Finanzberater IAF Sachversicherungen
Versicherungen schriftlich
Versicherungen schriftlich
Fichier Détails
Cartes-fiches | 162 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 06.05.2025 / 06.06.2025 |
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Schadenminderungskosten Erklärung
sind Kosten, die entstehen, um einen Schaden zu verringern oder zu vermeiden. Der Versicherer übernimmt diese Kosten, wenn der Versicherungsnehmer die Maßnahmen zur Schadenminderung ergreift. -» Ein Keller wird mit einer Wasserpumpe entwässert, um einen größeren Schaden zu verhindern
Mehrkosten-Betriebsunterbrechungsversicherung
deckt den finanziellen Schaden eines Betriebes, wenn diesem aufgrund einer betrieblichen Unterbrechung zusätzliche Kosten entstehen.
Mehrkosten auf erstes Risiko
Ertragsausfall nicht versichert
Extended Coverage Betriebsunterbruchversicherung
Beschädigung oder Zerstörung durch bestimmte Spezialrisiken können über die Extended Coverage (EC-Deckung) versichert werden. In der Regel sind dies:
Innere Unruhen
Böswillige Beschädigung
Schmelzschäden
Flüssigkeitsschäden
Sprinkler Leckage
Fahrzeuganprall
Gebäudeeinsturz
Radioaktive Kontamination
Epidemieversicherung (Tätigkeitsverbot)
Die „Versicherung betrieblicher Hygiene-Gefahren“ ist ein wertvoller Schutz für alle Unternehmen, die mit der Herstellung und Verteilung von Lebensmitteln beschäftigt sind.
Versichert sind Schäden infolge behördlich verfügter oder empfohlener Massnahmen, um die Gefährdung menschlicher Gesundheit durch Lebensmittel zu verhindern. Es handelt sich dabei um eine Vermögensversicherung, die den Ertragsausfall und Kosten durch eine angeordnete Betriebsschliessung (infolge Quarantänemassnahmen, Salmonellen, etc.) deckt.
Wichtigste Zielkunden: Restaurants, Hotels, Bäckereien, Metzgereien, Nahrungsmittelindustrie, etc.
Technische Versicherungen
• All-Risk Schutz bedeutet, dass die Ursache der Beschädigung/Zerstörung grundsätzlich keine Rolle spielt.
• Nicht versichert sind nur solche Gefahren und Schäden, die in den AVB ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Montageversicherung
Allgemein: Maschinen und Anlagen sind bei Installation, Montage und Inbetriebnahmen einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Versicherte Gefahren:
- All Risk Versicherung
- Schäden durch innere oder äussere Einwirkung und Diebstahl während der Montagezeit.
- Schadenbeispiele:
• Einbruchdiebstahl
• Planungs- und Berechnungsfehler
• Material- und Konstruktionsfehler
• Böswilligkeit, Sabotage
• Feuer- und Elementargefahren
Geltungsbereich: Standort der Endmontage
Versicherungsleistung:
- Kosten für die Wiederherstellung des Montagezustandes unmittelbar vor Eintritt eines versicherten Ereignisses.
- Kosten für Räumung, Bergung und Entsorgung sind bis zur vereinbarten Höchstsumme mitversichert
Maschinenkaskoversicherung
Allgemein:
- Fahrbare, selbst fahrende oder zirkulierend eingesetzte Arbeitsmaschinen (Bulldozer, Teermaschinen, Pistenfahrzeuge, Schneeräumungsmaschinen
Versicherte Gefahren
- Kollisionsrisiko - deshalb nur äussere Einwirkung
- Zusammenstoss mit einem Fahrzeug
- Aufprall mit einem Hindernis
- Umstürzen, Abstürzen, Einsinken
Geltungsbereich: CH un FL sowie grenznahem Ausland
Versicherungsleistung:
- Bei Teilschaden die Kosten für die Wiederherstellung/Reparatur
- Bei Totalschaden den Zeitwert/Zeitwertzusatz des versicherten Objektes.
- Die Kosten für Räumung, Bergung und Entsorgung sind bis zur vereinbarten Höchstsumme mitversichert.
Ausschlüsse:
- Schäden die nicht plötzlich und unvorhergesehen eingetreten sind wie zum Beispiel Abnützungs- und Verschleisserscheinungen.
- Betriebsschäden, deren Ursachen nicht auf eine äussere Einwirkung zurückzuführen sind wie zum Bespiel ein Kurzschluss.
