Finanzberater IAF Sachversicherungen
Versicherungen schriftlich
Versicherungen schriftlich
Fichier Détails
Cartes-fiches | 162 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 06.05.2025 / 06.06.2025 |
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Damit ein Fehlbarer haftpflichtig wird, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein
(Finanzieller) Schaden an einer Sache oder Person.
Widerrechtlichkeit Verstoss gegen das Gesetz oder die Moral (eine Rechtsform verletzend).
(Adäquater) Kausalzusammenhang, d.h. ein direkter Zusammenhang der Ursache und Wirkung
Verschulden durch Vorsatz, leichte oder grobe Fahrlässigkeit.
Milde Kausalhaftung
Bei der milden Kausalhaftung haftet eine Person unabhängig von eigenem Verschulden, aber es besteht eine Möglichkeit zur Exkulpation (Befreiung von der Haftung).
Die haftende Person muss nachweisen, dass sie alle gebotenen Sorgfaltspflichten erfüllt hat (Sorgfaltsbeweis).
Eltern haften für ihre Kinder oder Tierhalter haften für ihre Tiere
Scharfe Kausalhaftung (Gefährdungshaftung)
Die scharfe Kausalhaftung ist eine Haftung ohne Verschulden und ohne Entlastungsmöglichkeit.
Sie wird vor allem bei besonders gefährlichen Tätigkeiten oder Einrichtungen angewendet.
Entstehen alleine durch «Schaffung eines gefährlichen Zustandes», deshalb spricht man hier auch von der «Gefährdungshaftung».
Der Haftpflichtige kann sich nur von seiner Haftung befreien, wenn er völlig schuldlos ist (d.h. wenn höhere Gewalt, grobes Verschulden des Geschädigten oder grobes Drittverschulden nachgewiesen werden kann).
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen der Versicherten gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter.
Regress des Rückversicherers (Haftpflicht)
Bei grobem Verschulden (Absicht, grobe Fahrlässigkeit) kann der Versicherer gemäss Art. 14 VVG auf den Versicherten Regress nehmen. z.B. unter Alkoholeinfluss und Drogen. Er kann die Summe also vom Versicherten zurückfordern. Beispiel auch Motorrad fahren ohne Helm.
Mehrheit von Ersatzpflichtigen
Bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam oder unabhängig voneinander für denselben Schaden verantwortlich sind und daher zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet werden können.
Aussenverhältnis (OR50)
Der Geschädigte hat das Recht, von jedem der Schädiger den gesamten Schadenersatz einzufordern.
Innenverhältnis (OR51)
Die Schädiger müssen sich untereinander einigen, wer welchen Anteil trägt. Dabei wird in der Regel der Grad des Verschuldens oder die kausale Verantwortung berücksichtigt.
Direktes Forderungsrecht
Der Geschädigte hat bei sämtlichen Haftpflichtversicherungen ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Versicherer. Er kann sich direkt an die Versicherung wenden.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz schützt vor finanziellen Folgen, wenn man anderen Personen unbeabsichtigt Schaden zufügt. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Versicherungssumme liegt oft bei 3, 5 oder 10 Millionen
Als Einzelversicherung und Familienversicherung möglich
Was zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schäden?
Bei Sachschäden bezahlt die Haftpflichtversicherung nur jeweils den Zeitwert eines Objektes.
Grunddeckung Privathaftpflicht
als Fahrradfahrer
Halter von Haustieren (je nach Tier braucht es Zusatz)
Obhutsschäden (Schäden, die an fremden Gegenständen entstehen, die sich vorübergehend in der Obhut (also im Besitz oder in der Verantwortung) einer Person befinden)
Mieterschäden
Eigentümer eines selbstbewohnten Haus mit max 3 Wohnungen (Stockwerkeigentum ausgeschlossen)
Nebenamtliche Tätigkeiten
Optionale Zusatzversicherungen Privathaftpflicht
Regressverzicht bei grober Fahrlässigkeit
Benützen fremder Motorfahrzeuge
Haftpflicht als Bauherr oder Grundeigentümer
Versicherte Schäden in der Gebäudehaftpflicht?
Personenschäden und Sachschäden
Für wen eignet sich Gebäudehaftpflichtversicherung?
Wohngebäude mit mehr als drei Wohnungen
Gebäude mit Stockwerkeigentum
Gewerbehäuser mit mehreren Unternehmen
Kombinierte Wohn- und Gewerbeliegenschaften
Fremdvermietete Wohn- und Einfamilienhäuser
Miethäuser ohne eigene Betriebsräumlichkeiten
Personalwohnhäuser und Personalsportanlagen
Wann kommt Rechtsschutzversicherung zum Zuge?
aktiv Ansprüche für den Versicherten
geltend zu machen resp. um ihn bei bestimmten Streitigkeiten juristisch zu beraten und/oder zu vertreten.
