Finanzberater IAF Sachversicherungen

Versicherungen schriftlich

Versicherungen schriftlich


Kartei Details

Karten 162
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 06.05.2025 / 06.06.2025
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Schadenminderungskosten Erklärung

sind Kosten, die entstehen, um einen Schaden zu verringern oder zu vermeiden. Der Versicherer übernimmt diese Kosten, wenn der Versicherungsnehmer die Maßnahmen zur Schadenminderung ergreift. -» Ein Keller wird mit einer Wasserpumpe entwässert, um einen größeren Schaden zu verhindern

Mehrkosten-Betriebsunterbrechungsversicherung

deckt den finanziellen Schaden eines Betriebes, wenn diesem aufgrund einer betrieblichen Unterbrechung zusätzliche Kosten entstehen.

  • Mehrkosten auf erstes Risiko

  • Ertragsausfall nicht versichert

Extended Coverage Betriebsunterbruchversicherung

Beschädigung oder Zerstörung durch bestimmte Spezialrisiken können über die Extended Coverage (EC-Deckung) versichert werden. In der Regel sind dies:

  • Innere Unruhen

  • Böswillige Beschädigung

  • Schmelzschäden

  • Flüssigkeitsschäden

  • Sprinkler Leckage

  • Fahrzeuganprall

  • Gebäudeeinsturz

  • Radioaktive Kontamination

Epidemieversicherung (Tätigkeitsverbot)

Die „Versicherung betrieblicher Hygiene-Gefahren“ ist ein wertvoller Schutz für alle Unternehmen, die mit der Herstellung und Verteilung von Lebensmitteln beschäftigt sind.

Versichert sind Schäden infolge behördlich verfügter oder empfohlener Massnahmen, um die Gefährdung menschlicher Gesundheit durch Lebensmittel zu verhindern. Es handelt sich dabei um eine Vermögensversicherung, die den Ertragsausfall und Kosten durch eine angeordnete Betriebsschliessung (infolge Quarantänemassnahmen, Salmonellen, etc.) deckt.

Wichtigste Zielkunden: Restaurants, Hotels, Bäckereien, Metzgereien, Nahrungsmittelindustrie, etc.

Technische Versicherungen

• All-Risk Schutz bedeutet, dass die Ursache der Beschädigung/Zerstörung grundsätzlich keine Rolle spielt.

• Nicht versichert sind nur solche Gefahren und Schäden, die in den AVB ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Montageversicherung

Allgemein: Maschinen und Anlagen sind bei Installation, Montage und Inbetriebnahmen einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Versicherte Gefahren:

  • All Risk Versicherung
  • Schäden durch innere oder äussere Einwirkung und Diebstahl während der Montagezeit.
  • Schadenbeispiele:
    • Einbruchdiebstahl
    • Planungs- und Berechnungsfehler
    • Material- und Konstruktionsfehler
    • Böswilligkeit, Sabotage
    • Feuer- und Elementargefahren

Geltungsbereich: Standort der Endmontage

Versicherungsleistung

  • Kosten für die Wiederherstellung des Montagezustandes unmittelbar vor Eintritt eines versicherten Ereignisses.
  • Kosten für Räumung, Bergung und Entsorgung sind bis zur vereinbarten Höchstsumme mitversichert

Maschinenkaskoversicherung

Allgemein:

  • Fahrbare, selbst fahrende oder zirkulierend eingesetzte Arbeitsmaschinen (Bulldozer, Teermaschinen, Pistenfahrzeuge, Schneeräumungsmaschinen

Versicherte Gefahren

  • Kollisionsrisiko - deshalb nur äussere Einwirkung
  • Zusammenstoss mit einem Fahrzeug
  • Aufprall mit einem Hindernis
  • Umstürzen, Abstürzen, Einsinken

Geltungsbereich: CH un FL sowie grenznahem Ausland

Versicherungsleistung

  • Bei Teilschaden die Kosten für die Wiederherstellung/Reparatur
  • Bei Totalschaden den Zeitwert/Zeitwertzusatz des versicherten Objektes.
  • Die Kosten für Räumung, Bergung und Entsorgung sind bis zur vereinbarten Höchstsumme mitversichert.

Ausschlüsse:

  • Schäden die nicht plötzlich und unvorhergesehen eingetreten sind wie zum Beispiel Abnützungs- und Verschleisserscheinungen.
  • Betriebsschäden, deren Ursachen nicht auf eine äussere Einwirkung zurückzuführen sind wie zum Bespiel ein Kurzschluss.
  • Die Gefahren Feuer/Elementar und Diebstahl werden oft ausgeschlossen da schon anderswertig versichert

 

Maschinenversicherung

Allgemein: stationäre Maschinen. Bei Bedarf können auch fahrbare und selbst fahrende Arbeitsmaschinen versichert werden.

