StGB AT
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Kartei Details
| Karten | 224 |
|---|---|
| Sprache | Deutsch |
| Kategorie | Recht |
| Stufe | Universität |
| Erstellt / Aktualisiert | 22.10.2025 / 22.10.2025 |
| Weblink |
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Welche Delikte verjähren nicht?
- Völkermord
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Kriegsverbrechen
- Verbrechen, die als Mittel zu Erpressung oder Nötigung Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr brachten oder zu bringen drohten, namentlich unter Verwendung von Massenvernichtungsmitteln, durch Auslösen von Katastrophen oder durch Geiselnahme;
- sex. Handlungen mit Kindern, sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person, Ausnützung einer Notlage oder Abhängigkeit, Täuschung über den sexuellen Charakter einer Handlung, wenn sie an Kindern unter 12 Jahren begangen wurden.
Voraussetzungen der Unternehmenshaftung (subsidiäre Haftung).
- Tat in Unternehmen begangen
- = juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts; Gesellschaften; Einzelunternehmen
- Anlasstat: Verbrechen oder Vergehen
- Anlasstat in Ausübung geschäftlicher Verrichtung begangen
- Funktioneller Zusammenhang zum Zweck des Unternehmens
- Tat kann wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner bestimmten natürlichen Person zugerechnet werden
Voraussetzungen konkurrierender Unternehmenshaftung.
- Unternehmen
- = juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts; Gesellschaften; Einzelunternehmen
- Katalogstraftat:
- Kriminelle und terroristische Organisation
- Finanzierung des Terrorismus
- Geldwäscherei
- Bestechung schweizerischer Amtsträger
- Vorteilsgewärhung schweizerischer Amtsträger
- Bestechung fremder Amtsträger
- Bestechung Privater
- Anlasstat in Ausübung geschäftlicher Verrichtung begangen
- Funktioneller Zusammenhang zum Zweck des Unternehmens
- Unternehmen hat nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen, um eine solche Straftat zu verhindern.
Wie kann das Unternehmen bestraft werden?
Mit Busse bis zu CHF 5 Mio.
-> Es handelt sich um eine blosse Zurechnungsnorm, es ist also trotz Busse keine Übertretung. Die Verjährung richtet sich nach der zugrunde liegenden Anlasstat.
Ist
- der Versuch
- die Gehilfenschaft
- die Anstiftung
zu einer Übertretung strafbar?
- der Versuch - Nein (nur wenn im Gesetz vorgesehen)
- die Gehilfenschaft - Nein (nue wenn im Gesetz vorgesehen)
- die Anstiftung - Ja
Kann bei einer Übertreteung folgendes angeordnet werden :
- Landesverweis
- Freiheitsentziehende Massnahmen
- Ambulante Massnahmen
- Tätigkeitsverbot
- Kontakt- und Rayonverbot
- Veröffentlichung des Urteils
- Landesverweis: Nein
- Freiheitsentziehende Massnahmen: Nein
- Ambulante Massnahmen: Ja
- Tätigkeitsverbot: Nein
- Kontakt- und Rayonverbot: Nein
- Veröffentlichung des Urteils: Nein
Höchstbetrag der Busse.
Muss eine Ersatzfreiheitsstarfe bei Übertretung im Urteil angeordnet werden ?
CHF 10'000.00
Ja, anders als bei Geldstrafe ist bei Übertretung Anordung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Urteil nötig
Wie wird die Höhe einer Busse bemessen?
- Primär Verschulden, sekundär finanzielle Verhältnisse
- Ersatzfreiheitsstrafe: Höhe einzig Verschulden
Was sind Angehörige im Sinne des StGB?
Angehörige einer Person sind ihr Ehegatte, ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener Partner, ihre Verwandten gerader Linie, ihre vollbürtigen und halbbürtigen Geschwister, ihre Adoptiveltern, ihre Adoptivgeschwister und Adoptivkinder.
Was sind Familiengenossen?
Familiengenossen sind Personen, die in gemeinsamem Haushalt leben.
Was sind Beamte?
