Strafrecht

Definitionen und Prüfschemen

Definitionen und Prüfschemen


Fichier Détails

Cartes-fiches 46
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 30.06.2025 / 30.06.2025
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20250630_strafrecht
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20250630_strafrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Kausalität

Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.

Objektive Zurechnung

Ein Erfolg wird dem Täter zugerechnet, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im Konkreten Erfolg realisiert hat.

Bedingter Vorsatz (Dolus eventualis)

Der Täter hält die Verwirklichung der TBM für möglich und nimmt sie billigend in Kauf.

Dolus Directus 1. Grades (Direkter Vorsatz 1. Grades)

Der Täter hält die Verwirklichung der TBM für möglich und es kommt ihm darauf an.

Dolus Directus 2. Grades (Direkter Vorsatz 2. Grades)

Der Täter weiß sicher, dass das TBM vorliegt und nimmt es mindestens billigend in Kauf.

NOTWEHR

- Angriff

Ein Angriff ist eine tatsächliche Rechtsgutverletzung durch menschliches Verhalten

NOTWEHR

- Gegenwärtigkeit

Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch fortdauert

NOTWEHR

- Erforderlichkeit

Das mildeste Mittel, um den Angriff sofort und sicher abzuwehren.

IRRTUM

- Tatbestandsirrtum

Irrtum des Täters über das tatsächliche Vorliegen eines TBM.

IRRTUM

- Erlaubnistatbestandsirrtum

Irrtum über tatsächliche Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes

IRRTUM

- Verbotsirrtum

Unkenntnis einer Deliktsnorm

IRRTUM

- Erlaubnisirrtum

Ein nicht existierender Rechtfertigungsgrund wird angenommen oder die rechtlichen Grenzen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes werden verkannt.

Rücktritt und Versuch

- Unmittelbares Ansetzen

UA liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte unmittelbarzur Tatbestandsverwirklichung führen sollen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen.

 

Rücktritt und Versuch

Fehlgeschlagener Versuch

Der Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter im Zeitpunkt desRücktritts erkennt, dass er die Tat nicht mehr durch Weiterhandeln vollenden kann.

Rücktritt und Versuch

- Unbeendeter Versuch

Der Täter glaubt, zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht alles zur TB-Verwirklichung getan zu haben.

Rücktritt und Versuch

- Beendeter Versuch

Der Täter glaubt, der Erfolg könne durch seine bisherigen Handlungen eintreten.

Rücktritt und Versuch

-  Freiwilligkeit des Rücktritts

Wenn der Täter aus autonomen, inneren Motiven zurücktritt.

 

Rücktritt und Versuch

 - Unfreiwillig

Bei heteronomen, äußeren Motiven.

 

UNTERLASSUNG

- Echte Unterlassung

Ein Delikt, welches nur durch Unterlassen verwirklicht werden kann.

UNTERLASSUNG

- Unglücksfall (§323c StGB)

Jedes plötzlich eintretende Ereignis, das erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut mit sich bringt.

UNTERLASSUNG

- Unechtes Unterlassungsdelikt

Kann jedes vorsätzliche oder fahrlässige Erfolgsdelikt i.V.m §13 StGB sein.

UNTERLASSUNG

- Ingrerenz

Ingrerenz ist pflichtwidriges Verhalten.

FAHRLÄSSIGKEIT

- Sorgfaltspflichtverletzung

Sorgfaltspflichtsverletzung sind Verhaltensfehler oder eine Außerachtlassung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt.

FAHRLÄSSIGKEIT

- Objektive Fahrlässigkeit

Der Erfolg ist vorhersehbar, wenn er nicht außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt.

FAHRLÄSSIGKEIT

-  Vermeidbarkeit

Der Erfolg war vermeidbar, wenn er bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre.

TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME

- Tatbeitrag

Tatausführung und Planung.

TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME

- Tatherrschaft

„In Händen-Halten“ des Geschehensablaufs vor Ort und Einfluss auf die Tatausführung.

TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME

- Tatinteresse

Vorteile der Tat

TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME

- Anstiftung

Jede Handlung die den Tatenschluss des Haupttäters mindestens mitursächlich hervorruft, durch eine irgendwie geartete Kommunikation.

TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME

- Beihilfe §27 StGB

Jede Handlung, die die Herbeiführung des Taterfolges fördert oder erleichtert, auch wenn sie nicht direkt kausal ist.

Gehilfe ist, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlicher begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat

TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME

- Mittelbare Täter

Mittelbarer Täter ist, wer die Straftat „durch einen anderen“ begeht § 25 (1) Var. 2 StGB.

TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME

- Mittäterschaft §25 StGB

Mittäterschaft ist das gewollte und bewusste zusammenwirken mehrerer bei Begehung ein und derselben Tat. Jeder betrachtet die Tat als seine eigene, aber nicht jeder erfüllt alle Tatbestandsmerkmale.

MORD

- Heimtücke

Wehrlosigkeit des Opfers durch Arglosigkeit.

MORD

- Niedrige Beweggründe

Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen.

MORD

- Mordlust

Lust am Töten selbst. Dem Täter kommt es allein darauf an, einen Menschen sterben zu sehen.

MORD

- Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

In der Tötung selbst wird sexuelle Befriedigung gesucht, nicht bei Tötung nach Abschluss sexueller Handlungen.

MORD

- Grausam

Besonders schwere körperliche oder seelische Qualen.

MORD

- Mit gemeingefährlichen Mitteln 

Tatmittel ist gegen eine Vielzahl von Personen gerichtet.

MORD

- Habgier

Gewinnstreben um jeden Preis.

KÖRPERVERLETZUNG

- Körperliche Misshandlung

Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.