PJ Mündlich 2024
Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)
Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)
Set of flashcards Details
Flashcards | 337 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Other |
Created / Updated | 13.08.2024 / 04.05.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20240813_pj_muendlich_2024
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20240813_pj_muendlich_2024/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
LIFO-Implikationen bei Steigenden Preisen
Last in first out = Bei Steigenden Preisen kommt es zu einer Unterbewertung des Lagers. Aus diesem Grund ist LIFO in FER und IFRS verboten.
Vorräte im OR
OR 960c:
- Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellkosten
- Niederstwertprinzip: Ist der Veräusserungswert abzgl. noch anfallenden Kosten kleiner als AHK, so ist dieser massgebend.
Umsatzrealisierung: OR und FER
OR: Keine spezifischen Regeln. Aber es gilt das Vorsichtsprinzip und zeitliche/sachliche Abgrenzung. Umsatzerfassung nach IFRS 15 erscheint zulässig aber eine frühere Umsatzerfassung widerspricht dem Vorsichtsprinzip (Realisationsprinzip)
FER: Rahmenkonzept 12: Sachliche Abgrenzung = Matching Principle ; Ansonsten keine spezifischen Regeln
OR Vorsichtsprinzip
OR 958c
Vorsichtsprinzip = Realisationsprinzip (Gewinne erst erfassen, wenn sie eintreten) + Imparitätsprinzip (anbahnende Verluste sind schon zu erfassen).
IFRS 15: 5 Schritte
1. Identifikation von Verträgen mit Kunden.
2. Indentifikation der vertraglichen Leistungsverpflichtung
3. Bestimmung der Gegenleistung
4. Aufteilung der Gegenleistung auf Leistungsverpflichtugen.
5. Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung (zeitraumbezogen vs. zeitpunktbezogen)
Langfristige Fertigungsaufträge: Standards im FER / IFRS
FER 22
IFRS 15
Implikation, falls Bewertungsmethode für lfr. Fertigungsaufträge ändert
- Change in Accounting Principle = Restatement = retrospektiv anzupassen + qualitative und quantitative Anhangsangaben
FER: Langfristige Fertigungsaufträge
-> Was ist der Grundsatz und welche Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein? Ansonsten was ist 2. Prio?
FER 22
1. Grundsatz: PoCM, falls kumulativ erfüllt:
a) Vorliegen einer vertraglichen Grundlage
b) Hohe W'keit der Vertragserfüllung
c) Geeignete Auftragsorganisation
d) Zuverlässige Ermittlung Erlöse/Aufwendungen und Fertigstellungsgrade
2. Falls Voraussetzungen für POCM nicht gegeben, dann => CCM oder RCM (= POC Ja oder Nein -> Falls Nein = CCM oder RCM zu wählen)
IFRS: Langfristige Fertigungsaufträge
-> Was ist der Grundsatz und welche Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein? Was ist nicht erlaubt?
IFRS = Grundsatz ist POCM = Bedingungen:
1. Fertigstellungsgrad kann verlässlich geschätzt werden
2. Unternehmen verfügt über einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch
=> Ansonsten nach Recoverable Cost Methode (RCM): Wird zwar im IFRS nicht namentlich genannt.
Completed Contract Methode (CCM)
-> Grundsätze, Buchungen
- Gesamter Gewinn wird am Schluss gezeigt.
- Bezahlte anteilige Aufwände/Kosten werden pro Jahr aktiviert; Kein Aufwandskonto unterjährig
- in FER erlaubt; IFRS verboten
Buchungen:
- Buchungen unterjährig: Jahr 1 - 5: Aufträge in Arbeit / Flüssige Mittel = Anteilige Kosten
- Buchung am Ende der Fertigstellung: Jahr 5: Fertigungsaufwand / AiA = Total Aufwand ; & FlüMi / Erfolg = Gesamtumsatz/Verkaufspreis
Percentage of Completion Methode (POCM)
-> Grundsätze, Buchungen
- FER und IFRS erste Wahl falls Voraussetzungen erfüllt
- Jährliche Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad
- Bezahlter Aufwand anteilig pro Jahr erfolgswirksam und generierter Umsatz wird anteilig pro Jahr aktiviert
- Am Schluss keine Ergebniswirkung
- Drohende wahrscheinliche Verluste sofortige Erfassung + eventuell Rückstellungen gemäss FER 22
Buchungen:
- Unterjährig: Aufwand / FlüMi = Aufwand*Fertigungsquote ; & ; Aufträge in Arbeit / Erfolg = Gesamtumsatz*Fertigungsquote
- Bei Fertigstellung: Forderung / AiA = Gesamtumsatz/Verkaufspreis
Recoverable Cost Method (RCM)
-> Grundsatz; Verbuchung
- FER und IFRS erlaubt
- Unterjährig Auftragsaufwendungen und gleichzeitig anteilige Auftragserlöse in ER und Bilanz als AiA aktiviert
- Gewinn wird bei Fertigstellung erfasst.