Als Beamte gelten die Beamten und Angestellten einer öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege sowie die Personen, die provisorisch ein Amt bekleiden oder provisorisch bei einer öffentlichen Verwaltung oder der Rechtspflege angestellt sind oder vorübergehend amtliche Funktionen ausüben.
Was sind Urkunden?
Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern steht der Schriftform gleich, sofern sie demselben Zweck dient.
Voraussetzungen:
- Menschliche Gedankenäusserung
- Erkennbarkeit des Ausstellers
- Beweisfunktion
- Beweisbestimmung
- Beweiseignung
Was sind Öffentliche Urkunden?
Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von Mitgliedern einer Behörde, Beamten und Personen öffentlichen Glaubens in Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen ausgestellt werden. Nicht als öffentliche Urkunden gelten Urkunden, die von der Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmungen und Monopolbetriebe des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten in zivilrechtlichen Geschäften ausgestellt werden.
Was besagt das Doppelverwertungsverbot ?
Umstände, die zur Anwendung eines qualifizierten oder privilegierten TB geführt haben, sowie Starfrahmenrelevante Faktoren dürfen innerhalb des geänderten Strafrahmens nicht nochmals bei Strafzumessung (Tatkompente) berücksichtigt werden
Welche Deliktsarten unterscheidet man ?
- Tätigkeitsdelikte
- Erfolgsdelikte
- Verletzungsdelikte
- Gefährdungsdelikte
- Zustandsdelikte
- Dauerdelikte
- Handlungsdelikt
- Unterlassungsdelikte
Was ist der Unterscheide zwischen Tätigkeits- und Erfolgsdelikten ?
- Bei Tätigkeitsdelikten reicht die Handlung zur Vollendeung --> kein äusserer Erfolg vorausgesetzt
- z.B. Diebstahl, Exhibitionismus, Inzest, falsche Zeugenaussgae
- Bei Erfolgsdelikten bedarf es zur Vollendeung eine Handlung + gedanklich / zeitlich abgrenzbaren Erfolg sowie einen adäquaten Kausalzusammenhang
- z.B. Betrug
Was ist der Unterschied zwischen Verletzungs- und Gefährdungsdelikten ?
- Verletzungsdelikten: tatsächliche Verletzung des geschützten Rechtsgutes
- Gefährdungsdelikten: Schaffung einer Gefährdung
- Konkrete Gefährdungsdelikte: wenn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge im konkreten Fall die Wahrscheinlichkeit der Verletzung besteht
- Abstrakte Gefährdungsdelikte: Handlung wird aufgrund allgemeiner Gefährlichkeit bestraft, unabhängig ob im konkreten Einzelfall Rechtsgut in Gefahr gebracht wurd (z.B. Fahren im angetrunkenen Zustand)
Was ist der Unterscheid zwischen Zustands- und Dauerdelikten ?
- Zustandsdelikt: mit Herbeiführung des rechtgutbeeinträchtigenden Zustands abgeschlossen und vollendte
- z.B. Tötung, Körperverletzung, Diebstahl
- Dauerdelikt: zeitliche Fortdauer eines rechtswidrigen Zustand / Verhaltens
- Vollendung mit erstmaliger Verwirklichung der TBM, Beendigung erst mit Beseitigung des rechtswidrigen Zustands
- z.B. Freiheitsberaubung und qualifizierte Entführung
- Unterscheidung insb. bei Teilnahme oder Notwehr beedeutend da beides bis zur Beendigung möglich
- Firsten bzgl. Strafantrag und Verjährung laufen erst sobald strafbares Verhalten aufhört
Was ist der Unterschied zwischen Gemindelikten und Sonderdelikten ?
Gemeindelikte: Können von jedermann begangen werden
Sonderdelikte:
- Echet Sonderdelikte: besondere Anforderung an Tätereigenschaft
- z.B. Verletzung Amtsgeheimnis --> Täter: Mitglied Behörde oder Beamter
- Unerchet Sonderdelikte: Tatbestand kann von jedermann erfüllt werden ABER besondere Tätereigenschaften wirken sich auf Strafverfolgung oder auf Strafrahmen aus
- z.B. Diebstahl gegen Angehörige, Veruntreuung durch Beamte
Was ist der Unterschied zwischen Handlungs- und Sonderdelikten ?
