Grundzüge des Rechts

Recht an der ETH. D-Gess

Recht an der ETH. D-Gess


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 16.01.2025 / 10.03.2025
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Versuch im Strafrecht

wenn alle subjektiven tatbestandsmerkmale erfüllt sein

Grunddelikte und angewandte delikte

  • Grunddelikte sind grundlagen der delikte
  • Angewandte delikte:
    • privilegierte Delikte, mildernde umstände
    • qualifizierte Delikte, erschwerdene Umstände

Efolgsdelikte und schlichte tätigkeit

bei erfolgsdelitken braucht es einen erfolg damit unter tatbestand fällt. Bei schlichten delikten ist es erfolgsunabhängig: falsches gutachten.

3 teilige Struktur der strafbaren Handlung

  1. Tatbestandsmässigkeit
    • Tatbestand besteht aus Tatbestandselementen welche alle erfüllt sein müssen. Übereinstimmung eines Sachverhalts mit einem Tatbestand
    • actus reus: objektiver tatbestandsmerkmale
    • mens rea: subjektiver Tatbestandsmerkmale, unterscheidung zw vorsatz und fahrlässigkeit
  2. Rechtwidrikeit
    • Rechtwidriges Verhalten ist ein tatbestandmässiges Verhalten sofern keine Rechtfertigungsgrund vorliegt
    • Falls rechtfertigungsgrund vorliegt kann eine formelle Verletzung einer Norm als zulässig erklärt werden.
  3. Schuld
    • persönliche vorwerfbarkeit einer rechtswidrigen handlung
    • setzt Schuldfähigkeit voraus --> schuldausschlussgrund zb bei psychischer erkkrankung

absolute und relative Straftheorie

absolut: strafe ist nötig weil ein verstoss vorlag

relativ: strafe ist nötig damit es nicht wieder vorkommt

Strafrecht

  • Öffentliches Recht
  • Strafgesetzbuch (StGB, materielles Recht unterteilt in allgemeinen Teil und besonderen Teil)
  • Strafprozessordnung (StPO, formelles Recht, pro memoria)

Revision

Ausnahme vom grundsatz der Rechtskraft

unter umständne kann ein mat. oder form. rechtskräftiges urteil neu aufgerollt werden. zb bei auftauchen neuer beweismittel, verstoss gegen verfahrensrechtliche vorschriften.

Formelle und Materielle Rechtskraft

 

Formelle Rechtskraft: Falls Entscheid letzinstanzlich oder die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist

Materielle Rechtskraft: im betreffenden Verfahren mit formellen rechtskr. Entscheid beurteilter Sachverhalt verbindlich geregelt. Darf nicht mehr in einem neuen Verfahren zw gleichen Parteien zur diskussion kommen.

Beweisführungslast

besagt wer die Beweise zu führen hat (Offizialmaxime oder Verhandlungsmaxime)

Beweislast

falls beweiserhebung zu keinem eindeutigen ergebnis führt, stellt sich die frage wer die beweislosigkeit zu tragen hat. derjenige trägt beweislast, der aus einer unbewisenen sache häte recht ableiten können.

Beschwerde, Klage und einsprache

  • Beschwerde: Anfechtung eines Hoheitsaktes des Staates
  • Einsprache: Ebenfalls anfechtung eines Hoheitsaktes des Staates jedoch von einer Behörde selbst.
  • Klage: der öff. Rechtsplfege untergeordnet. zw. gleichgeordneten Rechtssubjekten

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf ist eine Eingabe mit der ein Entscheid einer Behörde kritisiert wird, ohne anspruch auf behandlung.

Wiedererwägungsgesuch (neuberurteilung wird verlang) oder Aufsichtsbeschwerde (fordern aufsichtsmässiges einschreiten)

Rechtmittel

Formelles Begehren mit dem Entscheid einer unteren Instanz an eine obere Instanz zu gehen, meist befristete Befugnis.