Haftpflicht für passiven Rechstschutz
3 Bereiche der Rechtsschutzversicherung
- Privatrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Betriebsrechtsschutz
Zwei Arten von Rechstschutz
umfassenden Rechtsschutz (Beratung und Prozessführung) und
eingeschränktem Rechtsschutz (nur Beratung)
Privatrechtsschutz (umfassender Schutz)
§ Schadenersatzrecht: Geltendmachung von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen.
§ Versicherungsrecht: Streitigkeiten mit Privatversicherer und öffentlich-rechtlichen Versicherern.
§ Arbeitsrecht: Streitigkeiten als Privatperson mit dem Arbeitgeber.
§ Mietrecht: Streitigkeiten als Privatperson als Mieter von Liegenschaften, Wohnungen, in der Schweiz.
§ Übriges Vertragsrecht: Verträge gemäss OR, z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftrag, usw.
§ Sachenrecht: Streitigkeiten um Besitz oder Eigentum an beweglichen/unbeweglichen Sachen
§ Strafrecht: Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten.
Privatrechtsschutz (eingeschränkt)
§ Personenrecht
§ Familienrecht
§ Erbrecht
Verkehsrechtsschutz
Rechtsschutz in der Eigenschaft als Halter, Lenker oder Mitfahrer eines Fahrzeuges oder fahrzeug-ähnlichen Gerätes
(z.B. Skateboard, Inline-Skates, usw.), Fussgänger und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels.
§ Schadenersatzrecht
§ Versicherungsrecht
§ Ausweisentzug
§ Fahrzeug-Vertragsrecht:Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf, Reparaturen, Miete/Leasing von Fahrzeugen
Auschlüsse Verkehrsrechtsschutz
Personen-, Familien- und Erbrecht (teilweise eingeschränkte Rechtsberatung gemäss AVB)
Abwehr von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen Dritter (für diesen Fall ist die Haftpflichtversicherung bestimmt)
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf von Liegenschaften und Bauvorhaben für die eine Bewilligung erforderlich ist.
Rechtsfälle, deren Ursprung vor Abschluss der Versicherung liegen oder während der Wartefrist (i.d.R. 3
Monate) eintreten.
Inkasso unbestrittener Forderungen.
Bei Anschuldigung vorsätzlicher Rechtsverletzung.
Bussen, Untersuchungskosten, Schreibgebühren.
Motorhaftpflichtversicherung
- ist obligatorisch
- auch passive Rechtsfunktion
- deckt keine Schäden am eigenen Auto!
- deckt aus Fahrlässigkeit entstandene Schäden (mögliche Kürzung bei Grobfahrlässigkeit)
- gilt in Europa und Mittelmeerrandstaaten (inkl. Überfahrten mit der Fähre).
- Garantiesumme zwischen 2 und 20mio von Velo – Autocar, Personenwagen mind. 5Mio
Teilkaskoversicherung
Feuer, Elementar, Schneerutsch, Glasbruch, Diebstahl, Tierkollision, Marderschäden, Vandalismus
Die Teilkasko übernimmt Schäden am Auto, die nicht selbst verursacht wurden
Diebstahl: Abdeckung bei Diebstahl oder Einbruch
Glasbruch: Schäden an Windschutzscheibe, Seitenscheiben oder anderen Glasscheiben
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung ist ein richtiger Rundumschutz
Schäden durch Kollisionen, die Sie selbst verursachen.
Kollision + Teilkasko = Vollkasko
Bei geleasten Autos ist eine Vollkasko immer empfehlenswert. Sowie bei jungen Neulenkern mit neunen Autos.
Bonus Malus System
Das Bonus-Malus-System ist ein Rabattsystem für Kfz-Versicherungen. Unfallfreies Fahren führt zu einem Bonus und senkt die Prämie. Bei einem Unfall gibt es einen Malus, und die Prämie steigt. Es belohnt sicheres Fahren und bestraft Unfälle mit höheren Kosten.
Bonusschutz: Mit dem Bonusschutz in der Autoversicherung bleibt Ihre Prämie hingegen auch nach einem Schaden konstant) Meist 1 Unfall pro Jahr
Weitere Motorfahrzeugversicherungen
Unfallversicherung für Insassen
In der Regel durch UVG und KVG abgedeckt. Macht evtl Sinn wenn man oft ausländische Gäste chauffiert (Die Insassen-Unfallversicherung bezahlt sofort und unabhängig von der Schuldfrage, welche bei einem komplizierten Haftpflichtfall mit Gerichtsprozess Jahre dauern kann)
Deckt auch Heilungskosten, Spitalgeld, Taggeld, Invaliditätskapital, Todesfallkapital
Grobfahrlässigkeitsschutz (Verzicht auf Regress, Leistungskürzung, gilt nicht bei Rasen und Drogen)
Parkschadenversicherung
Erweiterte Glasbruchversicherung (zusätzlich zur Windschutzscheibe auch Scheinwerfer, Blinker, Kleinglas)
Fahrzeug Assistance/Pannenhilfe
Wann Teilkasko oder Vollkasko oder nur Haftpflicht?
