Finanzberater IAF Sachversicherungen

Versicherungen schriftlich

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 06.05.2025 / 06.06.2025
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Damit ein Fehlbarer haftpflichtig wird, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein

  • (Finanzieller) Schaden an einer Sache oder Person.

  • Widerrechtlichkeit Verstoss gegen das Gesetz oder die Moral (eine Rechtsform verletzend).

  • (Adäquater) Kausalzusammenhang, d.h. ein direkter Zusammenhang der Ursache und Wirkung

  • Verschulden durch Vorsatz, leichte oder grobe Fahrlässigkeit.

Milde Kausalhaftung

  • Bei der milden Kausalhaftung haftet eine Person unabhängig von eigenem Verschulden, aber es besteht eine Möglichkeit zur Exkulpation (Befreiung von der Haftung).

  • Die haftende Person muss nachweisen, dass sie alle gebotenen Sorgfaltspflichten erfüllt hat (Sorgfaltsbeweis).

  • Eltern haften für ihre Kinder oder Tierhalter haften für ihre Tiere

Scharfe Kausalhaftung (Gefährdungshaftung)

  • Die scharfe Kausalhaftung ist eine Haftung ohne Verschulden und ohne Entlastungsmöglichkeit.

  • Sie wird vor allem bei besonders gefährlichen Tätigkeiten oder Einrichtungen angewendet.

  • Entstehen alleine durch «Schaffung eines gefährlichen Zustandes», deshalb spricht man hier auch von der «Gefährdungshaftung».

  • Der Haftpflichtige kann sich nur von seiner Haftung befreien, wenn er völlig schuldlos ist (d.h. wenn höhere Gewalt, grobes Verschulden des Geschädigten oder grobes Drittverschulden nachgewiesen werden kann).

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen der Versicherten gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter.

Regress des Rückversicherers (Haftpflicht)

Bei grobem Verschulden (Absicht, grobe Fahrlässigkeit) kann der Versicherer gemäss Art. 14 VVG auf den Versicherten Regress nehmen. z.B. unter Alkoholeinfluss und Drogen. Er kann die Summe also vom Versicherten zurückfordern. Beispiel auch Motorrad fahren ohne Helm.

Mehrheit von Ersatzpflichtigen

Bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam oder unabhängig voneinander für denselben Schaden verantwortlich sind und daher zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet werden können.

Aussenverhältnis (OR50)

Der Geschädigte hat das Recht, von jedem der Schädiger den gesamten Schadenersatz einzufordern.

Innenverhältnis (OR51)

Die Schädiger müssen sich untereinander einigen, wer welchen Anteil trägt. Dabei wird in der Regel der Grad des Verschuldens oder die kausale Verantwortung berücksichtigt.

Direktes Forderungsrecht

Der Geschädigte hat bei sämtlichen Haftpflichtversicherungen ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Versicherer. Er kann sich direkt an die Versicherung wenden.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz schützt vor finanziellen Folgen, wenn man anderen Personen unbeabsichtigt Schaden zufügt. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen.

  • Versicherungssumme liegt oft bei 3, 5 oder 10 Millionen

  • Als Einzelversicherung und Familienversicherung möglich

Was zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schäden?

Bei Sachschäden bezahlt die Haftpflichtversicherung nur jeweils den Zeitwert eines Objektes.

Grunddeckung Privathaftpflicht

 

  • als Fahrradfahrer

  • Halter von Haustieren (je nach Tier braucht es Zusatz)

  • Obhutsschäden (Schäden, die an fremden Gegenständen entstehen, die sich vorübergehend in der Obhut (also im Besitz oder in der Verantwortung) einer Person befinden)

  • Mieterschäden

  • Eigentümer eines selbstbewohnten Haus mit max 3 Wohnungen (Stockwerkeigentum ausgeschlossen)

  • Nebenamtliche Tätigkeiten

Optionale Zusatzversicherungen Privathaftpflicht

  • Regressverzicht bei grober Fahrlässigkeit

  • Benützen fremder Motorfahrzeuge

  • Haftpflicht als Bauherr oder Grundeigentümer

Versicherte Schäden in der Gebäudehaftpflicht?

