Repetitionsfragen für Personalmanagement inkl. Recht

Repetitionsfragen für das Personalmanagement im Hinblick auf die Berufslehre zum Führungsfachmann dienen dazu, das Wissen über zentrale HR-Themen und rechtliche Grundlagen zu festigen. Sie unterstützen angehende Führungsfachleute dabei, ihre Kompetenzen in der Führung und im Umgang mit Mitarbeitenden weiterzuentwickeln und sich auf die praktischen Herausforderungen im Berufsalltag vorzubereiten.

Repetitionsfragen für das Personalmanagement im Hinblick auf die Berufslehre zum Führungsfachmann dienen dazu, das Wissen über zentrale HR-Themen und rechtliche Grundlagen zu festigen. Sie unterstützen angehende Führungsfachleute dabei, ihre Kompetenzen in der Führung und im Umgang mit Mitarbeitenden weiterzuentwickeln und sich auf die praktischen Herausforderungen im Berufsalltag vorzubereiten.


Kartei Details

Karten 62
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 01.09.2024 / 01.09.2024
Weblink
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Beschreiben Sie in einigen Sätzen den Zusammenhang zwischen der Personalbeurteilung und der Laufbahnplanung.

Die Potenzialbeurteilung ist ein Teil der Personalbeurteilung; sie zeigt, wo es ungenutzte persönliche Potenziale in Form von persönlichen Eigenschaften, Kompetenzen und Qualifikationen gibt und wo vorhandene Potenziale nicht optimal eingesetzt sind. Diese Informationen liefern wichtige Grundlagen für die Laufbahn- und die Nachfolgeplanung; man erkennt dadurch, wie einzelne Mitarbeitende gezielt gefördert werden können und wo es Lücken gibt, die geschlossen werden müssen.

Wir haben gesagt, dass die Beurteilungskriterien beobachtbar sein sollten. Welche der folgenden Beschreibungen entsprechen diesem Erfordernis? A] Der Mitarbeiter führt Arbeiten pünktlich und termingerecht aus. B] Die Mitarbeiterin erledigt Zusatzaufträge ohne Mahnung und Zusatzerinnerung. C] Der Mitarbeiter unterstützt seine Kollegen in schwierigen Situationen.

A] Beobachtbar B] Beobachtbar C] Beobachtbar

A] Worin unterscheiden sich summarische und analytische Beurteilungsverfahren? Beantworten Sie die Frage in einigen Sätzen. B] Nennen Sie drei Vorteile der analytischen Beurteilungsverfahren

A] Beim summarischen Beurteilungsverfahren beurteilt der Vorgesetzte die Mitarbeitenden, ohne sich auf bestimmte Kriterien zu stützen. Dieses Verfahren ist formlos und frei und stellt hohe Anforderungen an die Beobachtungsgabe der beurteilenden Person. Analytische Beurteilungsverfahren basieren auf definierten Beurteilungskriterien und klaren Einstufungen. B] Vorteile des analytischen Beurteilungsverfahrens: • Sie tragen zu einer sachlichen Beurteilung bei. • Sie liefern untereinander vergleichbare Ergebnisse. • Sie sind leichter zu erstellen und damit rationeller als die summarischen Verfahren. • Sie vermitteln aufgrund von transparenten Kriterien das Gefühl der Gleichbehandlung, d. h. einer gerechteren Beurteilung.

Walter Müller war im Unternehmen bisher in der Verpackungsabteilung beschäftigt. Nach sorgfältiger Einarbeitung übernimmt er nun planmässig neue Aufgaben im Ersatzteillager. Handelt es sich dabei um Jobenlargement, Jobrotation oder Jobenrichment?

Walter Müller betreibt Jobrotation, also einen planmässigen Wechsel des Arbeitsplatzes.

