Harmonisierte Begriffsbestimmungen
NIN Kapitel 2
NIN Kapitel 2
Kartei Details
Karten | 192 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektrotechnik |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 07.09.2025 / 07.09.2025 |
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Steuer- und Schutz- Schaltgerät (CPS)
Schaltgerät (oder Einrichtung), das auf andere Weise als von Hand betätigt werden kann, aber mit oder ohne Handbetätigungseinrichtungen vor Ort. Ein Stuer- und Schutzschaltgerät (CPS) vereint die Funktionen von Schütz und Überstrom-Schutzeinrichtung (OCPD).
Bedingter Kurzschlussstrom
Unbeeinflusster Strom, den der durch eine bestimmte Kurzschlussschutzeinrichtung geschützte, Stromkreis oder das Schaltgerät für die gesamte Ausschaltzeit des Kurzschlussschutzgeräts unter vorgegebener Bedingungen für Anwendung und Verhalten aushalten kann.
Notbeleuchtung
Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung wirksam wird.
Notleuchte
Leuchte, die mit oder ohne eigene Stromquelle für Sicherheitszwecke ausgerüstet sein darf und die für Sicherheits- oder Notbeleuchtung eingesetzt wird.
Rettungszeichenleuchte
Leuchte, die zur Kennzeichnung von Rettungswegen eingesetzt wird und hilft, diese zu erkennen.
Dauerbetrieb
Betriebszustand eines Beleuchtungssystems, in dem die Lampen der Notbeleuchtung ständig in Betrieb sind, wenn eine allgemeine Beleuchtung oder Notbeleuchtung erforderlich ist.
Bereitschaftsbetrieb
Betriebszustand eines Beleuchtungssystems, in dem die Lampen der Notbeleuchtung nur nach Ausfall der Versorgung der normalen Beleuchtung in Betrieb sind.
Umschaltzeit
Zeitspanne zwischen dem Ausfall der normalen Stromversorgung und der Übernahme der Versorgung der Betriebsmittel durch eine Hilfsstromquelle.
Zentrales Stromversorgungssystem
Zentrales Stromversorgungssystem, das die im Notfall erforderliche Energie für wesentliche sicherheitstechnische Betriebsmittel liefert.
Rettungsweg
Weg, der im Notfall in einen sicheren Bereich führt.
Vorrangiger Stromkreis
Sichere Versorgung, welche direkt vom Hausanschluss abgezweigt wird und zur Versorgung von Einrichtungen für Sicherheitszwecke dient, die im Notfall so lange wie möglich in Betrieb bleiben sollen.
Mindestbeleuchtungsstärke
Beleuchtungsstärke einer Notbeleuchtung am Ende der Bemessungsbetriebsdauer.
Einrichtung für Sicherheitszwecke
Elektrische Anlage und deren elektrische Betriebsmittel, welche Personen bei Gefahr schützt oder warnt oder erforderlich für das Evakuiren eines Ortes ist.
Brandfall
Für den Brandfall gilt die Temperaturkurve gemäss >ISO 834-1<.
Geeigneter Standort
Bauliche Umhüllung oder separater Brandabschnitt oder separater Raum zur Sicherstellung der normalen Funktion von Betriebsmitteln im Brandfall.
Brandfallschalter
Elektrische Einrichtung, welche alle Stromkreise trennt mit Ausnahme der Stromkreise deren Betrieb im Brandfall notwendig ist.
Hilfsstromkreis
Stromkreis zum Übertragen von Signalen zur Steuerung, Erfassung, und Überwachung des funktionalen Zustands eines Hauptstromkreises.
Hauptstromkreis
Stromkreis, der Betriebsmittel zum Erzeugen, Umwandeln, Verteilen, oder Schalten von elektrischer Leistung oder Stromverbrauchsmitteln.
Strombegrenzter Signalausgang
Signalausgang mit einer Einrichtung zur Strombegrenzung.
Sicherheits Integritätslevel SIL
Grad zur Festlegung von Sicherheits-Integritätsanforderungen für Sicherheitsfunktionen, die den elektrischen/elektronischen/programmierbaren elektrischen sicherheitsrelevanten Systemen zugeordnet werden.
Ader
Leiter mit seiner Isolierhülle in einer Leitung.
Anlagen, provisorische
Anlagen, die nach kurzer Zeit durch eine definitive Anlage ersetzt oder endgültig abgebrochen werden, woie Bauprovisorien, Versuchseinrichtungen und dgl.
Anlagen, temporäre
Anlagen, die öfters abgebrochen und wieder erstellt werden, wie Schaubuden, Karussels, Baukrane und dgl.
Anschlussleitung
Leitung des Verteilnetzbetreibers bis zu den Eingangsklemmen des Anschlussüberstromunterbrechers (NIN 2.2.1 Figur 1)
Anschlussüberstromunterbrecher
Überstromunterbrecher zwischen der Anlage des Verteilnetzbetreibers und der Niederspannungs-Installation (NIN 2.2.1 Figur 1)
Gerätesteckvorrichtung
Steckvorrichtung, deren Stecker für den unmittelbaren Zusammenbau mit Einrichtungen bestimmt ist.
Arbeitsstätten / Arbeitsplätze
Orte im Betrieb oder ausserhalb des Betriebs, an dem sich Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen zur Ausführung der ihnen zugewiesenen Arbeiten aufzuhalten haben.
Bauten und Anlagen mit grosser Personenbelegung
Räume, in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Säle, Theater, Kinos, Restaurants und ähnliche Versammlungsstätten sowie Verkaufsräume bis 1200m2 Verkaufsfläche.
Betriebswert
Die im Betrieb auftretende Wert einer Grösse, der nur durch Messung feststellbar ist.
Bezügerleitung
EIne mit der Energiemesseinrichtung des Bezügers versehene Leitung zwischen den Abgangsklemmen des Anschlussüberstromunterbrechers, der Hausleitung und der Verteilanlage des Bezügers. Die Bezügerleitung speist einen Zählerkreis. (NIN 2.2.1 Figur 1)
Bezügerüberstrom-Schutzeinrichtung
Überstromunterbrecher, welcher in eine Bezügerleitung eingebaut ist. (NIN 2.2.1 Figur 1)
Brandverhalten (VKF)
Brennbarkeitsgrad 1 und 2: leicht entzündbare oder rasch abbrennende Materialien.
Brennbarkeitsgrad 3: leichtbrennbar
Brennbarkeitsgrad 4: mittelbrennbar
Brennbarkeitsgrad 5: schwerbrennbar
Brennbarkeitsgrad 5 (200°): schwerbrennbar bei 200°
Brennbarkeitsgrad 6q: quasi nicht brennbar
Brennbarkeitsgrad 6: nicht brennbar