Personenschäden und Sachschäden

Für wen eignet sich Gebäudehaftpflichtversicherung?

  • Wohngebäude mit mehr als drei Wohnungen

  • Gebäude mit Stockwerkeigentum

  • Gewerbehäuser mit mehreren Unternehmen

  • Kombinierte Wohn- und Gewerbeliegenschaften

  • Fremdvermietete Wohn- und Einfamilienhäuser

  • Miethäuser ohne eigene Betriebsräumlichkeiten

  • Personalwohnhäuser und Personalsportanlagen

Wann kommt Rechtsschutzversicherung zum Zuge?

 

aktiv Ansprüche für den Versicherten

geltend zu machen resp. um ihn bei bestimmten Streitigkeiten juristisch zu beraten und/oder zu vertreten.

Haftpflicht für passiven Rechstschutz

3 Bereiche der Rechtsschutzversicherung

  • Privatrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Betriebsrechtsschutz

Zwei Arten von Rechstschutz

umfassenden Rechtsschutz (Beratung und Prozessführung) und

eingeschränktem Rechtsschutz (nur Beratung)

Privatrechtsschutz (umfassender Schutz)

 

§ Schadenersatzrecht: Geltendmachung von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen.

§ Versicherungsrecht: Streitigkeiten mit Privatversicherer und öffentlich-rechtlichen Versicherern.

§ Arbeitsrecht: Streitigkeiten als Privatperson mit dem Arbeitgeber.

§ Mietrecht: Streitigkeiten als Privatperson als Mieter von Liegenschaften, Wohnungen, in der Schweiz.

§ Übriges Vertragsrecht: Verträge gemäss OR, z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftrag, usw.

§ Sachenrecht: Streitigkeiten um Besitz oder Eigentum an beweglichen/unbeweglichen Sachen

§ Strafrecht: Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten.

Privatrechtsschutz (eingeschränkt)

§ Personenrecht

§ Familienrecht

§ Erbrecht

Verkehsrechtsschutz

Rechtsschutz in der Eigenschaft als Halter, Lenker oder Mitfahrer eines Fahrzeuges oder fahrzeug-ähnlichen Gerätes

(z.B. Skateboard, Inline-Skates, usw.), Fussgänger und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels.

§ Schadenersatzrecht

§ Versicherungsrecht

§ Ausweisentzug

§ Fahrzeug-Vertragsrecht:Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf, Reparaturen, Miete/Leasing von Fahrzeugen

Auschlüsse Verkehrsrechtsschutz

  • Personen-, Familien- und Erbrecht (teilweise eingeschränkte Rechtsberatung gemäss AVB)

  • Abwehr von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen Dritter (für diesen Fall ist die Haftpflichtversicherung bestimmt)

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf von Liegenschaften und Bauvorhaben für die eine Bewilligung erforderlich ist.

  • Rechtsfälle, deren Ursprung vor Abschluss der Versicherung liegen oder während der Wartefrist (i.d.R. 3

    Monate) eintreten.

  • Inkasso unbestrittener Forderungen.

  • Bei Anschuldigung vorsätzlicher Rechtsverletzung.

  • Bussen, Untersuchungskosten, Schreibgebühren.