Ihr Kollege erzählt Ihnen eine Erfahrung mit der Laufbahnplanung in seinem Team: «Andrea Schneider ist eine talentierte junge Mitarbeiterin von mir. Sie zeigt Initiative, setzt sich ein, kommt mit den meisten Teamkollegen gut aus. Meines Erachtens besitzt sie ein noch nicht ausgeschöpftes Entwicklungspotenzial. Gerne würde ich sie gezielt fördern und habe ihr deshalb in unserem Gespräch letzte Woche zwei interessante Laufbahnvorschläge gemacht, an denen sie wachsen könnte. Zu meiner Überraschung hat Andrea Schneider diese Vorschläge bloss zur Kenntnis genommen. Ich habe ein gewisses Widerstreben festgestellt, auf das sie nicht näher einging. Was meinen Sie, welches könnten Sandra Schneiders Gründe für eine solche Reaktion sein und wie sollte ich Ihrer Meinung nach weiter vorgehen?» Beantworten Sie die Frage Ihres Kollegen.

Mögliche Gründe für den Widerstand von Andrea Schneider: • Sie ist nicht an einer Karriere interessiert, d.h., sie will im Moment oder überhaupt nicht weiterkommen. Sie fühlt sich mit der jetzigen Tätigkeit ausgefüllt und hat keinen Ehrgeiz, mehr Verantwortung zu übernehmen. • Sie schätzt zwar Ihre Vorschläge und möchte auch weiterkommen, aber sie stellt sich einen anderen Karriereweg im Unternehmen vor. Sie weiss nicht, ob Ihre Vorschläge die einzig möglichen sind, oder wollte Sie nicht vor den Kopf stossen. • Sie traut sich einen solchen Karriereschritt (noch) nicht zu, d. h., sie schätzt sich weniger gut ein, als Sie dies tun, oder sie fühlt sich einer neuen Herausforderung noch nicht gewachsen. • Sie fühlte sich überrumpelt und muss über Ihre Vorschläge erst einmal in Ruhe nachdenken. • Sie hat andere Pläne. Dies können ganz andere berufliche Ausbildungs- oder Entwicklungsziele sein, die Andrea Schneider verfolgen möchte. Womöglich ist sie gar auf dem Absprung, d. h., sie schaut sich nach anderen Stellen um oder hat schon konkrete Ange-bote. Unter Umständen hat sie auch andere Lebenspläne, weil sie z. B. für längere Zeit ins Ausland verreisen will. Weiteres Vorgehen: Auf alle Fälle braucht es bald ein Folgegespräch zwischen Ihnen und Andrea Schneider. Fragen Sie offen nach den Gründen für ihr Zögern oder ihre Ablehnung. Aber auch nach ihren Vorstellungen über die berufliche Zukunft. Eine realistische Laufbahnplanung bedeutet für das Unternehmen immer eine Investition und für Sie als Vorgesetzten ebenfalls. In letzter Konsequenz ist Andrea Schneider für ihre Laufbahn verantwortlich – sie muss voll und ganz hinter den Entwicklungsmassnahmen stehen können, damit diese sich lohnen.

Würden Sie für die folgenden Bildungsbedürfnisse eher eine Schulung am Arbeitsplatz oder eine Schulung in Kursen (intern oder extern) vorschlagen? – Kreuzen Sie für jedes Beispiel die zutreffende Spalte an.

Hinweis zum letzten Beispiel: Wenn mehrere Personalassistentinnen auf die Software geschult werden müssen, ist ein interner Kurs an Computern wahrscheinlich am effizientesten. Als Alternative könnte an jedem Arbeitsplatz ein Einzeltraining und -coaching stattfinden.

Sie sollen einen Ausbildner für ein internes Seminar aussuchen. Aus diesem Grund besuchen Sie einen Workshop von Max Wichtig, der Ihnen von einem Kollegen empfohlen wurde. Nennen Sie vier Kriterien, nach denen Sie Max Wichtig evaluieren.

Kriterien bei der Evaluation: • Auftreten • Kontakt mit Teilnehmenden • Didaktischer Aufbau • Struktur des präsentierten Stoffs • Methodische Gestaltung • Einsatz von Hilfsmitteln • Aktivieren der Teilnehmenden • Führen der Lerngruppe

Man könnte sagen: Die Laufbahn ist Sache jedes Einzelnen und braucht den Arbeitgeber nicht zu kümmern. Warum ist diese Aussage falsch? Welchen Nutzen hat ein Arbeitgeber, wenn er die Laufbahnplanung seiner Mitarbeitenden unterstützt? Nennen Sie zwei Nutzen.

