HR Fachperson General
Vorbereitung HR Generalistenwissen und Fallbeispiele
Vorbereitung HR Generalistenwissen und Fallbeispiele
Fichier Détails
Cartes-fiches | 142 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Economie politique |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 23.04.2025 / 25.04.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20250423_hr_fachperson_general
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Intégrer |
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Auch bei kurzen Verträgen (ab 8 Std./Woche) NBU-Versicherung.
Lerntechnik, Reflexion, einfache Kommunikation etc.
Nur bei Zustimmung oder Abwesenheit des MA während Probezeit.
Antrag durch den Versicherten bei der zuständigen Ausgleichskasse.
Qualifizierte Kandidaten schwieriger zu finden, weniger offene Stellen.
Versetzung, interne Ausschreibung, Talentpool.
Arbeitsort, Funktion, Dauer, Leistung, Verhalten – gesetzlich geregelt.
Kurzzeitige Arbeitslosigkeit z. B. beim Stellenwechsel.
z. B. Anzahl Bewerbungen pro Stelle, Zeit bis Besetzung.
Gesamtwert aller im Inland produzierten Güter & DL pro Jahr.
z. B. Pausenregelung, Gesundheitsschutz, Verhalten im Betrieb.
Zeugnis = mit Leistung/Verhalten; Bestätigung = neutral.
Funktion, Erfahrung, Ausbildung; nicht Geschlecht oder Zivilstand.
Theorie in Schule, Praxis im Betrieb, starke Durchlässigkeit.
Leitbild, Mission, Unternehmenspolitik sind normativ.
Ausschreibung, Sichtung, Einladung, Gespräch, Entscheidung.
Lohnpflicht besteht, Gerichtsentschädigung wird angerechnet.
Beitragszeit, Leistungshöhe, Taggelder, Wartezeiten.
z. B. Personenfreizügigkeit, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung.
Flexible Zusammenarbeit, kreative Umgebung, ortsunabhängig.
Funktion, Ausbildung, Erfahrung – objektive Kriterien.
Keine Benachteiligung, Integration ins Berufsleben fördern.
Ein zweiseitiger Vertrag, bei dem AN sich zur Leistung, AG zur Lohnzahlung verpflichtet.
Wenn Kündigung während Sperrfrist erfolgt, ist sie nichtig bzw. verschiebt sich.
Ein Zeugnis auf Wunsch während des Arbeitsverhältnisses – z. B. bei Vorgesetztenwechsel.
Wenn Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (z. B. Diebstahl).
Wenn AG keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, aber AN arbeitsbereit ist.
Treuepflicht, Sorgfaltspflicht, Arbeitsleistung, keine Schwarzarbeit.
Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Anstellung, Lohn, Beförderung etc.
Am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (für Erwerbstätige).
ALV sichert Arbeitseinkommen, IV sichert Existenz bei Erwerbsunfähigkeit.
Altersrente, Invalidenrente, Witwen-/Waisenrente, Kapitalauszahlung möglich.
z. B. bei Sittenwidrigkeit, Unmöglichkeit oder Gesetzesverstoss.
z. B. Schwangerschaft, Krankheit, Militär – nur nach Ablauf Probezeit.
Max. 3 Monate, mind. 7 Tage; kann schriftlich angepasst werden.
Schutz von Gesundheit, Persönlichkeit, Schutz vor Mobbing, Diskriminierung.
z. B. Reorganisation, Leistung, Verhalten, wirtschaftliche Gründe.
Durch den Arbeitgeber bei Erreichen des Mindesteinkommens.
Ein qualifiziertes Dokument zu Art, Dauer, Leistung & Verhalten.
Ein Landes-GAV regelt Mindeststandards für ganze Branchen.