StGB AT

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Flashcards 200
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 22.10.2025 / 22.10.2025
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Voraussetzungen Vermögenseinziehung.

  • Vermögenswert (wirtschaftlicher Vorteil)
  • Zusammenhang zwischen dem unrechtmässigen Vorteil und der Straftat
    • Durch Straftat erlangt, oder dazu bestimmt, eine Straftat zu veranlassen oder zu belohnen
  • kein Rückerstattungsanspruch des Verletzten (Subsidiarität der Vermögenseinziehung)
  • kein Ausschlussgrund
    • Gutgläubiger Dritter hat Vermögenswert erworben und hat dafür Gegenleistung erbracht; oder
    • Einziehung würde Drittem gegenüber eine unverhältnismässige Härte darstellen.

Was kann das Gericht tun, wenn die der Einziehung unterliegenden Vermögenswerte nicht mehr vorhanden sind?

Es erkennt auf eine Ersatzforderung ("Ausgleichseinziehung"). Durch die Festlegung einer Ersatzforderung soll verhindert werden, dass derjenige, welcher die Vermögenswerte bereits verbraucht oder sich ihrer entledigt hat, besser gestellt wird als jener, der noch über sie verfügt.

Was darf zur Sicherung von Ersatzforderungen vorgenommen werden?

Es dürfen zur Deckung von Ersatzforderungen Gegenstände und Vermögenswerte des Beschuldigten oder einer Drittperson beschlagnahmt werden (Art. 263 Abs. 1 lit. e StPO).

A wird von B schwer verletzt. Die Versicherung von A bezahlt nicht und B ist mittellos. Was kann A machen?

A kann einen Antrag beim Gericht stellen und dasa Gericht kann ihm bis zur Höhe des Schadenersatzes bzw. der Genugtuung Folgendes zusprechen:

  • die vom Verurteilten bezahlte Geldstrafe oder Busse;
  • entzogene Gegenstände und Vermögenswerte oder deren Verwertungserlös unter Abzug der verwertungskosten;
  • Ersatzforderungen;
  • Betrag der Friedensbürgschaft.

Was ist das Ziel des Vollzugs von Freiheitsstrafen resp. freiheitsentziehenden Massnahmen?

Rückfallverhütung und insbesondere Resozialisierung.

Welches sind die vier Vollzugsgrundsätze?

  • Normalisierungsprinzip
    • Vollzug möglichst zu Lebensbedingungen in Freiheit
  • Entgegenwirkungsprinzip
    • Schädliche Wirkungen sollen so gering wie möglich gehalten werden.
  • Prinzip der Fürsorgepflicht
    • Bspw. Gesundheitsversorgung
  • Sicherungsprinzip
    • Schutz der Bevölkerung, des Vollzugspersonals sowie von Mitgefangenen

Welche Vollzugsmöglichkeiten gibt es?

  • Normalvollzug (Arbeits-, Ruhe- und Freizeit in der Anstalt)
  • Arbeitexternat (Arbeit ausserhalb der Anstalt; Ruhe- und Freizeit in der Anstalt)
  • Wohn- und Arbeitexternat (Arbeits-, Ruhe- und Freizeit ausserhalb der Anstalt; jedoch weiterhin Strafvollzugsbehörde unterstellt)
  • Halbgefangenschaft (Arbeit ausserhalb der Anstalt; Ruhe- und Freizeit in der Anstalt)
  • Einzelhaft
  • Gemeinnützige Arbeit
  • Elektronische Überwachung

Wann kann Halbgefangenschaft angeordnet werden?

  • FS nicht mehr als 12 Monate oder nach Anrechnung der Untersuchungshaft verbleibenden Reststrafe nicht mehr als sechs Monaten; und
  • nicht zu erewarten ist, dass der Verurteilte flieht oder weitere Straftaten begeht; und
  • der Verurteilte einer geregelten Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung von mind. 20 Stunden die Woche nachgeht.

Wann darf Einzelhaft angeordnet werden?

  • bei Antritt der Strafe und zur Einleitung des Vollzugs für die Dauer von höchstens einer Woche;
  • zum Schutz des Gefangenen oder Dritter;
  • als Disziplinarsanktion;
  • zur Verhinderung der Beeinflussung von Mitgefangenen durch Gedankengut, das die Ausübung von terroristischen Aktivitäten begünstigen kann, sofern konkrete Anhaltspunkte auf eine solche Beeinflussung vorliegen.

An wen ist das Gesuch um Leistung von gemeinnütziger Arbeit zu richten?

Der Vollzugs- und Bewährungsdienst Zug.

Wann kann die Anordnung von gemeinnütziger Arbeit bewilligt werden?

  • (Rest-)Strafe von maximal sechs Monaten
  • Keine Ersatzfreiheitsstrafe (ausser bei Bussen)
  • Keine Fluchtgefahr
  • Keine Rückfallgefahr
  • Anwesenheitsrecht in der Schweiz
  • Keine Landesverweisung

Wie viele Stunden gemeinnütziger Arbeit entsprechen einem Tag FS?

