Strafrecht
Definitionen und Prüfschemen
Definitionen und Prüfschemen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 52 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 30.06.2025 / 01.07.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20250630_strafrecht
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Intégrer |
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KÖRPERVERLETZUNG
- Gesundheitsschädigung
Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes körperlicher oder psychischer Art.
KÖRPERVERLETZUNG
- Gefährliches Werkzeug
Jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und Art der konkreten Verwendung geeignet ist, nicht unerhebliche Verletzungen durchzuführen.
KÖRPERVERLETZUNG
- Hinterlistiger Überfall
Ein unerwarteter Angriff, bei dem der Täter seine Verletzungsabsicht planmäßig verdeckt, um gerade so dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.
KÖRPERVERLETZUNG
- Gemeinschaftlich
Jede Beteiligung von mindestens zwei Personen, die bewusst zusammenwirken.
KÖRPERVERLETZUNG
- Das Leben gefährdende Behandlung
Eine das Leben gefährdende Behandlung liegt vor, wenn die Verletzungenshandlung (abstrakt) geeignet ist, das Opfer in die Gefahr des Todes zu bringen.
KÖRPERVERLETZUNG
- Unmittelbarkeit (bei KV mit Todesfolge)
Im Tod muss sich die typische Gefährlichkeit der Verletzungshandlung realisiert haben. Opfereigenes typisches Fluchtverhalten oder leicht fahrlässiges Verhalten Dritter unterbrechen nicht die Unmittelbarkeit
EHRDELIKTE
- Tatsachen
Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind.
EHRDELIKTE
- Behaupten
Wenn der Täter etwas nach eigener Überzeugung als richtig hinstellt.
EHRDELIKTE
- Verbreiten
Wenn der Täter etwas nach eigener Überzeugung als richtig hinstellt.
EHRDELIKTE
- Üble Nachrede
Behaupten oder Verbreiten der nicht erweislich wahren Tatsache (objektive Strafbarkeitsbedingung) gegenüber Dritten oder
Nicht erweislich wahre Tatsache in Beziehung auf Ehrträger.
EHRDELIKTE
- Verleumdung
Wissentliches Behaupten oder Verbreiten der unwahren Tatsache (objektives Tatbestandsmerkmal -> Vorsatz(!))
gegenüber Dritten
oder
Unwahre Tatsache in Beziehung auf Ehrträger
EHRDELIKTE
- Beleidigung
ehrverletzende Werturteile über Ehrträger gegenüber Dritten
oder
ehrverletzende unwahre Tatsachen-Behauptung oder Werturteil gegenüber Ehrträger