PJ Mündlich 2024

Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)

Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)


Fichier Détails

Cartes-fiches 337
Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Autres
Crée / Actualisé 13.08.2024 / 04.05.2025
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20240813_pj_muendlich_2024
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20240813_pj_muendlich_2024/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

OR Aktivierungsvoraussetzungen

OR 959 Abs. 2

1. Verfügungsgewalt aufgrund vergangener Ereignisse

2. Verlässliche Wertermittlung

3. Zukunftiger Nutzenzufluss ist wahrscheinlich

Fair Value Hierarchie

IFRS 13

Level 1: Beobachtbare Preise auf aktiven Märkten = Börsenkurse

Level 2: Bewertung anhand beobachtbarer Eingagsparameter = an aktiven Märkten für ähnliche Vermögenswerte = Zinsswaps

Level 3: Nicht beobachtbare Inputfaktoren

Offenlegung: Bewertungsmethoden und Inputs für Ermittlung des Fair Values sind offenzulegen + Für Level 3 noch Impact auf Gewinn oder OCI offenzulegen.

Finanzaktiven

-> Entscheidungsbaum: Wann AC, Wann FVOCI, Wann FVTPL? Aktiven vs. Passiven?

1. AC: Wenn FK-Instrument + HTM (Halten) + SPPI Vertragliche Zahlungsströme nur Zins- und Tilgungszahlungen

2. FVOCI: Wenn FK-Instrument + Available for sale (Halten & Verkaufen) + SPPI Vertragliche Zahlungsströme nur Zins- und Tilgungszahlungen

3. FVP&L: Wenn FK-Instrument + Held for Traiding = immer FVPL

4. Derivate = immer FVPL

5. EK-Instrument: Handelsabsicht? Ja = FVPL ; Nein = FVOCI

Fair Value Presentation Option: Mann kann diese Option ziehen um Instrumente als FVPL zu klassifizieren (um Accounting Missmatch in der Bilanz zu vermeiden).

- Recycling bei FVOCI: Bei Verkauf muss OCI über die ER recycled werden bei FK-Instrumenten. Bei EK Instrumenten immer ohne Recycling, also OCI direkt über Gewinnreserven auflösen.

Finanzaktiven

-> Impairment

Früher IAS 39, Incurred Loss Modell (= Wertberichtigungen erst, wenn konkrete Evidenz bestand)

Heute: ECL Modell: Zwei Möglichkeiten
1. 12-Month ECL, falls keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
2. Lifetime ECL, bei Positionen wo signifikate Erhöhung des Kreditrisikos stattgefunden hat.

Spesen

-> Behandlung bei AC, FVOCI und FVTPL

Spesen werden bei:
- AC und FVOCI aktiviert
- bei FVTPL erfolgswirksam erfasst.

Finanzpassiven

-> Klassifizierung (2 Möglichkeiten), Umklassifizierung, Spezielles bei FVTPL

Klassifizierung: Amortized Cost oder FVTPL

Umklassifizierung: Gemäss IFRS nicht erlaubt

Bei FVTPL speziell: Wertveränderungen aufgrund eigenem Kreditrisiko (Bonität eigenes UN sinkt = FV sinkt) werden im OCI erfasst, und Marktänderungen (Zins steigt FV sinkt) im Handelserfolg.

Amortized Cost

-> Grundsätzliches

- Zahlungsströme = Coupons, jedes Jahr gleich hoch

Zinsertrag / Zinsaufwand = IRR * Buchwert Finanzinstrument

Amortisation (bei unter-pari Kauf) / Aufwertung (bei über-pari Kauf) = Zinsertrag - Coupon => Der Buchwert erhöht/verringert sich um diesen Betrag

FVOCI 

-> Grundsätzliches zum Buchungs-Vorgehen

1. Kauf wird gebucht

2. Aufwertung / Abwertung auf AC Wert

3. Korrektur vom AC-Buchwert auf Fair Value Kurs über OCI NBWR

Hedge Arten (2)

- Fair Value Hedge = Absicherung des Wertes vom Grundgeschäft mittels Sicherungsinstrument. => Absicherungserfolg wird in die ER gebucht

- Cash Flow Hedge = Absicherung der zukünftigen Geldflüsse => Absicherungserfolgt wird im EK gebucht.