Buchungen: Bsp. Verkaufspreis 10 und Aufwand von 6 über 5 Jahre
- Unterjährig Jahr 1-5: Aufwand / FlüMi 6 ; & ; AiA / Umsatz 6
- Fertigstellung Jahr 5: Forderung / AiA 6 ; & ; Forderung / Umsatz 4 (= Gewinn)
Sachanlagen: IFRS / FER
IAS 16
FER 18
Sachanlagen: Bewertung nach IFRS
IAS 16
- Anschaffungskostenmodell: Fortgeführte AHK mit planmässigen Abschreibungen und/oder Impairments
- Neubewertungsmodell: Bewertung zum Fair Value oder Wiederbeschaffungskosten mit planmässigen Abschreibungen
=> Neubewertungsmodell: Fair Value Aufwertungen erfolgen über OCI Konto "Neubewertungsreserve" (grds. alle 3-5 Jahre sind Neubewertungen dann fällig) + Neubewertungsreserve wird jedes Jahr anteilig dann über Gewinnreserven aufgelöst + Bei Abwertungen wird zuerst die Neubewertungsreserve "aufgefressen".
Immaterielle Vermögenswerte: Standard IFRS und FER
IAS 38
FER 10
Immaterielle Vermögenswerte
-> Definitionskriterien nach IFRS (4 Punkte); Erworbene Immaterielle Werte ; Aktivierungsverbot
IAS 38.10
1. Identifizierbarkeit = separierbar und vertraglich/rechtlichem Ursprungs
2. Verfügungsgewalt = Beschränkung des Zugriffs für Dritte
3. Bestehen eines künftigen wirtschaftlichen Nutzen = Wahrscheinlich dass in Zukunft Cash zufliesst
4. Verlässlichkeit der Bewertung = AHK können verlässlich bestimmt werden.
Explizit nicht aktiviert dürfen:
1. Selbstgeschaffener Goodwill
2. Selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenliste (da sie nicht separierbar sind).
Erworbene Immaterielle Werte sindim Rahmen des Unternehmenserwerbs vom Goodwill getrennt anzusetzen, wenn sie identifizierbar sind (= Separierbar und vertraglich/rechtlicher Ursprung.
IFRS: F&E Kosten = Aktivierbarkeit?
In IAS 38 definiert + IAS 38.52: Kosten müssen in Forschung und Entwicklung aufgeteilt werden
1. Forschungskosten = Aufwand
2. Entwicklungskosten = Aktivierbar, wenn kumulativ gilt:
i. Technische Realisierbarkeit (= Klare Aussage zu technischer Machbarkeit)
ii. Absicht zur Fertigstellung und zum Verkauf oder Nutzung
iii. Fähigkeit zum Verkauf oder Nutzung (= Existentz eines aktiven Marktes)
iv. Nachweis der Art des Nutzenzuflusses
v. Verfügbarkeit technischer und finanzieller Ressourcen, um die Entwicklung fertig zu stellen.
vi. Fähigkeit der verlässlichen Messung der zuordenbaren Kosten
Immaterielle Vermögenswerte nach FER
-> Grundsätze im Standard: Aktivierungsvoraussetzungen; Bewertung; Wertminderung / planmässige Abschreibungen ; Aktivierungsverbot
FER 10
Bewertung: maximal zu AHK (Sind Aufwendungen höher als der erzielbare Wert (max(net selling price; value in use)), so ist der erzielbare Wert zu aktivieren und Differenz ist dem Periodenergebnis zu belasten).
=> Werthaltigkeit uist an jedem Bilanzstichtag zu prüfen (für Impairments gilt FER 20).
Wertminderung / Abschreibungen:
- systematische Abschreibung über vorsichtige Nutzungsdauer
- keine unbefristete Nutzungsdauer: Wenn nicht eindeutig bestimmbar: 5 - 20 Jahre und bei personenbezogenen Immateriellen Werten maximal 5 J.
