Öffentliches Dienstrecht
1/2-Modul
1/2-Modul
Fichier Détails
Cartes-fiches | 53 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 09.04.2025 / 22.05.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20250409_oeffentliches_dienstrecht
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20250409_oeffentliches_dienstrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Nenne die verschiedenen Statusgruppen des Beamtentums
- Beamte auf Lebenszeit (§ 4 I BeamtStG)
- Beamte auf Probe (§ 4 III BeamtStG, § 5 BremBG)
- Beamte auf Widerruf (§ 4 IV BeamtStG)
- Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG, § 6 BremBG)
- Beamte auf Zeit (§ 6 BeamtStG, § 7 BremBG)
- Politische Beamte (§ 30 BeamtStG, § 37 BremBG)
Was ist eine Laufbahn?
Nenne die einschlägigen Normen
Eine Laufbahn umfasst alle Ämter, die
- derselben Fachrichtung (§ 13 II BremBG)
- und derselben Laufbahngruppe
angehören (§13 I BremBG).
Die Zugehörigkeit zu einer Laufbahngruppe richtet sich nach der für die Laufbahn erforderlichen Vor- und Ausbildung (§ 13 III BremBG).
[Klausurvorbereitung]
Warum gibt es unterschiedliche Laufbahnregelungen im Landesrecht?
Nenne die einschlägigen Normen.
Die konkurrierende Gesetzgebung umfasst nach Art. 74 I Nr. 27 GG:
Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts
sowie der Richter in den Ländern mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung.
Nenne die drei verschiedenen Amtsbegriffe
- Amt im statusrechtlichen Sinne
- Amt im abstrakt-funktionalen Sinne
- Amt im konkret-funktionalen Sinne
Was versteht man unter einem Dienstposten?
Der Dienstposten setzt sich zusammen aus
- dem konkret-funktionalen Amt
- und der Dienstbezeichnung.
Ein Dienstposten kann außerhalb des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 IV GG auch von Angestellten besetzt werden.
Was versteht man unter einem Amt im statusrechtlichen Sinne?
Ein Amt im statusrechtlichen Sinne wird
- einem Beamten ausdrücklich verliehen,
- in der Ernennungsurkunde benannt und
- ist entscheidend für die Besoldungsgruppe.
Es darf außerdem, aufgrund der Kosten für zukünftige Haushaltsjahre, nur mit einer besetzbaren Planstelle verliehen werden (§ 49 I LHO).
Was versteht man unter einem Amt im abstrakt-funktionalen Sinne?
Ein Amt im abstrakt-funktionalen Sinne bezeichnet die Zuordnung eines Beamten zu einer Behörde, z.B. Regierungsdirektor beim Senator für Finanzen.
Beim Wechsel einer Behörde durch eine Abordnung nach § 28 BremBG oder eine Versetzung nach § 29 BremBG ändert sich das Amt im abstrakt-funktionalen Sinne.
Was versteht man unter einem Amt im konkret-funktionalen Sinne?
Ein Amt im konkret-funktionalen Sinne bezeichnet den Aufgabenkreis innerhalb einer Behörde.
Bei einer Umsetzung ändert sich der Aufgabenkreis innerhalb einer Behörde.
Was versteht man unter einer Behörde?
Eine Behörde ist gemäß § 1 I BremVwVfG i.V.m. § 1 IV VwVfG
jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
[Klausurvorbereitung]
Was versteht man unter dem sog. Funktionsvorbehalt?
Gemäß Art. 33 IV GG ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamten zu übertragen, insbesondere
- in der Eingriffsverwaltung und
- bei höheren Dienstposten.
Achtung: Kein subjektives Recht, also nicht einklagbar.
[Klausurvorbereitung]
Wie ist das Recht des öffentlichen Dienstes laut GG zu regeln?
Gemäß Art. 33 V GG ist das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Mit den hergebrachten Grundsätzen ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, insbesondere unter der WRV, als verbindlich anerkannt worden sind (BVerfG).
Nenne die rechtsinstitutsprägenden Grundsätze des Berufsbeamtentums
- Öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis
- durch Gesetz ausgestaltet
- grundsätzlich auf Lebenszeit
- Leistungsprinzip
Nenne die wichtigsten Pflichten der Beamt:innen
- Rechtsgehorsam
- Umfassende Treuepflicht
- Hingabe zum Dienst
- Kein Streikrecht
- Politische Neutralität und Unparteilichkeit
Nenne die wichtigsten Rechte der Beamt:innen
- Umfassende Fürsorgepflicht gegenüber Beamten und seiner Familie
- Alimentation (amtsangemessene Besoldung, Versorgung im Ruhestand, Beihilfe)
- Gesetzliche Anspruchsregelung
- Angemessene Amtsbezeichnung
- Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
- Schutz vor willkürlicher Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG)
Nicht grundgesetzlich geschützt: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitszeit (WRV!)
Wer besitzt die Dienstherrenfähigkeit?
