SchKG

Schuldbetreigungs- und Konkursrecht

Schuldbetreigungs- und Konkursrecht


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Flashcards 66
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 16.06.2025 / 16.06.2025
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Besondere Betreibungsorte

Schuldner unter Vormundschaft

Sitz der Vormundschaftsbehörde

Besondere Betreibunsorte

Schuldner unter elterlicher Gewalt (Art. 68 SchKG)

Wohnsitz des Inhabers der elterlichen Gewalt

Besondere Betreibungsorte

Arrestbetreibung (Art. 52 SchKG)

Ort des Arrestgegenstandes

Besondere Betreibungsorte

Bei Faustpfandforderungen

Der Gläubiger kann wählen zwischen dem Ort, an dem der Schuldner wohnt, oder dort, wo sich das Pfand befindet

Besondere Betreibungsorte

Bei Grundpfandforderungen

Am Ort der gelegenen Sache

Besondere Betreibungsorte

Im Ausland wohnende Schuldner

Geschäftsniederlassung in der Schweiz oder Ort, wo der Schuldner in der Schweiz seine Spezialdomizil gewählt hat

Besondere Betreibunsorte

Erbschaften (solange die Teilung noch nicht erfolgt ist)

Am letzten Betreibungsort des Erblassers

Besondere Betreibungsorte

Schuldner ohne festen Wohnsitz

Am schweizerischen Aufenthaltsort:

nach Rechtssprechung und Praxis kann ein Schuldner am Aufenthaltsort betrieben werden wenn er in offensichtlicher Weise seine Wohnsitzverhältnisse verschleiert.

Betreibungsort

Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer

Ort der gelegenen Sache

Betreibungsort

Gemeinderschaft im Sinne von Art. 336 ff. ZGB

Ort der gemeinsamen wirtschaftlichen Tätigkeit

Betreibungsort

Nicht eingetragene juristische Person (z.B. Verein)

Hauptsitz ihrer Verwaltung

Betreibungsort 

Im Handelsregister eingetragene juristische Person und Gesellschaften

Hauptsitz der Firma

Betreibungsort der natürlichen Person:

Wohnsitz mit der Absicht dauernden Verbleibens

Definition Betreibung auf Pfändung

Ist die "gewöhnliche Betreibungsart". Sie wird immer dann angewendet, wenn keine der beiden anderen in Frage kommen. d.h. wenn der Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen und die Schuld nicht pfandgesichert ist. 

Grundsätzlich wird bei der Betreibung auf Pfändung dem Schuldner nur soviel Vermögen entzugen, als zur Deckung der Forderung des oder der betreibenden Gläubiger notwendig ist. 

Definition Betreibung auf Pfandverwertung

Voraussetzung für diese Betreibung ist, dss der Gläubiger ein Pfand (Grundpfand oder Faustpfand) besitzt. Mit dieser Betreibung wird vom Betreibungsamt die Verwertung des Pfandes verlangt.

Diese Betreibung kann auch gegenüber einem der Konkursbetreibung unterliegenden Schuldner durchgeführt werden. 

Definition Konkursbetreibung

Die Betreibung auf Konkurs wird auf dem Wege des Konkurses als ordentliche Konkursbetreibung oder als Wechselbetreibung fortgesetzt, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist. (Natürliche oder juristische Person).

Die Personen, welche im Handelsregister eingetragen waren, unterliegen, nachdem die Streichung durch das SHAB bekannt gemacht wurde noch weitere 6 Monate der Konkursbetreibung. 

Arten der Schuldbetreibung

Konkursbetreibung SchKG Art. 39

Betreibung auf Pfandverwertung SchKG Art. 41

Betreibung auf Pfändung SchKG Art. 42

Wann wird eine Frist Wiederhergestellt?

Im Ausland wohnhaft und nur über Öffentliche Bekanntmachung erreichbar, ist eine Fristverlängerung zu gewähren. (Ermessen des Beamten)

Wer durch unverschuldetes Hindernis davon abgehalten worden ist, innert Frist zu handelnt, kann die Aufsichtsbehörde oder die in der Sache zuständige richterliche Behörde um Wiederherstellung der Frist ersuchen.

Bei schwerer Erkrankung ist die Frist wiederherzustellen. 

Wann beginnt eine Frist?

Wann endet eine Frist?

Die Frist beginnt am folgenden Tag zu laufen, von welchem die Frist ausgelöst wurde.

Sie läuft am letzten Tag um Mitternacht ab. (Poststempel ist massgebend)

Ist der letzte Tag einer Frist ein Samstag, Sonntag oder ein nach Bundesrecht oder kantonalem Recht anerkannter Feiertag, so endet sie am nächsten Werktag. 

Definition Verwirkungsfrist:

Liegt eine Verwirkungsfrist vor, so kann die entsprechende Handlung nur innert dieser Frist vorgenommen werden. Eine zu spät vorgenommene Handlung ist grundsätzlich wirkungslos. Die Verwirkungsfristen können im Gegensatz zu den Verjährungsfristen nicht unterbrochen oder gehemmt werden. 

In der Regel sind alle Fristen, die das SchKG den Parteien oder Drittpersonen zur Vornahme einer Handlung ansetzt, Verwirkungsfristen. 

Definition Ordnungsfrist:

Gibt dem Adressaten eine Zeit vor, innert welcher eine Handlung vorgenommen werden sollte.

Die Nichteinhaltung dieser Fristen zieht aber nicht die Ungültigkeit der entsprechenden Handlungen nach sich. d.h. die Handlungen können auch später nachgeholt werden. 

In der Regel stellen alle Fristen im SchKG welche sich an die Betreibungs- und Konkursorgane richten, Ordnungsfristen dar. 

Wer fungiert als oberste Aufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen?

Der Bundesrat

Wer hat Einsichtsrecht? Art 8a SchKG

Wer ein Interesse glaubhaft macht

Wie ist das SchKG unterteilt?

In 13 Titel (352 Artikel)

Wer haftet für Schäden, den die Beamten und Angestellten eines Betreibungs- oder Konkursamtes verursacht?

Primär haftet der Kanton

Wem ist die Organisation der Betreibungs- und Konkursämtern überlassen?

Den Kantonen