Versicherte Gefahren: 

  • Versichert sind Schäden durch innere oder äussere Einwirkung. (All Risk)
  • Schadenbeispiele:
    • Betriebsunfälle – ein schwerer Gegenstand stürzt auf eine Druckmaschine.
    • Bedienungsfehler – bei der Wartung der Maschine geht ein Schraubenzieher vergessen, welcher bei
    Wiederinbetriebnahme die Maschine beschädigt.
    • Böswilligkeit, Sabotage – Unbekannte beschädigen nachts eine Trafostation.
    • Material- und Konstruktionsfehler – Schäden nach Ablauf der Garantiezeit.
    • Kurzschlüsse – Ein Kurzschluss beschädigt einen Teil der Steuerungsgeräte.

Geltungsbereich

  • Fest installierte Objekte sind an ihrem Standort versichert

Versicherungsleistung

  • Bei Teilschaden die Kosten für die Wiederherstellung/Reparatur,
  • Bei Totalschaden den Zeitwert oder Zeitwertzusatz des versicherten Objektes.
  • Die Kosten für Räumung, Bergung und Entsorgung sind bis zur vereinbarten Höchstsumme mitversichert.

ATA/ ETA-Versicherung (Allgemeine / Elektrotechnische Anlagen)

Allgemein: Audio-, Foto- und Videoanlagen, Mess- und Prüfgeräte, Automaten, elektronische Ladeneinrichtungen und Büromaschinen.

Versicherte Gefahren: 

  • Die ATA-Versicherung ist eine All-Risk-Versicherung.
  • Versichert sind Schäden durch innere oder äussere Einwirkung.

Geltungsbereich

  • Die Objekte sind an den in der Police aufgeführten Standorten versichert.

Versicherungsleistung:

  • Bei Teilschaden die Kosten für die Wiederherstellung/Reparatur.
  • Bei Totalschaden den Zeitwert des versicherten Objektes.
  • Die Neuwertdeckung für die ersten Betriebsjahre ist auf Vereinbarung möglich.
  • Die Kosten für Räumung, Bergung und Entsorgung sind bis zur vereinbarten Höchstsumme mitversichert.

 

EDVA-Versicherung (Elektronische Datenverarbeitungsanlagen)

Allgemein:

  • EDV-Anlage (Hardware) und die dazugehörende Infrastruktur (Installationen, Klimaanlage, Brandmeldeanlage…).
  • Datenträger: Wiederherstellungskosten von Daten und Software.
  • Mehrkosten für die Weiterführung der Anlage.

Versicherte Gefahren

  • äussere EInwirkung
  • Diebstahl
    • Bedienungsfehler, Sabotage, Fahrlässigkeit
    • Stromschläge
    • Feuchtigkeitseinwirkung
    • Luftverschmutzung

Versicherungsleistung:

EDV-Anlage (Hardware)

  • Bei Teilschaden die Kosten für die Wiederherstellung/Reparatur
  • Bei Totalschaden den Zeitwert des versicherten Objektes
  • Die Neuwertdeckung für die ersten Betriebsjahre ist auf Vereinbarung möglich.

Datenträger (Software)

  • Kosten für Datenträger, die Wiederherstellung verlorener Daten und die Wiederbeschaffung von betriebsfertigen Programmen.

Mehrkosten

  • Mitversichert sind Mehrkosten im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis bis zur vereinbartenHöchstsumme.

Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt den Vermögensbedarf für berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

  • Als Eigentümer des entstehenden Bauwerks -» Werkeigentümerhaftung

  • Als Eigentümer des Baugrundes -» Grundeigentümerhaftung

  • Als Aktiver auf dem Bau -» (Verschuldenshaftung) wenn der Bauherr selbst aktiv auf der Baustelle ist

  • Für versicherte Umweltbeinträchtigungen

Bauzeitversicherung

  • Die Bauzeitversicherung versichert die Feuer- und Elementargefahren eines entstehenden Bauwerks. Wie bei der Gebäudefeuerversicherung müssen die kantonalen gesetzlichen Vorschriften beachtet werden (Monopolkantone)

  • Die Versicherungssumme wird bei Baubeginn provisorisch auf den voraussichtlichen Endwert des Baus festgelegt. Die endgültige Versicherungssumme wird nach Abschluss des Baus aufgrund der gesamten Bauabrechnung berechnet.

