SSK1

Fragen aus dem SSK1 Grundkurs

Fragen aus dem SSK1 Grundkurs


Set of flashcards Details

Flashcards 264
Language Deutsch
Category Riddles and Jokes
Level Primary School
Created / Updated 14.12.2024 / 29.01.2025
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In welchen Fällen verwirken natürliche Personen den Anspruch auf Rückerstattung?

Wenn nicht ordnungsgemäss deklariert (bis zur definitiven Einschätzung), die Aufrechnungen der Steuerbehören.

innert welcher Frist ist der Rückerstattungsanspruch zu stellen?

Innert drei Jahren nach Ablauf der Kalenderjahresm in dem die Leistung erbracht worden ist.

Wie und bei welcher Behörde muss ein Rückerstattungsantrag gestellt werden?

Bei derjenigen kantonalen Steuerverwaltung, wo man am Ende des Kalenderjahres seinen Wohnsitz hat, frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die steuerbarenr Leistung fällig geworden ist.
Ausnahmen: bei vorzeitigem Aufhören der Steuerpflicht (Wegzug ins Ausland, Heirat, Tod, Konkurs, etc.) oder in besondere Härtefäle.
Die Rückerstattung erfolgt mittels Verrechnung mit der Kantons- und Gemeindesteuern, ausser in UR,SZ,GR, AG und TG wo in bar zurückgestatte wird.

Wie könnnen einfache Gesellschaften die VST zurückfordern?

Jeder Gesellschafter seinen Anteil.

Ausnahmen: Stockwereigentümergemeinschaften, Erbgemeinschaften und Investmentclub gemeinsam zurückfordern.

Für welche Erträge kann eine pauschale Steueranrechnung verlangt werden?

Für Erträge aus ausländischen beweglichen Vermögen (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) kann die pauschale Steueranrechnung velrangt werden, wenn in der schweiz direkte Steuern darauf erhoben werden.
Es muss ein DBA mit dem Land vorliegen.

Wie kommen die in der Schweiz unbeschränkt Steuerpflichtigen in den Genuss der pauschalen Steuerantrechnung?

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der VST, die Antragsformulare stellen die Kanton zur Verfügung, die als Beilage zum Wertschriftenverzeichnis konzipiert sind. Die Erträge sind Brutto (vor der jeweils erhobenen Quellensteuer ) zu deklarieren.

Wer hat keinen Anspruch auf die pauschale Steueranrechnung?

  • Natürliche Personen die in der Schweiz nach Aufwand versteuern
  • Steuerpflichtige die aufgrund besonderer Bestimmungen oder aufgrund Missbrauchsbestimmungen keine Entlastung verlangen können.
  • Wenn der Betrag der rückforderbaren Steuer tiefer als Fr. 50. ist

Wie berechnet sich der Anrechnungsbetrag?

  • die im Vertragsstaat nicht rückforderbare Steuer
  • die auf die entsprechenden Erträge in der Schweiz bezahlten Steuer
  • die für das entsprechende Steuerjahr insgesamt geschuldete Einkommenssteuer

Der niedrigste aus diesen drei Beträgen gilt als Anrechnungsbetrag.

Schuldzinsen und Unkosten können  im Verhältnis der Vermögenswerte per Ende Jahr abgezogen werden.

Was ist der zusätzliche Steuerrückbehalt USA und wer liefert ihn ab?

Ist ein Steuerrückbehalt (analog VST), die "Qualified Intermediary" (in der Regel Banken) auf amerikanische Dividenden an in der Schweiz ansässige abziehen und der ESTV abliefern muss.

Wie können die in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ihre Rückerstattungsansprüche geltend machen?

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der VST, die Kantone stellen spezielle Formulare zur Verfügung, die als Beilage des Wertschriftenverzeichnis konzipiert sind. Es müssen die Originalabrechnungen beigelegt werden.

Keinen Rückerstattungsanspruch haben Beamte von internationalen Organisationen, diplomatischer oder konsularischer Vertretungen, die sich in der Schweiz aufhalten aber keine Einkommen- und Vermögenssteuern zahlen müssen und die Pauschalbesteuerten.

Wer führt die Veranlagung der Steuern durch und wer übt die Aufsicht?

  • Eidg. Finanzdepartement für die Aufsicht der Steuererhebung
  • Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) für die einheitliche Anwendung des Gesetzes
  • Bundesgericht als letzte Instanz bei Beschwerden (Einsprache)
  • Eidg. Erlasskommission als letzte Instanz bei Gesuche für Erlass

Wie kann die ESTV die einheitliche Anwendung der Gesetze überwachen?

