BFA 17

Begriffe GLG II ✨️

Begriffe GLG II ✨️


Kartei Details

Karten 30
Sprache Deutsch
Kategorie Scherzfragen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 28.11.2024 / 28.11.2024
Weblink
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stossen

Angriffsweise vorgehen

Ablauflinie

Phasenlinie*, mit deren Überschreiten der Angriff* beginnt.

abnützen

Die Leistung* des Gegners* so stark herabsetzen, dass seine Handlungsfreiheit eingeschränkt wird.

Allgemeiner Feuerkampf - AF

Bogenfeuerkampf in Räume von übergeordneter Bedeutung zur Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Führung des Gefechts*.

angreifen

Einen Gegner* aufsuchen, um ihn zu vernichten* oder zu zerschlagen*, ihm Gelände* zu entreissen, oder ihn zur Aufgabe des Kampfes zu zwingen.

Angriffsgrundstellung

Geländeteil, in dem die letzten Vorbereitungen getroffen werden und die Gefechtsformation eingenommen wird, wenn nicht in einem Zug aus dem Bereitschafts-* bzw Bereitstellungsraum* zum Angriff* übergegangen werden kann.

Angriffsziel

Geländeteil oder Objekt, den bzw das ein Verband* im Angriff* zu nehmen* hat.

Annäherung

Marsch* eines Verbandes* in Richtung des Gegners* vom Bereitschafts-* und/oder Bereitstellungsraum* bis zur Ablauflinie*.

Bewegungs- und Hindernisfhr

Gesamtheit der Massnahmen, welche die Beweglichkeit und/oder das Sperren* von Geländeteilen und Achsen* regeln.

binden

Gegnerische Kräfte bzw Mittel in einem bestimmten Raum bzw Geländeteil durch Einsatz eigener Kräfte bzw Mittel festhalten, um deren Verwendung an einer anderen Stelle zu verhindern*.

Feuerraum

Teil des Einsatzraums*, in dem der Kommandant* beabsichtigt, mit Feuer Wirkung* zu erzielen.

Fhr Achse

Achse*, auf der sich teilmobile und mobile Führungseinrichtungen* verschieben*.

Fhr Infra

Gesamtheit der Führungseinrichtungen* und Führungsunterstützungsmittel*, die der Kommandant* und sein Stab zur Führung ihres Verbandes benötigen.

Gegenangriff

Angriff* von rasch verfügbaren Verbänden, die darauf vorbereitet sind, einen eingedrungenen Gegner* aufzufangen, zu zerschlagen* oder verlorengegangenes Gelände* zurückzugewinnen.

gewaltsam aufklären

Durch Angriffe* mit begrenztem Ziel den Gegner* zu Handlungen verleiten, die Rückschlüsse auf sein Dispositiv, seine Absicht und seine Stärke zulassen.

halten

Verhindern*, dass der Gegner* einen bestimmten Geländeteil oder ein bestimmtes Objekt in Besitz nimmt.

Kampfraum

Raum, in dem der taktische Kommandant seine Kampfmittel zur Wirkung* bringt.

Luftherrschaft

Höchster Grad der Kontrolle* über den Luftraum*, bei dem gegnerische Luftstreitkräfte unfähig sind, Aktionen* der eigenen Streitkräfte* zu stören.

Luftüberlegenheit

Mittlerer Grad der Kontrolle* über den Luftraum*, bei dem gegnerische Luftstreitkräfte unfähig sind, Aktionen* der eigenen Streitkräfte* nachhaltig zu beeinträchtigen.

Phasenlinie

Führungslinie*, die Phasen* trennt.

Schlgel

Geländeteil, dessen Besitz für den Erfolg einer Aktion* entscheidend ist.

sperren

Den längs einer räumlich begrenzten Angriffsachse vorstossenden Gegner* durch eine primär nach einer Richtung orientierte Verteidigungsstellung* stoppen*.

Stützpunkt

Geschlossene, zur Kampfführung nach allen Richtungen bestimmte Verteidigungsstellung*.

Unmittelbare Fe Ustü - UF

Bogenfeuerunterstützung zugunsten und in unmittelbarer Nähe eigener Einsatzverbände* zur direkten Beeinflussung bzw Entscheidung des Gefechts.

vni

Einem gegnerischen Verband* oder System solche Verluste oder Schaden zufügen, dass mit seiner Leistung* auf längere Sicht nicht mehr zu rechnen ist.

vzö

Dem Gegner* das Erreichen eines bestimmten Zieles während einer verbindlich festgelegten Zeit verunmöglichen

Vorgel

Vorderer Teil des Einsatzraums*, in dem mit Feuer, Bewegungs- und Hindernisführung* sowie offensiven* Aktionen* besonders befähigter Verbände günstige Voraussetzungen für den Mitteleinsatz geschaffen werden.

vorteilhafte Luftsituation

Niedrigster Grad der Kontrolle* über den Luftraum*, bei dem gegnerische Luftstreitkräfte räumlich und zeitlich beschränkt daran gehindert werden, eigene Aktionen* zu verunmöglichen.

zerschlagen

Den Einsatzwert* eines gegnerischen Verbandes* oder Systems so stark herabsetzen, dass es ihm verunmöglicht wird, für die laufende Phase* eigene Aktionen* zu durchkreuzen oder selbst Handlungen durchzuführen.

Zwischenziel

Geländeteil oder Objekt, den bzw das ein Verband* im Verlauf einer Aktion* zu nehmen* hat, um die Voraussetzungen für die Fortführung der Aktion* zu schaffen.