StGB AT

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Cartes-fiches 200
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 22.10.2025 / 22.10.2025
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Wann spricht man von einer rechtfertigenden Pflichtkollision als Rechtfertigungsgrund ?

Wenn mehrere Pflichten in derselben Situation zusammentreffen und keine ohne Verletzung der andern erfüllt werden kann 

--> Erfüllung der höherrangigen Pflicht (höherrangig wenn Garantenstellung), bei gleichwertigen Rechtsgüter Rangfolge nach Grad der drohenden Gefahr

Schuld wird bei Erwachsenen grds. vermutet. Aus welchen Gründen kann Schuld nicht eggeben oder verminder sein  ?

  • Schuldunfähigkeit 
  • verminderte Schuldunfähigkeit 
  • Verbotsirrtum 
  • Umzumutbarkeit rechtmässigen Verhaltens 
    • Entschuldbare Notwehr 
    • Entschudlbarer Notstand 

Wann ist eine Person nicht schuldfähig? Was sind die Folgen ?

Wenn sie zur Zeit der Tat nicht in der Lage war

  • das Unrecht seiner Tat einzusehen (Einsichtsfähigkeit); oder
  • gemäss dieser Einsicht zu handeln (Steuerungsfähigkeit).

Insb. aufgrund psychische Krankheit, Alkohol- / Dorgenkonsum 

Folgen der Schuldunfähigkeit: Freispruch aber Massnahmen können angeordnet werden 

 

Wann liegt verminderte Schuldfähigkeit vor ? Was sind die Folgen ?

Verminderte Schuldfähigkeit: wenn der Täter zur Zeit der Tat nur teilweise fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln

Folge: Milderung der Strafe und zusätzlich Massnahmen möglich

Ab welcher Blutalkoholkonzentration besteht die Vermutung

  • der Schuldunfähigkeit;
  • der verminderten Schuldfähigkeit?

  • Schuldunfähigkeit: Ab 3 Promille
  • Verminderte Schuldfähigkeit: Zwischen 2 und 3 Promille
  • bis und mit 2 Promille schuldfähig

Was ist die actio libera in causa?

Die verschuldete Herbeiführung der eigenen Schuldunfähigkeit oder der Verminderung der Schuldfähigkeit 

-> Strafbar, obwohl schuldunfähig/vermindert schuldfähig, da die Bewusstseinsstörung verschuldet herbeigeführt wurde.

Voraussetzungen einer vorsätzlichen actio libera in causa.

Dreifacher Vorsatz:

  • Vorsätzlicher Ausschluss der Schuldunfähigkeit (bspw. Alkohol trinken);
  • Vorsatz zur späteren Tatbegehung
  • Vorsätzliche Ausführung der Tat

Täter plant Tat und trinkt sich Mut an

Voraussetzungen einer fahrlässigen actio libera in causa.

  • Schuldunfähigkeit wurde fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt;
  • bei pflichtgemässer Vorsicht hätte der Täter voraussehen können, dass er in diesem Zustand eine Straftat begehen wird

Achtung: Nur bei Fahrlässigkeitsdelikten --> wenn keine Fahrlässigkeitsdelikt existiert StGB 263 (Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit)

z.B. Fahrer konsumiert Alkohol, obwohl der weiss, dass der noch nach Hause fährt und baut dabei Unfall --> Fahren in angetrunkenem Zustand = Vorsatzdelikt, alkoholbedingter Unfall = fahrlässige actio libera in caus 

Welche Massnahmen können trotz Schuldunfähigkeit angeordnet werden?

  • Stationäre therapeutische Massnahmen
  • Ambulate Behandlung
  • Verwahrung
  • Tätigkeitsverbot
  • Kontakt- und Rayonverbot
  • Fahrverbot

Wann liegt entschuldbare Notwehr ("Notwehrexzess") vor? Was sind die Folgen?

  • Notwehrlage;
  • Grenzen der Notwehr wurden überschritten
    • Die betroffenen Rechtsgüter stehen objektiv in einem krassen Missverhältnis zueinander;
    • Unangemessene Weise

Folgen: Strafmilderung bei Notwehrexzess solange innherhalb der zeitlichen Grenze (intensiver Notwehrexzess)

  • KEINE Stfamilderung wenn zeitliche Grenze überschritten wird (extensiver Notwehrexzess)

Wann kann trotz Überschreitung des Notwehrrechts ein nicht schuldhaftes Handlen vorliegen?

Wenn der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff überschreitet, handelt er nicht schuldhaft

Die Aufregung oder Bestürzng muss allein oder zumindest vorwiegend auf den rechtswidrigen Angriff zurückzuführen sein.

Beispiele: Angst, Verzweiflung, Schrecken.