Durch

  • Vornahme von Kontrollen und Akteneinsicht bei den Kantonen
  • Vertretung an Verhandlungen
  • Durchführung von Untersuchungsmassnahmen
  • Verlangen, das Veranlagungen und Einspracheentscheide eröffnet werden.

Welche Grundprinzipien gelten für das Veranlagungsverfahren?

  • Amtliche Veranlagung: keine Mitarbeit des Steuerpflichtigen nötig (Motorfahrzeugsteuer, Hundesteuer, etc.)
  • Selbstveranlaung: die Steuerpflichtigen nehmen die Veranlagung selber vor (MWST, VST), nur Kontrollen nötig.
  • Gemsichte Veranlagung: Steuerpflichtige müssen deklarieren und die Steuererlärung wird überprüft der Steuerbetrag in der Veranlagungsverfügung festgelegt.

Was versteht man unter Beweislast?

Als Beweislast versteht man die Pflicht der beteiligten Parteien, die Behauptungen zu beweisen. Kann dieser Beweis nicht erbracht werdeb, dann muss diese Partei die Folgen der Beweislosigkeit tragen.

Steuerbegründende oder erhöhende Tatsachen: Durch die Steuerbehörde zu erbringen (z.B. Lohnausweise),

Steuermindernde Tatsachen: durch den Steuerpflichtigen zu erbringen, kein Nachweiis = kein Abzug

Was für Pflichten müssen Personen erfüllen?

  • Amtspflicht: kein persönliches Interesse, nicht verwandt, nicht Vertreter oder sonst befangen sein
  • Geheimhaltungspflicht: betrifft alle Tatsachen aus Akten, Verhandlungen und Äusserungen. Auskünfte sind nur zulässig, wenn das Bundesrecht dafür eine gesetzliche Grundlage bietet.
  • Amthilfe unter Steuerbehörden:automatisch von sich aus die übrigen informieren
  • Amtshilfe anderer Behörden: müssen auf Gesuch hin alle nötigen Auskünfte geben
  • Datenbearbeitung: muss dem Gesetz über den Datenschutz folgen

Was sind die verfahrensrechtliche Stellung der Ehegatten?

Sie müssen gemeinsam eine Steuererklärung einreichen und unterschreibne, bei Einsprache reicht ein innerhalb der Frist eingereichtes, auch nur von einem Ehepartner unterzeichnetes Schreiben, alle Mitteilungen werden den Ehegatten gemeinsam mitgeteilt.

Wie werden die Steuerpflichtigen erfasst?

Die Steuerbehörden führen ein Verzeichnis, die notwendigen Angaben erhalten die Kantone von den kommunalen und von den kantonalen Behörden (Zivilstandesämter, Einwohnerkontrolle, etc.) mitgeteilt.

Was tragen die Steuerbehörden zum Veranlagungsverfahren bei?

Die Behörden haben gemäss dem Untersuchungsgrundsatz die Pflicht, zusammen mit dem Pflichtigen die Verhältnisse festzustellen, die für eine richtige und vollständige Bestuerung notwendig sind.
Sie müssen die nötigen Angaben einfordern, bei Unklarheiten direkt oder bei Dritten Auskünfte einholen. Die darf nur verhältnismässig sein, nur zur Feststellung der Bemessungsgrundlage.

Welche Rechte haben die Steuerpflichtigen im Rahmen des Veranlagungsverfahren?

Den Pflichtigen ist das rechtliche Gehör zu gewähren. Sie haben das Recht, nach Einreichen eines Gesuches, auf Akteneinsicht. Die Einsicht erfolgt nur in den Amtsräumen. Kein Anspruch auf interne Akten (Notizen, interne Weisungen), aber auf Gutachten und Berichte. Falls keine Akteneinsicht gewährt wird, darf der Pflichtige eine Bestätigung durch eine Verfügung verlangen. Diese Verfügung kann durch Beschwerde angefochten werden.

Wie wird die Verfügung eröffnet?

Die Verfügung muss schriftlich zugestellt werden und muss eine Rechtsmittelbelehrung beinhalten. Wenn der Steuerpflichtige im Ausland (und kein Vertreter) ist oder keine bekannte Adresse vorhanden, kann die Verfügung im Amtsblatt publiziert werden. Gilt als Zustellung, wichtig für Beginn der Rechtsmittelfristen.

Was müssen die Steuerpflichtigen im Rahmen des Veranlagungsverfahren tun?