- Die Gefahren Feuer/Elementar und Diebstahl werden oft ausgeschlossen da schon anderswertig versichert
Maschinenversicherung
Allgemein: stationäre Maschinen. Bei Bedarf können auch fahrbare und selbst fahrende Arbeitsmaschinen versichert werden.
Versicherte Gefahren:
- Versichert sind Schäden durch innere oder äussere Einwirkung. (All Risk)
- Schadenbeispiele:
• Betriebsunfälle – ein schwerer Gegenstand stürzt auf eine Druckmaschine.
• Bedienungsfehler – bei der Wartung der Maschine geht ein Schraubenzieher vergessen, welcher bei
Wiederinbetriebnahme die Maschine beschädigt.
• Böswilligkeit, Sabotage – Unbekannte beschädigen nachts eine Trafostation.
• Material- und Konstruktionsfehler – Schäden nach Ablauf der Garantiezeit.
• Kurzschlüsse – Ein Kurzschluss beschädigt einen Teil der Steuerungsgeräte.
Geltungsbereich:
- Fest installierte Objekte sind an ihrem Standort versichert
Versicherungsleistung:
- Bei Teilschaden die Kosten für die Wiederherstellung/Reparatur,
- Bei Totalschaden den Zeitwert oder Zeitwertzusatz des versicherten Objektes.
- Die Kosten für Räumung, Bergung und Entsorgung sind bis zur vereinbarten Höchstsumme mitversichert.
ATA/ ETA-Versicherung (Allgemeine / Elektrotechnische Anlagen)
Allgemein: Audio-, Foto- und Videoanlagen, Mess- und Prüfgeräte, Automaten, elektronische Ladeneinrichtungen und Büromaschinen.
Versicherte Gefahren:
- Die ATA-Versicherung ist eine All-Risk-Versicherung.
- Versichert sind Schäden durch innere oder äussere Einwirkung.
Geltungsbereich:
- Die Objekte sind an den in der Police aufgeführten Standorten versichert.
Versicherungsleistung:
- Bei Teilschaden die Kosten für die Wiederherstellung/Reparatur.
- Bei Totalschaden den Zeitwert des versicherten Objektes.
- Die Neuwertdeckung für die ersten Betriebsjahre ist auf Vereinbarung möglich.
- Die Kosten für Räumung, Bergung und Entsorgung sind bis zur vereinbarten Höchstsumme mitversichert.
EDVA-Versicherung (Elektronische Datenverarbeitungsanlagen)
Allgemein:
- EDV-Anlage (Hardware) und die dazugehörende Infrastruktur (Installationen, Klimaanlage, Brandmeldeanlage…).
- Datenträger: Wiederherstellungskosten von Daten und Software.
- Mehrkosten für die Weiterführung der Anlage.
Versicherte Gefahren
- äussere EInwirkung
- Diebstahl
- Bedienungsfehler, Sabotage, Fahrlässigkeit
- Stromschläge
- Feuchtigkeitseinwirkung
- Luftverschmutzung
Versicherungsleistung:
EDV-Anlage (Hardware)
- Bei Teilschaden die Kosten für die Wiederherstellung/Reparatur
- Bei Totalschaden den Zeitwert des versicherten Objektes
- Die Neuwertdeckung für die ersten Betriebsjahre ist auf Vereinbarung möglich.
Datenträger (Software)
- Kosten für Datenträger, die Wiederherstellung verlorener Daten und die Wiederbeschaffung von betriebsfertigen Programmen.
Mehrkosten
- Mitversichert sind Mehrkosten im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis bis zur vereinbartenHöchstsumme.
Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt den Vermögensbedarf für berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Als Eigentümer des entstehenden Bauwerks -» Werkeigentümerhaftung
Als Eigentümer des Baugrundes -» Grundeigentümerhaftung
Als Aktiver auf dem Bau -» (Verschuldenshaftung) wenn der Bauherr selbst aktiv auf der Baustelle ist
Für versicherte Umweltbeinträchtigungen
Bauzeitversicherung
Die Bauzeitversicherung versichert die Feuer- und Elementargefahren eines entstehenden Bauwerks. Wie bei der Gebäudefeuerversicherung müssen die kantonalen gesetzlichen Vorschriften beachtet werden (Monopolkantone)
Die Versicherungssumme wird bei Baubeginn provisorisch auf den voraussichtlichen Endwert des Baus festgelegt. Die endgültige Versicherungssumme wird nach Abschluss des Baus aufgrund der gesamten Bauabrechnung berechnet.
