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Set of flashcards Details

Flashcards 65
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 19.10.2024 / 22.10.2024
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Was beschreibt STOR?

Aufbau d. Staates & seine Strukturen

Was bestimmt STOR?

Bildung, Zusammensetzung & Kompetenzen d. Staatsorgane

Was regelt STOR?

Zusammenarbeit v. Bund und Ländern (föderales System)

Grundlage STOR

Grundgesetz der BRD

Welches Recht ist STOR

Öffentliches Recht

Drei-Elementen-Lehre 

1. Staatsgebiet: abgegrenztes Territorium (in DE: Bundesgebiet mit 16 BL)

2. Staatsgewalt: Macht über das Staatsvolk (in DE: geht vom Volke aus, Art. 20 GG

 3. Staatsvolk: Gesamtheit d. Staatsangehörigen (Die Deutschen)

Subordinationstheorie 

öffentliches Recht: Über-Unterordnung (z.B. Polizei ordnet etw. an) 

Privatrecht: Gleichordnung (z.B. Kaufvertrag)

 

Interessentheorie 

Öffentliches Recht: Allgemeinwohlinteresse

Privatrecht: Private Interessen

Sonderrechtstheorie

Öffentliches Recht: Staat als Träger öffentlicher Gewalt

Privatrecht: jedermann durch Norm berechtigt/verpflichtet

Grundlage 

Verfassungsprinzipien/Staatsziele

- grundlegende Entscheidungen in der Verfassung für das polit. Gemeinwesen 

- unmittelbare Verbindlichkeit für staatl. Handeln 

- Kernbereiche dürfen nicht geändert werden (Art. 79 Abs. 3 GG)

Demokratieprinzip (Legitimationskette)

- Art. 20 Abs. 1 GG

- "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" —> Prinzip der Volkssouveränität 

- Legitimationskette: Staatsgewalt wird durch Volk legitimiert (Bsp. Bundeskanzlerwahl) —> Volk wählt Abgeordnete, Abgeordnete wählen BK 

Demokratieprinzip (Definition) 

- Volksherrschaft mit Schutz d. Minderheiten 

"Demokratie ist eine Regierung d. Volkes, durch das Volk, für das Volk" 

- verankert im GG 

Demokratie (plebiszitäre)

Volk trifft Entscheidungen direkt (z.B. Volksabstimmung, Beispiel Schweiz)

Demokratie (repräsentative) 

Gewählte Vertreter üben Staatsgewalt aus (Art. 20 Abs. 2 S.2 GG)

Merkmale Demokratieprinzip

- Achtung d. Menschenrechte

- Mehrheitsprinzip

- Verantwortlichkeit d. Regierung 

- Regelmäßige Wahlen nach festen Grundsätzen

- Chancengleichheit d. Parteien

- Parlamentsvorbehalt

- Kommunikationsgrundrechte 

Demokratieprinzip (Mehrparteienprinzip)

- Parteien streben Einfluss an

- Grüdungs- und Betätigungsfreiheit 

- Parteiverbot nur durch BVerfG

Republikprinzip 

- lediglich historische Bedeutung 

- kein monarchisches Staatsoberhaupt in DE

Rechtsstaatsprinzip

- Bindung aller staatl. Gewalt an Recht (Schutz d. Bürgers vor willkürlichen Handlungen d. Staates)

- nicht direkt in der Verfassung geregelt (abgeleitet aus Art. 20 Abs. 2,3 iVm Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG)

Rechtstaatsprinzip (Gewaltenteilung)

Trennung 

Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Verwaltung), Judikative (Rechtsprechung)

- Kontrollmechanismen zwischen Gewalten 

- Durchbrechung d. Gewaltenteilung (z.B. Art. 80 GG - Exekutive kann Rechtsakte erlassen) 

Rechtsstaatsprinzip (Normhierarchie)

EU

BUND

1. GG

2. Gesetz

LAND

3. Verordnung

4. Satzung 

5. Verwaltungsakt

Gesetzmäßigkeit d. Verwaltung (Vorrang/Vorbehalt)

— Vorrang d. Gesetzes --> Verwaltung darf nicht gegen Gesetz handeln, Bindung d. Verwaltung an Gesetze 

—Vorbehalt d. Gesetzes --> gesetzl. Grundlage für Verwaltungshandeln erforderlich 

Gesetzmäßigkeit d. Verwaltung (Theorien)

— Eingriffstheorie: Gesetz nur notwendig bei Eingriffen in Bürgerrechte, nicht bei Daseinsvorsorge

— Lehre vom Tatvorbehalt: jedes Handelt benötigt gesetzl. Grundlage 

— Wesentlichkeitstheorie (Parlamentsvorbehalt): wesentl. Entscheidungen vom Parlament getroffen

 Bestimmtheit v. Gesetzen 

-Gesetze müssen für jeden Bürger klar & verständlich sein

-Besonders streng im Strafrecht (Art. 103 Abs. 2 GG)

-gilt auch für Verwaltungsakte

Rückwirkungsverbot & Vetrauensgrundsatz (allg.) (Rechtsstaatsprinzip)

- Gesetze gelten grundsätzlich nur für die Zukunft (Art. 20 Abs. 3 GG)