Bauwesenversicherung

  • Vollkasko für das entstehende Bauwerk

  • All-Risk Deckung für unvorhergesehene Bauunfälle (Planungsfehler, unsorgfältige Arbeit, Vandalismus, Baugrubeneinsturz, Diebstahl)

  • ersetzt den Vermögensbedarf für die Wiederherstellung des Baustands unmittelbar vor dessen Beschädigung oder Zerstörung.

  • zahlt den ganzen Schaden, wenn kein anderer Haftpflichtversicherer den Schaden übernimmt. (Sonst zahlt Haftpflicht)

  • Mittelbare Schäden sind zum Teil automatisch in Bauwesenversicherung integriert (Teilwert oder auf erstes Risiko)

  • Ausschlüsse

    • Schäden für die eine andere Person haftpflichtig ist

    • Normale Witterungseinflüsse

    • Reine Schönheitsfehler

Übersicht Transportversicherungen

  • Transportversicherung (Warentransportversicherung) das transportierte Gut ist versichert

  • Verkehrshaftungsversicherung (Transportorganisation oder Transporteur) wird haftbar gemacht z.B unsorgfältiges Handeln

  • Weitere: Valorenversicherung (Geld, Edelmetalle…), Werkverkehrsversicherung, Manipulationsversicherung (Schäden durch Ein/Um/Aus Laden), Kaskoversicherung für Transportmittel

Versicherte Gefahren Transportversicherung

 

 

  • eingeschränkte Versicherung

    • Versichert ist Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge eines qualifizierten Unfalles

      • Entgleisung, Schiffbruch, Strandung, Unfälle

      • Feuer und Elementar

      • Diebstahl und Abhandenkommen

  • All Risk

    • Bestmögliche Deckung, welche das Transportgut gegen viele möglichen Gefahren versichert

      • Vernässung, Luftfeuchtigkeit

      • Rost, Oxidationen

      • Ratten, Mäuse

      • Geruchsannahme des Guts

      • Bruch

Werkverkehrsversicherung

Für Transporte eigener Waren mit eigenen Transportfahrzeugen in der Schweiz

Manipulationsversicherung

Schäden durch ein-, aus- und Umladen von eigenen Gütern. z.B. Maschine mit Kran

Havarie-Grosse Beiträge

  • Kosten um das Schiff vor dem Versinken zu retten werden nach einer alten

    Regel der Seeschiffahrt solidarisch und anteilsmässig unter Schiffseigentümer und der Eigentümer der transportierten Güter aufgeteilt

Ausschlüsse Transportversicherung

Beschlagnahme durch Behörden, unrichtige Deklaration, Selbstverderb der Ware, Ungeziefer aus der Ware selbst

Vertragsarten Transprtversicherungen

  • Einzelpolice: Nur für einen Transport

  • Generalpolice: Für zahlreiche Transporte von Gütern unterschiedlichster Art. Jede einzelne Sendung muss gemeldet werden

  • Umsatzpolice: Während einer bestimmten Zeitdauer ist der gesamte Warenwert von Gütertransporten

    versichert. Die einzelnen Sendungen müssen nicht gemeldet werden. Provisorische Rechnung und am Schluss definitive

  • Pauschalpolice: Die einfachste Vetragsart der Transportversicherung. Auf Basis Umsatz, Anzahl Fahrzeuge

    oder Gegenstände und Versicherungssumme wir eine Jahrespauschalprämie festgelegt.

Verkehrshaftungsversicherungen

Spediteur Haftpflichtversicherung
Versichert sind Sachschäden am Transportgut und Vermögensschäden, die auf die fehlerhafte Organisation zurückzuführen
sind (z.B. Verspätung wegen Fehlleitung).
 

Frachtführer Haftpflichtversicherung
Der Versicherer ersetzt den Vermögensbedarf des Frachtführers, falls an ihn berechtigte und gedeckte Schadenersatzansprüche
gestellt werden.

Betriebshaftpflichtversicherung (Vermügensversicherungen KMU)

3 Gefahrenbereiche (Eigentlich 4 aber eine ist nicht versichert)

  • Anlagenrisiko (Gebäude, Grundstücke, Fabrikhallen, Maschinen)

    • z.B. Verletzung durch Maschine, Sturz durch defektes Geländer

  • Betriebsrisiko

    • Fehler von Mitarbeitern, mangelnde Arbeitsausführung (Fahrer übersieht Besucher)

  • Produktrisiko

    • Herstellung, dem Verkauf bzw. dem Handel von Produkten, die mit Mängeln behaftet sind und an Dritte übergegangen sind.