Motorhaftpflichtversicherung

  • ist obligatorisch
  • auch passive Rechtsfunktion
  • deckt keine Schäden am eigenen Auto!
  • deckt aus Fahrlässigkeit entstandene Schäden (mögliche Kürzung bei Grobfahrlässigkeit)
  • gilt in Europa und Mittelmeerrandstaaten (inkl. Überfahrten mit der Fähre).
  • Garantiesumme zwischen 2 und 20mio von Velo – Autocar, Personenwagen mind. 5Mio

 

 

Teilkaskoversicherung

Feuer, Elementar, Schneerutsch, Glasbruch, Diebstahl, Tierkollision, Marderschäden, Vandalismus

Die Teilkasko übernimmt Schäden am Auto, die nicht selbst verursacht wurden

Diebstahl: Abdeckung bei Diebstahl oder Einbruch

Glasbruch: Schäden an Windschutzscheibe, Seitenscheiben oder anderen Glasscheiben

    Vollkasko

    Die Vollkaskoversicherung ist ein richtiger Rundumschutz

    Schäden durch Kollisionen, die Sie selbst verursachen.

    Kollision + Teilkasko = Vollkasko

    Bei geleasten Autos ist eine Vollkasko immer empfehlenswert. Sowie bei jungen Neulenkern mit neunen Autos.

     

    Bonus Malus System

    Das Bonus-Malus-System ist ein Rabattsystem für Kfz-Versicherungen. Unfallfreies Fahren führt zu einem Bonus und senkt die Prämie. Bei einem Unfall gibt es einen Malus, und die Prämie steigt. Es belohnt sicheres Fahren und bestraft Unfälle mit höheren Kosten.

    BonusschutzMit dem Bonusschutz in der Autoversicherung bleibt Ihre Prämie hingegen auch nach einem Schaden konstant) Meist 1 Unfall pro Jahr

    Weitere Motorfahrzeugversicherungen

     

    Unfallversicherung für Insassen

    • In der Regel durch UVG und KVG abgedeckt. Macht evtl Sinn wenn man oft ausländische Gäste chauffiert (Die Insassen-Unfallversicherung bezahlt sofort und unabhängig von der Schuldfrage, welche bei einem komplizierten Haftpflichtfall mit Gerichtsprozess Jahre dauern kann)

    • Deckt auch Heilungskosten, Spitalgeld, Taggeld, Invaliditätskapital, Todesfallkapital

    Grobfahrlässigkeitsschutz (Verzicht auf Regress, Leistungskürzung, gilt nicht bei Rasen und Drogen)

    Parkschadenversicherung

    Erweiterte Glasbruchversicherung (zusätzlich zur Windschutzscheibe auch Scheinwerfer, Blinker, Kleinglas)

    Fahrzeug Assistance/Pannenhilfe

    Wann Teilkasko oder Vollkasko oder nur Haftpflicht?

     

    Vollkasko » in den ersten 3-5 Jahren sinnvoll (Im Schnitt 1250 pro Jahr)

    Teilkasko -» ab 5 Jahren sinnvoll (Im Schnitt 650 pro Jahr)

    Haftpflicht -» ab Jahr 7 ausreichend

    Bei geleasten Autos ist eine Vollkasko immer empfehlenswert. Sowie bei jungen Neulenkern mit neunen Autos.

    Zeitwertzusatz

    Der Zeitwert ist der aktuelle Wert deines Autos, basierend auf Alter und Zustand. Der Zeitwertzusatz ist eine Extra-Leistung der Versicherung, die dir bei einem Schaden mehr Geld auszahlt als nur den Zeitwert, meist in den ersten Jahren nach dem Kauf.

    macht vor allem bei neueren Wagen sinn.

    Wo ist die Motorfahrzeugversicherung und Haftpflicht geregelt?

    SVG= Strassenverkehrsgesetz (Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) regelt die Haftpflicht des Motorfahrzeughalters und die Versicherungspflicht). Eine Besonderheit des SVG ist das direkte Forderungsrecht des Geschädigten gegenüber dem Haftpflichtversicherer.

    Nationaler Garantiefonds NHF

    • Alle Motorfahrzeughaftpflichtversicherer sind dem NGF angeschlossen.

    • Er deckt Schäden, die von unbekannten Verursachern oder nicht versicherten Motorfahrzeugen oder Fahrräder verursacht wurden.