Nutzen für den Arbeitgeber: • Eine kontinuierliche und gezielte Entwicklung der Mitarbeitenden berücksichtigt auch die Unternehmensinteressen. • Dient der Vorbereitung der Mitarbeitenden auf künftige Vakanzen im Rahmen der Nachfolgeplanung. • Dient dem Erhalt der MA. • Dient dem Image des Unternehmens.

Welcher Auflösungsgrund des Arbeitsvertrags liegt in den folgenden Fällen vor? A] Hanspeter Eichenberger hat in einem Pharmaunternehmen als sog. «Manager auf Zeit» ein bereichsübergreifendes Reorganisationsprojekt geleitet, das nun abgeschlossen ist. B] Der Verwaltungsrat kündigt dem Finanzchef aufgrund eines begründeten Verdachts auf Insidergeschäfte. C] Michelle Dubois war bisher als Übersetzerin eines Getränkeproduzenten tätig. Per 1.1. des nächsten Jahres wechselt sie firmenintern in das Event-Management.

A] Zeitablauf: Es handelte sich um einen befristeten Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Zeitdauer. B] Fristlose Kündigung aufgrund einer schwerwiegenden Pflichtverletzung. C] Änderungskündigung, d. h. Ersatz durch einen neuen Arbeitsvertrag.

Marcel Bieri tritt eine neue Stelle als Produktbereichsleiter in einem mittelständischen Unter-nehmen der Sanitärbranche an. Leider stimmt die «Chemie» mit der langjährigen Sekretärin seines Vorgängers, die rund 20 Jahre älter ist als er, von Anfang an nicht. Marcel Bieri hat einen zeitgemässeren Arbeits- und Führungsstil, mit dem seine Sekretärin Mühe hat. Er über-legt sich deshalb, ihr auf den ordentlichen Termin zu kündigen. A] Kann Marcel Bieri seiner Sekretärin unter den gegebenen Umständen mit der Begründung des zu grossen Altersunterschieds ordentlich kündigen? B] Was könnte die Sekretärin gegen eine solche Kündigung unternehmen?

A] Nein: Gemäss OR 336 wären persönliche Eigenschaften wie das Alter eine missbräuchliche, d.h. sachlich nicht gerechtfertigte Kündigung. Diese ist verboten, führt aber trotzdem zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. B] Marcel Bieris Sekretärin kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht rückgängig machen, jedoch gegen die missbräuchliche Kündigung klagen. Marcel Bieri als Kündigender muss im Falle einer missbräuchlichen Kündigung eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen ausrichten, abhängig vom Entscheid des Richters.

Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis sind richtig und welche sind falsch? Bitte begründen Sie Ihre Antwort. A] Nach dem Ausstellen des Zeugnisses und dessen Übergabe an die Mitarbeitenden können die Unterlagen zum Ausstellen des Zeugnisses (Qualifikationen etc.) vernichtet wer-den, da die entsprechenden Aussagen im Zeugnis vermerkt und damit dokumentiert sind. B] Das qualifizierte Zeugnis beinhaltet zwingend folgende Angaben und Aussagen: • Persönliche Daten • Werdegang • Aufgabenbeschreibung • Beurteilung von Leistung und Verhalten • Austritt C] Auf Wunsch der Mitarbeitenden dürfen im Zeugnis ausschliesslich Art und Dauer des Anstellungsverhältnisses festgehalten werden. D] Der Auflösungsgrund darf im Zeugnis nur erwähnt werden, wenn er relevant ist und den Arbeitnehmenden nicht schadet.

A] Falsch; die Unterlagen müssen als Beleg aufbewahrt werden. B] Falsch; gemäss OR müssen lediglich Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistung und Verhalten des Mitarbeiters beschrieben werden. C] Richtig.D] Richtig.

Welche der folgenden Formulierungen in einem qualifizierten Zeugnis sind zulässig und welche nicht? Bitte begründen Sie Ihre Antwort. A] «… verlässt uns, um sich um das Kind seiner Lebenspartnerin zu kümmern.» B] «Als aktives Mitglied der Gewerkschaft XY setzte er sich in verdienstvoller Weise für die Interessen der Mitarbeitenden ein.» C] «Als gewählte Vertreterin in der Angestelltenkommission verstand sie es, objektiv die In-teressen der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers zu erkennen und die gemeinsam gesetzten Ziele zu erreichen.» D] «… war eine geschätzte Führungskraft, die sich stets für die Belange ihrer Unterstellten einsetzte, und verstand es, die Leistungen zu optimieren.»