Rückstellung

-> IFRS / FER Standard

IAS 37

FER 23

Rückstellung: Ansatzkriterien (FER und IFRS identisch) und Beurteilung

IAS 37

1. Gegenwärtige Verpflichtung

2. Erwartung für Ressourcenabfluss

3. Verlässliche Schätzung

=> Verbot der Aufwandrückstellung

=> RS werden zu jedem Bilanzstichtag geprüft und gegebenenfalls angepasst

Rückstellungen: IFRS Bewertung (Determinanten)

IAS 37

1. Bestmögliche Schätzung = Risiken und Unsicherheiten sind zu berücksichtigen.

2. Barwert der Rückstellung = Expected Value = Wenn Zinseffekt wesentlich ist = Abdiskontieren

3. Erträge aus Veräusserung sind nicht zu berücksichtigen

4. Erwartete Erstattungen (z.B. durch Versicherungen) schmälern RS-Betrag nicht, sondern sind ggf. zu aktivieren.

Rückstellungen nach FER

-> Spezielles

FER 23

Aussicht auf Verluste = Keine RS-Tatbestand
Verminderung zukünftiger Erträge oder Margen = Kein RS-Tatbestand
Verbot der Aufwandsrückstellung (z.B. Aufwendung für Sponsoring in Zukunft)
- Auch möglich: Ansammlungs-Rückstellung oder Bildung Rückstellung über Erhöhung Anlagevermögen gemäss FER 23 Beispiele
- Wenn Zinseffekt wesentlich = Diskontierung des Barwerts

Restrukturierung

-> IFRS Voraussetzungen und FER

IAS 37

Es braucht:
- formaler Restrukturierungsplan: Detaillierter Plan, mit allen Angaben (betroffene Mitarbeiter, Segmente, Standorte, Ausgaben, Zeitpunkt etc.)
- es muss bereits vor Bilanzsstichtag umgesetzt sein, respektive im Unternehmen offiziell angekündigt

FER 23 Beispiel 8

Eventualverbindlichkeiten / Eventualforderungen

-> IFRS, FER, OR

Eventualverbindlichkeiten
1. Verpflichtung ungewiss und Abfluss Ressourcen nicht wahrscheinlich und Höhe kann nicht verlässlich genug geschätzt werden.
=> IFRS: IAS 37 Offenlegung im Anhang
=> FER: FER 5 Ausserbilanzgeschäfte = Offenlegung im Anhang
=> OR: OR 959c Ziff. 10: Angabe im Anhang für Eventualverbindlichkeiten

Eventualforderungen
Aktivum, unwahrscheinlich und unsicher
=> IFRS: IAS 37 Offenlegung im Anhang
=> FER und OR: Keine Behandlung von Eventualforderungen (OR Art. 959c Ziff. 10 und FER 5 behandeln nur Eventualverbindlichkeiten)

Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer

-> Standards IFRS und FER

IAS 19

FER 16

Beitragsorientierter (Defined Contribution Plan) vs. Leistungsorientierter Plan (Defined Benefit Plan)

-> Unterschiede

Beitragsorientiert:
- UN verpflichtet zur Zahlung fester Beiträge
- Pensionsanspruch ggü. Pensionsfonds
- Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen als den festen Betrag
- Endleistung ist nicht garantiert
- Investitions- und Versicherungstechnische Risiko liegt beim Arbeitnehmer.

Leistungsorientiert:
- Unternehmen ist verpflichtet Finanzielle Mittel anzusammeln und zum Pensionszeitpunkt auszuzahlen
- Pensionsanspruch an Unternehmen
- Pensionsleistung richtet sich nach der festgelegten Vereinbarung (abhängig von Lohn / Dienstalter)
- Investitions- und Versicherungstechnische Risiko liegt beim Arbeitgeber.

Für Zwecke IAS 19 klassifizieren CH 2. Säule Pläne (nach CH = Beitragsprimat) als leistungsorientiert.

