Arbeitsrecht
für WFW
für WFW
Set of flashcards Details
Flashcards | 13 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 14.03.2025 / 15.03.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250314_arbeitsrecht_15Fr
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tarifvertragliche Regelungsmöglichkeiten
- AG & AN sind tarifgebunden
- TV f. allg. verbindlich erklärt wurden
- TV im Arbeitsvertrag einbezogen f. anwedbar vereinbart worden
Verletzung von ANpflichten
leichte Fahrlässigkeit:
- normale Alltagsfehler, Tasse fällt um
- AG haftet allein
mittlere Fahrlässigkeit:
- alles dazwischen
- anteilige Haftung AG AN
grpbe Fahrlässigkeit:
- außenstehender Dritte würde sich die Hände über dem Kopf zusammenschalgen
- AN haftet allein
Pflichten AN AG
AN:
- Arbeitspflicht
- Treuepflicht
AG:
- Entgeltzahlung
- Beschäftigungspflicht
- Schutzpflicht
- Diskriminierungsverbot
Entgeltzahlungspflicht
wo keine Leistung da auch keine Gegenleistung
Ausnahmen:
Feiertage
Krankheit
Urlaub
verübergehende persönl. Verhindung
Feiertage & vorübergehende persönliche Verhinderung
Feiertage:
- gesetzl. Feiertage, dann AG muss zahlen da dadurch die Arbeitszeit wegfällt
vorübergehende persönliche Verhinderung
- z.B. Beerdiung der Eltern, bei Enkel eher verständnis das er nicht geht
- Kinderkrank 1-3
Beendiung Arbeitsverhältnis
- Anfechtung > wie in BGB
- Befristung > Elternzeit
- Kündigung
- Tod AN
- Aufhebungsvertrag
Befristung
nur unter bestimmten Umständen
- mit Sachgrund
- o. Sachgrund (max 2 Jahre/ verlängerung max 3x)
- o. Sachgrund (bei ab 52 J. & min. 4 Monat beschäftigungslos) bis 5 Jahre
- bei Neugründung
unwirksame Befristung, AN will geltend machen:
- innerhalb 3 Wochen nach vereinbarten Ende des befristeten AV
- Klage bei Arbeitsgericht
besonderer Kündigungsschutz
- Schwerbehinderte §168 ff. SGB IX
- Mutterschutz §17 MuSchG
- Elternzeit §18 BEEG
- Azubi nach Ablauf Probezeit §22 II BBiG
- Wehr- Ersatzdienstleistende
- Mitglieder der Personalvertretung §15 KSchG
Allgemeiner Kündiungsschutz
schränkt das Recht zur freien Kündigung des AG zum Schutz des AN ein
gilt nur:
- nur bei mehr als 5 bzw. 10 Vollzeitkräften
- nur wenn Arbeitsvertrag länger als 6 M besteht
dann Kündigungsgrund vorliegen
Kündigungsgrund
verhaltensbedingt:
- Verstoß gegen Vertragspflichten (Arbeitsverweigerung, sexuelle Belästigung, Verspätung, Störung Betriebsfrieden)
- Abmahnung mehrfach vorliegen
personenbedingt:
- Krankheit > Beeinträchtigt betriebliche Interessen
- Stftaten die AV beeinflussen
- mangelnde Eignung
- fehlende Arbeitserlaubnis
Betriebsbedingt:
- Wegfall der Beschäftigungsunmöglichkeit
- Sozialauswahl erforderlich: Alter, Betriebsangehörigkeit, Schwerbehinderung, Unterhaltspflichtige