VDV Verkehrsmeister
Mögliche Prüfungsthemen für den VDV Verkehrsmeister. Stand Juli 2025
Mögliche Prüfungsthemen für den VDV Verkehrsmeister. Stand Juli 2025
Set of flashcards Details
Flashcards | 64 |
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Language | Deutsch |
Category | Traffic |
Level | Other |
Created / Updated | 02.07.2025 / 02.07.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250702_vdv_verkehrsmeister
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Gesprächsphasen im MA-Gespräch
- Gesprächseröffnung
- Gesprächsanlass
- Sicht des MA / Feedback der Führungskraft
- Vereinbarung treffen
- Gesprächsabschluss
Arbeitsmethodik - "DOEDL-Methode"
D - Durchblicken
O - Organisieren
E - Einteilen
D - Durchführen
L - Loslassen
Führungswerkzeuge "Budget und Budgetierung"
Budget -> Finanzplan, Haushaltsplan
Budgetplanung -> Absatz- und Umsatzplanung, Ressourcenplanung, Marketing- und Vertriebsplanung
Was ist ÖPNV?
ÖPNV ist die allgemein zugängliche Befördung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Im Zweifel der Fall, wenn die Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
§8 Abs. 1 PBefG
Merkmale des ÖPNV
- Regelmäßig
- Gemeinschaftsnutzung
- Öffentlich Zugägnlich
- Anbindung
Aufgaben eines Verkehrsmeisters?
- Überwachung des Fahrbetriebs
- Störungsmanagement
- Koordination
- Qualitätssicherung
- Personalführung
Das Verantwortungsdreieck
Unternehmer - Fachkundeprüfung, poliz. FÜhrungszeugnis, Inhaber der Konzession
Betriebsleiter - Betriebsleiterprüfung, poliz. Führungszeugnis, Bestellt durch den Unternehmer, Bestätigt durch die Aufsichtsbehörde
Verkehrsmeister - Entscheidung des Betriebsleiters
Der Unternehmer - Hauptverantwortung
Strategische Leitung und rechtliche Veratwortung des Unternehmens
Der Unternehmer - weitere Verantwortungen
- Strategische Planung und Führung
- Finanzielle Verantwortung
- Rechtliche Verantwortung
- Unternehmenspolitik
- Kommunikation mit Stakeholdern (Kommunen, Behörden, Partnerunternehmen)
Betriebsleiter - Hauptverantwortung
Operative Umsetzung und Organisation des Betriebes unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Betriebsleiter - weitere Verantwortungen
- Betriebsführung und Organisation
- Sicherstellung der Sicherheit
- Genehmigungs- und Vorschriftenverantwortung
- Mitarbeiterführung
- Krisenmanagement
- Berichtspflichten
Verkehrsmeister - Hauptverantwortung
Überwachung und Steuerung des laufenden Betriebs
Verkehrsmeister - weitere Verantwortungen
- Aufsicht und Kontrolle
- Koordination und Einsatzplanung
- Kommunikation
- Sicherheitsüberprüfung
- Kubdeborientierung
- Krisenintervention
Rechtsgrundlagen die man kennen sollte
- PBefG
- BOKraft und BOStrab
- FPerG / FPersV
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- StVO, StVZO
- DA, BV, Betriebsanweisungen
Sicherheit und Ordnung
Sicherheit
- ist Zustand der frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird
Ordnung
- übersichtlicher Zusatnd; geregelte und ungestörte Situation
Sicherheit und Ordnung - Sicherheit im Bezug auf ÖPNV
Die SIcherheit umfasst den Schutz von Fahrgästen, Personal und Dritten vor Gefahren während des Betriebs.
- Sicherheit der Fahrzeuge
- Arbeitssicherheit der Beschäftigten
- Verkehrssicherheit im Fahrbetrieb
- Qualifikation des Fahrpersonals
- Regelungen zur regelmäßigen Wartung der Fahrzeuge
Sicherheit und Ordnung - Ordung im ÖPNV
Die Ordnung bezieht sich auf die Einhaltung betrieblicher Abläufe und rechtlicher Vortschriften.
- Einhaltung des Fahrplans
- Disziplin des Personals
- Wahrung allg. Betriebsfriedens
BOKraft §2 Grundregel
Der Betrieb des Unternehmes sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge müssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.
BOKraft §3 Pflichten des Unternehmers
- BOKraft einhalten
- Behördliche Anweisungen folgen
- Ordnungsgemäße Führung des Unternehmens
- Fahrzeuge und Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand halten
- Nicht befähigtes oder ungeeignetes Personal darf er nicht zulassen
- Dienstanweisungen für das Fahr- und Betriebspersonal erstellen
BOKraft §4 Betriebsleiter
- Unternehmer kann zur Wahrung seiner eigenen Pflichten einen BL bestellen
- Die Genehmigunsbehörde kann den BL anordnen (ab 10 KOM verpflichtend)
- Der BL soll einen Vertreter haben
- Der BL bedarf der Bestätigung der Genehmigungsbehörde
Wo muss der Unternehmer den BL mit beteiligen?
Der Unternehmer muss den BL insbesondere beteiligen bei:
- Feststellung des Personalbedarfs
- Auswahl, Beurteilung und Verwendung des Fahr- und Betriebspersonals
- Untersuchungen bei Verfehlungen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen
- Planung und Bau von Betriebsanalgen sowie bei der Beschaffung von Fahrzeugen
BOKraft §6 Meldepficht
Der Unternehmer hat der Genehmigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen
- Betriebsvorkommnisse, die ein öffentliches Aufsehen erregen
- Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer Verletzt worden ist
- Betriebsstörungen die vsl. Länger als 24 h dauern
Wann zählt eine Person als Schwer Verletzt?
Wenn sie in einem Krankenhaus stationär aufgenommen wurde.
BOKraft §7 Grundregel
Das im Fahrdienst eingesetzte Personal hat die besondere Sorgfalt