Vollkasko » in den ersten 3-5 Jahren sinnvoll (Im Schnitt 1250 pro Jahr)
Teilkasko -» ab 5 Jahren sinnvoll (Im Schnitt 650 pro Jahr)
Haftpflicht -» ab Jahr 7 ausreichend
Bei geleasten Autos ist eine Vollkasko immer empfehlenswert. Sowie bei jungen Neulenkern mit neunen Autos.
Zeitwertzusatz
Der Zeitwert ist der aktuelle Wert deines Autos, basierend auf Alter und Zustand. Der Zeitwertzusatz ist eine Extra-Leistung der Versicherung, die dir bei einem Schaden mehr Geld auszahlt als nur den Zeitwert, meist in den ersten Jahren nach dem Kauf.
macht vor allem bei neueren Wagen sinn.
Wo ist die Motorfahrzeugversicherung und Haftpflicht geregelt?
SVG= Strassenverkehrsgesetz (Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) regelt die Haftpflicht des Motorfahrzeughalters und die Versicherungspflicht). Eine Besonderheit des SVG ist das direkte Forderungsrecht des Geschädigten gegenüber dem Haftpflichtversicherer.
Nationaler Garantiefonds NHF
Alle Motorfahrzeughaftpflichtversicherer sind dem NGF angeschlossen.
Er deckt Schäden, die von unbekannten Verursachern oder nicht versicherten Motorfahrzeugen oder Fahrräder verursacht wurden.
Bei Sachschäden beträgt der Selbstbehalt CHF 1'000.
Deckt Sach und Personenschäden
Unfälle im Ausland oder mit ausländischer Beteiligung
werden über ein nationales Versicherungsbüro (NVB) abgewickelt. In der Schweiz übernimmt das die Zürich Versicherung
Geschäftssachversicherung Versicherungssumme
Wird eine feste Versicherungssumme vereinbart, sollte diese Summe zur Verhinderung einer Über- resp. Unterversicherung regelmässig überprüft werden.
Kleinere Schwankungen sind meist über eine Vorsorgedeckung (z.B. 10% extra) gedeckt
In bestimmten Unternehmen schwankt das Betriebsinventar (z.B. der Lagerbestand) stark. Hier lässt sich mittels einer Stichtagsversicherung eine provisorische Prämie vereinbaren.
Grundgefahren der Geschäftssachversicherung
(Feuer/Elementar, Diebstahl, Wasser und Glasbruch) sind identisch mit der Hausratversicherung.
Im Unterschied zur Sachversicherung für Private (Hausratversicherung) sind die nachfolgenden Ausschlüsse hervorzuheben.
Nicht versichert sind:
Einfacher Diebstahl
Schäden im Zusammenhang mit Nutzfeuer, d.h. Schäden an Sachen die der Wärme/Hitze ausgesetzt
wurden
Sengschäden, wie z.B. Schäden durch Funkensprünge.
Bei der Sachversicherung gibt es Ausnahmen die bei den Elementarschäden nicht versichert sind:
Ausstellungs- und Festhütten, Grosszelte, Karusselle, Schau- und Messebuden
Wohnwagen, Mobilheimen, Booten und Luftfahrzeugen samt Zubehör;
Motorfahrzeugen als Warenlager im Freien oder unter einem Schirmdach;
Bergbahnen, Seilbahnen, Skiliften, elektrischen Freileitungen und Masten (ausgenommen Ortsnetze);
Sachen, die sich auf Baustellen befinden;
Treibhäusern, Treibbeetfenstern und -pflanzen;
Atomanlagen im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003.
Höchsthaftung Elementarschäden Geschäftssachversicherung
Fahrhabe (mobile Sachen) -» 1 Mia
Gebäude -» 1 Mia
Maximal 25Mio pro Versicherungsnehmer
Was ist eine Extended Coverage?
Die Extended Coverage (erweiterte Deckung) ist eine Versicherung zur Abdeckung von Schäden aus Gefahren, die die Feuerversicherung nicht deckt.
Dabei handelt es sich um die Gefahren politischer Risiken (u. a. Aussperrung, böswillige Beschädigungen, innere Unruhe, Streik etc.)
Allgemeine Auschlüsse Sachversicherung KMU
Krieg, Neutralitätsverletzung
Innere Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawalle, Tumulte
Veränderungen der Atomkernstruktur
Erbeben, Vulkaneruption
Betriebunterbrechungsversicherung
deckt die Unterbrüche, die Folge eines durch die AVB versicherten Schadenereignisses sind und setzt voraus, dass ein Sachschaden an Fahrhabe und/oder Gebäude eingetreten ist.
kann als die Lebensversicherung für den Betrieb bezeichnet werden – sie garantiert Versicherungsschutz bei Umsatzausfall infolge eines versicherten Ereignisses durch Feuer oder Wasser.
Versicherte Gefahren
Etragsausfall
Rückwirkungsschäden -» Dies sind Ertragsausfälle, die dadurch entstehen,wenn ein Lieferant infolge Betriebsunterbruch nicht liefern kann bzw. ein Abnehmer ausfällt.