NICHT: Wut, Rache, Jähzorn

Wann spricht man von einem endschuldbarem Notstand? Was sind die Folgen ?

Wenn Notstandlage vorlag und hochwertige Güter wie Leib, Leben, Freiehit, Ehre und Vermögen gefährdet wurden, aber kein rechtfertigender Notstand, weil kein höherrangige Interessen gewahrt wurden 

  • Wenn der Person zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben --> Strafmilderung
  • Wenn der Person nicht zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben --> Täter handelt nicht Schuldhaft

Ein Autofahrer trinkt Alkohol und fährt danach nachhause. Er baut einen Unfall. Ist er strafbar?

  • Fahren in angetrunkenem Zustand:
    • Schuldunfähigkeit des Lenkers ist zur Zeit der Trunkenheitsfahrt unbeachtlich, wenn dieser Zur Zeit, als er noch nicht schuldunfähig war, zumindest in Kauf nahm, dass er in angetrunkenem Zustand noch ein Fahrzeug lenken würde.
    • -> Bestrafung wegen vorsätzlichen Fahrens in angetrunkenem Zustand.
  • Unfall: Fahrlässige actio libera in causa

Was macht die Untersuchungsbehöre oder das Gericht, wenn ernsthafte Zweifel an der Schuldfähigkeit des Täters vorliegen?

Es wird eine Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet.

Welche Arten von Verbotsirrtum gibt es?

  • Direkter Verbotsirrtum
  • Indirekter Verbotsirrtum

Wann liegt ein direkter Verbotsirrtum vor? Was sind die Rechtsfolgen ?

Objetive und subjektive TBM erfüllt aber Täter kommt nicht auf den Gedanken, dass sein Verhalten strafbar sein könnte oder hält es allgemein für erlaubt.

Aber: Liegt nicht schon vor, wenn der Täter meint, sein Verhalten sei nicht strafbar, sondern nur, wenn er meint, kein Unrecht zu tun.

Rechtsfolge

  • War Irrtum nicht vermeidbar (sleten im Kernstrafrecht) --> Täter handelt nicht schuldhaft (--> Freispruch)
  • War Irrtum vermeidbar --> Strafmilderung

Wann liegt ein indirekter Verbotsirrtum vor?

Objektive und subjektive TBM erfüllt und Täter weiss um den Widerspruch zur Rechtsordnung, geht aber davon aus, dass er durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist, den das Recht jedoch überhaupt nicht oder nicht in der vom Täter angenommenen Form kennt.

Rechtsfolge

  • War Irrtum nicht vermeidbar  --> Täter handelt nicht schuldhaft (--> Freispruch)
  • War Irrtum vermeidbar --> Strafmilderung

Was ist ein Versuch? Was sind die Rechtfolgen ?

Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter sämtliche subjektive Tatbestandsmerkmale erfüllt (Vorsatz in Bezug auf alls objketiven TBM) und mit Ausführungshandlungen begonnen hat ohne dass alle objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

Versucht beginnt mit dem point of no return, d.h. den letzten entscheidenen Schritt von dem es idR kein Zurück gibt, es sei denn wegen äissern Umständen 

Rechtsfolge: Gericht kann die Strafe mildern 

Merke: kein Versuch möglich bei fahrlässiger Tatbegehung

Was ist ein untauglischer Versuch ?

Verkennt der Täter aus grobem Unverstand, dass die Tat nach der Art des Gegenstandes oder des Mittels, an oder mit dem er sie ausführen will, überhaupt nicht zur Vollendung gelangen kann, so bleibt er straflos.

Wann liegt ein Rücktritt von der Tat vor?

  • = Wenn der Täter die Tat aus eigenem Antrieb nicht zu Ende führt
    • es dürfen keine Drittumstände für Rücktritt verantwortlich sein (z.B. Täter wehrt sich zu strak)
  • Ist nur möglich, solange der Versuch nicht beendet ist.

N.B. ob Versucht beendte oder unbeendet ist misst sich an subktiver Vorstellung des Täters 

  • unbeendeter Versuch: wenn Täter noch nicht alles getan hat, was nach seiener Vorstellung zur Vollendeung notwendig ist
  • beeendter Versuch: wenn Täter meint alles getan was zur Vollendeung nötig ist ohnen tatsälich TB zu erfüllen 

Wann liegt tätige Reue vor?

  • = Wenn der Täter dazu beiträgt (aktives Tätigwerden), die Vollendung der Tat zu verhindern.
  • Bereits alle Bedingungen für den Eintritt des Erfolgs sind geschaffen (beendeter Versuch).

Welche Formen der Täterschaft gibt es ?