Bauwesenversicherung
Vollkasko für das entstehende Bauwerk
All-Risk Deckung für unvorhergesehene Bauunfälle (Planungsfehler, unsorgfältige Arbeit, Vandalismus, Baugrubeneinsturz, Diebstahl)
ersetzt den Vermögensbedarf für die Wiederherstellung des Baustands unmittelbar vor dessen Beschädigung oder Zerstörung.
zahlt den ganzen Schaden, wenn kein anderer Haftpflichtversicherer den Schaden übernimmt. (Sonst zahlt Haftpflicht)
Mittelbare Schäden sind zum Teil automatisch in Bauwesenversicherung integriert (Teilwert oder auf erstes Risiko)
Ausschlüsse
Schäden für die eine andere Person haftpflichtig ist
Normale Witterungseinflüsse
Reine Schönheitsfehler
Übersicht Transportversicherungen
Transportversicherung (Warentransportversicherung) das transportierte Gut ist versichert
Verkehrshaftungsversicherung (Transportorganisation oder Transporteur) wird haftbar gemacht z.B unsorgfältiges Handeln
Weitere: Valorenversicherung (Geld, Edelmetalle…), Werkverkehrsversicherung, Manipulationsversicherung (Schäden durch Ein/Um/Aus Laden), Kaskoversicherung für Transportmittel
Versicherte Gefahren Transportversicherung
eingeschränkte Versicherung
Versichert ist Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge eines qualifizierten Unfalles
Entgleisung, Schiffbruch, Strandung, Unfälle
Feuer und Elementar
Diebstahl und Abhandenkommen
All Risk
Bestmögliche Deckung, welche das Transportgut gegen viele möglichen Gefahren versichert
Vernässung, Luftfeuchtigkeit
Rost, Oxidationen
Ratten, Mäuse
Geruchsannahme des Guts
Bruch
Werkverkehrsversicherung
Für Transporte eigener Waren mit eigenen Transportfahrzeugen in der Schweiz
Manipulationsversicherung
Schäden durch ein-, aus- und Umladen von eigenen Gütern. z.B. Maschine mit Kran
Havarie-Grosse Beiträge
Kosten um das Schiff vor dem Versinken zu retten werden nach einer alten
Regel der Seeschiffahrt solidarisch und anteilsmässig unter Schiffseigentümer und der Eigentümer der transportierten Güter aufgeteilt
Ausschlüsse Transportversicherung
Beschlagnahme durch Behörden, unrichtige Deklaration, Selbstverderb der Ware, Ungeziefer aus der Ware selbst
Vertragsarten Transprtversicherungen
Einzelpolice: Nur für einen Transport
Generalpolice: Für zahlreiche Transporte von Gütern unterschiedlichster Art. Jede einzelne Sendung muss gemeldet werden
Umsatzpolice: Während einer bestimmten Zeitdauer ist der gesamte Warenwert von Gütertransporten
versichert. Die einzelnen Sendungen müssen nicht gemeldet werden. Provisorische Rechnung und am Schluss definitive
Pauschalpolice: Die einfachste Vetragsart der Transportversicherung. Auf Basis Umsatz, Anzahl Fahrzeuge
oder Gegenstände und Versicherungssumme wir eine Jahrespauschalprämie festgelegt.
Verkehrshaftungsversicherungen
Spediteur Haftpflichtversicherung
Versichert sind Sachschäden am Transportgut und Vermögensschäden, die auf die fehlerhafte Organisation zurückzuführen
sind (z.B. Verspätung wegen Fehlleitung).
Frachtführer Haftpflichtversicherung
Der Versicherer ersetzt den Vermögensbedarf des Frachtführers, falls an ihn berechtigte und gedeckte Schadenersatzansprüche
gestellt werden.
Betriebshaftpflichtversicherung (Vermügensversicherungen KMU)
3 Gefahrenbereiche (Eigentlich 4 aber eine ist nicht versichert)
Anlagenrisiko (Gebäude, Grundstücke, Fabrikhallen, Maschinen)
z.B. Verletzung durch Maschine, Sturz durch defektes Geländer
Betriebsrisiko
Fehler von Mitarbeitern, mangelnde Arbeitsausführung (Fahrer übersieht Besucher)
Produktrisiko
Herstellung, dem Verkauf bzw. dem Handel von Produkten, die mit Mängeln behaftet sind und an Dritte übergegangen sind.