Sie müssen die Steuererklärung unterzeichnen und einreichen (formelle Mitwirkungsplicht).
Die Formulare sind gemäss den Anweisungen wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen (materielle Mitwirkungspflicht)-

Wird eine Steuererklärung nicht oder mangelhaft eingereicht, kann eine Nachfrist angesetzt werden. Eine verspätete Einreichung ist eine Verletzung der Verfahrenspflichten. Vollständig wen alle Lohnausweise, Alle Ausweise über alle Bezüge, Verzeichnisse (Wertschriften, Schulden, etc.)
 

Wer muss als Aussenstehender welche Auskunft erteilen?

Bescheinigungspflicht für:

  • Arbeitgeber (Lohnausweis)
  • Gläubiger und Schuldner (Bestand und Zinsen)
  • Versicherungen (ausbezahlte Leistungen und Rückkaufswert)
  • Verwalter (Vermögen und Erträge)

Was sind die Tatbestände können bei der Bescheinigungspflicht verletzt werden?

Nicht einreichen: Verletzung der Verfahrenspflichten, kann mit Busse bestraft werden

Inhaltlich falsch: Urkundenfälschung und Tatbestand des Steuerbetruges

Von welchen Personen kann die Steuerbehörde direkt Auskunft verlangen?

Gesellschafter, Miteigentümer, Gesamteigentümer (Erbengemeinschaften)

Welche Personen sind verpflichtet, der Steuerbehörde direkt von sich aus gewisse Bescheinigungen zuzustellen (Meldepflicht)?

Juristische Personen, Stfitungen: Leistungen an Mitglieder der Verwaltung (VR,GL)

BVG und gebundene Selbstvorsorge: Leistungen an die Begünstigten (z.B. Kapitalbezüge)

 

Wie sieht die Durchführung der Veranlagung aus?

Die Veranlagungsbehörde hat den Untersuchungsgrundsatz zu beachten, d.h. muss den wesentlichen Sachverhalt abklären. Dies auf Grund der Angaben des Steuerpflichtigen, Auskünfte und Meldungen Dritter und der Ergebnisse eigener, ergänzender Untersuchungen.

Was kann man unternehmen, wenn der Steuerpflichtige keine Steuererklärung einreicht?

Wenn die Steuererklärung fehlt oder unvollständig ist, muss beim Steuerpflichtigen die fehlenden Unterlagen eingefordert, dann gemahnt werden. Folgt der Steuerpflichtige dieser Mahnung nicht, kann die Veranlagungsbehörde eine Ermessenveranlaugn (Teil oder ganz) vornehmen. Dies ist eine amtliche Schätzung, welche pflichtgemässe vorgenommen werden muss. Basiert auf Vermutungen, Vorjahre und Erfahrungszahlen.

Wie wird das Ergebnis der Untersuchung dem Steuerpflichtigen mitgeteilt?

Die Mitteilung der Steuerfaktoren (Einkommen und ev. Satzbestimmendes Einkommen), der Steuersatz und der Steuerbetrag (Veranlagungsverfügung) schriftlich (separat oder direkt als Rechnung) mitgeteilt. Diese beinhalten zwingen die Rechtsmittelbehlehrung. Mit der Mitteilung ist das Veranlagungsverfahren abgeschlossen. Wird keine Einsprache erhoben, erwächst sie in Rechtskraft.
Muss die Abweichungen gegenüber der Steuererklärung aufzeigen.

Welche Fristen kennen Sie?

Die vom Gesetzt bestimmten, insbesonders die Rechtsmittelfristen, sind nicht erstreckbar. Nach Ablauf der Frist ist das Recht verwirkt und das Recht existiert nicht mehr.
Fristen die von der Steuerbehörden angesetzt werden (Akteneinforderung) können hingegen erstreckt werden.

Erfolgt die Eingabe nicht innerhalb der gesetzlichen (oder der behördlichen) Frist ein, so wird darauf nicht eingetreten. Die Behörde fällt einen Nichteintretensentscheid.

Was ist die Veranlagungsverjährung?

Die Steuerbehörde hat das Recht (und die Pflicht) Veranlagungen innert 5 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode vorzunehmen. Das ist die relative Verjährung. Die Frist kann entweder still stehen (Stillstand) oder wird unterbrochen (Fristunterbruch).

Auf jeden Fall erlicht das Recht 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode. Das ist die absolute Verjährung. Eine Veranlagung nach Ablauf der absoluten Verjährung ist somit nichtig.

Was sind Gründe für den Stillstand und was geschieht mit der Frist?

Stillstandsgründe sind:

  • Einsprache- Beschwerde- und Revisionsverfahren
  • Solange die Steuerforderung sichergestellt oder gestundet ist.
  • Solange der Steuerpflichtige keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat

Nach dem Stillstand läuft die Frist für den Rest der Dauer weiter.

