Grundzüge des Rechts
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Set of flashcards Details
Flashcards | 265 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 11.08.2025 / 11.08.2025 |
Weblink |
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Geschäftsherr
Jeder, der Arbeiten durch Hilfspersonen ausführen lässt, wenn Subordinationsverhältnis besteht
Gefährdungshaftung
Knüpfen an verkörperte Gefahrenquellen an
Wer Gefahr schafft ist auch verantwortlich!
Sachenrecht
Regelt die Zuordnung von Sachen auf Rechtssubjekte.
Zusammen mit dem Obligationenrecht Kernbereich des Vermögensrechts
Sachenrecht --> Zuordnung
Obligationenrecht --> Güterumsetzung & Güterbeteiligung
Begriff der Sache
Als unpersönlicher, für sich bestehender Gegenstand, er der menschlichen Herrschaft unterworfen werden kann.
Hauptunterscheidung: beweglichen Sachen und unbeweglichen Sachen
Sachenrecht - Grundlagen und Rechtsquellen
Eigentumsfreiheit, "Tragedy of the Commons/Anticommons", ZGB
Dingliche Rechte
Subjektives Recht, das den Berechtigten die unmittelbare Herrschaft über eine Sache und die Befugnis vermittelt, Dritte davon auszuschliessen
Unterscheidung dinglicher Rechte (2)
Eigentumsrecht und beschränkte dingliche Rechte
Elastizität dinglicher Rechte
Spannungsverhältnis zwischen Rechtsmacht und Ausübungsschranken.
Absolutes Recht
Gilt gegenüber allen
Subjektives Recht
Steht einem Rechtssubjekt zu
Eigentum
Umfasst:
--> unmittelbare Verfügungsmacht
--> absolute Ausschlusswirkung gegenüber Dritten
Verfügungsmacht
z.B. Gebrauch, Zerstörung, Verkauf, Schenkung, Leihe, etc.
Aber beschränkt!
Ausschliessungsmacht
Umfasst: Herausverlangen einer Sache, Abwehr von Einwirkungen
Schutz durch: Eigentumsklage
Gemeinschaftliches Eigentum
Unterscheidung: Gesamteigentum, Miteigentum
Gesamteigentum
Personengemeinschaft hat Eigentum an einer Sache
(z.B. einfache Gesellschaft, Erbgemeinschaft)
Rechtsausübung erfolgt gemeinsam
Miteigentum
Ohne vorbestehendes persönliches Gemeinschaftsverhältnis
Rechtsausübung erfolgt anteilsmässig
Grundeigentum
Eigentum von insbesonders Liegenschaften
Unterscheidung zum Fahrniseigentum wichtig
Erweb: 1. Erwerbsgrund, 2. Eintragung ins Grundbuch
Beschränkung des Grundeigentums (2)
Nutzungsbeschränkungen, Verfügungsbeschränkungen
Besitz und Grundbuch - Zweck
Dingliche Recht zum Ausdruck zu bringen
Man soll in Erfahrung bringen sollen, wem was gehört!
Besitz
Äussere Erscheinungsform der dinglichen Rechte
Selbständiger und unselbständiger Besitz
Selbständig (Eigentümer)
Unselbständig (z.B. Pächter, Mieter)
Grundbuch
Publikation dinglicher Rechte an Grundstücken
Schuldbrief
Im Grundbuch eingetragenes Wertpapier, das eine Forderung und das Pfandrecht an einem Grundstück verbrieft (beurkundet)
Beschränkte dingliche Rechte
Gestatten eine teilweise Beherrschung
z.B. Dienstbarkeiten, Pfandrechte, Grundlasten
Gebrauchs- und Nutzungsrechte
Genuss der Sache --> Dienstbarkeiten
Dienstbarkeiten
Sachenrechte, die den Eigentümer verpflichten, bestimmte Nutzungen seines Grundstücks zu dulden oder zu unterlassen.
Haftungs- und Wertrechte
Eventuelle künftige Verwertung zur Erlangung einer Leistung
--> Pfandrechte, teilweise Grundlasten
Nutzungsrecht
Beschränktes dingliches Recht, eine fremde Sache zu gebrauchen oder Früchte daraus zu ziehen.
Pfandrechte
Sachenrechte, die eine Sache als *Sicherheit für eine Forderung* belasten und dem Gläubiger Verwertungsrecht bei Nichtzahlung geben.
Auswahl von Prinzipien des Sachenrechts (7)
Numerus Clausus
Spezialitätsprinzip
Publizitätsprinzip
Nemo dat rule
Grundsatz der Alterspriorität
Akzessorietätsprinzip
Akzessionsprinzip
Spezialitätsprinzip
Bezieht sich immer auf individualisierten, einzeln bestimmbare Objekte
Numerus Clausus (Sachenrecht)
Gibt eine feste Anzahl an Typen von dinglichen Rechten (vgl. Typenfreiheit Vertragsrecht)
Spezialitätsprinzip
Bezieht sich immer auf individualisierten, einzeln bestimmbare Objekte
Publizitätsprinzip
Dingliche Rechte sollen für Dritte erkennbar sein
Nemo dat rule
Wenn die Sache einmal ohne Befugnis übertragen worden ist, kann niemand Eigentum erlangen.
Ausnahme: aus den Regeln zum Besitz
Grundsatz der Alterspriorität
Früher errichteten dinglichen Rechte > später errichteten
Akzessorietätsprinzip
Die Nebenrechte (z. B. Hypothek) bestehen nur, solange die Hauptforderung besteht.
Akzessionsprinzip
Was mit einer Sache fest verbunden wird, wird deren Bestandteil.
Erwerb bei Fahrniseigentum (7)
Übertragung,
Aneignung (einer herrenlosen Sache),
Fund oder Zuführung,
Verarbeitung, Verbindung und Vermischung,
Ersitzung
Ersitzung
Erwerb durch lang andauernder und unangefochtener Sachbesitz