Strafrecht

Definitionen und Prüfschemen

Definitionen und Prüfschemen


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 30.06.2025 / 01.07.2025
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KÖRPERVERLETZUNG

- Gesundheitsschädigung

Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes körperlicher oder psychischer Art.

KÖRPERVERLETZUNG

- Gefährliches Werkzeug

Jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und Art der konkreten Verwendung geeignet ist, nicht unerhebliche Verletzungen durchzuführen.

KÖRPERVERLETZUNG

- Hinterlistiger Überfall

Ein unerwarteter Angriff, bei dem der Täter seine Verletzungsabsicht planmäßig verdeckt, um gerade so dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.

KÖRPERVERLETZUNG

- Gemeinschaftlich

Jede Beteiligung von mindestens zwei Personen, die bewusst zusammenwirken.

KÖRPERVERLETZUNG

- Das Leben gefährdende Behandlung

Eine das Leben gefährdende Behandlung liegt vor, wenn die Verletzungenshandlung (abstrakt) geeignet ist, das Opfer in die Gefahr des Todes zu bringen.

KÖRPERVERLETZUNG

- Unmittelbarkeit (bei KV mit Todesfolge)

Im Tod muss sich die typische Gefährlichkeit der Verletzungshandlung realisiert haben. Opfereigenes typisches Fluchtverhalten oder leicht fahrlässiges Verhalten Dritter unterbrechen nicht die Unmittelbarkeit

EHRDELIKTE

- Tatsachen

Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind.

EHRDELIKTE

- Behaupten

Wenn der Täter etwas nach eigener Überzeugung als richtig hinstellt.

EHRDELIKTE

- Verbreiten

Wenn der Täter etwas nach eigener Überzeugung als richtig hinstellt.

EHRDELIKTE

- Üble Nachrede

Behaupten oder Verbreiten der nicht erweislich wahren Tatsache (objektive Strafbarkeitsbedingung) gegenüber Dritten oder

Nicht erweislich wahre Tatsache in Beziehung auf Ehrträger.

EHRDELIKTE

- Verleumdung

Wissentliches Behaupten oder Verbreiten der unwahren Tatsache (objektives Tatbestandsmerkmal -> Vorsatz(!))
gegenüber Dritten

oder

Unwahre Tatsache in Beziehung auf Ehrträger

EHRDELIKTE

- Beleidigung

ehrverletzende Werturteile über Ehrträger gegenüber Dritten

oder

ehrverletzende unwahre Tatsachen-Behauptung oder Werturteil gegenüber Ehrträger