    • Dabei unterscheidet man von der Sachgewährleistung (Garantie) und der Haftung für Schäden, die infolge eines fehlerhaften Produktes entstehen, d.h. Mangelfolgeschäden.

      • Sachgewährleistung – nicht versichert

        • Der Kunde hat ein Anrecht auf Ersatz/Reparatur des Netzteiles, diese Sachgewährleistung hat der Unternehmer selbst zu tragen.

      • Mangelfolgeschäden – sind versichert

        • Für Mangelfolgeschäden, welche durch das mangelhafte Produkt entstehen (das defekte Netzteil verursacht einen Wohnungsbrand), muss der Unternehmer nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) aufkommen. Diese Haftungsansprüche sind versichert.

 

  • Unternehmerrisiko (nicht versichert) z.B Konventionalstrafen, Bodenheizung funktioniert nicht weshalb Fussboden nochmals geöffnet werden muss

Betriebshaftpflicht versicherte Schadenarten

  • Personenschäden: Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Drittpersonen.

  • Sachschäden: Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, die Drittpersonen gehören.

  • (Folge)Vermögensschäden: Schäden als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens. Reine Vermögensschäden (keine Folge eines versicherten Sach- oder Personenschaden) sind in der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

  • Schadenverhütungskosten: Kosten für angemessene und sofortige Massnahmen zu Abwendung eines versicherten Schadens, wenn das Ereignis unvorhergesehen, unmittelbar bevorsteht und durch den Vertrag versichert wäre.

Örtlicher Geltungsbereich Betriebshaftpflicht

 

In Abhängigkeit der Versicherungsbedingungen gilt die Betriebshaftpflichtversicherung für Europa oder weltweit.

Die USA und Kanada sind von der weltweiten Deckung ausgeschlossen (zuschlagspflichtiges Spezialrisiko).

Ausschlüsse in der Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung

  • Eigenschäden

  • Nichterfüllung oder nicht richtige Erfüllung von Verträgen (Mängelrüge oder Garantieleistungen)

  • Bearbeitungsschäden im unmittelbaren Tätigkeitsbereich („direkt bearbeiteter Gegenstand“)

  • Obhutsschäden (übernommene Sachen)

  • Reine Vermögensschäden

Erweiterte Deckung in der Betriebshaftpflichtversicherung

  • Obhuts- und Bearbeitungsschäden

    • Schäden an Sachen oder Teilen davon, an denen eine Tätigkeit unmittelbar ausgeführt wurde oder hätte ausgeführt werden sollen („direkt bearbeiteter Gegenstand“).

  • Schäden an gemieteten Bürotelekommunikationsanlagen

    • umgefallener Kaffee aus Telefon

  • Schäden an gemieteten Büro-, Laden- und Verkaufslokalen

  • Nicht dem Betrieb dienende Liegenschaften

  • Ermittlungs- und Behebungskosten

  • Aus- und Einbaukosten

Berufshaftpflichtversicherung

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Chiropraktiker, usw.;

  • Architekten und Ingenieure;

  • Anwälte und Notare;

  • Finanzberater, Treuhänder, Versicherungsvermittler usw.

Berufshaftpflichtversicherung. Was ist versichert?

 

Versichert sind Verletzungen der Sorgfaltspflicht wie z.B. Kunstfehler, Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit, dann wird die 

Berufs-Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden aufkommen. Eine Kürzung infolge Grobfahrlässigkeit bleibt vorbehalten.

Betriebsrechtsschutzversicherung

Rechtsberatung durch Juristen und/oder Anwälte

Kosten für Mediation (professionelles Schlichtungsverfahren)

Anwaltshonorare

Kosten für Expertisen und Gutachten

Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten

Prozessentschädigung an die Gegenpartei

Strafkautionen (Vorschussweise)

Inkassokosten (für zugesprochene Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Verfahren)

Betriebsrechtsschutzversicherung (Örtliche Geltung)

Grundlegend sind Streitigkeiten mit Gerichtsstand Schweiz/Fürstentum Liechtenstein versichert. Die weltweite Deckung (Gerichtsstand im Ausland) ist oft auf ausservertragliche Haftungsfragen und das Strafrecht eingeschränkt.