Vorsorgeverpflichtungen nach FER

-> Standard, Orientierung, Abbildung

 - Anwendung von FER 16

- Bilanzierung richtet sich nach Jahresrechnung der VE, welche nach FER 26 erstellt wurde.

- Arbeitgeberreserven von VE sind beim bilanzierenden Unternehmen zu aktivieren und separat auszuweisen (AGBR sind wertzuberichtigen, falls das Unternehmen beabsichtigt auf deren Verwendung zu verzichten)

- Bilanzierung je nach finanzieller Situation der PK.
1. Unterdeckung = Wirtschaftliche Verpflichtung beim Unternehmen = Bildung einer Rückstellung, wenn Wertschwankungsreserve aufgebraucht ist.
2. Überdeckung = Zukünftiger Wirtschaftlicher Nutzen beim Unternehmen (z.B. Beitragssenkungen) = Aktivierung von Aktiven aus VE
3. Deckungsgrad = 100% = Keine Bilanzierung der Vorsorgeverpflichtung

=> Aus einer Deckungslücke nach FER 16 resultiert in den meisten Fällen eine noch grössere Deckungslücke nach IAS 19 => Grund: Statische Berechnung nach FER 26 vs. dynamische Berechnung nach IAS 19

 

IFRS Leistungsorientierte Pläne

-> Standard, Grundsätzliches

Berechnung: Methode der laufenden Einmalprämien im Rahmen des Anwartschaftsbarwertverfahren

- Versicherungsmathematische Verfahren => Aktuarielle Erfolge kommen ins OCI mit Annahmen:
a) Lohnentwicklung, Rentenindexierung, Fluktuationsrate, Zinssatz, Inflation

Fälle, wann nach IAS 19 Nettoschuld und wann Nettovermögenswert

Nettoschuld = Barwert Vorsorgeverpflichtung > Planvermögen

Nettovermögenswert = Barwert Vorsorgeverpflichtung < Planvermögen

IAS 19: Elemente im Pensionsaufwand

Laufender Dienstzeitaufwand + Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
- Arbeitnehmerbeiträge
+ Zinsaufwand Verpflichtung
- Zinsertrag Planvermögen
+ Neubewertungen (OCI)
- Versicherungsmathematische Gewinne / + Verluste

Eigenkapital

-> Relevante IFRS Standards / FER

IAS 32: Präsentation Finanzinstrumente

IAS 33: Ergebnis per Share

FER 24: Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären

Aktienrückkauf

-> Gründe

- EPS künstlich steigern
- überschüssige Liquidität abführen
- Leverage Effekt (Verhältnis GK / EK steigern)
- Kurspflege: Künstliche Knappheit = Nachfrage schaffen
- Verbesserung EK-Rendite
- Zum Zweck von Mitarbeiterbeteiligungsplänen

Eigene Aktien

-> Bewertung

- IFRS / FER / OR = Bewertung zu Anschaffungskosten und als Minusposten im EK (Ausnahme IFRS Nennwertmethode: Aufteilung AK, KER und Gewinnreserven falls Aufpreis)

- Keine Folgebewertung

- Mehr- / Mindereinnahmen = Erfolgsneutral

Eigene Aktien

-> Bestimmungen im OR

OR 659

- Maximal 10% vom AK, oder 20% bei Escape-Clause (Übertragbarkeitsbeschränkung, vinkulierung). Anteil von über 10% muss innert 2 Jahren veräussert oder für Kapitalherabsetzung vernichtet werden.
=> Obergrenzen dienen dem Aktionärs- und nicht dem Gläubigerschutz

- Es müssen frei verwendbare Ressourcen vorhanden sein.

- Eigene Aktien = Ausschüttungssperre & Stimmrecht ruht (Dividenden sind aber berechtigt).

- Falls Tochter Aktien der Mutter hält = Mutter muss eine Reserve für eigene Aktien zeigen.