Grundsätzlich besitzen
- Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
- sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
nach § 2 BeamtStG die Dienstherrenfähigkeit.
Wer ist Vorgesetzter?
Vorgesetzter ist gemäß § 3 III BremBG, wer dem Beamten für die dienstliche Tätigkeit Weisungen erteilen darf - von der Hausspitze hierarchisch bis zum ausführenden Beamten.
Hintergrund ist das Demokratieprinzip gemäß Art. 20 GG.
Wer ist Dienstvorgesetzter?
Dienstvorgesetzter ist gemäß § 3 II BremBG, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten zuständig ist.
Persönliche Angelegenheiten sind z.B. Urlaub, Beurteilungen und Abordnungen.
Nenne die oberste Dienstbehörde für Bremen bzw. Bremerhaven
Die oberste Dienstbehörde ist der Senat bzw. der Magistrat gemäß § 3 I BremBG.
[Klausurvorbereitung]
Umreiße kurz die Gesetzgebungskompetenz zum Berufsbeamtentum
Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes nur für Statusrechte und Pflichten gemäß Art. 74 I Nr. 27 GG.
=> Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Ansonsten Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 GG, insbesondere auch für die Besoldung.
=> Bremisches Beamtengesetz (BremBG)
[Klausurvorbereitung]
Für wen gilt das BremBG (Rechtsstellung)?
Das BremBG gilt (neben dem BeamtStG), soweit nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 1 I BremBG für
- Beamte des Landes,
- der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
- sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
[Klausurvorbereitung]
Nenne die wichtigsten Charakteristika des Beamtenverhältnisses auf Widerruf
Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 4 IV BremBG
- Während der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes, z.B. eines Referendariats
- Ende des Vorbereitungsdienstes mit Bestehen oder endgültigem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- Vorbereitungsdienst wird ex nunc widerrufen
[Klausurvorbereitung]
Nenne die wichtigsten Charakteristika des Beamtenverhältnisses auf Probe
Beamtenverhältnis auf Probe nach § 4 III BeamtStG, § 5 BremBG
- Zur späteren Verwendung als Lebenszeitbeamte oder
- zur Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion
- Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erforderlich
- Bewährung für die Laufbahn (§ 19 I BremBG)
- Probezeit regelmäßig drei Jahre (§ 19 III BremBG)
- Erleichterte Entlassungsmöglichkeiten im Falle der Nichtbewährung (§ 23 III Nr. 2 BeamtStG)
- Zwingende Ernennung auf Lebenszeit nach Probezeit
[Klausurvorbereitung]
Nenne die wichtigsten Charakteristika des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach § 4 I BeamtStG
- Dauernde Wahrnehmung von hoheitlichsrechtlichen Aufgaben
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur nach Disziplinarverfahren
[Klausurvorbereitung]
Grenze Ehrenbeamte, Beamte auf Zeit und Politische Beamte voneinander ab
- Beamte auf Zeit: befristete Aufgabenwahrnehmung (§ 6 BeamtStG, § 7 BremBG), z.B. hauptamtliche Magistratsmitglieder (§ 7 I Nr. 3 BremBG)
- Ehrenbeamte: unentgeltliche Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben (§ 5 I BeamtStG i.V.m. § 6 I BremBG), z.B. ehrenamtliche Magistratsmitglieder in Bremerhaven (§ 6 II BremBG)
- Politische Beamte: z.B. Staatsräte oder Sprecher des Senats (§ 30 BeamtStG, § 37 BremBG), Möglichkeit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Welche Voraussetzungen benötigt man jeweils für das
1. und 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1?
1. Einstiegsamt: einfache Berufsbildungsreife, abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder Berufsausbildung (§ 14 I BremBG)
2. Einstiegsamt: mittlerer Schulabschluss, abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder Berufsausbildung (§ 14 II BremBG)
Welche Voraussetzungen benötigt man jeweils für das
1. und 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2?
1. Einstiegsamt: abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bachelorgrad, mit Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst (§ 14 III 1 BremBG). Vorbereitungsdienst entfällt, wenn das Studium als unmittelbar für die Laufbahn qualifzierend anerkannt wird (§ 14 III 2 BremBG)
2. Einstiegsamt: abgeschlossenes Hochschulstudium mit Mastergrad, mit Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst (§ 14 IV BremBG)
[Klausurvorbereitung]
Wie ist der Zugang zum öffentlichen Dienst geregelt?
Eignung, Leistung und Befähigung sind die zentralen Zugangskriterien (Art. 33 II GG).
Ergänzend, aber nachrangig steht die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 II GG).
Der Zugang ist unabhängig vom religiösen Bekenntnis (Art. 33 III GG, Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 II WRV)
Was versteht man unter hoheitsrechlichen Aufgaben?
Hoheitsrechtliche Aufgaben sind solche, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Angestellten übertragen werden dürfen. Diese haben privatrechtliche Arbeitsverhältnisse.