Dabei unterscheidet man von der Sachgewährleistung (Garantie) und der Haftung für Schäden, die infolge eines fehlerhaften Produktes entstehen, d.h. Mangelfolgeschäden.
Sachgewährleistung – nicht versichert
Der Kunde hat ein Anrecht auf Ersatz/Reparatur des Netzteiles, diese Sachgewährleistung hat der Unternehmer selbst zu tragen.
Mangelfolgeschäden – sind versichert
Für Mangelfolgeschäden, welche durch das mangelhafte Produkt entstehen (das defekte Netzteil verursacht einen Wohnungsbrand), muss der Unternehmer nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) aufkommen. Diese Haftungsansprüche sind versichert.
Unternehmerrisiko (nicht versichert) z.B Konventionalstrafen, Bodenheizung funktioniert nicht weshalb Fussboden nochmals geöffnet werden muss
Betriebshaftpflicht versicherte Schadenarten
Personenschäden: Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Drittpersonen.
Sachschäden: Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, die Drittpersonen gehören.
(Folge)Vermögensschäden: Schäden als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens. Reine Vermögensschäden (keine Folge eines versicherten Sach- oder Personenschaden) sind in der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Schadenverhütungskosten: Kosten für angemessene und sofortige Massnahmen zu Abwendung eines versicherten Schadens, wenn das Ereignis unvorhergesehen, unmittelbar bevorsteht und durch den Vertrag versichert wäre.
Örtlicher Geltungsbereich Betriebshaftpflicht
In Abhängigkeit der Versicherungsbedingungen gilt die Betriebshaftpflichtversicherung für Europa oder weltweit.
Die USA und Kanada sind von der weltweiten Deckung ausgeschlossen (zuschlagspflichtiges Spezialrisiko).
Ausschlüsse in der Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenschäden
Nichterfüllung oder nicht richtige Erfüllung von Verträgen (Mängelrüge oder Garantieleistungen)
Bearbeitungsschäden im unmittelbaren Tätigkeitsbereich („direkt bearbeiteter Gegenstand“)
Obhutsschäden (übernommene Sachen)
Reine Vermögensschäden
Erweiterte Deckung in der Betriebshaftpflichtversicherung
Obhuts- und Bearbeitungsschäden
Schäden an Sachen oder Teilen davon, an denen eine Tätigkeit unmittelbar ausgeführt wurde oder hätte ausgeführt werden sollen („direkt bearbeiteter Gegenstand“).
Schäden an gemieteten Bürotelekommunikationsanlagen
umgefallener Kaffee aus Telefon
Schäden an gemieteten Büro-, Laden- und Verkaufslokalen
Nicht dem Betrieb dienende Liegenschaften
Ermittlungs- und Behebungskosten
Aus- und Einbaukosten
Berufshaftpflichtversicherung
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Chiropraktiker, usw.;
Architekten und Ingenieure;
Anwälte und Notare;
Finanzberater, Treuhänder, Versicherungsvermittler usw.
Berufshaftpflichtversicherung. Was ist versichert?
Versichert sind Verletzungen der Sorgfaltspflicht wie z.B. Kunstfehler, Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit, dann wird die
Berufs-Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden aufkommen. Eine Kürzung infolge Grobfahrlässigkeit bleibt vorbehalten.
Betriebsrechtsschutzversicherung
Rechtsberatung durch Juristen und/oder Anwälte
• Kosten für Mediation (professionelles Schlichtungsverfahren)
• Anwaltshonorare
• Kosten für Expertisen und Gutachten
• Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten
• Prozessentschädigung an die Gegenpartei
• Strafkautionen (Vorschussweise)
• Inkassokosten (für zugesprochene Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Verfahren)
Betriebsrechtsschutzversicherung (Örtliche Geltung)
Grundlegend sind Streitigkeiten mit Gerichtsstand Schweiz/Fürstentum Liechtenstein versichert. Die weltweite Deckung (Gerichtsstand im Ausland) ist oft auf ausservertragliche Haftungsfragen und das Strafrecht eingeschränkt.