 

Rechtvorkehr

Oberbegriff für jedes rechtliche Vorgehen

Prozessentscheid und Sacheintscheid

Prozessentscheid: eintreten nicht eintreten: Falls Prozessvorraussetzungen erfüllt eintreten.

Falls eintreten erst Sachentscheid

Sachentscheid: Gutheissung oder Abweisung eines Begehrens

Prozessfähigkeit

=Geschäftsfähigkeit im Zivilprozess: Volljährigkeit

in anderen Prozessen = Verfahrensfähigkeit. in spez. ab 14

Verfahrensgrundsätze: Verhandlungsmaxime und Untersuchungsmaxime

  • Verhandlungsmaxime
    • Im Zivilprozess
    • formelle Wahrheit: Parteien erbringen Beweismittel
  • Untersuchungsmaxime
    • materielle Wahrheit: Behörde klärt Sachverhalt und erhebt Beweise
    • Stafrecht und Verwaltungrecht

verfahrensgrundsätze: Dispositionsmaxime und Offizialmaxime

  • Dispositionsmaxime:
    • Die parteien können über die Einleitung des Verfahrens, seinen Umfang und die Beendigung selber entscheiden.
    • behörde kann nicht tätig werde wenn nicht jemand ein entsprechendes Begehren stellt.
    • Pendant zur Privatautonomie
    • im Zivilrecht
  • Offizialmaxime:
    • Behörde des Amtes werden tätig, ohne dass es die Parteien wollen
    • pendant zum Legalitätprinzip, Staat greift nur dann ein wenn er eine rechtliche Grundlage und erlaubnis hat.
    • Im Strafrecht und im Verwaltungsrecht

Verfahrensgarantien (prozessrecht)

  • Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung im Verfahren
    • Verbot der formellen Rechtsverweigerung
    • Verbot der Rechtsverzögerung (keine behandlung der angelegenheit in einer bestimmten frist)
    • Verbot des überspitzen Formalismus (übertriebene formvorschriften)
    • Waffengleichheit: alle parteien müssen gleich behandelt werden
  • Anspruch auf rechtliches Gehör
    • Recht sich vor Entscheid zur Sache zu äussern
    • einsicht in die entscheidserheblichen Akten nehmen (ausser Schutz nötig)
    • Beweise erbringen und Beweisanträge stellen
    • ordnungsgemässe mitteilung des Entscheids und  angemessene Begründung
  • Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege
    • falls erforderliche Mittel nicht zur Verfügung und Begehren nicht aussichtslos
    • unentgeltlicher Rechtsbeistand

Institutionelle Prinzipien (Prozessrecht)

  • anspruch auf verfassungsmässiges Richten
    • rechtmässige Zusammensetzung des Gerichts, Regelung der Organisation, Zuständigkeit und des Verfahrens im formellen Gesetz
    • Verbot von ausnahmegerichten, sondergerichte
  • Anspruch auf unabhängiges und unparteisches Gericht
    • unvoreingenommener Richter, ohne einwirkung sachfremder umstände
  • Befangenheit und Ausstand
    •  Falls Befangenheit (eingeschränktes urteilsvermögen) des Richters sein könnte, freiwilliger oder auf begehren züruckziehen des Richters.

Modellinstanzenzug für Strafprozess

 

Kantonales Strafgericht erster Instanz (Berzirkgericht) oder besondere Gerichte --> Kantonales Strafgericht zweiter instanz (Obergericht oder Kantonsgericht) --> Bundesgericht

 

Bundestrafgericht --> Bundesgericht

Modellinstanzenzug für öffentliche Rechtspflege

Verfügung auf kantonaler Ebene --> Verwaltungsinterne Beschwerde auf Kantonsebene -->( Kantonales Verwaltungsgericht)--> Bundesgericht

 

Verfügung eidg. Behörden -->Bundesverwaltungsgericht --> Bundesgericht

 

Radio Tv --> Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI ---> Bundesgericht

Modelinstanzenzug

Ablauffolge der Gerichte:

