Finanzberater IAF Sachversicherungen

Versicherungen schriftlich

Versicherungen schriftlich


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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 06.05.2025 / 06.06.2025
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Gerichtsbehörden bei Sozialversicherung

  1. Einsprache: Gegen die Verfügung kann innerhalb der gegebenen Frist Einsprache erhoben werden. Die Behörde beurteilt die Einsprache und erlässt einen Einspracheentscheid.

  2. Beschwerde bei der kantonalen Rekursbehörde: Gegen die Einsprache der vollziehenden Behörde kann wiederum innerhalb von 30 Tagen Rekurs eingelegt werden.

  3. Eidgenössisches Versicherungsgericht: Für eine letztinstanzliche Beurteilung kann das Eidg. Versicherungsgericht in Luzern angerufen werden.

VVG Revision wichtige Punkte

  1. Einführung eines Widerrufsrechts für die Versicherungsnehmer von 14 Tagen

  2. Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren für beide Vertragsparteien

  3. Kündigungsverzicht der Krankenversicherer

    • Das neue ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall stehen nur den Versicherten zu.

  1. 4. Verlängerung der Verjährungsfrist von zwei auf fünf Jahre

  2. 5. Kompatibilität des VVGs mit dem elektronischen Geschäftsverkehr

  • Neu ist neben der Schriftform (mit Unterschrift) auch eine Kündigungserklärung in elektronischer Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail.

  1. 6. Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechtes für alle Haftpflichtversicherungen