Verbot der Aktivierung:
1. Grundlagen- und Forschungskosten
2. Selbst erarbeiteter Goodwill
3. Aus- und Weiterbildungskosten
4. Restrukturierungskosten
5. Gründungs- und Organisationskosten
6. Marketing- und Werbekosten
Leasing: Standards IFRS / FER
IFRS 16
FER 13
Sale and Lease Back
-> FER vs IFRS
FER: Der Gewinn aus dem Verkauf einer Sachanlage verbunden mit einer SAB Transaktion muss eliminiert werden und über die Leasingdauer erfassst werden (Gewinn als TP erfassen und über Dauer Leasingvertrag auflösen). Ein Verlust aus einer SAB Transaktion ist sofort der ER zu belasten.
IFRS: Ahängig von Leasingart => Operating Lease = Gewinn ist sofort der ER zu erfassen.
IFRS Leasing
-> Grundsätzliches ; Verzicht auf Erfassung ; Leasingnehmer
IFRS 16
- Kein Ansatz von Leasing bei:
1. Small ticket leasing (kleinen Beträgen: Interpretationshilfe von 5'000 USD)
2. Kurzfristiges Leasing unter 1 Jahr und ohne Kaufoption.
Leasingnehmer: IFRS unterscheidet bei Leasingnehmer nicht zwischen Operating und Finance (Swiss GAAP FER schon).
Leasing nach IFRS beim Leasingnehmer
-> Erstbewertung / Folgebewertung ; Buchungen
Erstbewertung: Zum Barwert der Leasingverbindlichkeit => und Aktivierung Nutzrecht inkl. Vertragsabschlusskosten
=> Zinsatz = IIR oder Grenzfremdkapitalzinssatz
=> Letzte Leasingzahlung = Letzte Rate + Kaufoption, falls diese hinreichend wahrscheinlich ist.
Folgebewertung: Nutzungsrecht wird fortgeführt und um Abschreibungen über Vertragsdauer (nicht Nutzdauer des geleasten Objektes) reduziert. Die Leasingverbindlichkeit wird jeweils amortisiert
Beispiel Buchungen:
Jahr 0:
- Nutzungsrecht / Leasingvbdl = Barwert Leasingzahlungen
- Nutzungsrecht / Bank = Aktivierte Vertragsabschlusskosten
Jahr 1:
- Abschreibungen / Nutzungsrecht = Nutzungsrecht : Vertragsdauer
- Zinsaufwand / Bank = Leasingvdl * Zinssatz
- Leasingverbindlichkeit / Bank = Amortisation (Amortisation = Rate - Zinsaufwand)
Implikationen Geldflussrechnung und Aufwand bei Operating vs. Finance Lease
i. Zinsaufwand + Leasingaufwand = Operativer Cashflow
ii. Amortisation = Finanzierungs Cashflow
=> Falls Operating Lease = Alles im operativen Cashflow = Operativer CF bei Finance Lease ist höher als bei Operating Lease
=> Aufwand OL = Leasingrate und kleiner als Aufwand Finance Lease = Abschreibung + Zinsaufwand
=> bei OL = weniger FK und höhere EK-Rendite
Leasing nach IFRS beim Leasinggeber
-> Unterscheidung ; Kriterien Finance Lease
Bei Leasinggeber wird unterschieden zwischen Operating und Finance Lease
=> Kriterien für Finance Lease (nur eines muss zutreffen, dann FL):
1. FL, falls ein Eigentumstransfer am Ende des Vertrags stattfindet.
2. Allfällige Restzahlung (Kaufoption) ist kleiner als Marktwert am Ende der Vertragsdauer? => falls Ja, dann FL
3. Spezialleasing? Extra-Anfertigung? => falls Ja, dann FL
4. Entspricht Nutzungsdauer ungefähr der Vertragsdauer (etwa 75%)? Wenn ja, dann FL
5. Fair Value des Gutes am Anfang = Barwert der Leasingzahlung: Wenn dies etwa 90% entspricht, dann FL
5.1. Falls nicht-garantierter Restwert = 0 => dann FL, weil Barwert Leasingzahlung = Fair Value
Leasing nach IFRS beim Leasinggeber
-> Behandlung Operating Lease
1. Leasinggut bleibt bei Leasinggeber als Aktivum und Direkte Kosten sind im Buchwert des Gutes zu erfassen und über Leasingdauer abzuschreiben.
2. Leasingraten = Ertrag
Leasing nach IFRS beim Leasinggeber
-> Behandlung Finance Lease
1. Aktivierung einer Forderung = Barwert der erhaltenen Leasingzahlungen
2. Verzinsung der Forderung = IRR * Forderung
3. Amortisation der Forderung = Leasingzahlungen - Finanzertrag
Leasing nach FER
-> Leasingnehmer
FER 13
=> Unterscheidung Finance vs. Operating Lease
FER 13.4: Finance Lease = Verbuchung bei Leasingnehmer wie IFRS
FER 13.5: Operating Lease = Wird nicht bilanziert, nur Leasingraten als Aufwand.