Vier Stunden.

An wen ist das Gesuch um elektronisches Monitoring zu richten?

An den Vollzugs- und Bewährungsdienst.

Voraussetzung der elektronischen Überwachung.

  • Strafe von 20 Tagen bis max. 12 Monate
  • Keine Fluchtgefahr
  • Keine Rückfallgefahr
  • Dauerhafte Unterkunft
  • Arbeit oder Ausbildung im Umfang von mind. 20 Stunden pro Woche bzw. Haus-/Erziehungsarbeit
  • Beteiligung von CHF 35.00/Tag (Erlassgesuche möglich)

Ist die elektronische Überwachung für teilbedingte Strafen möglich?

Nein, die teilbedingte Strafe ist nur möglich für FS von 12 Monaten bis drei Jahre. Die Elektronische Überwachung ist nur zulässig bei Freiheitsstrafen bis zu 12 Monaten (es ist auf die Gesamtstrafe und nicht auf den unbedingten Teil abzustellen!).

Wann ist eine bedingte Entlassung möglich?

  • Sofern eine unbedingte FS vorliegt (bei teilbedingten FS nicht möglich)
  • Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe, mindestens aber drei Monate
    • Ausnahmsweise (bspw. bei schwerer Krankheit) nach Hälfte der Strafe
    • Bei lebenslangen Freiheitsstrafen frühestens nach 15 bzw. 10 Jahren (bei ausserordentlichen Umständen)
  • Keine ungünstige Legalprognose (NICHT günstige Legalprognose)

-> Es besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Disziplinarmassnahmen können gegen Inhaftierte verhängt werden?

  • Verweis
  • zeitweiser Entzug oder Beschränkung der Verfügung über Geldmittel, Freizeitbeschäftigung oder Aussenkontakte
  • BusseArrest als eine zusätzliche Freiheitsbeschränkung

Welche Rechte haben Opfer resp. Angehörige von Opfern hinsichtlich des Vollzugs?

Sie können von der Vollzugsbehörde mittels schriftlichem Gesuch verlangen, über den Vollzug informiert zu werden, insbesondere über die Entlassung sowie die Rückversetzung.

Wann kann Bewährungshilfe angeordnet werden?

  • bedingt oder teilbedingt ausgefällten Strafen;
  • bedingte Entlassung aus einer Massnahme;
  • ambulante Massnahme;
  • bedingte Entlassung aus der Verwahrung;
  • Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot;
  • bedingte Entlassung aus einer FS.

Welche Weisungen kann ein Gericht oder die Strafvollzugsbehörde erteilen für die Probezeit der verurteilten Person?

Jede denkbare Weisung ist zulässig, die geeignet ist, nach der ratio legis der Resozialisierung zu dienen und vom Betroffenen nicht mehr als eine zumutbare, verhältnismässige Anstrengung verlangt.

Beispiele: Berufsausübung, Aufenthalt, Führen eines Motorfahrzeuges, Schadenersatz, ärztliche und psychologische Betreuung.

Welche zwei Arten von Verjährungen sind im StGB zu beachten?

  • Verfolgungsverjährung = verhindert Strafverfolgung sowie Ausfällung einer Strafe
  • Vollstreckungsverjährung = verhindert den Vollzug einer rechtskräftig ausgesprochenen Strafe

Was hat eine Strafverfolgungsbehörde zu tun, wenn ein Delikt verjährt ist?

Es handelt sich um eine Prozessvoraussetzung. Deshalb kann die Staatsanwaltschaft nicht darauf eintreten.

Strafverfolgungsverjährung bei angedrohter Höchststrafe:

  • Lebenslängliche FS
  • FS von mehr als drei Jahren
  • FS von drei Jahren
  • andere Strafen
  • Busse

  • Lebenslängliche FS: 30 Jahre
  • FS von mehr als drei Jahren: 15 Jahre
  • FS von drei Jahren: 10 Jahre
  • andere Strafen: 7 Jahre
  • Busse: 3 Jahre

Welche Verfolgungsverjährung gilt für sexuelle Handlungen mit Kindern sowie gewissen Katalogstraftaten, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten?

Verfolgungsverjährung dauert in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Opfers.

Wann kann die Verjährung nicht mehr eintreten?

Wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist (nicht nur verurteilende sondern auch freisprechende Urteile).

Wann beginnt die Verfolgungsverjährung zu laufen?

  • mit dem Tag, an dem der Täter die strafbare Tätigkeit ausführt resp. bei Unterlassungsdelikten am letzten Tag, an dem der Täter noch hätte handeln können.
  • Wenn an verschiedenen Tagen: Am Tag, an dem die letzte Tätigkeit ausgeführt wird.
  • Dauerdelikte: Am Tag, an dem das Verhalten aufhört.