A] Darf nicht erwähnt werden; die Aussage ist für das Arbeitsverhältnis und die berufliche Zukunft nicht relevant. B] Darf nicht erwähnt werden; ist irrelevant und gemäss Datenschutzgesetz eine vertrauliche Information. C] Darf erwähnt werden; die Mitarbeiterin ist offiziell gewähltes Mitglied der Angestelltenkommission; darum handelt es sich nicht um eine vertrauliche Information. Zudem schadet ihr die Aussage nicht. D] Darf erwähnt werden (ob die Formulierung sinnvoll ist, soll hier nicht beurteilt werden).

A] Wir haben über zehn Gesetze genannt, die im Arbeitsrecht eine Rolle spielen können. Schreiben Sie vier davon auf und geben Sie mit einem bis zwei Stichworten an, worum es in diesem Gesetz geht. B] Ein GAV kann eine ähnliche Wirkung haben wie ein Gesetz. Erklären Sie diese Aussage mit einem Satz. C] Was ist ein Firmenreglement?

A] • Das Obligationenrecht: Abschluss, Inhalt, Beendigung einzelner Arbeitsverhältnisse • Das Arbeitsgesetz (ArG): Arbeitnehmerschutz, Gesundheitsvorsorge, Unfallverhütung, Höchstarbeitszeiten, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Ruhezeiten • Gleichstellungsgesetz (GlG): Gleichstellung von Mann und Frau im Arbeitsleben • Berufsbildungsgesetz (BBG): Regeln über Grundausbildung und Weiterbildung B] Die Bestimmungen des GAV gelten unmittelbar für die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmenden und können nur zugunsten der Arbeitnehmenden abgeändert werden (OR 357). C] Das Firmenreglement enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Betriebs und ist Teil des EAV, wenn der Arbeitnehmer ihm zugestimmt hat. Es enthält Bestimmungen über (gleitende) Arbeitszeit, Überstunden, Gratifikation, Spesenregelung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall u. a.

Sandra Meier musste innert 2 Monaten 54 Überstunden leisten. Weil ein Teamkollege wegen eines Spitalaufenthalts abwesend war, musste sie zusammen mit ihren Kollegen dessen Arbeit auch noch erledigen. Sandra Meier ist der Meinung, dass für die Absenz eine Aushilfekraft hätte angestellt werden können. A] Überstunden muss man unter drei Voraussetzungen leisten. Leiten Sie diese drei Voraussetzungen aus dem OR ab. Welche Begriffe verwendet das Gesetz? B] Sind die drei Voraussetzungen Ihrer Ansicht nach erfüllt, sodass Sandra Meier die Überstunden tatsächlich leisten muss? C] Nehmen wir an, Sandra Meier habe eine 40-Stunden-Woche und sie habe die Überstunden regelmässig auf die 2 Monate (9 Wochen) verteilt leisten müssen. Handelt es sich dann um Überzeitarbeit? D] Die Chefin will Sandra Meier nur einen Teil der Überstunden auszahlen. Sie verweist da-bei auf das Firmenreglement, in dem dies offenbar vorgesehen ist. Ist eine solche Abmachung zulässig? Auf welchen Gesetzesartikel stützt

