeffrecht
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Welche Formen der Aufgabenübertragung an Dritte gibt es?
„Ausgliederung“ (MAKE and BUY, Gemeinde ist Aktionärin der Gesellschaft und trägt unternehmerische Risiken)
„Auslagerung“ (BUY, Fremdbezug = keine Verbindung zu Verkäuferin der Leistung)
Wann gilt ein komunaler Erlass (Gemeinderegelement oder Verordnung) als Gesetz im formellen Sinn?
Entweder von der nach dem kantonalen Recht ermächtigten Gemeindelegislative (Gemeindeversammlung oder -parlament) beschlossen
oder dem (obligatorischen oder fakultativen) Referendum unterliegt
Ist die Übertragung einer Aufgabe an ein privates Unternehmen eine Privatisierung?
Grundsätzlich nicht. Die Aufgabe bleibt eine Gemeindeaufgabe.
§ Verantwortung für fachgerechte und wirtschaftliche Erfüllung (Art. 63 GG)
§ Pflicht zur Aufsicht (Art. 69 GG)
§ (Ausfall-)Haftung der Gemeinde nach Staatshaftung: Art. 101 Abs. 2 Personalgesetz vom 16. September 2004 (PG; BSG 153.01) i.V. mit Art. 84 Abs. 1 GG
Wo ist die HAftung von öffentlichen Beamten und Angestellten bei gewerblichen Verrichtungen geregelt?
Art. 61 Abs. 2 OR
Was besagt das Subsidaritätsprinzip betreffend polizeilichen Handelns?
Kantons- und Gemeindepolizei wird nur tätig, sofern keine anderer Behörde zuständigist oder die zuständige Behörde nicht rechtzeitig handeln kann.
Wann kommt Bundes- und wann kantonales Datenschutzrecht zur Anwendung?
Kantonales nur, wenn eine kantonale oder kommunale Behörde bzw. die Gemeinden hoheitlich handelt.
Bei privatrechtlichem Handeln, d.h. auch wenn eine kantonale oder kommunale Behörde ohne Subordinationsverhältnis handelt, kommt das Datenschutzgesetz des Bundes (DSG) zur Anwendung.
Welcher Aspekt der Verhältnismässigkeit ist bei Enteignungen besonders zentral und inwiefern ist er zu prüfen?
Die ERforderlichkeit
1. ist der Freihändige ERwerb zu prüfen
2. der Umfang in rechtlciher (Vollenteignung oder beschränkt dingliches Recht), zetilicher (nicht früher und nicht länger als nötig) und quantitativer Hinsicht (nicht mehr als nötig)