- Rückwirkung zulässig bei begünstigenden Regelungen

Echte Rückwirkung (Rechtsstaatsprinzip)

-nachträgliche Eingriffe in abgeschlossene Tatbestände 

—> grundsätzlich unzulässig 

—> Ausnahmen: bisherige Rechtslage "unklar", "war mit zu rechnen", nichtige durch verfassungsmäßige ersetzt, zwingende Gründe d. Allgemeinwohls der Rechtssicherheit übergeordnet 

Unechte Rückwirkung (Rechtsstaatsprinzip)

- Eingriffe in laufende Verfahren 

—> grundsätzlich unzulässig 

—> Abwägung Allg.Wohl gegen Vetrauensschutz d. Einzelnen

Grundsatz d. Verhältnismäßigkeit (allg.)

Begrenzung staatlicher Macht

Grundsatz d. Verhältnismäßigkeit (Prüfungsschema)

—> Rechtsstaatsprinzip 

1. Legitimer Zweck

—> Maßnahme muss legitimen Zweck verfolgen

2. Geeignet?

—> Maßnahme muss geeignet sein, den Zweck zu fördern

3. Erforderlich?

—> Gibt es mildere/gleich geeignete Maßnahmen?

4. Angemessen

—> Interessenabwägung (mit Maßnahmen verfolgten Vorteile mit bewirkten Nachteilen in angemessenem Verhältnis) 

Rechtsstaatsprinzip (Rechtsschutzgarantie) 

- Garantie d. Rechtsweges, Zugang zu Gerichten

- Garantie d. Gesetzl. Richters, Verbot von Ausnahmegerichten

- Recht auf "rechtliches Gehör", "ne bis in idem"= nicht zwei Mal derselben Sache bestrafen

- Gewährleistungen bei Freiheitsentziehung 

- Unabhängigkeit d. Gerichte & Richter

Bundestaatsprinzip (allg.)

Art. 20 Abs. 1 GG

BRD= Bundesstaat —> Machtverteilung Bund u. Länder 

Bundesstaat ≠ Staatenbund (keine lockere Vereinigung)

Bundestaasprinzip — Elemente

- Staatsqualität (nach Drei-Elementen-Lehre) für Bund u. Länder 

- Organisationshoheit u. Verfassungsautonomie d. Länder (Art. 28 Abs. 1GG)

- Kompetenzverteilung Gesetzgebung/Verwaltung zwischen B. und L.

- Prinzip d. Bundestreue: fairer Umgang zwischen B. und L. 

Schutz d. natürlichen Lebensgrundlagen

Art. 20a GG

- Staat muss Umwelt- und Tierschutz gewährleisten

- Verpflichtung natürliche Lebensgrdl. für künftige Generationen zu schützen

- Objektive Verpflichtung für Staat —> keine einklagbaren subjektiven Rechte für Bürger 

- Eingriffe in Grundrechte (z.B. Eigentum) möglich nach Abwägung mit Umweltschutz

- von allen Gewalten zu berücksichtigen 

Europäische Einigung 

Art. 23 Abs. 1 GG

- Europäische Integration als Staatsziel

- BRD darf Eigenständigkeit nicht verlieren —> Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG)

Sozialstaatsprinzip (allg.)

Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S.1 GG)

- staatliches Handeln muss soziale Gerechtigkeit u. Sicherheit fördern

- unmittelbar geltendes Recht

- ermöglicht Planungs-, Lenkungs- und Fördermaßnahmen 

- Ziel: rechtliche und TATSÄCHLICHE Chancengleichheit 

Soziale Gerechtigkeit (Sozialstaatsprinzip)

Jeder Bürger erhält notw. Leistungen für ein angemessenes Existenzniveau

Soziale Sicherheit (Sozialstaatsprinzip)

Einrichtungen, die bei Krisen (Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit) helfen, müssen geschaffen werden

Verfassungsaufträge Sozialstaatsprinzip

Sicherung Existenzminimum

Schutz natürlicher Ressourcen

Schutz wirtschaftl. Schwacher 

Sozialgerechte Besteuerung

Begrenzung wirtschaftl. Macht

Sozialstaatsprinzip (Gewalten)

L: Sozialstaat politisch gestalten 

E: SSP in Interessenabwägung umsetzen 

J: Überprüfung v. einklagbaren Rechten & sozialer Ungleichbehandlung 

Grundzüge d. Gesetzgebung (überstaatl. und Verfassung)

I. Überstaatliches Recht/Völkerrecht

—> Basis für nationales Recht 

II. Verfassung = GG

—> Wichtigstes Gesetz der BRD, Grundlage für staatl. Zusammenleben 

—> Vorrang d. Verfassung 

—>  Basis für alle Gesetze 

Grundzüge der Gesetzgebung (Formelles G. und RVO)

III. Formelles Gesetz

—> Erlassen durch Bundestag/Landtag im förmlichen Gesetzgebungsverfahren

IV. Rechtsverordnungen 

—> Erlassen durch Exekutive, basierend auf formellen G.

—> gleiche verbindliche Wirkung wie formelle G.

—> Prüfung RVO: formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit prüfen