Sandra Meier muss Überstunden leisten, wenn gemäss OR 321c I folgende drei Voraussetzungen gegeben sind: • Die Leistung von Überstunden muss notwendig sein (betriebliche Notwendigkeit, sachlich begründete Ausnahmesituation). • Die Arbeitnehmerin muss die Überstunden zu leisten vermögen (physische und psychische Leistungsfähigkeit). • Die Überstunden können der Arbeitnehmerin nach Treu und Glauben zugemutet werden. A] Ja, die drei Voraussetzungen für Überstundenarbeit sind erfüllt und Sandra Meier muss Überstunden leisten. Die Leistung von Überstunden ist wegen des Spitalaufenthalts ihres Kollegen notwendig. Die Mitarbeitenden können von ihrer Arbeitgeberin nicht erwarten, dass bei jeder Absenz eines Mitarbeiters (Ferienabwesenheit, Spitalaufenthalt u.a.) ein Temporärmitarbeiter eingestellt wird. Sandra Meier ist physisch und psychisch leistungsfähig und vermag die Überstunden zu leisten. Die Überstunden sind Sandra Meier überdies zumutbar. Aus der Einstiegsgeschichte geht nicht hervor, dass Sandra Meier Betreuungsaufgaben gegenüber Kindern oder unaufschiebbare Termine einzuhalten hätte. B] Sandra Meier arbeitete pro Woche 6 Stunden mehr als die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Von diesen 6 Stunden sind 5 Stunden Überstunden im Sinne des Obligationenrechts (OR 321c) und 1 Stunde pro Woche ist Überzeit gemäss Arbeitsgesetz (ArG 9). Überzeit liegt vor, wenn die arbeitsgesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für den Dienstleistungssektor (u. a. Reisebüros) beträgt gemäss ArG 45 Stunden. C] Die Chefin stützt sich auf OR 321c III ab. Teilweise Entschädigung für geleistete Über-stunden ist gemäss OR 321c III zulässig, wenn die Vertragsparteien dies schriftlich vereinbarten. Die teilweise Entschädigung von geleisteten Überstunden ist im Firmenreglement enthalten. Dieses Firmenreglement gilt, wenn Sandra Meier seinen Inhalt schriftlich akzeptiert hat. Von der Überstundenarbeit ist die Überzeitarbeit zu unterscheiden. Überzeitarbeit muss gemäss Arbeitsgesetz entschädigt werden. ArG 13 schreibt vor, dass einzig Überzeit, die 60 Stunden pro Jahr übersteigt, zwingend mit Lohn samt einem Zuschlag von 25% entschädigt werden muss. Dies ist in unserem Einstiegsbeispiel nicht der Fall.

Der angestellte Reiseberater Andreas Herzog hat die fristlose Kündigung erhalten, weil er nebenher ein eigenes Reisebüro aufgebaut und seine Dienste bereits verschiedenen Kunden seines Arbeitgebers angeboten hat. A] Andreas Herzog hat zwei Pflichten verletzt und die Chefin zu diesem Schritt gebracht. Suchen Sie die entsprechenden Gesetzesbestimmungen heraus und geben Sie genau an, wie das Gesetz die Pflicht beschreibt. B] Ausserdem verlangt die Chefin noch CHF 2 000 Schadenersatz wegen eines groben Fehlers bei der Arbeit. Was wirft die Chefin ihm damit vor? Welche Gesetzesbestimmung ziehen Sie bei, um festzustellen, ob Andreas Herzog tatsächlich schadenersatzpflichtig ist?

A] Andreas Herzog hat folgende zwei Arbeitnehmerpflichten verletzt: • Verbot der Schwarzarbeit. «Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt, insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert.» (OR 321a III) • Geheimhaltungspflicht. «Der Arbeitnehmer darf geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich […] Geschäftsgeheimnisse, von denen er im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten. […]» (OR 321a IV) B] Andreas Herzog haftet gemäss OR 321e I für grobe Fehler bei der Arbeit. Er ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig der Arbeitgeberin zufügt. Das Mass der Sorgfalt, für das Andreas Herzog einzustehen hat, bestimmt sich nach dem konkreten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrads oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften von Andreas Herzog, die seine Arbeitgeberin gekannt hat oder hätte kennen sollen (OR 321e II).

Zwischen einer Gratifikation und einem 13. Monatslohn besteht ein wesentlicher Unterschied. Welcher ist es? Geben Sie den Artikel im OR an. 59

Die Gratifikation ist grundsätzlich eine freiwillige Sondervergütung. Der Arbeitgeber schuldet sie nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist (OR 322d I). Der 13. Monatslohn hingegen ist eine im Arbeitsvertrag fest vereinbarte Zusatzvergütung in der Höhe eines zusätzlichen Monatsgehalts.