Leasing im FER
-> Leasinggeber
Leasinggeber wird im FER nicht behandelt. Keine Bestimmungen hierzu. Behandlung orientiert sich deshalb an IFRS.
Impairment: IFRS / FER
IAS 36
FER 20
Impairment: Generelle Bestimmungen nach FER und IFRS
IAS 36
FER 20
=> Beide verlangen periodische Beurteilung von möglichen Indikatoren (externe und interne). Beide verlangen Beurteilung per jedem Bilanzstichtag, ob schlechte Indikatoren vorliegen. Wenn Anzeichen vorliegen, ist ein Impairment Test durchzuführen
=> Gemäss IFRS: Beurteilung zu jedem Bilanzsstichtag, ob eine in Vorperioden vorgenommene Wertberichtigung ganz oder teilweise aufzuheben ist.
=> FER 20.15: Beurteilung zu jedem Bilanzsstichtag, ob eine in Vorperioden vorgenommene Wertberichtigung ganz oder teilweise aufzuheben ist, nur wenn sich die bei der Ermittlung des erzielbaren Werts berücksichtigten Faktoren massgeblich verbessert haben.
Impairment nach IFRS
-> Generelles, Scope vom IAS, Identifizierung Wertminderung, Erzielbarer Betrag
=> Gemäss IFRS: Beurteilung zu jedem Bilanzsstichtag, ob eine in Vorperioden vorgenommene Wertberichtigung ganz oder teilweise aufzuheben ist.
Scope: Sachanlagen IAS 16, Immaterielle Werte IAS 38, Nutzungsrechte bei Leasing IFRS 16
Out of Scope bei: Vorräten IAS 2, latenten Steuern IAS 12, Pension IAS 19, Finanzvermögen IFRS 9, zur Veräusserung gehaltenes AV IFRS 5
=> Jährlicher Impairment Test zwingend bei:
- erworbener Goodwill
- Immaterielle Anlagen mit unbestimmter Nutzungsdauer
- Immaterielle Anlagen, welche noch nicht nutzungsbereit sind
=> Falls Indikatoren triggern = Impairment Test = Bestimmung Erzielbarer Betrag = max[(FairValue abzüglich Verkaufskosten ; Nutzwert)]
=> Wenn Buchwert höher als der erzielbare Betrag = Impairment Bedarf.
Ausnahmen bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags:
- Falls FV nicht bestimmbar (kein Aktiver Markt): Erzielbarer Betrag = Nutzwert
- ist von vornherein auszuschliessen, dass der Nutzwert den FV übersteigt: Erzielbarer Betrag = FV less cost of sales
- die Berechnung des erzielbaren Betrags muss nicht zwingend jährlich erfolgen => bei CGU z.B. gibt es Kriterien bei denen der erzielbare Betrag des Vorjahres verwendet werden kann
Impairment Test IFRS: Diskontsatz
-> zu beachten bei Festlegung
- Es ist der Zinssatz vor Steuren relevant (pre-tax-cashflows) für Berechnung des Nutzwerts.
Zinssatz = gewichteter Kapitalkostensatz der Branche mit
1. Berücksichtigung des aktuellen Zeitwert des Geldes (risikoloser Zins)
2. Berücksichtigung der spezifischen Risiken des Vermögenswertes (Risikokomponente)
=> WACC = unternehmensspezifisch = ungeeignet
Impairment Test: CGU
-> Bestimmungen im IFRS
IAS 36
CGU = kleinste identifizierbare Gruppe von Aktiven, welche unabhängige Mittelzuflüsse generieren (kann auch tiefer als ein operatives Segment sein).
Impairment Test auf Ebene CGU:
1. Erzielbarer Betrag = der grösser von Nutzwert und Fair Value abzüglich Verkaufskosten. => Nutzwert über DCF Methode zu bestimmen. (CGU erzielbarer Betrag = Vorjahres Betrag falls Kriterien im IAS 26.99 erfüllt sind).