- Offenlegung im Anhang

Kauf eigene Aktien ->Verbuchung:

OR / FER / IFRS (2 Methoden)

OR / FER = Anschaffungskostenmethode: Eigene Aktien / FlüMi

IFRS:
A) Anschaffungskostenmethode: Eigene Aktien / FlüMi
B) Nennwertmethode:
1. AK / FlüMi = Nennwert
2. altes Agio ausbuchen: KER / FlüMi = Alter Emissionspreis - Nennwert
3. Aufpreis: Gewinnreserven / FlüMi

Ergebnis pro Aktie

-> Standard + Formel für unverwässertes Ergebnis

IAS 33

Formel Unverwässert: Periodenergebnis / durschnittlich ausstehende Aktien, 
wobei "Ausstehende Aktien" = Ausgegebene Aktien - eigene Aktien + emittierte Aktien + Ausgeübte Optionen in Anzahl Aktien

EIgenkapitalnachweis

-> Standard FER / IFRS

IAS 1 verlangt einen EK-Nachweis direkt in EK-Veränderungsrechnung oder im Anhang

FER 24

Inhalt: Überleitungsrechnungsrechnung von AB zu EB und Periodenergebnis

Share-based payment

-> Standard IFRS

IFRS 2

IFRS Share based payment

-> Ausübungsbedingungen Formen

IFRS 2

Vesting Conditions =
1. Dienstbedingung
2. Leistungsbedingung (Kapitalmarktbezogen und nicht kapitalmarktbezogen)

IFRS Share based payment

-> Unterschied Echte vs. Virtuelle

Echte EK-Instrumente: Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch EK-Instrumene = Equity-settled = Empfänger hat Anspruch auf EK = kein unmittelbarer Cash Abfluss

Virtuelle EK-Instrumente: Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Cash = cash-settled = Empfänger hat Anspruch auf FK = unmittelbarer Cash Abfluss.

=> Virtuelle EK-Instrumente tangieren Eigentümerstruktur nicht = Keine Verwässerung
=> Ergebnisvolatilität bei Virtuellen Optionen ist höher

Anteilsbasierte Vergütungen nach OR

Nach OR ist Verbuchung wie IFRS/FER über EK nicht erlaubt!

Grundsatz: Differenz zwischen Kaufpreis eigener Aktien und dem bezahlten Preis vom Mitarbeiter im Personalaufwand

Alternativ auch zweiteilig:
1. Differenz eigener Aktien Verkehrswert und Ausübungspreis im Personalaufwand
2. Verbleibende Differenz zwischen Verkehrswert und Einkaufspreis: Ausweis gemäss Rechnungslegungs-Grundsatz für Veräusserung eigener Aktien

IFRS: Echte vs. Virtuelle Optionen

-> Verfall und Ausübungsbedingungen nicht erfüllt

Echte Optionen:
1. Verfall = Keine Rückbuchung erlaubt
2. Ausübungsbedingungen nicht erfüllt = Rückbuchung (KER / Personalaufwand oder anderer betrieblicher Erfolg)

Virtuelle Optionen:
1. Verfall = Rückbuchung (RS / Personalaufwand oder anderer betrieblicher Erfolg)
2. Ausübungsbedingungen nicht erfüllt = Rückbuchung (RS / Personalaufwand oder anderer betrieblicher Erfolg)

IFRS: Echte Optionen

-> Bewertung, Personalaufwand

Bewertung zum Fair Value:
- Fair Value wird am Grant Date fixiert und auch Mitarbeitererwartung

- Bei Gewährung keine Buchung, aber Fixierung FV

- Während Dienstzeit: Personalaufwand aufteilen über Kapitalreserven

- Ausübung: FlüMi und AK resp. KER Erhöhung (Umtauschverhältnis ist zu berücksichtigen)
- Verfall von echten Aktienoptionen = Keine Buchung
- Ausübungsbedingung wird nicht erfüllt = kumulierten PA über Kapitalreserven auflösen

IFRS: Virtuelle Optionen

-> Bewertung, Personalaufwand

Bewertung zum Fair Value: Fair Value wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert.