    • Bei Sachschäden beträgt der Selbstbehalt CHF 1'000.

    • Deckt Sach und Personenschäden

    Unfälle im Ausland oder mit ausländischer Beteiligung

     

    werden über ein nationales Versicherungsbüro (NVB) abgewickelt. In der Schweiz übernimmt das die Zürich Versicherung

    Geschäftssachversicherung Versicherungssumme

    Wird eine feste Versicherungssumme vereinbart, sollte diese Summe zur Verhinderung einer Über- resp. Unterversicherung regelmässig überprüft werden.

    Kleinere Schwankungen sind meist über eine Vorsorgedeckung (z.B. 10% extra) gedeckt

    In bestimmten Unternehmen schwankt das Betriebsinventar (z.B. der Lagerbestand) stark. Hier lässt sich mittels einer Stichtagsversicherung eine provisorische Prämie vereinbaren.

    Grundgefahren der Geschäftssachversicherung 

    (Feuer/Elementar, Diebstahl, Wasser und Glasbruch) sind identisch mit der Hausratversicherung.

    Im Unterschied zur Sachversicherung für Private (Hausratversicherung) sind die nachfolgenden Ausschlüsse hervorzuheben.

    Nicht versichert sind:

    • Einfacher Diebstahl

    • Schäden im Zusammenhang mit Nutzfeuer, d.h. Schäden an Sachen die der Wärme/Hitze ausgesetzt

      wurden

    • Sengschäden, wie z.B. Schäden durch Funkensprünge.

    Bei der Sachversicherung gibt es Ausnahmen die bei den Elementarschäden nicht versichert sind:

    • Ausstellungs- und Festhütten, Grosszelte, Karusselle, Schau- und Messebuden

    • Wohnwagen, Mobilheimen, Booten und Luftfahrzeugen samt Zubehör;

    • Motorfahrzeugen als Warenlager im Freien oder unter einem Schirmdach;

    • Bergbahnen, Seilbahnen, Skiliften, elektrischen Freileitungen und Masten (ausgenommen Ortsnetze);

    • Sachen, die sich auf Baustellen befinden;

    • Treibhäusern, Treibbeetfenstern und -pflanzen;

    • Atomanlagen im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003.

    Höchsthaftung Elementarschäden Geschäftssachversicherung

    • Fahrhabe (mobile Sachen) -» 1 Mia

    • Gebäude -» 1 Mia

    • Maximal 25Mio pro Versicherungsnehmer

    Was ist eine Extended Coverage?

     

    Die Extended Coverage (erweiterte Deckung) ist eine Versicherung zur Abdeckung von Schäden aus Gefahren, die die Feuerversicherung nicht deckt.

    Dabei handelt es sich um die Gefahren politischer Risiken (u. a. Aussperrung, böswillige Beschädigungen, innere Unruhe, Streik etc.)

    Allgemeine Auschlüsse Sachversicherung KMU

    • Krieg, Neutralitätsverletzung

    • Innere Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawalle, Tumulte

    • Veränderungen der Atomkernstruktur

    • Erbeben, Vulkaneruption

    Betriebunterbrechungsversicherung

     

    deckt die Unterbrüche, die Folge eines durch die AVB versicherten Schadenereignisses sind und setzt voraus, dass ein Sachschaden an Fahrhabe und/oder Gebäude eingetreten ist.

    kann als die Lebensversicherung für den Betrieb bezeichnet werden – sie garantiert Versicherungsschutz bei Umsatzausfall infolge eines versicherten Ereignisses durch Feuer oder Wasser.

    Versicherte Gefahren

    • Etragsausfall

    • Rückwirkungsschäden -» Dies sind Ertragsausfälle, die dadurch entstehen,wenn ein Lieferant infolge Betriebsunterbruch nicht liefern kann bzw. ein Abnehmer ausfällt.

    Abgrenzung Schadenminderung/ Besondere Auslagen