2. Buchwert = Anlagevermögen CGU gemäss Bilanz
3. Impairment wenn Buchwert > erzielbarer Betrag
4. Impairment verteilen auf 1. Buchwert des Goodwills und 2. Pro rata auf andere Vermögenswerte des CGU
Wertaufholung / Reversal of Impairment
-> IFRS und FER
=> Impairements sind erfolgswirksam
=> Wertaufholungen nur:
1. wenn Erzielbarer Betrag > aktueller Buchwert
2. In den Vorperioden ein Impairment stattgefunden hat
3. Massgebliche Gründe für vormaliges Impairment nicht gegeben sind.
=> Management muss nachweisen, dass Annahmen, die zum Impairment geführt haben, nicht mehr gültig sind.
=> Obergrenze: Maximale Wertaufholung auf den fortgeführten Buchwert abzüglich planmässigen Abschreibungen, als hätte es nie ein Impairment gegeben.
=> Verbot Wertaufholung auf Goodwill.
Impairment FER und Vergleich zu IFRS
FER 20 vs. IAS 36
Gemeinsamkeiten:
- Überprüfung von Anzeichen zu jedem Bilanzsstichtag
- Vergleich Buchwert mit erzielbarem Wert und Definition Erzielbarer Wert
- Ermittlung von Netto-Marktwert (Fair Value) und Nutzwert ist identisch
- Erfassung von Verlusten und Wertaufholungen
Unterschiede:
- Bei IFRS: Keine Wertbeeinträchtigung über Null möglich vs. bei FER: Impairmentbetrag kann grösser als aktueller Buchwert sein, aber Aktivum wird dann auf 0 inkl. Bildung RS abgeschrieben (FER 20.11).
Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte
-> IFRS, generelle Bestimmungen
IFRS 5
= Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte & Aufgebene Vermögenswerte
- Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte sind mit dem niederigen Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräusserungskosten zu bewerten
- Keine planmässig Abschreibungen (Impairments aber möglich + Verteilung potenzieller Wertminderung auf Assets welche nach IFRS 5 bewertet wurden).
- gesonderter Bilanz- und ER-Ausweis
- FER Keine Bestimmungen
- OR: Zum Verkauf bestimmte Geschäftsbereiche, wenn Verkaufsabsicht in den nächsten 12 Monaten ist: Ansatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt; Separater Ausweis; Potentieller Gewinn wird erst bei Verkauf realisiert & Wertberichtigungen sofort zu erfassen.
Voraussetzungen zur Klassifizierung gehalten Vermögenswerte
1. Diese Vermlögenswerte sind im aktuellen Zustand zur Veräusserung verfügbar
2. Zu Konditionen angeboten werden, welche marktüblich sind
3. Der Verkauf ist höchstwahrscheinlich = Es gibt konkreten Verkaufsplan + Bemühungen zum Finden eines Käufers wurden schon gestartet
Discontinued Operation / Aufzugebende Geschäftsbereiche
-> IFRS Bestimmungen ; FER
IFRS 5
= Teil, welcher entweder verkauft ist oder als zum Verkauf gehalten klassifiziert ist
- Gesonderte Offenlegung
FER 31.4: Nach Ankündigung sind der Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen und das Betriebsergebnis aufzugebender Geschäftsbereiche im Anhang separat offenzu legen. Zudem ist zu erläutern, welche geographischen Märkte, Ge schäftsbereiche oder Tochtergesellschaften vom Entscheid betroffen sind.
Finanzinstrumente
-> IFRS vs. OR
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures
IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung
OR 960b = grds. Anschaffungskostenprinzip mit Niederstwertprinzip; Kotierte Wertschriften dürfen per Bilanzstichtag auch zum Marktwert bilanziert werden.
Krypto
-> Buchführung
- Keine gesetzlichen Zahlungsmittel und nicht als Fremdwährungen zu betrachten.
- Buchführung: Es gilt Ordnungsmässigkeit (Vollständig, wahrheitsgetreu und systematisch zu erfassen); IKS muss stabil sein; Zuordnung der Transaktionen und Erfassung
- Bilanzierung: Aktivierungsvoraussetzungen OR 959a Abs. 2 müssen erfüllt sein (Verfügungsgewalt, verlässliche Wertermittlung, wahrscheinlicher zukünftiger Nutzenzufluss)
- Bewertung: Niederstwertprinzip AHK, Marktwert, Vorräte FIFO
- Gliederung und Ausweis: Hängt vom Verwendungszweck ab = Vorräte, Immaterielle Werte, Wertschriften (sowohl Umlauf- oder Anlagevermögen). Nicht sachgemäss als Flüssige Mittel oder Forderungen
- In Kryptowährung denominierte Verbindlichkeiten: Nur möglich, wenn Begleichung dieser Schuld auch in Kryptowährung erfolgt.