A] Ein Arbeitskollege von Sandra Meier muss wegen einer Knochenerkrankung ins Spital. Er fällt für 2 Monate aus. Sind damit die Voraussetzungen erfüllt, dass er Lohnfortzahlung gemäss OR 324a erhält? Geben Sie an, welcher der im OR genannten Fälle auf ihn zutrifft. B] Nehmen wir an, der Kollege sei im 4. Dienstjahr. Wie lange kann er dann den Lohn beanspruchen nach der Basler, der Berner und der Zürcher Skala? C] Der Kollege hat sich beim Skifahren schwer am Rücken verletzt. Er ist im 4. Dienstjahr und wird für 6 Monate nicht arbeiten können. Wie steht es mit seinem Lohn? D] Sandra Meier möchte ein Kind. Wie lange würde ihr Anspruch auf Mutterschaftsurlaub dauern und welchen Lohn hätte sie während dieser Zeit zugut?

A] Für Sandra Meiers Kollege sind die Voraussetzungen für eine Lohnfortzahlung wegen Krankheit erfüllt. B] Sandra Meiers Kollege kann im 4. Dienstjahr nach der Basler Skala 13 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen, nach der Berner Skala 9 Wochen und nach der Zürcher Skala 10 Wochen (OR 324a II und Praxis der Arbeitsgerichte). C] Hier handelt es sich um einen Unfall. Sofern der Kollege mehr als 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist er auch gegen Nichtberufsunfälle obligatorisch versichert. Wenn sein Jahreslohn unter dem maximal versicherten Lohn liegt (2009: CHF 126 000), erhält er für die gesamte Genesungszeit 80% seines Lohns. Die ersten beiden Tage nach dem Unfall (Wartezeit) muss der Arbeitgeber bezahlen, danach zahlt die Unfallversicherung. D] Bei der Geburt hat eine Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen (OR 329f). Während dieser Zeit gewährt die Erwerbsersatzordnung eine Mutterschaftsentschädigung von 80% des bisherigen Lohns, maximal CHF 196 pro Tag (Stand 2009). Falls diese nicht 80% des bisherigen Lohns abdecken, muss der Arbeitgeber aufgrund der Lohnfortzahlungspflicht von OR 324a die Differenz zuschiessen, dies allerdings nur so lange, wie er nach der gültigen Skala im betreffenden Dienstjahr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.

Liegt in den folgenden Fällen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung vor? A] Die Chefin zu Sandra Meier: «Du musst heute Abend 2 Stunden länger arbeiten, weil ein Kunde unbedingt eine Offerte braucht.» Darauf Sandra Meier: «Nein, ich gehe ins Aerobic-training.» B] Die Chefin zu Sandra Meier: «Weil du die verlangten Überstunden nicht geleistet hast, habe ich dir CHF 200 vom Lohn abgezogen.» Darauf Sandra Meier: «Das dürfen Sie nicht.» C] Die Chefin per eingeschriebenen Brief an Andreas Herzog: «Sie haben bei der Ausübung Ihrer Arbeit einen krassen Fehler begangen und damit einen Schaden von CHF 2 000 verursacht. Gestützt auf OR 321e verlange ich von Ihnen CHF 2 000 Schadenersatz.»

A] Sandra Meier weigert sich, Überstunden zu leisten, und verletzt damit die Treuepflicht gegenüber der Arbeitgeberin (OR 321c). Es liegt ein Fall von Schlechterfüllung vor. B] Die Arbeitgeberin zahlt Sandra Meier zu wenig Lohn und verletzt damit die Lohnzahlungspflicht (OR 322). Es liegt ein Fall von Nichterfüllung vor. C] Andreas Herzog beging bei Ausübung seiner Arbeit einen schweren Fehler und verursachte damit einen Schaden von CHF 2 000. Er verletzt damit die Sorgfaltspflicht gegenüber der Arbeitgeberin (OR 321a I und OR 321e). Es liegt ein Fall von Schlechterfüllung vor.

