HR Fachperson General
Vorbereitung HR Generalistenwissen und Fallbeispiele
Vorbereitung HR Generalistenwissen und Fallbeispiele
Fichier Détails
Cartes-fiches | 142 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Economie politique |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 23.04.2025 / 25.04.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20250423_hr_fachperson_general
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Intégrer |
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Dokumentiert Lohn, Abzüge, Zulagen, Überstunden usw.
7 Tage (sofern nicht schriftlich anders vereinbart).
Regelt Kündigungsschutz z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft.
Funktion, Pensum, Lohn, Beginn, Dauer, Ferien, Kündigungsfrist.
Vertrauensarbeitszeit = keine fixe Zeiterfassung, Selbstverantwortung.
Flexible Arbeitszeit mit fester Präsenzzeit und Gleitbereich.
Endet automatisch, keine Kündigung nötig.
Ist gültig – mündliche Kündigung ist rechtlich zulässig, aber problematisch.
Min. 4 Wochen bei 100 % Pensum, gesetzlich fixiert.
Nicht gemeldete Erwerbstätigkeit ohne Anmeldung bei Sozialversicherungen.
Arbeitsleistung erbringen – wichtigste Pflicht des AN.
AG muss vereinbarten Lohn pünktlich auszahlen – Pflichtleistung.
z. B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse – vorübergehend, unverschuldet.
Nur wenn schriftlich vereinbart – sonst kein Anspruch.
Gratifikation ist freiwillige Sonderzahlung – 13. ist vertraglich geregelt.
Verstoss gegen ArG kann zu Bussen führen (z. B. Ruhezeitverletzung).
Leistung durch UVG, Taggeld nach Wartefrist – je nach Abrede.
Meist nach 2–3 Tagen; muss im Vertrag oder Reglement geregelt sein.
Sofortige Meldung an AG, Arztzeugnis i. d. R. ab 3. Tag.
Ansammlung von Überzeit, Gleitzeit oder Mehrarbeit zur späteren Kompensation.
Altersrente, Invalidenrente, Todesfallleistungen (Witwen/Waisen), Freizügigkeit.
Teil des koordinierten Lohns, der nicht versichert wird (ca. CHF 25'725).