  1. Schlichtungsbehörde
  2. spezifisches Gericht
  3. (zweitinstanzliches Zivilgericht)
  4. Bundesgericht

Rechtspflegesystem Unterteilung

  • Zivilprozessrecht:
    • regelt strittige Rechtverhältnisse im Privatrecht und die Organisation der Zivilgerichte
  • Strafprozessrecht
    • Vorschriften bez. Strafverfolgung und Strafbeurteilung und Organisation der Strafverfolgungsbehörden und der zus. Gerichte
  • Verwaltungsprozessrecht oder Öffentliches Prozessrecht
    • unterscheidung zw. nichtstreitiges und streitiges Verfahren.
    • Anwendung und durchsetzung öffentlich-rechtlichen Norm

Rechtspflege (prozessrecht)

  • Erkenntnis + Vollsteckungsverfahren
  • Erkenntnisverfahren: Rechtanwengung durch Verwaltung: Behörden fällen eine Verfügung oder Urteil aufgrund einer Rechtslage
  • Vollstreckungsverfahren: Rechtsprechung durch Justiz: Damit die Rechtslage effektiv durchgesetzt wird braucht es eine Rechtsprechung durch die Justiz.

Zuständigkeit Kanton Bund im Prozessrecht

Organisation und Verfahren der eidg. Behörden werden bundesrechtlich geregelt. Die Organisation für kantonale Behörden ist grundsätzlich kantonal geregelt. Bei Verfahren ist das Verwaltungsverfahren kantonal geregelt, jedoch das Zivilprozessrecht und Straftprozessrecht bundesrechtlich.

Verfahrensrecht

  • Regelt die Verfahren von Behörden (Strafprozessrecht, zivilprozessrecht, verwaltungsverfahrensrecht)
  • dazu gehört Vollstreckungsrecht
  • Zivil und Strafverfahren auf Bundesebene geregelt, Verwaltungsverfahren fast immer kantonal.

Organisationrecht

  • Regelt Behördenorganisation
  • legt die zusammensetzung Wahlart, Organisation und die Kompetenzen der Staatlichen Behörden fest. (Verwaltung, Gericht, Regierung, gesetzgebende Behörde)

Prozssrecht

  • formelles Recht
  • öffenltiches Recht --> oft zwingend
  • dient der Anwendung, Klärung und Durchsetzung des materiellen Rechts
  • Rechtsentstehung: Legt fest wer recht setzen kann
  • Rechtsdurchsetzung: Legt fest wie materielles Recht durchgesetzt wird
  • kann Unterteilt werden in Verfahrensrecht und Organisationrecht inkl Vollstreckungsrecht.

normative Kraft des faktischen

Rechtsystem ist dafür ausgelegt individuelles Fehlverhalten und abweichungen von einer politisch festgelegten norm zu korrigieren, und nicht darauf gesellschaftliche und politische revolutionen aufzuhalten.

Primäre Konfliktlösung

Lösung von Konflikten ohne Nutzung des Verwaltung und Justizsystems.

Autonomer Nachvollzug odr europarechtskonforme Auslegung

Anpassung innerstaatlicher Gesetze nach EU Recht ohne sich mit Verträgen und Beitritt in die EU zu verpflichten. Ziel ist der Abbau von Nachteilen.

Verknüpfungs und Guillotine Klausel (EU Recht)

Inkrafttreten nur nach Ratifikation aller Verträge. Im Falle einer Kündigung eines Abkommens fallen alle Verträge dahin.

Herkunftsprinzip (EU Recht)

Das Herkunftsprinzip verpflichtet Staaten der EU Produkten aus anderen Mitgliedsländern zum Vertrieb zuzulassen, falls sie die Produktions und Vertriebsbedingungen im Produktionsland erfüllen.

ausdrückliche und immanente Schranken

Die Grundfreiheiten gelten nicht unbeschränkt. Sie unterliegen Schranken die teiweise ausdrücklich

im Vertrag enthalten sind (Ausdrückliche Schranken) aber teilweise auch durch den EuGH entwickelt worden sind (immanente Schranken)

Vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts

  • Freier Warenverkehr
    • Zollunion: Verbot von Zölle
    • Verbot von Beschränkungen
    • Herkunftsprinzip
  • freier Personenverkehr
    • Freiheit sich in der ganzen EU niederzulassen zu arbeiten, Unternehmung zu gründen oder Wohnsitz zu nehmen
    • keine Unterschiedliche behandlung aufgrund Staatsangehörigkeit
    • Niederlassungsfreiheit: Freiheit des Personenverkehrs für Selbständigerwerbende oder juristische Perosnen. Beschränkungen verboten.
  • freier Dienstleistungsverkehr
    • Dienstleistungfreiheit Leistungen wie zb. gewerblicher oder freiberuflicher Art in anderen Staaten zu erbringen
    • ist subsidiär gegenüber anderen Grundfreiheiten
  • freier Kapitalverkehr
    • Verbot von Beschränkungen des Kapitalverkehrs.
    • Freier Kapitalverkehr erfasst Investitionen jeglicher Art, ebenfalls Erwerb von Grundeigentum.
    • zw. Mitgliedstaaten und zw. Mitgliedstaaten und Drittländern

Binnenmarkt Definition

Umfasst einen Raum ohne binnengrenzen, in dem freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen u. Kapital gewährleistet ist. Begriff ersetzt Begriff des gemeinsamen Marktes

Organe der EU

  • EU Parlament
    • Wahl für 5 Jahre von Unionsbürger
    • Kontrolle über Kommission
    • beschliesst in bereichen rechtsetzung haushalt und aufsichtsbefugnisse
  • EU Rat
    • strategische Führung
    • politische Ziele und Prioritäten
    • setzt sich aus Regierungschefs er Mitgliedstaaten zusammen plus Präsident Europäische Kommission + hohe vertreterin
    • hat keine rechtsetzenden Kompetenzen
  • Rat (Rat der EU oder Ministerrat)
    • Verbindung Staaten Ebene und EU Ebene, Sprachrohr der Mitgliedstaaten
    • tritt in unterschiedlicher Zusammensetzung auf, immer ein Vetreter der Regierung
    • Aufgaben: Zusammenwirkung mit Kommission und Parlament zur Rechtssetzung und Erlass von Haushaltsplan und beschliesst Abkommen mit Drittstaaten oder Organisationen
  • EU Kommission
    • Gesamtinteresse der Union und nicht der Mitgliedstaaten verteten
    • Initiativmonopol und Überwachungsaufgaben, führt Haushaltsplan aus und verwaltet Programme, Vertretung der EU nach aussen.
  • Gerichtshof der EU4
    • sichert und wahrt Recht bei Auslegung und Anwednug von Verträgen.
  • EU Zentralbank
  • Rechnungshof

Handlungsformen der EU (Gesetzesarten)

  • Verodnungen
    • generell abstrakt, verbindlich
    • von Unionsorganen
    • unmittelbare wirkung (nicht nötig und zulässig in nationales recht umzusetzen, geht nationalem recht vor)
  • Richtlinien
    • generell- abstrakt
    • Adressat ist Staat und nicht Bürger oder Verwaltung
    • Rechtsetzung erfolgt 2 stufig: Unionsorgane erlassen Richtlinie, anschliessend wird es durch Organe der Mitgliedstaaten in nationale Rechtssätze umgesetzt.
  • Beschlüsse:
    • individuel-konkrete Anforderungen
    • rechtsverbindliche Wirkung für Adressaten
    • vorallem von der Kommision erlassen
    • meistens an Private (juristische oder nat. Personen)
    • oder an einzelne Mitgliedstaaten
  • Empfehlungen und Stellungsnahme
    • ohne oder beschränkte Verbindlichkeit

Rechtsquellen der EU

  • Primäres Recht
    • vertrag über die europäische union (EUV)
    • Vertrag zur Arbeitsweise der EU (AEUV)
    • besteht aus gründungsverträgen und änderunsverträgen
    • dem sekundär recht übergeordnet
  • Sekundärrecht
    • von den unionsorganen erlassenes recht (verodnungen, richtlinien)