- Bei Gewährung keine Buchung

- Während Dienstzeit: Personalaufwand aufteilen über Rückstellung

- Ausübung: 1. Aufbrauchen von RS und 2. Auflösung des Restbetrags der RS über Personalaufwand oder anderen betrieblichen Ertrag.
- Verfall von virtuellen Aktienoptionen = kumulierten PA über Rückstellung auflösen
- Ausübungsbedingung wird nicht erfüllt = kumulierten PA über Rückstellung auflösen

Anteilsbasierte Vergütung im FER

FER 31.3 nur für kotierte Unternehmen (ansonsten keine Detaillierten Bestimmungen wie IFRS):

1. Personalaufwand über Erdienungszeitraum erfassen und zusätzlich als EK zu erfassen (PA / KER)
2. Bei Equity-settled (echten Optionen) = Keine Folgebewertung

+ Offenlegungsvorschriften: Vertragsbedingungen, Ausübung, Anzahl gewährter Instrumente, Form des Ausgleiches

Unternehmenszusammenschlüsse

-> Standard IFRS, Unternehmenserwerb vs. Erwerb von Vermögenswerten

IFRS 3

Unternehmenserwerb = Goodwill JA ; Ansatz Werte zum Fair Value (PPA) ; Transaktionskosten als Aufwand ; Latente Steuern sind anzusetzen ; Bedingte Kaufpreisanpassungen sind zum Fair Value einzubeziehen und über ER folgezubewerten

Erwerb von Vermögenswerten = Goodwill ensteht NICHT ; Ansatz Werte zu Anschaffungskosten ; Transaktionskosten sind zu aktivieren ; Latente Steuern als initial recognition exemption nicht anzusetzen  ; Bedingte Kaufpreisanpassungen sind zum Fair Value einzubeziehen und Wahlrecht ob Folgebewertung über Anpassung Anschaffungswert oder über ER

Purchase Price Allocation

-> IFRS, Pflicht, Regelungen, Latente Steuern + Steuersatz

IFRS 3

Pflicht: Neubewertung aller Aktiven und Schulden der Tochter zum Erwerbszeitpunkt + Erfassung zum Fair Value

- Immaterielle Werte (auch erworbene) anzusetzen zum Fair Value, falls aktivierungsfähig (identifizierbar und separierbar vertraglich/gesetzlich)

- Aufwertung aller Vermögenswerte zum Fair Value, falls aktivierungsfähig

- Latente Steuern sind anzusetzen, solange sie steuerlich anerkannt sind + Relevanter Steuersatz = Vorsteuersatz vom gekauften Unternehmen)

- Eventualverbindlichkeiten müssen angesetzt werden & Eventualforderungen dürfen nicht

- Kein Ansatz von Know-How, wenn dieses nicht kontrolliert wird.

- Leasingverträge sind anzusetzen (falls kein Small ticket Leasing oder unter 12 Mnt. Laufzeit)

=> Akquisitions-Kosten sind nicht zu aktivieren, sonder im Aufwand zu erfassen.

Purchase Price Allocation

-> FER

Keine spezifischen Regelungen (nur in FER 30.9 die Erwerbsmethode)

- FER 30.14: Neubewertung der Aktiven und Schulden per Erwerbszeitpunkt
- Für nicht erfasste Vermögenswerte = Wahlrecht = stetig anzuwenden
- Aktivierung von Akquisitionskosten ist möglich, sofern stetig angewendet und im Anhang offengelegt.

Konsolidierungsmethoden nach FER / IFRS

-> Tochterunternehmen, Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Operation, Joint Venture), Assoziiertes Unternehmen, Sonstiges Unternehmen

- Tochterunternehmen: Beherrschung
IFRS 10 und FER 30 = Vollkonsolidierung,

- Gemeinschaftliche Vereinbarungen: 50% Stimmen
FER: Wahlrecht: Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode
IFRS: Joint Operation = Zeilenkonsolidierung; Joint Venture = IAS 28 Equity Methode 

- Assoziiertes Unternehmen: 20% - 50%
FER und IAS 28 = Equity Methode

-Sonstiges Unternehmen: Stimmen < 20%
FER = Anschaffungskosten oder aktueller Wert
IFRS 9 Finanzanlagen