VDV Verkehrsmeister

Mögliche Prüfungsthemen für den VDV Verkehrsmeister. Stand Juli 2025

Mögliche Prüfungsthemen für den VDV Verkehrsmeister. Stand Juli 2025


Set of flashcards Details

Flashcards 64
Language Deutsch
Category Traffic
Level Other
Created / Updated 02.07.2025 / 02.07.2025
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Gesprächsphasen im MA-Gespräch

  • Gesprächseröffnung
  • Gesprächsanlass
  • Sicht des MA / Feedback der Führungskraft
  • Vereinbarung treffen
  • Gesprächsabschluss

Arbeitsmethodik - "DOEDL-Methode"

D - Durchblicken

O - Organisieren

E - Einteilen

D - Durchführen

L - Loslassen

Führungswerkzeuge "Budget und Budgetierung"

Budget -> Finanzplan, Haushaltsplan

Budgetplanung -> Absatz- und Umsatzplanung, Ressourcenplanung, Marketing- und Vertriebsplanung

Was ist ÖPNV?

ÖPNV ist die allgemein zugängliche Befördung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Im Zweifel der Fall, wenn die Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

 

§8 Abs. 1 PBefG

Merkmale des ÖPNV

  • Regelmäßig
  • Gemeinschaftsnutzung
  • Öffentlich Zugägnlich
  • Anbindung

Aufgaben eines Verkehrsmeisters?

  • Überwachung des Fahrbetriebs
  • Störungsmanagement
  • Koordination
  • Qualitätssicherung
  • Personalführung

Das Verantwortungsdreieck

Unternehmer - Fachkundeprüfung, poliz. FÜhrungszeugnis, Inhaber der Konzession

Betriebsleiter - Betriebsleiterprüfung, poliz. Führungszeugnis, Bestellt durch den Unternehmer, Bestätigt durch die Aufsichtsbehörde

Verkehrsmeister - Entscheidung des Betriebsleiters

Der Unternehmer - Hauptverantwortung

Strategische Leitung und rechtliche Veratwortung des Unternehmens

Der Unternehmer - weitere Verantwortungen

  • Strategische Planung und Führung
  • Finanzielle Verantwortung
  • Rechtliche Verantwortung
  • Unternehmenspolitik
  • Kommunikation mit Stakeholdern (Kommunen, Behörden, Partnerunternehmen)

Betriebsleiter - Hauptverantwortung

Operative Umsetzung und Organisation des Betriebes unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Betriebsleiter - weitere Verantwortungen

  • Betriebsführung und Organisation
  • Sicherstellung der Sicherheit
  • Genehmigungs- und Vorschriftenverantwortung
  • Mitarbeiterführung
  • Krisenmanagement
  • Berichtspflichten

Verkehrsmeister - Hauptverantwortung

Überwachung und Steuerung des laufenden Betriebs

Verkehrsmeister - weitere Verantwortungen

  • Aufsicht und Kontrolle
  • Koordination und Einsatzplanung
  • Kommunikation
  • Sicherheitsüberprüfung
  • Kubdeborientierung
  • Krisenintervention

Rechtsgrundlagen die man kennen sollte

  • PBefG
  • BOKraft und BOStrab
  • FPerG / FPersV
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • StVO, StVZO
  • DA, BV, Betriebsanweisungen

Sicherheit und Ordnung

Sicherheit

  • ist Zustand der frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird

Ordnung

  • übersichtlicher Zusatnd; geregelte und ungestörte Situation

Sicherheit und Ordnung - Sicherheit im Bezug auf ÖPNV

Die SIcherheit umfasst den Schutz von Fahrgästen, Personal und Dritten vor Gefahren während des Betriebs.

  • Sicherheit der Fahrzeuge
  • Arbeitssicherheit der Beschäftigten
  • Verkehrssicherheit im Fahrbetrieb
  • Qualifikation des Fahrpersonals
  • Regelungen zur regelmäßigen Wartung der Fahrzeuge

Sicherheit und Ordnung - Ordung im ÖPNV

Die Ordnung bezieht sich auf die Einhaltung betrieblicher Abläufe und rechtlicher Vortschriften.

  • Einhaltung des Fahrplans
  • Disziplin des Personals
  • Wahrung allg. Betriebsfriedens

BOKraft §2 Grundregel

Der Betrieb des Unternehmes sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge müssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.

BOKraft §3 Pflichten des Unternehmers

  • BOKraft einhalten
  • Behördliche Anweisungen folgen
  • Ordnungsgemäße Führung des Unternehmens
  • Fahrzeuge und Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand halten
  • Nicht befähigtes oder ungeeignetes Personal darf er nicht zulassen
  • Dienstanweisungen für das Fahr- und Betriebspersonal erstellen

BOKraft §4 Betriebsleiter

  • Unternehmer kann zur Wahrung seiner eigenen Pflichten einen BL bestellen
  • Die Genehmigunsbehörde kann den BL anordnen (ab 10 KOM verpflichtend)
  • Der BL soll einen Vertreter haben
  • Der BL bedarf der Bestätigung der Genehmigungsbehörde

Wo muss der Unternehmer den BL mit beteiligen?

Der Unternehmer muss den BL insbesondere beteiligen bei:

  • Feststellung des Personalbedarfs
  • Auswahl, Beurteilung und Verwendung des Fahr- und Betriebspersonals
  • Untersuchungen bei Verfehlungen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen
  • Planung und Bau von Betriebsanalgen sowie bei der Beschaffung von Fahrzeugen

BOKraft §6 Meldepficht

Der Unternehmer hat der Genehmigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen

  • Betriebsvorkommnisse, die ein öffentliches Aufsehen erregen
  • Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer Verletzt worden ist
  • Betriebsstörungen die vsl. Länger als 24 h dauern

Wann zählt eine Person als Schwer Verletzt?

Wenn sie in einem Krankenhaus stationär aufgenommen wurde.

BOKraft §7 Grundregel

Das im Fahrdienst eingesetzte Personal hat die besondere Sorgfalt