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Flashcards 13
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 14.03.2025 / 15.03.2025
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https://card2brain.ch/box/20250314_arbeitsrecht_15Fr
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tarifvertragliche Regelungsmöglichkeiten 

  • AG & AN sind tarifgebunden
  • TV f. allg. verbindlich erklärt wurden 
  • TV im Arbeitsvertrag einbezogen f. anwedbar vereinbart worden

Verletzung von ANpflichten

leichte Fahrlässigkeit:

  • normale Alltagsfehler, Tasse fällt um 
  • AG haftet allein 

mittlere Fahrlässigkeit: 

  • alles dazwischen
  • anteilige Haftung AG AN 

grpbe Fahrlässigkeit:

  • außenstehender Dritte würde sich die Hände über dem Kopf zusammenschalgen
  • AN haftet allein

Pflichten AN AG

AN:

  • Arbeitspflicht
  • Treuepflicht

AG:

  • Entgeltzahlung
  • Beschäftigungspflicht
  • Schutzpflicht
  • Diskriminierungsverbot

 

Entgeltzahlungspflicht 

wo keine Leistung da auch keine Gegenleistung

Ausnahmen:

Feiertage

Krankheit

Urlaub

verübergehende persönl. Verhindung

Feiertage & vorübergehende persönliche Verhinderung 

Feiertage:

  • gesetzl. Feiertage, dann AG muss zahlen da dadurch die Arbeitszeit wegfällt

vorübergehende persönliche Verhinderung

  • z.B. Beerdiung der Eltern, bei Enkel eher verständnis das er nicht geht 
  • Kinderkrank 1-3 

Krankheit

Urlaub

zum Schutz und Förderung der Gesundheit & Leistungsfähigkeit der AN 

Beendiung Arbeitsverhältnis

  • Anfechtung > wie in BGB 
  • Befristung > Elternzeit 
  • Kündigung
  • Tod AN
  • Aufhebungsvertrag

Befristung 

nur unter bestimmten Umständen

  • mit Sachgrund
  • o. Sachgrund (max 2 Jahre/ verlängerung max 3x)
  • o. Sachgrund (bei ab 52 J. & min. 4 Monat beschäftigungslos) bis 5 Jahre
  • bei Neugründung

unwirksame Befristung, AN will geltend machen: 

  • innerhalb 3 Wochen nach vereinbarten Ende des befristeten AV
  • Klage bei Arbeitsgericht 

VSS Kündigung 

besonderer Kündigungsschutz

  • Schwerbehinderte §168 ff. SGB IX
  • Mutterschutz §17 MuSchG 
  • Elternzeit §18 BEEG
  • Azubi nach Ablauf Probezeit §22 II BBiG
  • Wehr- Ersatzdienstleistende
  • Mitglieder der Personalvertretung §15 KSchG

Allgemeiner Kündiungsschutz

schränkt das Recht zur freien Kündigung des AG zum Schutz des AN ein 

gilt nur:

  • nur bei mehr als 5 bzw. 10 Vollzeitkräften
  • nur wenn Arbeitsvertrag länger als 6 M besteht 

dann Kündigungsgrund vorliegen 

Kündigungsgrund

verhaltensbedingt:

  • Verstoß gegen Vertragspflichten (Arbeitsverweigerung, sexuelle Belästigung, Verspätung, Störung Betriebsfrieden)
  • Abmahnung mehrfach vorliegen 

personenbedingt:

  • Krankheit > Beeinträchtigt betriebliche Interessen
  • Stftaten die AV beeinflussen
  • mangelnde Eignung
  • fehlende Arbeitserlaubnis 

Betriebsbedingt:

  • Wegfall der Beschäftigungsunmöglichkeit
  • Sozialauswahl erforderlich: Alter, Betriebsangehörigkeit, Schwerbehinderung, Unterhaltspflichtige