  • Alleintäterschaft
  • Mittäterschaft
  • Mittelbare Täterschaft
  • Nebentäterschaft
    • verschiedene Personen verwirklichen unabhängig voneinander denselben tatbestandsmässigen Erfolg --> werden wie Alleintäter behandlet

Wer ist Mittäter ? Was sind die Rechtsfolgen ?

Mittäter ist wer bei der Entschliessung, der Planung oder Ausfühung eines Delikts vorsätzlich und in massgebender Weise mit andern Tätern zusammenwirkt --> Mittäter muss nicht an Ausführungshandlungen beteiligt sein ABER Tatbeitrag muss so wesentlich sein, dass Hauptat mit diesem steht oder fällt 

Sujektiv: Vorsatz und gemeinsamer Tatentschluss (auch konkludent)

Rechtsfolgen: Mittäter werden grds. Tathandlungen von allen Beteiligten angelastet 

  • Ausnahme: Exzess durch einen Mittäter (geht über gemeinsam Tatentschluss hinaus) --> wird nur ihm angerechnet 

Wann spricht man von mittelbarer Täterschaft ?

Täter verwirklich TB nicht unmittelbar selbst sondern bedient sich hierzu einer anderen Person (Tatmittler) ABER Täter hat Tatherrschaft 

Tatmittler hat . Deffizit (z.B. fehlender Vorsatz, Rechtfertigungsgrund, schuldunfähig)

Rechtsfolgen 

  • mittelbarer Täter wird bestraft wie wenn er selbst die Tat ausgeführt hätte 
  • Tatmittler: Handelt in strafloser Weise --> Freispruch 

Welche Teilnehmer an einer Straftat gibt es?

  • Anstiftung
  • Gehilfenschaft

Welche Teilnahmeformen an Übertretungen sind strafbar?

Nur die Anstiftung, nicht die Gehilfenschaft!

Voraussetzungen der Anstiftung. Was sind die Rechtfolgen ?

  • Objektive TBM
    • Motivierendes Verhalten, das beim Angestifteten kausal relevant einen Tatentschluss hervorruft
    • Hauptat erreicht Stadium des Versuchs (sonst versuchte Anstiftung)
  • Subjetive TB: Doppelter Vorsatz:
    • In Bezug auf die Anstiftung zur Tat;
    • in Bezug auf die Haupttat

Rechtfolgen: Strafandorhung wie Haupttäter 

  • wenn nur versuchte Tat --> Strafmilderung kommt auch Anstifter zu Gute, obwohl Anstiftung beendet 
  • geht Täter über Willen des Anstifters hinaus --> Anstifter nicht für Exzess strafbar 
  • Bleibt Täter hinter der Vorstellung der Anstifters zurück --> Anstifter für tatsächliche verübte Tat und allenfalls wegen versuchter Anstiftung strafbar 

 

Wann ist die versuchte Anstiftung strafbar?

Nur, wenn zur Begehung eines Verbrechens angestiftet wird.

-> Anstifter wird wegen Versuchs dieses Verbrechens bestraft.

Versuchte Anstiftung liegt vor wenn z.B. Täter selbst schon entschlossen oder Hauptat erreicht Stadium des Versuch nicht 

Ist die Anstiftung zur Gehilfenschaft strafbar?

Ist die Anstiftung zur Anstiftung strafbar ?

Anstiftung zur Gehlifenschaft = Gehilfenschaft

Anstiftung zur Anstiftung = Anstiftung.

Voraussetzungen Gehilfenschaft. Rechtsfolgen? 

  • Objketiver TBM
    • Versuchsstadium eines vorsätzlich begangenen Vergehens oder Verbrechens (nicht Übertretung) erreicht 
    • kausaler und tatsächlicher Beitrag (physisch oder emotional) zur Hauptat von untergeordneter Rolle 
  • Subjektiver TBM: Doppelter Vorsatz
    • Vorsatz hinsichtlich Haupttat
    • Vorsatz hinsichtlich Unterstützung dieser Tat

Rechsfolge: Strafandrohung wie Täter ABER Gericht muss Strafe mildern 

 

Ist die versuchte Gehilfenschaft strafbar ?

Nein, versuchte Gehilfenschaft = straflos 

z.B. Hauptat wird nicht verübt, Beitrag nicht kausal 

Ist Teilnahme oder Mittäterschaft an Sonderdelikten möglich ?

Teilnahme an Sonderdelikt ist möglich --> Gehilfe / Anstifter den keine Sonderpflicht trifft unterliegt Strafandrohung des Sonderdelikts aber Strafe muss gemildert werrden 

Mittäterschaft an Sonderdelikt nicht möglich --> Mitäter sind nach dem Tatbestand schuldig zu sprechen den sie erfüllt haben 

Was besagt der Grundsatz der limitierten Akzessorität ?