Betriebsrechtsschutzversicherung Versicherte Rechtsgebiete
• Schadenersatzrecht
• Versicherungsrecht
• Arbeitsrecht
• Miet- und Pachtrecht
• Sachenrecht
• Strafrecht
Schadenversicherung/Summenversicherung Unterschied
- Schadensversicherung: «Schaden bestimmt die Leistung
- Summenversicherung: «Versicherte Summe bestimmt die Leistung Schadenfall»
Das Gesetz der grossen Zahl
(anhand von vielen Daten kann man gute Vorhersagen machen)
Kumul
Häufungen von Schadenereignissen in einem Versicherungsbestand, die zu einem unerwarteten
Anstieg von Versicherungsleistungen führen und die dafür vorgesehenen Prämieneinnahmen übersteigen.
Das Risiko einer Kumulation (Klumpenrisiko) lässt sich durch geografische Verteilung und
durch grosse Versicherungsbestände vermindern.
4 Stufen des Risikomanagements
Risiko vermeiden (ablehnen)
Risiko vermindern oder begrenzen
Risiko abwälzen (Abschluss Rückversicherung, oder Bildung Risikopool (sekundäre Risikobegrenzung)
Risiko selbst tragen
Das versicherungstechnische Risiko ist von zwei Elementen abhängig:
Das Zufallsrisiko: Hierbei handelt es sich um die zufälligen, unkontrollierbaren Schwankungen der Anzahl und Höhe der Schadenzahlungen innerhalb eines Jahres.
Das Irrtumsrisiko: Fehler entstehen durch Fehleinschätzungen, im Allgemeinen bedingt durch Gegebenheiten, die noch weitgehend unbekannt oder unerkannt sind, die sich aber auf die Leistungen der kommenden Vertragsperiode auswirken.
Risikobegrenzung des Versicherers
Primäre Risikobegrenzung (vermindern/ begrenzen)
Möglichst grosse Versicherungsbestände
Homogene Versichertengemeinschaft (ähnliche Risiken und Versicherungssummen)
Geografische Streuung (um Kumule zu verhindern)
Aufbau des Versicherungsbestandes (Auschluss unerwünschter Risiken, Auswahl der Kunden)
Selbstbeteiligung des Kunden (Selbstbehalt)
Mitversicherung (Mehrere Versicherer teilen Risiko unter sich auf welches in einem Vertrag zusammengeführt wird)
Risikobegrenzung des Versicherers
Sekundäre Risikobegrenzung (abwälzen)
Risiken werden im Hintergrunf abgewälzt (Kunde bekommt nicht viel mit
- Versicherungspool: Versicherer schliessen sich zusammen und bringen bestimmte Risiken in einen gemeinsamen Topf.
Rückversicherung: Der Erstversicherer wälzt seine Risiken mittels Rückversicherungsvertrag an einen Rückversicherer ab.
DIe Rückversicherung
Ist eigentlich die Versicherung der Versicherung. Durch Rückversicherung entlasten Erstversicherer ihre «Bücher» von übernommenen Risiken. Andernfalls könnte es geschehen, dass in bestimmten Branchen kein Neugeschäft angenommen werden kann, weil aus aufsichtsrechtlicher Sicht nicht ausreichend Reserven vorhanden sind.
Rückversicherungsarten
Fakultative Rückversicherung: Einzelne Verträge, welche der Erstversicherer nicht vollständig allein tragen kann oder will. Der Erstversicherer wählt somit diejenigen Risiken aus, die er rückversichern will.
Obligatorische Rückversicherung: klar definierter Versicherungsbestand oder ausgewählte Risiken rückversichert. Diese Vertragsart kann auch als «automatische» Rückversicherung bezeichnet werden.
Proportionale Rückversicherung (Summen Rückversicherung): Der Rückversicherer beteiligt sich mit einem bestimmten Prozentsatz (Quote) am rückversicherten Versicherungsbestand und ist im Verhältnis dazu an den Haftungen, den Prämien und den Schadensleistungen beteiligt.
Quotenrückversicherung: Fixer Prozentsatz
Summen-Exzedenten-Rückversicherung: Die Versicherungsverträge bleiben bis zu einem definierten Selbstbehalt vollumfänglich im Bestand des Erstversicherers. Der Rückversicherer beteiligt sich erst, wenn die Versicherungssumme den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt.
Nicht proportionale Rückversicherung (Schaden Rückversicherung)
Beteiligung bezieht sich auf Schäden, die einen vereinbarten Selbstbehalt überschreiten (Maximum ist limitiert)