Betriebsrechtsschutzversicherung Versicherte Rechtsgebiete

 

Schadenersatzrecht

Versicherungsrecht

Arbeitsrecht

Miet- und Pachtrecht

Sachenrecht

Strafrecht

Schadenversicherung/Summenversicherung Unterschied

  • Schadensversicherung: «Schaden bestimmt die Leistung
  • Summenversicherung: «Versicherte Summe bestimmt die Leistung Schadenfall»

Das Gesetz der grossen Zahl

(anhand von vielen Daten kann man gute Vorhersagen machen)

Kumul

Häufungen von Schadenereignissen in einem Versicherungsbestand, die zu einem unerwarteten
Anstieg von Versicherungsleistungen führen und die dafür vorgesehenen Prämieneinnahmen übersteigen.
Das Risiko einer Kumulation (Klumpenrisiko) lässt sich durch geografische Verteilung und
durch grosse Versicherungsbestände vermindern.

4 Stufen des Risikomanagements

  1. Risiko vermeiden (ablehnen)

  2. Risiko vermindern oder begrenzen

  3. Risiko abwälzen (Abschluss Rückversicherung, oder Bildung Risikopool (sekundäre Risikobegrenzung)

  4. Risiko selbst tragen

Das versicherungstechnische Risiko ist von zwei Elementen abhängig:

  • Das Zufallsrisiko: Hierbei handelt es sich um die zufälligen, unkontrollierbaren Schwankungen der Anzahl und Höhe der Schadenzahlungen innerhalb eines Jahres.

  • Das Irrtumsrisiko: Fehler entstehen durch Fehleinschätzungen, im Allgemeinen bedingt durch Gegebenheiten, die noch weitgehend unbekannt oder unerkannt sind, die sich aber auf die Leistungen der kommenden Vertragsperiode auswirken.

Risikobegrenzung des Versicherers

Primäre Risikobegrenzung (vermindern/ begrenzen)

    • Möglichst grosse Versicherungsbestände

    • Homogene Versichertengemeinschaft (ähnliche Risiken und Versicherungssummen)

    • Geografische Streuung (um Kumule zu verhindern)

    • Aufbau des Versicherungsbestandes (Auschluss unerwünschter Risiken, Auswahl der Kunden)

    • Selbstbeteiligung des Kunden (Selbstbehalt)

    • Mitversicherung (Mehrere Versicherer teilen Risiko unter sich auf welches in einem Vertrag zusammengeführt wird)

Risikobegrenzung des Versicherers

Sekundäre Risikobegrenzung (abwälzen)

Risiken werden im Hintergrunf abgewälzt (Kunde bekommt nicht viel mit

  • Versicherungspool: Versicherer schliessen sich zusammen und bringen bestimmte Risiken in einen gemeinsamen Topf.
  • Rückversicherung: Der Erstversicherer wälzt seine Risiken mittels Rückversicherungsvertrag an einen Rückversicherer ab.

DIe Rückversicherung

Ist eigentlich die Versicherung der Versicherung. Durch Rückversicherung entlasten Erstversicherer ihre «Bücher» von übernommenen Risiken. Andernfalls könnte es geschehen, dass in bestimmten Branchen kein Neugeschäft angenommen werden kann, weil aus aufsichtsrechtlicher Sicht nicht ausreichend Reserven vorhanden sind.

Rückversicherungsarten

Fakultative Rückversicherung: Einzelne Verträge, welche der Erstversicherer nicht vollständig allein tragen kann oder will. Der Erstversicherer wählt somit diejenigen Risiken aus, die er rückversichern will.

Obligatorische Rückversicherung: klar definierter Versicherungsbestand oder ausgewählte Risiken rückversichert. Diese Vertragsart kann auch als «automatische» Rückversicherung bezeichnet werden.

Proportionale Rückversicherung (Summen Rückversicherung): Der Rückversicherer beteiligt sich mit einem bestimmten Prozentsatz (Quote) am rückversicherten Versicherungsbestand und ist im Verhältnis dazu an den Haftungen, den Prämien und den Schadensleistungen beteiligt.

  • Quotenrückversicherung: Fixer Prozentsatz

  • Summen-Exzedenten-Rückversicherung: Die Versicherungsverträge bleiben bis zu einem definierten Selbstbehalt vollumfänglich im Bestand des Erstversicherers. Der Rückversicherer beteiligt sich erst, wenn die Versicherungssumme den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt.

Nicht proportionale Rückversicherung (Schaden Rückversicherung)

Beteiligung bezieht sich auf Schäden, die einen vereinbarten Selbstbehalt überschreiten (Maximum ist limitiert)