Besondere persönliche Verhältnisse, Eigenschaften und Umstände, wel che die Strafbarkeit erhöhen, vermindern oder ausschliessen, werden bei dem Täter oder Teilnehmer berücksichtigt, bei dem sie vorliegen.

Ist für persönliche Merkmale relevant wie z.B. Schuldfähigkeit, Verbotsirrtum, schuldbezogene Bestimmungen wie "achtenswerte Beweggründe" oder "besondere Skrupellosigkeit, tätige Reue, Täterkomponente bei Schuldzumessung

Merke: NICHT anwendbar bei anderen subjektiven Unrechtsmerkmalen, wie z.B. Bereicherungsabsicht, Arglist 

(StGB 27)

Was ist unter der Kaskadenhaftung bei Medien zu verstehen?

Es handelt sich um eine Sonderregelung, die die Bestimmungen der Teilnahme durchbricht. Sie sieht folgendes vor:

  • Der Autor haftet allein;
  • Kann der Autor nicht ermittelt werden oder in der CH nicht vor Gericht gestellt werden: Verantwortlicher Redaktor ist strafbar nach Art. 322bis StGB (= Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung)
  • Fehlt ein Redaktor, ist die für die Veröffentlichung verantwortliche Person nach Art. 322bis StGB als Täter strafbar (= Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung)

Wann kommt die Sonderregelung der Kaskadenhaftung bei Medien zur Anwendung?

  • Veröffentlichung
    • = Inhalt wird jedem beliebigen Interessenten eines nicht durch persönliche Bezeihungen zusammenhängenden Personenkreises zugänglich gemacht;
  • in einem Medium
    • Weiter Medienbegriff, auch soziale Medien wie Facebook
  • Erschöpfung der Straftat mit der Veröffentlichung
    • = Ehrverletzungsdelikte, Geheimnisverletzungen, etc.
    • NICHT: Gewaltdarstellungen, Drohungen, harte Pornografie, Rassendiskriminierung

Was beinhaltet der Quellenschutz?

Es dürfen gegen Personen, die dem Quellenschutz unterstehen, weder Strafen noch prozessuale Zwangsmassnahmen verhängt werden, wenn sie das Zeugnis über die Identität des Autors oder über Inhalt und Quellen ihrer Information verweigern.

Wer untersteht dem Quellenschutz?

Nur Berufsjournalisten. Die Veröffentlichung muss zudem im redaktionellen Teil eines periodisch erscheinenden Mediums erfolgen.

Wann ist der Quellenschutz ausgeschlossen?

  • wenn das Zeugnis erforderlich ist, um eine Person aus einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben zu retten; oder
  • ohne das Zeugnis
    • ein Tötungsdelikt i.S.v. Art. 111-113 StGB oder
    • ein anderes Verbrechen, das mit einer Mindeststrafe von drei Jahren FS bedroht ist, oder
    • eine Katalogstraftat nicht aufgeklärt werden kann oder der einer solchen Tat Beschuldigte nicht ergriffen werden kann.

Voraussetzung, damit eine Zurechnung nach Art. 29 StGB erfolgen kann.

  • Sonderdelikt
  • Einen bestimmten Kreis von Unternehmen
    • Juristische Personen
    • Gesellschaften (KmG, KIG, einf. Gesellschaft)
    • Einzelunternehmen
  • Einen besonderen Kreis von Personen die an Stelle des Unternehmens haften können:
    • Organe/Mitglieder eines Organs
    • formelles Organ
    • faktisches Organ
    • kraft Vertrauensprinzip fingiertes Organ
    • Gesellschafter
    • Mitarbeiter mit selbständigen Handlungsbefugnissen (Prokurist, Handlungsbevollmächtigter)
    • tatsächliche Leiter
  • Handeln in Ausübung der ihnen von der Unternehmung übertragenen Aufgaben und Pflichten.

Welche Arten von Offizialdelikten und Antragsdelikten gibt es?

  • Absolute Offizialdelikte: Verfolgung v.A.w.
  • Relative Offizialdelikte: Antragsdelikte, die aber wegen der besonderen Täter-Opfer-Beziehung v.A.w. zu verfolgen sind
    • Beispiel: Einfache Körperverletzung zum Nachteil des Ehepartners
  • Absolute Antragsdelikte: Nur auf Strafantrag der berechtigten Person zu verfolgen
  • Relative Antragsdelikte: Offizialdelikte, die aber wegen besonderer Täter-Opfer-Beziehung einen Strafantrag der berechtigten Person voraussetzen.
    • Beispiel: Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen.

Étudier