Was sind Gründe für den Fristunterbruch und was geschieht mit der Frist?

Unterbruchsgründe:

  • Amtshandlungen, die auf Feststellung oder Geltendmachen der Steuerforderung gerichtet ist (und  dem Steuerpflichtigen zur Kenntnis gebracht wird)
  • Jede ausrückliche Annerkennung der Steuerforderung durch den Steuerpflichtigen
  • Einreichen eines Gesuches um Steuererlass
  • Einleitung einer Strafverfolgung wegen vollendeter Steuerhinterziehung oder Steuervergehens

Die Frist beginnt nach dem Unterbruch wieder in der vollen Länge neu zu laufen.

Was ist die Bezugsverjährung?

Die Steuerforderungen verjähren 5 Jahre nach die Veranlagung rechtskräftige geworden sind. Sie können nach diesem Zeitpunkt nicht mehr bezogen werden  und im Inkasso nicht mehr rechtlich durchsetzbar.

Die absolute Verjährung dauert 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuern rechtskräftig festgesetzt worden.

Welches sind die ordentlichen Rechtsmittel?

  • Veranlagung
  • Einsprache bei der Veranlagungsbehörde
  • Beschwerde bei der kant. Rekurskommission oder Steuergerich oder Verwaltungsgericht
  • Beschwerde (zweite) für die dBSt beim kant. Verwaltungsgericht
  • Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht

Was für Fristen gibt es?

  • Ordentliche Fristen (zur Einreichung einer Einsprache/Beschwerde), beträgt 30 Tage, nicht erstreckbar, beginnt am Tag nach dem Erhalt des Entscheides (Zustellfiktion bei eingeschriebener Zusendung). Auch bei unzuständiger Behörde
  • Durch die Behörde gesetzten Fristen (Akteneinforderung), sind erstreckbar wenn Gesuch innerhalb der Frist gemacht wird.

Was für Fristen gibt es?

  • Ordentliche Fristen (zur Einreichung einer Einsprache/Beschwerde), beträgt 30 Tage, nicht erstreckbar, beginnt am Tag nach dem Erhalt des Entscheides (Zustellfiktion bei eingeschriebener Zusendung). Auch bei unzuständiger Behörde
  • Durch die Behörde gesetzten Fristen (Akteneinforderung), sind erstreckbar wenn Gesuch innerhalb der Frist gemacht wird.

Wann und wie kann der Steuerpflichtige seine Steuerveranlagung anfechten?

  • Normale Einsprache: der Steuerpflichtige muss schriftlich Einsprache erheben, grundsätzlich ohne Begründung möglich. Muss bekannt geben, dass er mit der Veranlagung nicht einverstanden ist.
  • Qualifizierte Einsprache: Wenn die Veranlagung nach Ermessen erfolgte, muss die Einsprache schriftlich und begründet sein, die nötigen Unterlagen (Steuererklärung) muss auch eingereicht werden.

Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden?

Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen nach der Veranlagungsverfügung im Einspracheverfahren, schriftlich, muss das Rechtsbegehren und eine darauf beziehende Begründung enthalten. Die Beschwerde unterbricht die Wirkung des Entscheides und die Beschwerdeinstanz wird vollumfänglich zuständig.

Wer kann beim Bundesgericht Beschwerde einlegen?

Der Steuerpflichtige, die kantonale Verwaltung sowie für die dBSt die Eidg. Steuerverwaltung, wenn Sie nicht mit dem Beschwerdeentscheid einverstanden sind.

Neue Beweismittel dürfen nur dann vorgebracht werden, wenn der Entscheid der Vorinstanz dazu Anlass gibt.

Wann und wie kann eine Veranlagung zu Gunsten des Steuerpflchtigen abgeändert werden? (Revision)

Der Steuerpflichtige kann ein Gesuch um Revision oder die Steuerverwaltung kann sie von Amtes wegen durchführen. Folgende Gründe:

  • neue Tatsachen und Beweismittel
  • die Behörde hat wesentliche Verfahrensgrundsätze verletz
  • Verfügung wurde durch ein Verbrechen oder Vergehen beeinflusst.

Ist der Grund shon vorher (Einsprachefrist) bekannt, ist die Revision ausgeschlossen,

Es gilt die relative Verwirkungsfrist, innerhalb von 90 Tagen nach bekanntwerden des Grundes und eine absolute Verwirkungsfrist von 10 Jahre nahc Eröffnung der Verfügung.