Können Massnahmen verjähren?

Nein.

Vollstreckungsverjährung (Achtung nicht abstrakte Strafe wie bei Verfolgungsverjährung sondern konkret ausgefällte Strafe):

  • lebenslängliche Freiheitsstrafe
  • Freiheitsstrafe von zehn oder mehr Jahren
  • Freiheitsstrafe von mind. fünf und weniger als zehn Jahren
  • Freiheitsstrafe von mehr als einem und weniger als fünf Jahren
  • andere Strafe

  • lebenslängliche Freiheitsstrafe: 30 Jahre
  • Freiheitsstrafe von zehn oder mehr Jahren: 25 Jahre
  • Freiheitsstrafe von mind. fünf und weniger als zehn Jahren: 20 Jahre
  • Freiheitsstrafe von mehr als einem und weniger als fünf Jahren: 15 Jahre
  • andere Strafe: fünf Jahre

Welche Delikte verjähren nicht?

  • Völkermord
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Kriegsverbrechen
  • Verbrechen, die als Mittel zu Erpressung oder Nötigung Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr brachten oder zu bringen drohten, namentlich unter Verwendung von Massenvernichtungsmitteln, durch Auslösen von Katastrophen oder durch Geiselnahme;
  • sex. Handlungen mit Kindern, sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person, Ausnützung einer Notlage oder Abhängigkeit, Täuschung über den sexuellen Charakter einer Handlung, wenn sie an Kindern unter 12 Jahren begangen wurden.

Voraussetzungen der Unternehmenshaftung (subsidiäre Haftung).

  • Unternehmen
    • = juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts; Gesellschaften; Einzelunternehmen
  • Anlasstat: Verbrechen oder Vergehen
  • Tat kann wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner bestimmten natürlichen Person zugerechnet werden
  • Anlasstat in Ausübung geschäftlicher Verrichtung begangen
    • Funktioneller Zusammenhang zum Zweck des Unternehmens

Voraussetzungen konkurrierender Unternehmenshaftung.

  • Unternehmen
    • = juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts; Gesellschaften; Einzelunternehmen
  • Katalogstraftat:
    • Kriminelle und terroristische Organisation
    • Finanzierung des Terrorismus
    • Geldwäscherei
    • Bestechung schweizerischer Amtsträger
    • Vorteilsgewärhung schweizerischer Amtsträger
    • Bestechung fremder Amtsträger
    • Bestechung Privater
  • Unternehmen hat nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen, um eine solche Straftat zu verhindern.
  • Anlasstat in Ausübung geschäftlicher Verrichtung begangen
    • Funktioneller Zusammenhang zum Zweck des Unternehmens

Wie kann das Unternehmen bestraft werden?

Mit Busse bis zu CHF 5 Mio.

-> Es handelt sich um eine blosse Zurechnungsnorm, es ist also trotz Busse keine Übertretung. Die Verjährung richtet sich nach der zugrunde liegenden Anlasstat.

Ist

  • der Versuch
  • die Gehilfenschaft
  • die Anstiftung

zu einer Übertretung strafbar?

  • der Versuch - Nein
  • die Gehilfenschaft - Nein
  • die Anstiftung - Ja

Höchstbetrag der Busse.

CHF 10'000.00

Wie wird die Höhe einer Busse bemessen?

  • Primär Verschulden, sekundär finanzielle Verhältnisse
  • Ersatzfreiheitsstrafe: Höhe einzig Verschulden

Was sind Angehörige im Sinne des StGB?

Angehörige einer Person sind ihr Ehegatte, ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener Partner, ihre Verwandten gerader Linie, ihre vollbürtigen und halbbürtigen Geschwister, ihre Adoptiveltern, ihre Adoptivgeschwister und Adoptivkinder.

Was sind Familiengenossen?

Familiengenossen sind Personen, die in gemeinsamem Haushalt leben.

Was sind Beamte?

Als Beamte gelten die Beamten und Angestellten einer öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege sowie die Personen, die provisorisch ein Amt bekleiden oder provisorisch bei einer öffentlichen Verwaltung oder der Rechtspflege angestellt sind oder vorübergehend amtliche Funktionen ausüben.

Was sind Urkunden?

Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern steht der Schriftform gleich, sofern sie demselben Zweck dient.

Voraussetzungen:

  • Menschliche Gedankenäusserung
  • Erkennbarkeit des Ausstellers
  • Beweisfunktion
    • Beweisbestimmung
    • Beweiseignung

Was sind Öffentliche Urkunden?

Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von Mitgliedern einer Behörde, Beamten und Personen öffentlichen Glaubens in Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen ausgestellt werden. Nicht als öffentliche Urkunden gelten Urkunden, die von der Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmungen und Monopolbetriebe des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten in zivilrechtlichen Geschäften ausgestellt werden.

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