- Handlungsdelikt: aktives Tun --> Begehungsdelikt
- Unterlassungsdelikt:
- Echte Unterlassungsdelikte: Unterlassung im Gesetz ausdrücklich erwähnt und sanktioniert
- z.B. Unterlassung Nothilfe, Vernachlässigung von Unterhaltspflichten
- Unechte Unterlassungdelikte: Tatbestand der als aktives Handeln umschrieben ist, wird durch Unterlassung erfüllt --> Erfordert Garantenstellung und pflichtwidriges Untätigbleiben (StGB 11)
- Echte Unterlassungsdelikte: Unterlassung im Gesetz ausdrücklich erwähnt und sanktioniert
Prüfungsschema vorsätzliche Handlungsdelikte und echte Unterlassungsdelikte
Objetive TBM
- Täterkreis
- Tatobjekt (NICHT gleich Rechtsgut)
- Tathandlung
- Taterfolg (nur bei Erfolgsdelikten)
- Kausalität (nur bei Erfolgsdelikten):
- natürliche Kausalität: condito sine qua non
- adäquate Kausalität: nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet den Erfolg herbeizuführen
- Objektive Zurechnung: wenn Täter mit dem für den Erfolg ursächlichen Verhalten ein rechtlich relevantes Risiko geschaffen hat
Subjektive TBM
- Vorsatz (miestens reicht Eventualvorsatz)
- Besonder subjektive Unrechtsmerkmale: z.B. Bereicherungsabsicht, Beweggründe der Tat
2) T
Prüfschema unechte Unterlassungsdelikte
Objektive TBM
- Eintritt der Erfolgs
- Nichtvornahme einer erfolgsabwehrenden Handlung
- Generelle und individuelle Möglichkeit der Vornahme einer solchen Handlung (Zumutbarkeit)
- Garantenstellung
- Exkuplationsmöglichkeit: ordnungsgemässe Auswahl, Instruktion und Überwachung
- Hypothetische Kausalität zwischen unterlassener Handlung und Erfolg
- wenn Erfolg nach der allgemeinen Lebenserfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte abgewendet werden können (Warscheinlichkeitstheorie)
Subjektive TBM
- Vorsatz (Eventualvorsatz reicht)
Prüfungsschema Fahrlässige Handlungsdelikte und Fahrlässige echte Unterlassungsdelikte
Objektive TBM
- Tathandlung
- Taterfolg (bei Erfolgsdelikten)
- Kausalität
- Verletzung einer Sorgfaltspflicht: Pflichtwidrige Unvorsichtigkeit
- Verstoss gegen generell-abstrakte Sorgfaltsnormen (im Gesetz) oder Gefahrensatz
- Risikozusammenhang / Relevanz des sorgfaltswidrigem Verhaltens
- NICHT gegeben wenn rechtmässiges Alternativverhalten nutzlos gewesen wäre
Subjektive TBM
- Fehlender Vorsatz
Prüfgschema fahrlässige unechte Unterlassungsdelikte
Objektive TBM
- Eintritt der Erfolgs
- Nichtvornahme einer erfolgsabwehrenden Handlung
- Generelle und individuelle Möglichkeit der Vornahme einer solchen Handlung (Zumutbarkeit)
- Verletzung einer Sorgfaltspflicht: Pflichtwidrige Unvorsichtigkeit
- Garantenstellung
- Exkuplationsmöglichkeit: ordnungsgemässe Auswahl, Instruktion und Überwachung
- Hypothetische Kausalität zwischen unterlassener Handlung und Erfolg
- wenn Erfolg nach der allgemeinen Lebenserfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte abgewendet werden können (Warscheinlichkeitstheorie)
- Risikozusammenhang / Relevanz des sorgfalstwidrigen Verhaltens
Subjektive TBM
- Fehlen von Vorsatz