Grundzüge des Rechts
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Fichier Détails
Cartes-fiches | 265 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 11.08.2025 / 11.08.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/cards/20250811_grundzuege_des_rechts?max=40&offset=120
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20250811_grundzuege_des_rechts/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Verlust bei Fahrniseigentum
Geht erst unter wenn Eigentümer das Recht *aufgibt* (nicht durch Verlust)
Trennungsprinzip
Kaufvertrag und Übergabe sind trennbare Rechtsgeschäfte
(in CH genügt Verknüpfung)
Traditionsprinzip
Übertragung erfolgt durch *Übergabe*
"Ohne Übergabe kein Eigentum" (gilt in CH)
Konsensualprinzip
Einigung reicht. (gilt in FR)
Trennt nicht zwischen Einigung und Übergabe
Kausalitätsprinzip
Abhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom Verpflichtungsgeschäft (CH)
Abstraktionsprinzip
Keine Abhängigkeit (DE)
Verpflichtungsgeschäft
Eigentliche Vorstufen zum Verfügungsgeschäft
z.B. Schenkung, Kaufvertrag
Verfügungsgeschäft
Rechtsgeschäft: Übertragung von dinglichen Rechten
Einräumen des Besitzes
Einer Person wird rechtlich und/oder tatsächlich die Möglichkeit gegeben, eine Sache zu beherrschen
Immaterialgüterrecht
Sachenrecht für immaterielle Güter
Umfasst: Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht und Markenrecht
sowie Sortenschutz (Pflanzensorten)
und Topographienschutz (Strukturen von Halbleitererzeugnissen)
Immaterielle Güter
Geistiger Natur, keine bestimmte Lage in Raum und Zeit (*Ubiquität*)
Tragende Leitprinzipien der Bundesverfassung (6)
- Demokratie
- Rechtsstaatlichkeit
- Bundesstaatlichkeit
- Sozialstaatlichkeit
- Subsidiarität
- Nachhaltigkeit
Limitierung der Staatsmacht durch... (5)
- Klassische Gewaltenteilung
- föderalistische Machtverteilung
- Demokratische Mitwirkung
- Grundrechte und Rechtsstaat
- Verwaltungs- und Verfassungsgerichtbarkeit
Territoriale Gliederung der Staatsmacht
CH als Bundesstaat
Ebenen: Bund, Kantone, Gemeinden
Zusammenarbeit festgelegt in BV
Funktionale Gliederung der Staatsmacht
Prinzip Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Organisatorisch: Aufteilung in unabhängige Behörden
Personell: eine Person darf nur in einer Gewalt wirken
Horizontal strikte Umsetzung
Gewaltenhemmung
Checks and Balances: Kontrollmechanismus zwischen Behörden
Jede Behörde soll auf andere Behörden angewiesen sein
(in CH schwach ausgeprägt)
Grundrechte
Grundlegende Ansprüche der einzelnen Personen gegenüber dem Staat.
Grundrechte - Rechtsquellen
Bundesverfassung, Kantonsverfassungen,
EMRK, int. Abkommen
Typologie der Grundrechte (5)
Freiheitsrechte
Sozialrechte
Politische Rechte
Gleichheitsrechte
Verfahrensgrundrechte
Unmittelbare Anwendbarkeit (Grundrechte)
Mann kann sich direkt auf ein Grundrecht berufen, ohne konkretes Ausführungsgesetz
Grundrechtsdimensionen
Subjektive Seite
Objektive Seite
Horizontalwirkung
Dualistische Rechtsnatur (Grundrechte)
subjektiv - objektiv
Subjektive Grundrechtsansprüche (3)
Abwehransprüche
Schutzansprüche
Leistungsansprüche
Objektive Gestaltungsprinzipien
Grundrechte müssen von allen staatlichen Organen beachtet werden
Gelten als allgemeine Prinzipien in Gestaltung und Funktionsweisen
Grundrechte - Horizontalwirkung
Grundrechte zwischen Privaten
Unterscheidung: Direkte und indirekte
Grundrechte - Direkte Horizontalwirkung
Privatperson kann sich direkt auf ein Grundrecht gegenüber einer anderen berufen
Grundrechte - Indirekte Horizontalwirkung
Gerichte berücksichtigen Grundrechte bei der Auslegung von Privatrecht
Wer ist an Grundrechte gebunden
Gesamte Rechtsordnung
Primär der Staat
Privater der im Auftrag des Staats eine öffentliche aufgabe erfüllt
Grundrechte - Garantien (6)
Freheiten der Integrität und der Lebensgestaltung
Gewissens- und Kommunikationsfreiheiten
Niederlassungs-, Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit
Soziale Grundrechte
Rechtsstaatliche Garantien
Verfahrensgarantien
Voraussetzungen für Grundrechtseinschränkungen (5)
Schutzbereich (ein oder mehrere Grundrecht berührt?)
Gesetzliche Grundlage
Öffentliches Interesse oder Schutz von Dritten
Verhältnismässigkeit
Wahrung des Kerngehalts
Enteignung
Eigentumsbeschränkung durch den Staat
Formelle Enteignung
Eigentum wird rechtlich und ausdrücklich entzogen (mit Entschädigung)
Materielle Entschädigung
Kein direkter Entzug, aber eine Massnahme kommt wirtschaftlich einer Enteignung gleich
Vermögenswertgarantie
Subjektiver Anspruch auf volle Entschädigung
Bestandesgarantie
Schutz des konkreten Vermögensbestandes gegen Eingriffe des Staats
Öffentliche Beschaffung - Grundlegende Zielsetzung
(1) Wirksamer Wettbewerb
(2) Gleichbehandlung
(3) Transparenz
(4) Wirtschaftlich (neu: und nachhaltig)
Arten der Beschaffungsverfahren (4)
Offenes Verfahren, Selektives Verfahren,
Einladungsverfahren, Freihändisches Verfahren
Selektives Verfahren
Phase 1: Alle können Antrag auf Teilnahme einreichen, diese werden nach Kriterien geprüft
Phase 2: Nur Präqualifizierte reichen ein Angebot ein
Freihändisches Verfahren
Ohne Ausschreibung, direkt an einen Anbieter
Schwellenwerte
Definieren den Anwendungsbereich der unterschiedlichen Vergabeverfahren