Der verlangte Rechtsgehorsam bezieht sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch
auf die Verwaltungsvorschriften und Weisungen des Innenrechts.
Was versteht man unter der Treuepflicht?
Eine positive innere Einstellung zur grundgesetzlichen Werteordnung und die Bereitschaft, dafür einzustehen.
Wie ist es um die Haftung von Beamten bestellt?
- Haftungsrechtlich: Schadensersatzpflicht gemäß § 839 BGB
- Amtspflichtverletzungen: Haftungsübergang auf den Staat gemäß Art. 34 GG
Nenne die wichtigen Aspekte eines Haftungsübergangs auf den Staat nach Art. 34 GG
Ein Rückgriff auf den einzelnen Beamten erfolgt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Art. 34 2 GG).
Zuständig ist die ordentliche Gerichtsbarkeit (Art. 34 3 GG), genauer das Zivilgericht bzw. das Landgericht (§ 13 GVG i.V.m. § 71 II Nr. 2 GVG).
[Klausurvorbereitung]
Können vertragliche Vereinbarungen über die Besoldung getroffen werden?
Nein, denn:
Zusicherungen,
Vereinbarungen
und Vergleiche,
die Beamt:innen eine höhere Besoldung als gesetzlich geregelt verschaffen sollen, sind unwirksam (§ 3 II BremBesG).
Auch der Verzicht auf die Besoldung ist ausgeschlossen (ganz oder teilweise). Die Ausnahme bilden die vermögenswirksamen Leistungen (§ 3 III BremBesG).
[Klausurvorbereitung]
Definiere Eignung, Leistung und Befähigung
Eignung: körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Befähigung: die Allgemeinbildung der Bewerber:innen, wie sie im (Hoch)Schulsystem vermittelt wird
(Fachliche) Leistung: die geforderte fachliche Leistung, die - aufbauend auf der Vorbildung - von Bewerber:innen erworben worden ist
[Klausurvorbereitung]
Welche inhaltlichen Voraussetzungen hat eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit?
Materielle Voraussetzungen der Berufung sind:
Deutsche:r im Sinne des Art. 116 I GG
oder EU-Staatsangehörigkeit (Art. 45 AEUV)
=> § 7 I Nr. 1 BeamtStG
Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
=> § 7 I Nr. 2 BeamtStG
Vorbildung nach Landesrecht
=> § 7 I Nr. 3 BeamtStG
Bewährung in der Probezeit
=> § 10 1 BeamtStG
Keine Entfernung aufgrund eines Disziplinarvergehens
=> § 10 VI BremDG
[Klausurvorbereitung]
Wie begründen sich die Regelungen der Besoldung durch Parlamentsgesetz?
Aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums geht die gesetzliche Anspruchsregelung hervor.
Im Landesrecht findet sich in § 3 I BremBesG, dass die Besoldung von Beamt:innen und Richter:innen durch Gesetz geregelt werden muss.
[Klausurvorbereitung]
Wie setzt sich die Besoldung zusammen?
Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt und ggf. weiteren Bestandteilen - Zuschläge und Zulagen - zusammen.
Das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe des verliehenen Statusamtes (§ 20 I 1 BremBesG).
Beamte werden dabei den Besoldungsgruppen A und B zugeordnet (sofern sie nicht Professor:innen sind und damit Besoldungsgruppe W, oder Richter:innen und Staatsanwält:innen und damit Besoldungsgruppe R; § 22 I BremBesG).
Das Grundgehalt der Besoldungsordnung A bemisst sich nach Stufen (§ 25 I 1 BremBesG).
Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe der Besoldungsgruppe A erfolgt nach Zeiten der dienstlichen Erfahrung.
Die Besoldungsgruppen unter A 11 erhalten jährliche Sonderzahlungen.
[Klausurvorbereitung]
Welche Zulagen und Zuschläge können Teil der Besoldung sein?
z.B.
Familienzuschlag (§ 35 BremBesG)
Amts- und Stellenzulagen (§§ 37, 38 BremBesG)
Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (§ 52 BremBesG)
Zulagen für besondere Erschwernisse (§ 53 BremBesG)
[Klausurvorbereitung]
Wie berechnet sich das Ruhegehalt den Grundzügen nach?
Das Ruhegehalt wird berechnet, indem
die ruhegehaltsfähige Dienstzeit
mit dem Faktor 1,79375
sowie den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen
multipliziert wird (§ 16 I 1 BremBeamtVG).
Das Ruhegehalt ist gedeckelt auf maximal 71,75 % der letzten Bezüge.
Welche Dienstzeit ist ruhegehaltsfähig?
Ruhegehaltsfähig ist die Dienstzeit, die Beamt:innen
vom Tag der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis
im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn
im Beamtenverhältnis
absolviert haben (§ 6 I 1 BremBeamtVG).
Teilzeitdienst zählt vermindert (§ 6 I 3 BremBeamtVG).