Im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses haben wir vier Begriffe ein-geführt: die ordentliche Kündigung, die Kündigung zur Unzeit, die missbräuchliche Kündigung und die fristlose Kündigung. A] Welche dieser vier Begriffe kommen beim befristeten Arbeitsverhältnis normalerweise nicht vor? B] Zwei dieser vier Begriffe gehören zur ordentlichen Kündigung. Welche sind es? C] Was ist die Folge, wenn eine Kündigung zur Unzeit ausgesprochen wird? D] Was geschieht, wenn zu Unrecht eine fristlose oder eine missbräuchliche Kündigung aus-gesprochen wird? E] Der Arbeitnehmer X arbeitet seit 4.5 Jahren bei Arbeitgeber Y. Er möchte so rasch wie möglich kündigen. Wann endet das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des OR, wenn er die Kündigung am 9. März ausspricht?

A] Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kommen die ordentliche Kündigung, die missbräuchliche Kündigung sowie die Kündigung zur Unzeit nicht vor. B] Die Begriffe missbräuchliche Kündigung sowie Kündigung zur Unzeit gehören zur ordentlichen Kündigung. C] Eine Kündigung, die während einer Sperrfrist erfolgt, ist nichtig. Sofern bei einem gekündigten Mitarbeiter während der laufenden Kündigungsfrist ein Sperrgrund eintritt, bleibt die Kündigungsfrist stehen und läuft weiter, sobald der Sperrgrund weggefallen ist. Die Kündigungsfrist läuft jedoch trotz Sperrgrund weiter, wenn die gesetzlich vorgesehene Sperrfrist abgelaufen ist (OR 336c II). D] Das Arbeitsverhältnis wird trotzdem beendet. Bei der ungerechtfertigten fristlosen Kündigung hat der Gekündigte Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn sein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt oder beendet worden wäre, sowie eine Entschädigung von max. 6 Monatslöhnen (OR 337c I und III). Bei der missbräuchlichen Kündigung kann er eine Entschädigung von max. 6 Monats-löhnen verlangen (OR 336a). E] Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis im 2. bis und mit 9. Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen, und zwar auf das Ende eines Monats (Kündigungstermin). Das Arbeitsverhältnis endet folglich am 31. Mai.

Andreas Herzog hat die fristlose Kündigung erhalten, weil er gegen das Verbot der Schwarz-arbeit und gegen die Geheimhaltungspflicht verstossen hat. A] Wie müsste Andreas Herzog vorgehen, wenn er mit dieser Kündigung nicht einverstanden ist? B] Wie beurteilen Sie seine Erfolgsaussichten? Suchen Sie im Gesetz die Formulierung, nach der man beurteilen muss, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, und argumentieren Sie.

A] Andreas Herzog müsste gegenüber seiner Arbeitgeberin seine Ansprüche gemäss OR 337c geltend machen (Entschädigung und Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt oder beendigt worden wäre, sowie eine Entschädigung von max. 6 Monatslöhnen). Kann er sich mit seiner Arbeitgeberin nicht einigen, muss er Klage einreichen, und zwar beim Gericht am Wohnsitz der Arbeitgeberin oder am Ort, an dem er seine Arbeit verrichtete (Zivilprozessordnung, ZPO 34 und 243 ff.). B] Da Andreas Herzog offensichtlich zwei zentrale Arbeitnehmerpflichten verletzte (Schwarzarbeitsverbot und Geheimhaltungspflicht), sind seine Erfolgsaussichten gering. Die Arbeitgeberin kann aus wichtigem Grund das Arbeitsverhältnis jederzeit fristlos auflösen. «Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.» (OR 337 II) Die Pflichtverletzungen von Andreas Herzog stellen zweifellos einen «wichtigen Grund» im Sinne von OR 337 dar und das Gericht wird die fristlose Kündigung als gerechtfertigt beurteilen.

A] Was ist das Ziel des internen und des externen Personalmarketings?
B] Nennen Sie je zwei interne und externe Marketingmassnahmen.

Nach OR 320 I muss ein Arbeitsvertrag nur dann schriftlich abgeschlossen werden, wenn das Gesetz dies vorschreibt. In den folgenden Artikeln sind für Sie wichtige Formvorschriften enthalten:
• OR 321c III
• OR 340 I
• OR 344a I
Geben Sie an, worum es in den genannten Artikeln geht.

OR 321c III Kein oder weniger Lohn bei Überstundenarbeit

OR 340 I Vereinbarung eines Konkurrenzverbots

OR 344a I Abschluss eines Lehrvertrags